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> Mindestsehschärfe für Klassen A und B
Hoheneicherstation
Beitrag 15.07.2025, 22:14
Beitrag #1


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Hallo

Ist der Text zur FEV, hier im Verkehrsportal aktuell?

In Anlage 6 steht für dle Klassen A und B Mindestanforderung 0,5 und für die Klasse C mindestens 0,7. Zitat Anlage 6, FEV :

1.2.1 Zentrale Tagessehschärfe
Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden.
Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:
Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,5.

In einer anderen Quelle (Internet) steht auch für die Klassen A und B mindestens 0,7. Ist da etwas geändert worden oder ist die andere Quelle falsch informiert?

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Jens
Beitrag 16.07.2025, 05:43
Beitrag #2


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Die FeV, wie leider alle Gesetze und Verordnungen auf der Verkehrsportalseite, werden nicht mehr gepflegt und sind somit grundsätzlich nicht mehr aktuell.
Allerdings ist dein Zitat mit den 0,5 noch aktuell, siehe Anlage 6 FeV beim Bundesjustizministerium und bei Buzer (hier kann man übrigens auch recherchieren, wann welche Änderungen stattgefunden haben).

Vielleicht bezieht sich die andere Quelle auf den Sehtest (Nr. 1.1)?


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