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> Bußgeldbescheid suspekt, Versendet am letzten Verjährungstag
Hellas 3000
Beitrag 06.07.2025, 11:46
Beitrag #1


Neuling
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Mein Sohn hat am 05.07.24 einen Rotlichtverstoß begangen mit Blitzfoto.
Eine Anhörung ist tatsächlich nicht erfolgt.
Ein Bußgeldbescheid ist am 04.10. (Freitag) 24 verschickt worden und mit Zustellurkunde am 10.10.zugestellt.
Das allerdings innerhalb unserer "Kleinstadt"......ich werde den Verdacht nicht los, das die Behörde bis zum letzten Tag "verpennt" hat und am Montag den 07.10.24den Bußgeldbescheid datiert und versendet hat.
ES ist natürlich entsprechend Einspruch/Widerspruich geführt worden......nun soll kommende Woche ein Prozeß stattfinden.
Wie gesagt, es geht nicht um Leugnen, aber wenn die Verpennen möchte unsereiner das auch auch nicht egalisieren durch Anerkenntnis.
Ausgerechnet am letzten Tag versenden ist schon sehr suspekt.

Gibts da ne Meinung zu? Wie gesagt Prozeß steht bevor.

Gruß Hellas 3000
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Jens
Beitrag 06.07.2025, 13:28
Beitrag #2


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Zitat (Hellas 3000 @ 06.07.2025, 12:46) *
Eine Anhörung ist tatsächlich nicht erfolgt.
Steht das so in der Akte?


Zitat (Hellas 3000 @ 06.07.2025, 12:46) *
ES ist natürlich entsprechend Einspruch/Widerspruich geführt worden
Mit welcher Begründung?


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Hellas 3000
Beitrag 06.07.2025, 14:41
Beitrag #3


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1. Nein das steht so nicht in der Akte, die ich nicht gesehen habe, aber es ist bei Besichtigung des Blitzfotos so gesagt worden, dass sie verschickt war.....es ist tatsächlich, nicht wunschmäßig, unerklärlich wo das DIng geblieben sein soll......

2. Begründung ist und war, das das postalisch alles gar nicht hinkommt, das innerhalb der STadt derartige Postlaufzeiten bestehen und das angenommen wird, das der Bescheid nach Verjährung tatsächlich versendet wurde......

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 06.07.2025, 14:51
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Jens
Beitrag 06.07.2025, 15:07
Beitrag #4


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Dass keine Anhörung stattgefunden hat, ist also nur eine Annahme von dir bzw. deinem Sohn. Dass ein Brief verloren gehen kann, erscheint dir / euch nicht möglich?

Zitat (Hellas 3000 @ 06.07.2025, 15:41) *
2. Begründung ist und war, das das postalisch alles gar nicht hinkommt, das innerhalb der STadt derartige Postlaufzeiten bestehen und das angenommen wird, das der Bescheid nach Verjährung tatsächlich versendet wurde......
Wenn es eine Anhörung gab (das lässt sich in der Akte prüfen), dann wurde durch die Anordnung dieser Anhörung die Verjährung unterbrochen, unabhängig davon, ob das Anhörungsschreiben den Betroffenen erreicht hat oder nicht.

Die Verjährung wird zudem unterbrochen durch "den Erlaß des Bußgeldbescheides, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird" (§ 33 OWiG). Da auf dem Bußgeldbescheid wohl der 4.10. steht, wird er spätestens an dem Tag erlassen worden sein, was innerhalb der Verjährungsfrist lag (selbst wenn es keine vorherige, verjährungsunterbrechende Anhörung gegeben haben sollte). Und da der Bußgeldbescheid binnen zwei Wochen zugestellt wurde, hat er die Verjährung unterbrochen, auch wenn er vielleicht nicht am 4.10. sondern vielleicht erst am darauffolgenden Montag, den 7.10., verschickt wurde.


