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> Vorfahrtsregeln, Rechts-vor-Links an T-Kreuzung
Franticek
Beitrag 10.12.2003, 18:22
Beitrag #151


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Am Anfang hatte ich ebenfalls in diesem Thread gepostet und war eigentlich auch der gleichen Meinung wie Buddy.

Ich kann die gaengige Regelung, wie von Uwe und Uwe dargelegt, aber nachvollziehen. Genau so wird es offensichtlich gelehrt, genau so ist auch die momentane Rechtsauffassung. Irgendwie kann ich Buddy aber auch verstehen. Genau so, wie er das schreibt, habe ich das frueher in der Fahrschule gelernt, genaus so wurde das frueher auch begruendet. T-foermige Kreuzungen oder Y-foermig, das war damals das gleiche. Buddy's Meinung entspricht genau der Rechtsauffassung damals und dem, was viele viele Jahre gelehrt wurde. Manche Skizzen in den Pruefungsboegen sind die gleichen wie frueher, aber heute gelten andere Antworten als richtig.

Die Rechtsauffassung hat sich mittlerweile geaendert, man unterscheidet mehr zwischen Vorfahrt und Vorrang und legt mittlerweile die gleichen Paragraphen ganz anders aus als damals, obwohl diese Paragraphen (meines wissens) wahrscheinlich immer noch den gleichen Wortlaut haben wie damals.

Nachvollziehen kann ich die geltende Regelung, ich kann auch mein Verhalten ohne Probleme an diese Auslegung anpassen, auch wenn ich die fruehere Regelung fuer sinnvoller halte - vor allem, wenn man bedenkt, dass es sich bei RvL-Kreuzungen meist nicht gerade um breite Strassen handelt, so dass nach dem Wahrnehmen des Vorfahrtsrechts das Anhalten und Gewaehren des Vorrangrechtes fuer einen anderen die Kreuzung meist blockiert ist.

Dies scheint mir aber ein interessantes Beispiel zu sein, wie sich Rechtsauffassungen zu bestimmten Dingen trotz unveraenderter Gesetzeslage aendern koennen, - und das anscheinend in erster Linie, um selbst den kleinsten Buchstaben moeglichst genau interpretieren zu koennen.


--------------------
Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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Gast_Buddy's Buddy_*
Beitrag 14.12.2003, 18:35
Beitrag #152





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B,A,C

Es wurde eigentlich schon alles gesagt, aber noch nicht von Jedem.
Nein, natürlich sind hier noch neue Punkte enthalten.

Ich habe genau zu dieser Fragestellung etwas gesucht (weil ich mit Jemandem genau darüber kontrovers diskutiert habe) und bin auf dieses Forum gestossen.
Eigentlich suchte ich eine veröffentlichte Regel bzw. ein Beispiel, aber dieses Forum ist
super interessant. Ich habe alle Beiträge gelesen. Ich bin froh, dass die Beiträge noch
relativ jung sind.

Um es kurz zu machen ich stimme im Ergebnis mit Buddy überein. Ich bin erstaunt
über die große Anzahl von Leuten die anderer Meinung sind.

Meine Ausführungen beziehen sich auf die abgebildete Skizze:

Skizze 1

Die durch mich vertretene Ansicht in welcher Reihenfolge gefahren werden darf:
B, A, C

Ich habe meine heutige Ansicht 1991 in einer Hamburger Fahrschule gelernt, allerdings mit einer anderen Begründung als ich sie heute aus dem Gesetz ableite. Im Ergebnis hat sich allerdings nichts geändert!

damalige Begründung aus der Fahrschule:

1. A hat Vorfahrt vor C
2. B hat Vorfahrt vor A
3. C hat Vorrang vor C
4. Vorfahrt ist höherrangiger als Vorrang

Meine heutige Ansicht (im Ergebnis gleich).
Die Punkte sind nummeriert, da erwünschte Stellungnahme so einfacher möglich ist:

1) Die StVO spricht an keinem Punkt von Vorrang. Der Wortlaut in § 9 III 1 StVO lautet
"durchfahren lassen". Allerdings bezeichne ich es umgangssprachlich auch als Vorrang.

2) C ist nicht rechts von B. Die Y-Kreuzung ist ein anderer Fall.

3) Den Vertretern der anderen Ansicht sei gesagt, dass sich die Situation wäre sie unklar,
wie behauptet, allerdings eindeutig regeln ließe (im Gegensatz zur Kreuzung mit 4 VT).
Man könnte z.B dem VT am T-Rumpf (hier A) als ersten fahren lassen. Und es spräche nichts dafür, dass dies vom Gesetzgeber unterlassen worden wäre.
(Natürlich ließe sich auch eine Kreuzung mit 4 VT eindeutig regeln, indem man auf Kurs
abstellt (z.B. Norden fährt zuerst), dies wird in der Fliegerei bei den Halbkreisflughöhen gemacht).

