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> Ahndungstoleranz 5 km/h noch aktuell?
fahrzeugführer
Beitrag 15.07.2025, 13:34
Beitrag #1


Neuling
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Moin!
In diesem Social Media-Post wird eine Verwarnung gezeigt, bei der die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung nach Abzug bei 5 km/h liegt. Ist das mit der bisherigen Ahndungstoleranz noch aktuell oder müssen entsprechende Verwarn-/Bußgelder nun tatsächlich bezahlt werden?


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Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 15.07.2025, 21:27
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auchdasnoch
Beitrag 15.07.2025, 15:05
Beitrag #2


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Ab welcher Überschreitung geahndet werden soll, ergibt sich aus den Richtlinien der Bundesländer. Wobei Richtlinien auch nicht zwingende Vorschriften sind.

Hier habe ich in der entsprechenden Rictlinie Niedersachsens keinen entsprechenden Hinweis gefunden.
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fahrzeugführer
Beitrag 15.07.2025, 17:12
Beitrag #3


Neuling
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In diesem Thread von 2013 ab den Beiträgen 10 und 25 oder dieser Zusammenstellung von 2017 ist u. a. von der Ahndungstoleranz die Rede. Meine Frage zielt darauf ab, ob das nicht mehr aktuelle Stand ist oder ob das oben gezeigte Verwarngeldangebot in die Kategorie "Versuchen kann man's ja mal" fällt.
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Jens
Beitrag 15.07.2025, 19:59
Beitrag #4


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Warum sollte die Verwarnung nicht gezahlt werden müssen?


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blackdodge
Beitrag 15.07.2025, 22:25
Beitrag #5


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bis 100 km/h ist die gesetzliche Toleranz 3 km/h ( wegen der Vereinfachung beim Rechnen ) über 100 km/h liegt sie bei 3 %.

alles was in dem Bescheid als mehr-Toleranz drin steht ist ein freiwilliges Zugeständnis der Behörde.

ab dem ersten KM/H drüber kann kassiert werden !!!


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TAK
Beitrag 16.07.2025, 08:37
Beitrag #6


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ich vermute, dass das immer mehr wird, dass ab 1km/h Überschreitung geahndet wird - einfach weil die Kommunen tendenziell pleite sind und schauen, dass die Einnahmen erhöht werden...

Wird vermutlich niemand offiziell zugeben, aber wenn nur die Hälfte der Verstöße mit 30€ bezahlt würden, wäre das etwas was sich garantiert rechnet... man braucht letztlich nur jemand der auswertet und erstmal keinen Sachbearbeiter, da das erste Schreiben an den Halter automatisch erstellt wird...


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Ernschtl
Beitrag 16.07.2025, 08:45
Beitrag #7


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Du meinst, wenn alle regelkonform fahren leiden z.B. die kommunalen Kindergärten darunter?


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TAK
Beitrag 16.07.2025, 08:49
Beitrag #8


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es werden nie alle ordnungsgemäß fahren...

und wenn ich jetzt von den Behörden bei mir im Umfeld ausgehe, dann wird an vielen Ecken einfach gekürzt... oder unter anderem auch der Ausbau bzw. die Instandsetzung von Straßen geschoben...


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fahrzeugführer
Beitrag 16.07.2025, 14:05
Beitrag #9


Neuling
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Danke für die ersten Antworten! "Müssen" im Sinne von dass bei Nichtzahlung tatsächlich "noch was kommt" und es nicht dabei belassen wird, weil z. B. Urteile oder Dienstanweisungen, von denen im verlinkten Thread die Rede war, eine weitere Verfolgung nicht unterstützen. Interessieren würde mich hierbei, ob Gerichte das mit der Fahrlässigkeit bei Übertretungen von unter 6 km/h mittlerweile anders sehen bzw. ob es tatsächlich Fälle gibt, in denen weiter nachgehalten oder ein Bußgeldscheid erlassen wurde.
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Q-Treiberin
Beitrag 16.07.2025, 14:29
Beitrag #10


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Bei Nichtzahlung kommt garantiert noch etwas, das nennt sich Bußgeldbescheid und kostet zusätzliche 28,50 Euro Gebühren und Auslagen.

Und solche Übertretungen werden grundsätzlich im Rahmen der „Fahrlässigkeit“ geahndet, bei „Vorsatz“ würde der zu zahlende Betrag verdoppelt.


Grundsätzlich werden/wurden Übertretungen von bis zu 5 km/h meist nicht geahndet, was aber nicht bedeutet, dass sie nicht geahndet werden dürfen.

Ich hab Ende der achtziger Jahre mal ein Ticket von plus 1 km/h nach Abzug der Toleranz bekommen…. shit happens.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.07.2025, 16:39
Beitrag #11


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Es wird hier offenbar was durcheinandergeworfen:
Das eine ist die "Messtoleranz". Die beträgt deutschlandweit 3 km/h (bzw. ab 100 km/h: 3% des Messwertes).
Wenn also jemand bei erlaubten 50 km/h mit 53 km/h gemessen wird ist die VORWERFBARE Überschreitung 3 km/h - 3 km/h = 0 km/h - also alles in bester Ordnung.