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Hellas 3000
Beitrag 06.07.2025, 18:17
Beitrag #5


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Erstmal danke.
Ja das scheint wirklich so zu sein,dass da wenig Aussichten sind.
Da ich mitgehen werde, werde ich zumindest die Frage an das Gericht stellen,das, wenn man sieht, das der Bescheid am letzten Tag ergangen ist, man also noch schnell vor Verjährung aktiv wurde.
Und ich werde auch die Hypothese aufwerfen, das man städtischerseits auch wohl die Anhörung ebenso"verpennt" hat und nun durch Datierunmg innerhalb der gesetzlichen Frist, sozusagen sich noch im letzten Akt das Recht selbst zuspricht................."corrigere la fortune"..............dagegen ist man machtlos, selbst im Recht stehend.
Aber wir werden es erörtern wollen......die Kosten werden ebenfalls unvermeidbar sein-aber das ist nicht das Problem dry.gif

..noch was, was mir asllerdings sehr bitter aufgeschlagen ist:
im o.g. Bescheid vom 4-10-24, ist es ausreichend, das dieser rechtzeitig "datiert" ist.
Zugleich hat ein Bekannter ein Verfahren mit Strafbefehl nach §22a StVG mit Zustellbescheid erhalten. Dort steht in der Rechtsbelehrung, der Einspruch muß innerhalb der Widerspruchsfrist beim Gericht eingehen......es steht sogar wörtlich da, dass ein Versand innerhalb der Frist praktiusch nicht gilt.
Ein derartiger Unterschied im Rechtswesen ist mMn. sehr "unfair".
Ich werde mich nicht zum Robin Hood machen wollen, aber sehr sehr viele dinge sind sehr sehr unbefriedigend.
Dann muß man sich auch nicht wundern, das das tlw. weitere Blüten treibt.
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mir
Beitrag 06.07.2025, 20:39
Beitrag #6


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Frag halt mal nach, was mit der Anhörung war.


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hk_do
Beitrag 06.07.2025, 20:53
Beitrag #7


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Zitat (Hellas 3000 @ 06.07.2025, 19:17) *
Da ich mitgehen werde, werde ich zumindest die Frage an das Gericht stellen,


Es wäre mir neu, dass Zuschauer bei einer Gerichtsverhandlung Fragen zur Sache stellen dürfen. think.gif

Zitat
das, wenn man sieht, das der Bescheid am letzten Tag ergangen ist, man also noch schnell vor Verjährung aktiv wurde.


Allerdings ist in diesem Satz auch keine Frage enthalten.

Eine Handlung am letzten Tag der Frist zu vollziehen ist im Übrigen aus meiner Sicht auch nicht kritikwürdig. Im Gegenteil ist die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ja die Pflicht der Behörde, da wäre es eher vorwerfbar, wenn man (vermeidbar) Fristen verstreichen lassen würde.

Zitat
Und ich werde auch die Hypothese aufwerfen, das man städtischerseits auch wohl die Anhörung ebenso"verpennt" hat und nun durch Datierunmg innerhalb der gesetzlichen Frist, sozusagen sich noch im letzten Akt das Recht selbst zuspricht.


Du willst also vor Gericht einen Behördenmitarbeiter einer nicht unerheblichen Straftat bezichtigen?

Das könnte spannend werden, wann und wo ist denn die Verhandlung? scared.gif

P.S.: wenn die Behörde tatsächlich die Anhörung "verpennt" hätte, dann hätte sie auch diese am letzten Tag der Frist noch anordnen können. Dadurch wäre, wie schon von @Jens erläutert, die Verjährung unterbrochen worden.

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Q-Treiberin
Beitrag 06.07.2025, 22:16
Beitrag #8


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Mein unmaßgeblicher Tipp wäre, aufgrund dessen was @Jens ja schon geschrieben hat, den Einspruch zurückzuziehen und das Bußgeld zu bezahlen.
Spart auch zusätzliche Gerichts- und ggf. Zeugenkosten.