Skizze 2

4) Der hier diskutierte Fall ist vergleichbar mit einer Kreuzung, bei der von oben kein VT kommt (Skizze 2).
Durch die zusätzliche Straße wird die Einmündung (§8 Absatz1 Satz1 2.Variante StVO) zur Kreuzung (§8 Absatz1 Satz1 1.Variante StVO). Für beide regelt § 8 I 1 StVO die Vorfahrt.
Die zusätzliche Straße, welche die Einmündung zur Kreuzung macht, ändert die Reihenfolge der VT
nicht ab. Anders beispielsweise, wenn VT A entfiele. Dies liegt daran, dass sich die Vorfahrt
an den Positionen der VT zueinander beurteilt nicht an bloßen Straßen.

5) Mit den Argumenten der Vertreter der anderen Ansicht ließe sich auch bei einer Kreuzung mit 3 VT (Skizze 2)
eine unklare Situation begründen. Dies wird allerdings nicht von ihnen vertreten, hierdrin liegt ein Wertungswiderspruch.


Ich hoffe ich konnte Unschlüssige und den einen oder anderen Vertreter
der gegenteiligen Ansicht überzeugen.

Wie oben erwähnt ist reply unter Bezugnahme der Ausführung erwünscht.

Kennt Jemand einen Verkehrsrichter, der im Verkehrsrecht Urteile fällt,
oder einen Rechtsprofessor mit entsprechendem Fachgebiet.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.12.2003, 18:38
Beitrag #153





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Tut mir leid Buddy's Buddy, ich bleibe bei meiner Ansicht, die auch voll der StVO

entspricht. § 11 greift hier klärend.

Gruss Uwe

Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 14.12.2003, 18:39
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Gast_Buddy's Buddy_*
Beitrag 14.12.2003, 18:48
Beitrag #154





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zunächst Korrektur meines Beitrages:
richtig muß es heissen:
3. C hat Vorrang vor B

@Uwe Kusnezow
welcher Absatz des §11 StVO?
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.12.2003, 19:06
Beitrag #155





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§ 11(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muß darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf der andere nur vertrauen, wenn er sich mit dem Verzichtenden verständigt hat.

Und genau so ist die Regelung in diesem Fall!
Für mich ist dann diese Endlosdiskussion bei der die Fakten (§§8, 9, 11) auf dem Tisch liegen beendet.

Gruss Uwe

Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 14.12.2003, 19:09
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Gast_Buddy's Buddy_*
Beitrag 14.12.2003, 19:28
Beitrag #156





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@Uwe Kusnezow
Frage 1: Wer ist den Derjenige, der "sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat"?

Ist es A,B oder C?

Wer muß auf seinen Vorrang verzichten?
Ich denke Du gingst davon aus, dass keiner "nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat".

§11 StVO gilt nur in besonderen Verkehrslagen, also solche, die im Grundsatz
geregelt sind aber in ihrem konkreten Auftretten nicht nach den Regeln der
StVO sinnvoll geregelt werden können. Das kann auf unseren Fall in einer
konkreten Situation auch mal sein.

Übrigens setzt §11 III StVO voraus, das eine Verkehrssituation grundsätzlich
geregelt ist, gerade das bezweifelst Du ja.

Frage 2: In welcher Reihenfolge darf hier gefahren werden?
Skizze 2
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.12.2003, 19:32
Beitrag #157





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Scroll mal zurück, die Antwort steht mehrmals in diesem thread .

Gruss Uwe
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Gast_Buddy's Buddy_*
Beitrag 14.12.2003, 19:39
Beitrag #158





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@Uwe Kusnezow:
Wo?
Welche? Antwort auf Frage 1? Oder Antwort auf Frage2?
Was ist mit der zweiten Frage?

Kannst Du bitte nochmal antworten?

Hier nochmal die Fragen:

Frage 1: Wer ist den Derjenige, der "sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat"?

Frage 2: In welcher Reihenfolge darf hier gefahren werden?
Skizze2
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.12.2003, 19:44
Beitrag #159





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Zitat
@Uwe Kusnezow
Frage 1: Wer ist den Derjenige, der "sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat"?

C gegenüber B!
Zitat
Wer muß auf seinen Vorrang verzichten?
Ich denke Du gingst davon aus, dass keiner "nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat".

