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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 14.07.2025 Mitglieds-Nr.: 92569 ![]() |
Bei mir laufen jetzt demnächst die 15 Jahre ab, wo mir mein Führerschein entzogen wurde (Alkohol am Steuer) und ich werde ihn dann neu beantragen. Ich hab mich schon ein bisschen informiert und mir ist klar, dass ich wohl nochmal die theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegen muss nach so langer Zeit ohne Führerschein. Auch habe ich bereits in Erfahrung gebracht, dass der Antrag auf Neuerteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde etwa 4-6 Wochen dauern wird. Meine Frage ist jetzt: Ab welchem Zeitpunkt kann ich die zwei Prüfungen machen? a) sobald ich den Antrag gestellt habe bei der Fahrerlaubnisbehörde b) sobald der Antrag bearbeitet und "freigegeben" wurde von der Fahrerlaubnisbehörde Wie man sich vielleicht vorstellen kann, bin ich nach so langer Zeit ohne Führerschein sehr daran interessiert, alles möglichst zügig dann über die Bühne zu bringen und nicht unnötig Zeit zu verplempern. Bedanke mich bereits im vorraus für die Auskunft bei euch. /Muenchinger |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10069 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
c) sobald deine Fahrschule dir dafür einen Termin organisiert hat
-------------------- Wer bremst hat Angst
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 25.05.2018 Mitglieds-Nr.: 83644 ![]() |
Also bei mir war keine Prüfung erforderlich, nicht praktisch oder theoretisch. ist zwar schon 11 Jahre her, aber wüsste nicht, was sich geändert haben soll.
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14127 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Es spielt u.a. ein Rolle, wie lange man die Fahrerlaubnis besessen hat und wie lange sie weg war.
Nach 15 Jahre ohne Fahrerlaubnis besteht schon sehr naheliegend die Annahme, dass man keine ausreichenden Kenntnisse von Theorie und Praxis mit Kraftfahrzeugen hat. |
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 14.07.2025 Mitglieds-Nr.: 92569 ![]() |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30736 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Aber muss der Antrag auf Neuerteilung dafür erstmal komplett "durch"… sein? Ja-------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.07.2025 - 07:44 |