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Hellas 3000
Beitrag 06.07.2025, 22:37
Beitrag #9


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Ich habe oben geschrieben, es geht um den Sohn, also ich werde mich mit hinsetzen. Vor dem AG ist das erlaubt.
Ja natürlich ist die Überlegung,ob man das einfach annimmt und fertig.
Aber es sollen ruhig auch mal einige Fragen gestellt werden. Wenn der Richter gut drauf ist wird er einiges zulassen. Sonst wird das dort halt zu Ende gebracht durch Annahme.
Das ist auf jeden Fall mit drin in der Lostrommel.
Sollte die Behörde die Anhörung nicht verpennt haben, darf man doch fragen dürfen, warum zufällig der letzte Verjährungstag für den Bußgeldbescheid genommen wurde.
Auch müßten dann ja alle am Freitag abgeschickten Bescheide so spät bei den Adressaten angekommen sein.
Ja ich werde auch vor einer strafbewehrten Unterstellung keine Rücksicht nehmen.
Ein Anwalt wird das nicht so können wie eine Laie mit "Laienprivileg".
Wenn er ( Sohnemann) etwas Glück hat, wird der Richter vlt. selbst auch einige Fragen aufwerfen und letztendlich das Ding mit einem Angebot oder ungemindert in den Raum stellen bzw. beenden.
So viel mehr hat man nicht zu verlieren.
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hk_do
Beitrag 06.07.2025, 22:56
Beitrag #10


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Zitat (Hellas 3000 @ 06.07.2025, 23:37) *
warum zufällig der letzte Verjährungstag für den Bußgeldbescheid genommen wurde.


Im Zweifelsfall doch einfach deswegen, damit die Verjährung nicht eintritt.

In der Privatwirtschaft würde man dafür ggf. auch Überstunden anordnen, nach dem Motto "Feierabend ist, wenn die Arbeit erledigt ist". Dann hat natürlich die Poststelle schon Feierabend, die bearbeitet den Vorgang erst am folgenden Montag, und schon ist die Postlaufzeit garnicht mehr so "auffällig"...

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Hellas 3000
Beitrag 06.07.2025, 23:25
Beitrag #11


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Ich glaube, auch nach dem Vorpost, dass hier ein Mißverständnis zwischen den Lesern und meiner Intention vorliegt.
Es ist so, dass ich wirklich glaube, das in der Behörde in Kenntnis der rechtlichen Gegebenheiten und Handhabe, man den Tag rückdatiert hat, um die Verjährung zu unterlaufen.
Das hat auch damit zu tun, dass die bei Auswurf des Programms und des Namens direkt wußten um wen es geht-ist nun mal so.
Und da die dort natürlich wissen wie das alles rechtlich abläuft, hat man das Datum rückdatiert und fertig.
Ich würde da nicht drum wetten, aber es ist mir sehr suspekt.
Ich hätte sonst selbst die direkte Strafannahme gewählt.
Mit Gewalt ist da nichts zu machen. Und wenn bezahlt werden muß, dann ist das so.

Auch ist es komisch, das in so einem Fall der datierte Absendetag gilt ( egal wann er ankommt), aber zbs. in dem anderen Fall §22a StVG, der Einspruch innerhalb der Frist beim Gericht landen muß.
Solche Dinge machen mich halt immer schon fuxig.
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mir
Beitrag 06.07.2025, 23:44
Beitrag #12


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Kann auch sein, dass der Bearbeiter einfach eine Wiedervorlage zu genau dem Tag gesetzt hat oder irgendeine Software genau an dem Tag erinnert.

Egal wie, Du kannst bereits vorab eine Kopie der Akte anfordern (kostet aber) und dann prüfen, wann genau der Bußgeldbescheid erlassen wurde und ob eine Anhörung rausging.

Nur mal kurz zur Einspruchsfrist vs. Verjährung: Erstere läuft erst an, wenn der Strafbefehl beim Angeklagten zugeht. Die Verfolgungsverjährung fürs Bußgeldverfahren läuft eben nicht an, sobald die Behörde von der OWi erfährt, sondern bereits bei Vollendung der ordnungswidrigen Handlung. Da ist es nur fair, wenn es für die Einhaltung der Frist genügt, dass die Behörde handelt, oder?


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ulm
Beitrag 07.07.2025, 05:37
Beitrag #13


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Zitat (Hellas 3000 @ 06.07.2025, 23:37) *
Aber es sollen ruhig auch mal einige Fragen gestellt werden. Wenn der Richter gut drauf ist wird er einiges zulassen.

Du warst schon einmal bei einer Verkehrsrecht-Verhandlung vor einem Amtsgericht?
Falls nein:
Das ist Massengeschäft im Fünfzehnminutentakt. Da wird der Richter sein Programm durchziehen und eben nicht zum Kaffeekränzchen mit Urteilsfindung laden.