So ist es, es muss eine Verständigung der VT untereinander erfolgen (§11 StVO)
Zitat
§11 StVO gilt nur in besonderen Verkehrslagen, also solche, die im Grundsatz
geregelt sind aber in ihrem konkreten Auftretten nicht nach den Regeln der
StVO sinnvoll geregelt werden können.

Na, hast Du es jetzt verstanden? Genau solch eine Situation haben wir hier!
Zitat
Frage 2: In welcher Reihenfolge darf hier gefahren werden?

....es muss eine Verständigung der VT untereinander erfolgen
Gruss Uwe

Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 14.12.2003, 19:45
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Gast_heweja_*
Beitrag 17.12.2003, 07:45
Beitrag #160





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Da fliegen (flogen) ja richtig die Fetzen.

Aber in einer Art und Weise, die eher amüsiert, es zeigt mir, daß die Welt auch ohne Krieg auskäme, aber das nur am Rande.

Diese Handbewegung "Nach Ihnen" und der dadurch entstehende Zeitverlust haut natürlich bös rein. wink.gif, Was ist eigentlich so schwer daran?

Das mit der Verständigung gefällt mir sehr gut, denn wenn erstmal die Rechtsverdreher am Werk sind und Geld verdienen dürfen, sieht man oft alt aus. sad.gif
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Gast_pagescan_*
Beitrag 09.01.2004, 00:06
Beitrag #161





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Hi @all
dieser Thread ist wirklich interessant - auch wenn ich mit den
Meinungen von Plankenputzer und Uwe Kusnezow nicht ganz übereinstimme
weil ich mit diesen 1976 durchgefallen wäre!!!
Buddy´s Ausführungen entsprechen voll und ganz dem damals gelernten Stoff
d.h. (hatten wir hier auch schon) bei der Beurteilung einer Vorfahrtssituation kommt es nicht daraufan, wohin einer fährt, sondern woher er kommt!
d.h. in unserem Fall - rechts vor links ohne alles weitere - Eure ganzen Ausführungen mit Verzichten auf Vorfahrt, Vorrang usw. ändern daran nichts.
In irgendeinem Präzedensfall - welchen ich gerade verzweifelt im Internet suche - hat irgendein (wahrscheinlich nicht ganz mit dem Gesetz vertrauter Richter [um es vorsichtig auszudrücken] ) §8 und §9 zusammengewürfelt.
Damit ist diese ganze Chaos entstanden - und nun haben wir die Sch.... - die Einen lernen´s so (einschließlich Fahrlehrer und Polizisten) die Anderen haben´s halt anders gelernt. Schuld ist einzig und allein der Gesetzgeber der 2, 3 und 4fach-auslegungen zulässt. Für mich gilt §8!!!! und im Zweifelsfall §1 !!!!!!!!!!!!!
Weil der regelt eigentlich (vorerst) alles {macht sich auch gut bei Unfällen - wenn man ihn beachtet hat und trotzdem Unfallbeteiligter wurde}

in diesem Sinne
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Rolf Tjardes
Beitrag 09.01.2004, 06:29
Beitrag #162


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Hallo :-)

Ich möchte mal einen Vorschlag machen ...

Das Thema wird ja hier kontrovers diskutiert. Es haben sich mehr oder weniger zwei Gruppen herausgebildet, die jeweils von ihren eigenen Meinungen 100%-ig überzeugt sind.

Eine solche Diskussion kann man ja nun bis zum Sankt-Nimmerleinstag führen, was aber letztlich für alle Seiten frustierend wäre.

Ich schlage deshalb folgenden Weg vor:

Wir sammeln zunächst einmal themenrelevantes "Material" z.B. aus der Literatur, aus Prüfungsbögen, aus StVR-Kommentierungen usw.

Ganz wichtig: Ich versuche dazu noch, mir entsprechende Entscheidungen (OLG, BGH etc.) im Volltext (also mit Begründung!) zusenden zu lassen, die ich dann hier in den Thread stelle. Außerdem schreibe ich das BMVBW (S32) in der Sache an.

Dies wird natürlich etwas dauern, aber egal, das muß jetzt sein!

Jeder Interessierte kann den weiteren Verlauf hier im Thread (oder in der FAQ: Abbiegen und Vorfahrt im Kreuzungsbereich) beobachten. In der FAQ werde ich einen Hinweis auf diesen lfd. Rechercheversuch einfügen.