Das andere ist eine eventuelle "Ahndungstoleranz",
Wenn also bei erlaubten 50 km/h jemand mit 58 km/h gemessen wird ist zwar die VORWERFBARE Überschreitung 8 km/h - 3 km/h = 5 km/h
aber es ist äußerst fraglich, ob bei vorwerfbaren 5 km Überschreitung tatsächlich eine gebührenpflichtige Verwarnung erfolgt.

Ich selbst habe in meinen 56 Jahren Fahrpraxis zwar etliche Verwarnungen und Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen erhalten, aber in Deutschland noch keine einzige mit weniger als 6 vorwerfbaren km/h Überschreitung!

Das mag daran liegen, dass die Auslöseschwelle irgendwo bei mindestens 10 gemessenen km/h liegt (rein interne Vorschrift der Straßenverkehrsbehörde oder der Polizei, ohne jegliche "Außenwirkung"),
es KÖNNTE aber auch eine entsprechende Anordnung einer entsprechenden Landesbehörde vorliegen, dass Überschreitungen mit nicht mehr als 5 VORWERFBAREN km/h nicht geahndet werden sollen/dürfen think.gif

Ich glaube, ich hätte vor Jahren hier im VP mal gelesen, dass irgendein Amtsgericht mal eine Überschreitung von vorwerfbaren 5 km/h (Verwarnung - nicht reagiert - Bußgeldbescheid - Einspruch) kassiert habe,
weil ein Fahrer ja nicht ständig auf den Tacho gucken könne und ein derartiger Pillefitt deshalb nicht bestraft werden dürfe.

Ich habe aber keine Zeit/Lust, jetzt noch stundenlang nach dem Urteil zu suchen.

Doc wavey.gif


P.S.:
Ich habe schon von mehreren Leuten gehört, die angeblich mal ein Ticket wegen 1 km/h Überschreitung nach Toleranzabzug bekommen haben wollen,
aber ich warte immer noch vergeblich darauf, dass jemand mal so ein Ticket hier einstellt... whistling.gif


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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docquincy
Beitrag 16.07.2025, 17:45
Beitrag #12


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 16.07.2025, 17:39) *
Ich glaube, ich hätte vor Jahren hier im VP mal gelesen, dass irgendein Amtsgericht mal eine Überschreitung von vorwerfbaren 5 km/h (Verwarnung - nicht reagiert - Bußgeldbescheid - Einspruch) kassiert habe,
weil ein Fahrer ja nicht ständig auf den Tacho gucken könne und ein derartiger Pillefitt deshalb nicht bestraft werden dürfe.

Ich habe aber keine Zeit/Lust, jetzt noch stundenlang nach dem Urteil zu suchen.



Meinst Du diese Geschichte, in der ein Amtsrichter in eigener Sache so argumentiert hatte?
https://www.badische-zeitung.de/ein-amtsric...ussgeldbescheid


--------------------
Gruß
Wolf
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Q-Treiberin
Beitrag 16.07.2025, 17:55
Beitrag #13


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 16.07.2025, 17:39) *
Ich habe schon von mehreren Leuten gehört, die angeblich mal ein Ticket wegen 1 km/h Überschreitung nach Toleranzabzug bekommen haben wollen,
aber ich warte immer noch vergeblich darauf, dass jemand mal so ein Ticket hier einstellt... whistling.gif
Glaubst Du wirklich dass ich ein solches Ticket (laaaange bevor ich mich hier registriert habe, also ca. 20 Jahre später) aufbewahrt habe?
Da kannst Du Dir Deinen pfeifenden Smilie lieber sonstwo *********. shutup.gif

Aber richtig nett dass Du mich damit unterschwellig einer Lüge bezichtigst… dry.gif


Und wenn Du Dir den obigen verlinkten Beschied richtig durchlesen würdest Du auf den ersten Blick sehen, dass es um die Ahndung und nicht um gerichtliche Messtoleranzen geht!
Das mit der Messtoleranz hatte im übrigen @blackdodge weiter oben schon erklärt.


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fahrzeugführer
Beitrag 17.07.2025, 16:04
Beitrag #14


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Das mit der (nicht immer vorliegenden) Fahrlässigkeit bezieht sich insbesondere auf diese Beiträge:
Zitat (JTH @ 20.07.2013, 21:35) *
Es gibt mindesten ein Urteil des Bayerischen OLG, welches besagt, daß Verstöße bis 5 km/h über Limit als unbedeutend zu werten sind und nicht vorwerfbar sind. Man nennt dies intern auch die "Peanuts-Regelung".
[...]