Zitat (Hellas 3000 @ 06.07.2025, 23:37) *
Sollte die Behörde die Anhörung nicht verpennt haben, darf man doch fragen dürfen, warum zufällig der letzte Verjährungstag für den Bußgeldbescheid genommen wurde.

Da gibt es viele einfache Antworten: Durch Krankheit, Urlaub oder Personalmangel hat sich in der Behörde ein Bearbeitungsstau gebildet. Der wird natürlich von alt nach neu abgearbeitet, auch, um so gerecht wie möglich zu bleiben.

Zitat (Hellas 3000 @ 06.07.2025, 23:37) *
So viel mehr hat man nicht zu verlieren.

Naja, Dein Sohn hat schon die Möglichkeit verloren, dass die Verjährung des Punktes läuft.
Er hat schon die Möglichkeit verloren, das Fahrverbot mit seinem Urlaub so zu kombinieren, dass die Folgen verträglicher sind.



Zitat (Hellas 3000 @ 07.07.2025, 00:25) *
Es ist so, dass ich wirklich glaube, das in der Behörde in Kenntnis der rechtlichen Gegebenheiten und Handhabe, man den Tag rückdatiert hat, um die Verjährung zu unterlaufen.

Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, dass die Dokumente nicht mit Word erstellt werden?
Dazu wird Software benutzt, die so manipulationssicher wie möglich ist. Auch, um sich nicht angreifbar zu machen.

Zitat (Hellas 3000 @ 07.07.2025, 00:25) *
Das hat auch damit zu tun, dass die bei Auswurf des Programms und des Namens direkt wußten um wen es geht-ist nun mal so.

Hier ist wohl eher der Kern zu sehen:
Du glaubst, Du bist in Deiner Kleinstadt so wichtig, dass ein Behördenmitarbeiter seinen Job riskiert, um Deinem Sohn eine reinzuschrauben?
Really?
Wenn "sie" es direkt wussten, dann hätten "sie" ja an Tag eins reagiert und mit Freuden den Bußgeldbescheid sofort erlassen. Rechtssicher.

Zitat (Hellas 3000 @ 07.07.2025, 00:25) *
Und wenn bezahlt werden muß, dann ist das so.

Das wäre das Einzige, was Du Deinem Sohn beibringen solltest:
Sei ein Mann und stehe dazu, wenn Du Mist gemacht hast.
Den Rotlichtverstoß hat Dein Sohn ja begangen.

Zitat (Hellas 3000 @ 07.07.2025, 00:25) *
Auch ist es komisch, das in so einem Fall der datierte Absendetag gilt ( egal wann er ankommt), aber zbs. in dem anderen Fall §22a StVG, der Einspruch innerhalb der Frist beim Gericht landen muß.
Solche Dinge machen mich halt immer schon fuxig.

Dann wäre aber eine Verfassungsklage zielführender.
Oder Du stößt über die Politik eine Gesetzesänderung an.
Das Amtsgericht ist an die existierenden "Spielregeln" gebunden.
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Hellas 3000
Beitrag 07.07.2025, 06:49
Beitrag #14


Neuling
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@ meine beiden Vorposter :
Also ich werde mich nicht als Hampel geben.....ihr habt überwiegend gut argumentiert und seid damit ganz nah am Geschehen, sag ich mal.

Ich bin nicht so sehr wichtig, aber mich kennt jeder hier...auch weil zu meinem Fahrzeugbestand eine sehr auffällige "Breitbau -Granate" gehört, seit weit über 20 Jahren........und ich hier die größte Waschstrasse mit um die 45000 Jahreswäschen betrieb und insgesamt mehr als 40 Jahre im KFZ-Bereich ununterbrochen aktiv bin..................und demnächst die größte Expansion meiner ganzen Aktivitäten bevorsteht usw.usw.
Da wo mein Name auftaucht muß sich nie jemand fragen, wer ist das...........den kennt man.
Ist ja kein Wunder.
Jedenfalls habe ich keine große Hoffnung auf Abänderung...............aktuell warte ich selbst auch schon ungeduldig auf Bescheid...ich muß mit ca. 41/42 bei 30 geblitzt worden sein......irgendwo gerade läuft da auch wohl die Verjährung.....wenns derselbe Bearbeiter war, hat er bei mir wohl dieses Namenssyndrom gutzumachen laugh2.gif
Als Pragmatiker wird man den Hoffnungskoffer nunmehr in der Eingangssache weiter lehren müssen.... crybaby.gif
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TAK
Beitrag 07.07.2025, 11:45
Beitrag #15