Wer längere Zeit nicht reinschauen kann und trotzdem über Neues informiert sein will, sollte seine Mail-Adresse hier hinterlassen. Ich würde dann die Interessenten zu gegebener Zeit via Mail informieren. Auch kann dieser Thread von registerten Mitgliedern "abonniert" werden, bei neuen Posts erhält der registrierte Leser eine Mail-Nachricht.

Gruss
Rolf :-)

Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 09.01.2004, 19:21
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 11.01.2004, 09:11
Beitrag #163


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Leute, spielen wir doch einfach mal die ganze Situation gaaanz langsam durch!

Unterstellen wir mal, jeder Fahrer tut genau das, was er darf, und keiner gibt nach. Dann passiert folgendes:

1.
Nach der Rechts-Vor-Links-Regel hat B zunächst "Vorfahrt". Also fährt er als erster in den Einmündungsbereich
und bleibt - links blinkend - auf seiner Straßenseite mitten im Einmündungsbereich stehen, um C durchzulassen.

2.
Jetzt fährt A - links blinkend - los, bleibt dicht vor dem linken Hinterrad von B stehen und wartet, daß der weiterfährt.

3.
Zum Schluß fährt C in die Enmündung ein, bis er A fast berührt.

4.
jetzt bilden die drei ein nahezu unentwirrbares Knäul. Nachdem sie einige Stunden so gestanden haben, gibt es zwei Möglichkeiten.

entweder:
Irgend jemand der aufgebrachten weiteren Verkehrsteilnehmer (also D, E, F;...) holt die Polizei, die das Knäuel entwirrt,

oder:
B sieht irgendwann ein, daß nur er die Chance hat, dieser Situation ein Ende zu bereiten. Er macht seinen Blinker aus und fährt geradeaus weiter...

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Gast_Barney_*
Beitrag 11.01.2004, 18:23
Beitrag #164





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blink.gif

naja genauso isses in Prinzip - wenn die Strasse schön breit ist geht das auch -

A ist dem B wartepflichtig -rvl
B ist dem C wartepflichtig weil entgegenkommender Geradeausfahrer © und Linksabbieger (B) -
C ist dem A wartepflichtig -rvl


Also der B fährt in die Kreuzungsmitte ein und ordnet sich zum Linksabbiegen ein.
Er warten den Geradeausfahrer C ab.
Da A jetzt keinen mehr von rechts hat fährt er hinter B vorbei
Jetzt hat C keinen mehr von rechts und fährt
Jetzt hat B garkeinen mehr und fährt -

Wenn das wegen der Enge der Strassen nicht klappt muss man sich halt
verständigen - dem Geradeausfahrer ist dabei wohl am einfachsten der Vortritt zu lassen - der erste und der letzte Beitrag sind also richtig ... aber ich hab net alle zwischendrin gelesen ......... think.gif think.gif
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Timo W.
Beitrag 12.01.2004, 01:10
Beitrag #165


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Wohnort: Südl. von Hamburg
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@ doc laugh.gif laugh.gif laugh.gif laugh.gif gap.gif

....Oder wir holen Uwes "Panzer" von Seite Eins und Matschen alles beiseite.....

Ich lach mich tot !!!

Aber vom Sachverhalt korrekt.

Gruss Timo W.


--------------------
"You've never been to the ocean? Then you better run, before you run out of time...!"
"Ihr habt noch nie das Meer gesehen? Dann wäre es besser, ihr lauft, bevor ihr keine Zeit mehr habt."

...aus dem Film "Knockin´ on Heavens Door"
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 12.01.2004, 01:34
Beitrag #166





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@Timo: Wäre ich Künstler, wäre ich im Rembrandforum crybaby.gif
Ansonsten sehe ich meine Auffassung als Panzerfahrer bestätigt laugh.gif
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Gast_ALSO HIER DIE (meine) LÖSUNG_*
Beitrag 14.01.2004, 14:32
Beitrag #167





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Also es müsste eigentlich heißen "Wer darf zuerst fahren?"!
Klar ist die Vorfahrt mittels r.v.l. geregelt, ABER es ist auch Vorrang zu gewären!

Und somit darf der "geradeaus Fahrer" als erstes fahren...




cop.gif RIOT cop.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.01.2004, 14:35
Beitrag #168





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Zitat (ALSO HIER DIE (meine) LÖSUNG @ 14.01.2004, 14:32)
Und somit darf der "geradeaus Fahrer" als erstes fahren...

