... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Neuerteilung nach 15 Jahren
Muenchinger
Beitrag 14.07.2025, 18:40
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 14.07.2025
Mitglieds-Nr.: 92569



    
 
Hallo zusammen!


Bei mir laufen jetzt demnächst die 15 Jahre ab, wo mir mein Führerschein entzogen wurde (Alkohol am Steuer) und ich werde ihn dann neu beantragen.

Ich hab mich schon ein bisschen informiert und mir ist klar, dass ich wohl nochmal die theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegen muss nach so langer Zeit ohne Führerschein.
Auch habe ich bereits in Erfahrung gebracht, dass der Antrag auf Neuerteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde etwa 4-6 Wochen dauern wird.

Meine Frage ist jetzt: Ab welchem Zeitpunkt kann ich die zwei Prüfungen machen?

a) sobald ich den Antrag gestellt habe bei der Fahrerlaubnisbehörde
b) sobald der Antrag bearbeitet und "freigegeben" wurde von der Fahrerlaubnisbehörde



Wie man sich vielleicht vorstellen kann, bin ich nach so langer Zeit ohne Führerschein sehr daran interessiert, alles möglichst zügig dann über die Bühne zu bringen und nicht unnötig Zeit zu verplempern.


Bedanke mich bereits im vorraus für die Auskunft bei euch.



/Muenchinger
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ernschtl
Beitrag 14.07.2025, 18:51
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 10069
Beigetreten: 29.03.2004
Wohnort: Rheinebene
Mitglieds-Nr.: 2545



c) sobald deine Fahrschule dir dafür einen Termin organisiert hat


--------------------
Wer bremst hat Angst
Go to the top of the page
 
+Quote Post
kallemooser
Beitrag 14.07.2025, 20:58
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 25.05.2018
Mitglieds-Nr.: 83644



Also bei mir war keine Prüfung erforderlich, nicht praktisch oder theoretisch. ist zwar schon 11 Jahre her, aber wüsste nicht, was sich geändert haben soll.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 14.07.2025, 21:25
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14127
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Es spielt u.a. ein Rolle, wie lange man die Fahrerlaubnis besessen hat und wie lange sie weg war.
Nach 15 Jahre ohne Fahrerlaubnis besteht schon sehr naheliegend die Annahme, dass man keine ausreichenden Kenntnisse von Theorie und Praxis mit Kraftfahrzeugen hat.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Muenchinger
Beitrag 15.07.2025, 16:03
Beitrag #5


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 14.07.2025
Mitglieds-Nr.: 92569



Zitat (Ernschtl @ 14.07.2025, 19:51) *
c) sobald deine Fahrschule dir dafür einen Termin organisiert hat



Ja das ist schon klar.
Aber muss der Antrag auf Neuerteilung dafür erstmal komplett "durch"- oder eben nur "gestellt" sein?

Das wäre eben meine Frage gewesen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 15.07.2025, 19:58
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30736
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (Muenchinger @ 15.07.2025, 17:03) *
Aber muss der Antrag auf Neuerteilung dafür erstmal komplett "durch"… sein?
Ja


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 16.07.2025 - 07:44