Zitat (Peter Lustig @ 21.07.2013, 12:42) *
Um einen Geschwindigkeitsverstoß ahnden zu können, muss u.a. mindestens das subjektive Tatbestandsmerkmal der Fahrlässigkeit vorliegen. Laut BayObLG (DAR 77 53) muss ein Zuschnellfahren um wenige km/h (im konkreten Fall um 3 km/h) nicht unbedingt immer fahrlässig sein. Damit entfällt hier die Verfolgbarkeit des objektiv vorliegenden Verstoßes. Um mehr dazu sagen zu können, sollte man jedoch den diesem Urteil zugrunde liegenden Einzelfall kennen. Generalisieren lässt sich diese Aussage nicht.

Soweit ich das überblicke, hat sich anscheinend kein wirklich neuer Stand seitdem ergeben. Eingige Kommunen schicken Verwarnungen in solchen Fällen heraus, möglicherweise mit steigender Tendenz. Neuere Gerichtsentscheidungen zu Übertretungen von unter 6 km/h scheint es nicht zu geben. Bislang waren mir Verwarngelder bei Übertretungen von unter 6 km/h in Deutschland nur vom Hörensagen bekannt, weshalb ich bei dem gezeigten Social Media-Beitrag hellhörig geworden bin.
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Q-Treiberin
Beitrag 17.07.2025, 17:13
Beitrag #15


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In den letzten 12 Jahren hat sich bestimmt einiges getan….


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 18.07.2025, 08:04
Beitrag #16


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Zitat (Q-Treiberin @ 16.07.2025, 18:55) *
Aber richtig nett dass Du mich damit unterschwellig einer Lüge bezichtigst…

Sorry, @Q-Treiberin,
ich wollte Dich nicht als Lügnerin hinstellen.
Du bist bei weitem nicht die Einzige, von der ich hörte/las, dass sie/er wegen eines einzigen km/h Überschreitung ein Knöllchen bekam (oder jemanden kannte, dessen Schwippschwägerin...), aber ich habe leider noch NIE ein derartiges Knöllchen gesehen. Würde ich aber gerne mal.

Ich selbst fahre häufig vorsätzlich mit genau "10 km/h drüber" (Tempomat!) an festen Blitzern vorbei; mein Navi zeigt dann +7 bis +8 km/h an, mit Messtoleranz wären es dann +4 bis +5 km/h, aber nie blitzt es dabei. sadwalk.gif
Meine geringste geahndete Übertretung waren zwar nur "+4", aber die zähle ich nicht, denn die waren in Schaffhausen (Schweiz).


Vor Jahren hatte ich mich sorag einmal selbst ans Messer geliefert:
Ich hatte schon ein 100-km/h Gespann, wurde aber dennoch manchmal wegen Überschreitung der normal für Gespanne erlaubten 80 km/h geblitzt und habe regelmäßig erfolgreich Einspruch eingelegt.
Einmal waren es nach Toleranzabzug 102 km/h gewesen. Ich freute mich nach meinem Einspruch gegen die vermeintlichen 22 km/h Überschreitung schon auf mein 2-km/h-Knöllchen. Schließlich war diese Überschreitung ja amtlich dokumentiert - aber nichts geschah sadwalk.gif.

Doc


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Kühltaxi
Beitrag 13.08.2025, 18:06
Beitrag #17


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Ich wähnte mich schon in Holland aber da steht ja Ammerland nicht Ameland.... rolleyes.gif


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 14.08.2025, 07:30
Beitrag #18


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Richtig:
Der Landkreis westlich meiner Geburts-Stadt mit dem schönen Kennzeichen "WST" (wieder so'n Trottel).

Doc


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Kühltaxi
Beitrag 19.08.2025, 10:11
Beitrag #19


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Westerstede, ich hätte jetzt auch gedacht daß der Kreis einfach so heißt. Aber da im Norden haben die Kreise auch oft Eigennamen die mit der Kreisstadt die auf dem Kennzeichen steht nix zu tun haben wie bei uns, ich sage dann aber trotzdem oft einfach Kreis Bergheim oder Kreis Gummersbach weil die richtigen Kreisnamen so lang und kompliziert sind. Sollen sie's doch wie MK und HSK richtig aufs Schild schreiben. rolleyes.gif


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Hass0123
Beitrag 20.08.2025, 01:24
Beitrag #20


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Wohnort: Ruhrgebiet
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Guten Morgen
Ich wurde in 30 Zone mit 46 geblitzt, abzüglich Toleranz 36 km/h, also 16 zuviel.
In Bochum gilt die 5 km/h Toleranz noch.
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shortie
Beitrag 20.08.2025, 07:05
Beitrag #21


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Zitat (Hass0123 @ 20.08.2025, 01:24) *
Ich wurde in 30 Zone mit 46 geblitzt, abzüglich Toleranz 36 km/h, also 16 zuviel.

Sortierst du das nochmal.

Wenn du bei erlaubten 30 km/h mit 46 km/h geblitzt wurdest, gehen da 3 km/h Toleranz ab. Dann bleiben 13 km/h vorwerfbar zu schnell übrig.



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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 31.08.2025 - 05:39