Der hat aber einen von rechts der Vorfahrt vor ihm hat! Siehe oben. ranting.gif
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Gast_Immesex_*
Beitrag 16.01.2004, 18:20
Beitrag #169





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Es geht hier auch um den Regenwald!
Ich habe nämlich gewettet um eine Kiste Krombacher.
Mein letzer Fahrlehrer (habe vier mal eine Fahrerlaubnis erworben) war der Meinung ich müsse C durchlassen.
Daraf hin konnte ich ihm zwei sich wiedersrechende Prüfungszettel vorlegen.
In meiner ersten Fahrschule in der DDR gab es nie den hinweis auf Klärung in einer unübersichtlichen Situation!
Die einzige Ausname sind die völlig gleichzeitig an einer Kreuzung erscheinenden KFZ. Wobei dabei gelehrt wurde Personennahverkehr und durch Muskelkraft betriebenen Fahrzeugen Vorfahrt zu gewären. Deshalb auch im Satz davor: KFZ.
Ich höre schon Leute sagen ja DDR. Die hatte wie alle anderen, damals daran beteiligten Länder, die STVO 77. Internationale Verkehrsregeln und Schilder.
Der Grund warum es keine unübersichtlichen Verkehrssittuationen gab ist ganz klar. Die STVO regelt alles. Vorfahrt wie Abbiegen. Beides!
Wer von rechts kommt hat Vorfahrt!
Eine Kreuzung darf erst dann befahren werden wenn der Verkehrsteilnehmer, der von rechts kommt die Kreuzung verlassen hat.
So, dass auch ein rechtsabbieger erst dann die Kreuzung zu befahren hat wenn der von, ihm aus gesehene, rechts kommende weg ist.
Wird natürlich nie so gemacht, ist aber so.
Der §, der sich auf das Abbiegen bezieht, bezieht sich NUR auf abbiegen!
Auch rechts! (Fahradfahrer, Straßenbahnen usw.)
Nicht auf Vorfahrt!
Und diese Diskusion wegen der T oder Y Kreuzung ist ja wohl mangels Argumenten völlig daneben.
Wenn Ihr es besser versteht, nehmt eine Kr. mit 4 Str. und nur 3 KFZ.
So und nicht anders ist eine Einmündung zu verstehen.
Alle, ohne Regelung nicht eindeutig für den Verkehrsteilnehmer zu verstehenden Kreuzungen, sind durch Verkehrszeichen zu regeln.
Verständigung ist nur von Nöten, wenn uneindeutig gelehrt wird.
Auf Fahrschule.de werdet ihr, sich wiedersprechende Prüfungsbögen finden.
Bei meiner letzten Prüfung mussten selbst die Prüfer der Dekra eingestehn, dass es blödsinn ist was sie in Ihren Prüfbögen zu stehen haben. Und schon hatte ich wieder 0 Fehler.

Buddy, es ist schwer wenn sich der rest Argumenten verweigert. Weiter so.
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Gast_immesex_*
Beitrag 16.01.2004, 19:19
Beitrag #170





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Es wird umso deutlicher wenn man bedenkt, dass die Ungereimtheiten über diesen Fall ja nicht von Gesetz her ungereimt sind, sondern erst durch Publikationen.
Jahre lang glaubten die meisten von uns Spinat habe viel Eisen.
Bloß weil sich eine Sekretärin vertippt hatte.
Bloß weil irgentjemand mal der Meinung war § 8 und 9 schließen einander nicht aus, gibt es jetzt Meinungsverschiedenheiten.
Das Gesetz ist eindeutig.
Ja: Buddy hat recht vergesst. Vergesst erst mal alle diese Fahrschulbücher.
Auch diese wiedersprechen sich und schaffen erst Situationen, die durch Handzeichen geklärt werden müssen. Völlig zu unrecht.
§ 8 und 9 schließen nicht aus und gehören nicht zusammen.
Sie haben schlicht nichts mit einander zu tun.
Wenn ich einer Feuerwehr platz machen muss, darf ich dieses auch dann wenn ich dadurch eine rote Ampel überfahren muss.
Bin ich dadurch ein rot Sünder? Nein!
Das sind zwei verhaltensweisen, die nichts miteinander zu tun haben.
Zurück zur Vorfahrt. Dieses ganze gelaber von einfahren und ausfahren aus einer Kreuzung. Man hat den Kreuzungsbereich erst dann zu befahren wenn eine ungehinderte weiterfahrt möglich ist. Da das nicht möglich ist, wenn da schon jemand steht, kann dieser ja auch nicht jemand anderem die Vorfahrt gewähren.
Denn dieser darf die Kreuzung ja garnicht befahren.
Selbst wenn ihr da noch nicht mit geht, spielt es doch mal durch und ihr werdet sehen: selbst wenn es nich so ist, wäre es besser es wäre so.
Ich habe es so gelernt und fand diese Regelung mit Handzeichen, einigen, winken. .. schon immer untauglich, um Straßenverkehr verbindlich zuregeln.
Die Regel: bedingungslos egal wohin, rechts vor links, kennt da keine Ungereimtheiten.
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Rolf Tjardes
Beitrag 16.01.2004, 20:09
Beitrag #171


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@immesex: Bla bla bla und sehr schade dass Du ganz offensichtlich den Kern der lfd. Diskussion nicht wirklich verstehen willst ... ich habe das Bundesverkehrsministerium angeschrieben. Sobald die Antwort eingetroffen ist werde ich Sir hier präsentieren.

Schreiben an das BMVBW: hier klicken

Gruss
Rolf
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Peter Lustig
Beitrag 16.01.2004, 20:30
Beitrag #172


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Ich habe mich bisher aus dieser Diskussion herausgehalten. Hier jetzt meine unmaßgebliche Meinung: ich schließe mich der Auffassung der Gruppe B an, da für eine Hierarchie zwischen Vorfahrts- und Vorrangfällen in der StVO keine Begründung zu finden ist.

Auf die Antwort des BMVBW, die - wenn überhaupt - vermutlich erst in einigen Monaten mad.gif kommen dürfte, bin ich trotzdem gespannt.
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Gast_immesex_*
Beitrag 16.01.2004, 23:27
Beitrag #173





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Liebetr Rolf, dann hast Du wohl nicht richtig gelesen. Es gibt im übrigen 3 Gruppen. Die die der Meinung sind B fährt in die Kreuzung ein dann fährt C durch.
Dann erst B weiter und dann A. Test bögen 3082 und 7270.*
Vorfahrt regelt das Zusammentreffen mindestens zweier Fahrzeuge auf aufeinander treffenden Straßen.
Vorrang regelt das Verhältnis zwischen zwei sich entgegenkommenden oder in gleicher Richtung befindlichen.
Ich habe schon verstanden worum es geht.
Du bloß nicht, dass es dabei einen Unterschied gibt.
Einer Hierarchie zwischen Vorfahrt und Vorrang gibt es nicht.
Beide Regeln regeln verschiedene Sachverhalte sehr eindeutig.
Erst die Vermengung bringt das Durcheinander.
* Laut der Prüfungsbögen darf als erster mal C durchfahren! oder A rechts Abbiegen.
Soll nun C durchfahren, in der mitte der Kreuzung wie B warten oder A abbiegen oder auch geradeaus an B vorbei fahren lassen?
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 16.01.2004, 23:31
Beitrag #174





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Zitat (immesex @ 16.01.2004, 23:27)
* Laut der Prüfungsbögen darf als erster mal C durchfahren! oder A rechts Abbiegen.

Stell das mal hier mit Bild ein, bitte sad.gif
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Gast_immesex_*
Beitrag 17.01.2004, 13:50
Beitrag #175





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Gerne. das Problem ist nur ich habe mir die Nummern der Testbögen damals nicht gemerkt.
Gestern habe ich nur zwei 3082 und 7270 gefunden.
Um Deiner bitte nachzukommen werden noch ein paar Tage vergehen.
Ich muß das von der Firma aus machen, habe nämlich noch ein Modem und das dauert einfach ewig.
Aber Du kannst Dir gerne die Bögen aufrufen.
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Gast_immesex_*
Beitrag 20.01.2004, 13:53
Beitrag #176





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Irgentwie will es mit dem Bilder einfügen nicht klappen.
ich kann euch aber die Links anbieten.
www.fahrschule.de/Fragenkatalog/Grundstoff/Vorfahrt_Vorrang/1_3_008.html
das ist das erste Bild.
013 und 105 sind die zwei weiteren die zu unterschiedlichen ergebnissen führen.
Diese müssten auch in allen Amtlichen Katalogen zu finden sein.

--------------------
*** Anmerkung Administrator:
  1. Ich habe die obige Grafik entsprechend Ausgangsfrage angepasst. A ist nun - wie in der Diskussion - als Linksabbieger eingestuft. Sorry, ich hätte die Grafik von UB von Anfang an ändern sollen.
  2. 1_3_008: Es handelt sich NICHT um die hier behandelte Verkehrssituation (enge T-Einmündung). A (unten) ist nicht Linksabbieger sondern Geradeausfahrer. Außerdem ist die Fahrbahn (links) durch Mittelstreifen baulich getrennt. Es gilt dann dies.
  3. 1_3_013: Hier haben wir ebenfalls eine andere Verkehrsituation. A (unten) ist nicht Links- sondern Rechtsabbieger. A kann deshalb ungehindert abbiegen. Der Rest löst sich nach § 9 Abs. 3 StVO.
  4. 1_3_105: Falsche Nummer?
Gruss Rolf


Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 21.01.2004, 06:08
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Gast_Scania164_*
Beitrag 20.01.2004, 16:00
Beitrag #177





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Eieiei...kann es sein, dass sich 100 Leute fragen wer nun Vorfahrt hat, obwohl in der Zeit, die diese Diskussion schon gedauert hat, die Strasse schon mehrfach umgebaut und schon 3x neu geteert wurde....statt mal die Lichthupe zu betätigen, sich entspannt zurück zu lehnen und zu fahren wenn alle weg sind...aber ich vergaß....Lichthupe...kennt ja nicht jeder...das ist der Hebel den die Leute auf der Autobahn benutzen, wenns nicht schnell genug geht...klingelts da bei dem ein oder anderen?



Ich hab mal was gehört, da kamen doch tatsächlich an einer RvL-Kreuzung aus allen 4 Richtungen Autos...und alle wollten geradeaus...ich erinnere mich dumpf an einen Satz wie: dem Linken winken...so klärt sich vieles im Leben



Gruß von Scania
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Gast_immesex_*
Beitrag 22.01.2004, 17:36
Beitrag #178





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Lieber Rolf,

anders als Du kann ich mich nicht erinnern, dass es sich ausschließlich um eine enge, sonder nur um ein T-Einmündung (anfangs-Kreuzung) handelt.
(Eine enge, unübersichtliche, zugeparkte . .sonstwie. war nie das Thema)
Gibt es einen Unterschied zwischen der Vorfahrt nur dreier VT an einer Kreuzung und dreier VT an einer Einmündung?
Wenn nicht, so wie ich glaube, sollte mann dieses auch nicht als Unterschied bei den Fragebögen herran ziehen.
Nummer 107 wird Dir weiterhelfen, da ist dann auch der Mittelstreifen weg.
Der im übrigen meines Wissens nur das verhalten der Linksabbieger zueinander ändert. Nämlich umeinander.
Die Nummer 105 (1_3_105) gibt es. (bei der ersten Frage einfach auf "vorrige" dingsen, da findest Du auch die 107)
Ich bin nicht der Meinung, dass es auch nur den geringsten Einfluss auf die Vorfahrt Regelung hat, WOHIN A fahren will. Dies wiederspräche der stvo.
Ich kenne auch die Meinung: "Wer rechts abbiegt kann ungehindert fahren."
Vorsicht!
Wenn, so wie Ihr begründet B nur deshalb wartepflichtig ist weil C geradeaus Fahrer ist, dann ist B nicht mehr wartepflichtig wenn C rechts abbieger ist.
Ich würde an Cs stelle nicht einfach rechts abbiegen. (Könnte eng werden)
Wie ich schon mal geschrieben habe: auch ein rechts abbieger darf nicht die Kreuzung befahren, wenn er jemanden von rechts hat.
Einfacher und eindeutiger geht es an jeder Art von Kreuzung / Einmündung, egal in welche Richtung wer fährt: nach Frage 1_3_105.
Halt Rechts vor Links
Gruß Alex
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Gast_pagescan_*
Beitrag 25.01.2004, 20:16
Beitrag #179





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@ scania164
"Ich hab mal was gehört, da kamen doch tatsächlich an einer RvL-Kreuzung aus allen 4 Richtungen Autos...und alle wollten geradeaus...ich erinnere mich dumpf an einen Satz wie: dem Linken winken...so klärt sich vieles im Leben"

dem Linken winken - hmmmm - wer welchem ? und was klärt sich dann wenn 4 Leute jeweils ihrem Linken winken ;-)
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 25.01.2004, 20:24
Beitrag #180





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Also, wenn ich dem Linken winke, muss der einen ganz schönen Sockenschuss haben, wenn er seinem Linken auch winkt und dann los fährt....
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Gast_Betroffener_*
Beitrag 02.02.2004, 18:17
Beitrag #181





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Gelehrt wurde zur DDR-Zeit, dass bei Einmündungen der zuerst fährt, der am weitesten rechts ist. Alles andere geht nur mit höflichem Zeichen. (Kreuzung, Abzweig) Fahrtrichtung war egal.
Ist aber trotzdem interessant, was man sicher meint und was es dann nicht ist.
In die Kategorie zähle ich auch: Kein Fernlicht, wenn Straßenbeleuchtung ausreicht.
Was ist eine ausreichende Straßenbeleuchtung? Muß jede Lampe brennen oder jede zweite..... Oder spielt der Abstand überhaupt keine Rolle, sollte es eine bestimmte Lux- oder andere Zahl sein?
Meist weiß man Bescheid, wenn's was gekostet hat oder man sich erfolgreich dagegen wehren konnte.
Weiter so. Ist besser als die Zigarette danach. cool.gif Betroffener
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Gast_Ironischer Leser_*
Beitrag 02.02.2004, 21:26
Beitrag #182





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Tjo, in den alten Bundesländern ist Manches komisch geregelt.
Etwas Simples wie rechts vor links muss da erstmal bürokratisch in was Unübersichtliches zerhackt werden, damit das dumme Volk gut abzuzocken geht.

Den Verantwortlichen fehlt es offensichtlich an der Übersicht und der Rest brauchts nicht besser zu wissen, ...die kommen dann schon klar, wenn man mittels irgendwoher geholten Paragraphen 11 oder Ähnlichem Unfug klare Vorfahrtssituationen als unklar hinstellt.
Die Hauptsache ist doch, dass ein Grund da ist, ihnen Bußgeld abzuverlangen.

Die Fahrlehrer und Prüfer können einem schon leid tun.
Sie müssen , ob sie wollen oder nicht, diesen gerührten Blödsinn lehren.

Und freilich kann man in jeder Situation abweichend wem andern Vorfahrt gewähren durch Winken etc, aber das ist hier eigentlich gar nicht das Thema.
Sondern lediglich der rein rechtliche Ablauf war gefragt, wer zuerst fahren darf.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 02.02.2004, 21:28
Beitrag #183





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Zitat (Ironischer Leser @ 02.02.2004, 21:26)
Die Fahrlehrer und Prüfer können einem schon leid tun.
Sie müssen , ob sie wollen oder nicht, diesen gerührten Blödsinn lehren.

Danke für das Mitgefühl wink.gif
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Gast_taudi_*
Beitrag 05.07.2004, 18:44
Beitrag #184





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Hallo,
heute bin ich in genau diese geschilderte Situation an der T-Kreuzung gekommen.
Ich kam von unten und wollte links abbiegen.
Links von mir stand schon jemand der mir die vorfahrt gewährte.
Jetzt wartete ich bis rechts frei war, bis dann ein linksabbieger von rechts kam.
Nun dachte ich, der von rechts würde einfach abbiegen und gut ist, aber er wartete und schaute auf seinen Gegenverkehr, der mir aber zu winkte zu fahren.
Ich bin aber stehen geblieben und habe den von rechts kommenden zu gewunken, in dem Moment verlor der von links kommende die geduld und ist einfach gefahren.

Irgendwie war für alle Beiteiligten die Situation unklar, ich habe mich so verhalten wie in der Fahrschule gelernt, ->bei rechts vor links spielt nur die position des fahrzeuges eine rolle und nicht wohin es fahren will.

Wenn man die Ruhe behält und auf seine Vorfahrt verzichtet, kann eigentlich nix passieren aber diese Situation sollte aber mal geklärt werden ....
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Rolf Tjardes
Beitrag 05.07.2004, 18:53
Beitrag #185


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Zitat (taudi @ 05.07.2004, 19:44)
-> bei rechts vor links spielt nur die position des fahrzeuges eine rolle und nicht wohin es fahren will.

Hallo taudi :-)

Ich hatte zu der Ausgangsfrage das Bundesverkehrsministerium angeschrieben...

Hier die Auflösung aus der FAQ: Abbiegen und Vorfahrt im Kreuzungsbereich (Vorfahrt beim Abbiegen in T-Einmündung?)

Bei der Beurteilung von Vorfahrt und Vorrang ist tatsächlich (auch) relevant, wohin ein Fahrzeug fahren will. Alle Infos dazu siehe v.g. FAQ.
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gast_al_g
Beitrag 03.03.2008, 16:04
Beitrag #186


Neuling


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Dieselbe Frage stellt sich, wenn nur 3 Autos an einer Kreuzung gleichberechtigter Straßen stehen und das "rechteste" Fahrzeug links abbiegen will. Auch dann muss jeder auf einen anderen warten. Dafür gibt es § 11 Straßenverkehrsordnung für besondere Verkehrslagen: Einer muss auf sein Vorfahrts-Recht verzichten und den Verzicht klar anzeigen.
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swift
Beitrag 03.03.2008, 16:18
Beitrag #187


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Der Thread ist fast schon 4 Jahre alt, gast_al_g. thread.gif
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