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Also ich war vier Jahre lang in einer (großen) Bußgeldstelle aktiv und da ist ein rückdatieren des Bescheids definitiv nicht so einfach möglich. Natürlich könnte man hier seitens Abteilungsleiter einen Zettel in die Akte wandern lassen, mit Anweisung an den Sachbearbeiter mit Erlass BGB, dann würde ich vielleicht auch deine Zweifel bekommen... aber wenn das Datum auf dem Bescheid selbst steht, dann kannst du davon ausgehen, dass an diesem Tag der Bescheid wohl auch erlassen wurde...

Wir haben mit OWI21 gearbeitet, da bekommst du rechtzeitig vor Verjährung entsprechende Erinnerungen oder kannst dir entsprechende Wiedervorlagen setzen, gerade wenn du auf eine Rückmeldung wartest... D.h. da kam es natürlich oft vor, dass am letzten Tag vor Verjährung eine Wiedervorlage kam und du entsprechend reagieren musstest...

Bei uns war es zudem so, dass man im Programm alles bearbeitet hat, die Dokumente aber zentral von einem Rechenzentrum dann verschickt wurden... d.h. unter Umständen kam der Bescheid bei Euch gar nicht direkt vom Rathaus, sondern hunderte Kilometer entfernt vom Rechenzentrum...

Das einfach auch mal vielleicht als bissl Hintergrundinfos... die Verschwörungstheorien halte ich doch für recht weit hergeholt... da müsste ja grad der Sachbearbeiter persönliche Konflikte mit euch haben...

Frage: Wurde dein Sohn beim Rotlichtverstoß geblitzt oder direkt von der Polizei angehalten? Bei letzterem wäre das bereits die Anhörung gewesen...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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rentenberater
Beitrag 07.07.2025, 18:35
Beitrag #16


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Zitat (Hellas 3000 @ 07.07.2025, 00:25) *
Auch ist es komisch, das in so einem Fall der datierte Absendetag gilt ( egal wann er ankommt), aber zbs. in dem anderen Fall §22a StVG, der Einspruch innerhalb der Frist beim Gericht landen muß.
Solche Dinge machen mich halt immer schon fuxig.

Das ist überhaupt nicht komisch....
Der Gesetzgeber unterstellt einer Behörde grundsätzlich rechtmäßiges Handeln. Deshalb reicht der Anordnungsvermerk als Nachweis für die Rechtzeitigkeit der Anhörung bzw. des Bescheids. Denn 99+% der Behördenmitarbeiter werden nicht ihren Job riskieren, um ein lächerliches Bußgeld zu verhängen, obwohl die Verjährung eingetreten ist.

Umgekehrt kann man davon ausgehen, dass > 90% der Einreicher von verspäteten Schriftstücken bei Gerichten und Behörden behaupten würden, sie hätten den Schrieb innerhalb der Frist verfasst oder abgeschickt.

Dazu kommt, dass unsere Verjährungsfristen in den meisten Bußgeldangelegenheiten im internationalen Vergleich ultrakurz und die Bußgelder geradezu lächerlich billig sind (nicht, dass ich freiwillig zahle, wenn ich ohne Zahlung davonkommen kann. Ändert aber an dieser Tatsache nichts). Andere Länder verfolgen die Sachen jahrelang und erhöhen munter die Strafe um ein Vielfaches, wenn nicht sofort gezahlt wird.

Kurzum, du machst dich lächerlich und verplemperst unnötig die Zeit des Gerichts......
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Hellas 3000
Beitrag 07.07.2025, 19:20
Beitrag #17


Neuling
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Ich bedanke mich bei beiden Postern über diesem Post.

Besonders an TAK geht mein Dank für die sehr korrekte Darstellung. Das ist alles voll nachvollziehbar.................er ist geblitzt worden und erst mit dem "strittigen" Bescheid informiert worden.

@ Rentenberater ....na na na na...........ich weiß nicht wo mehr verschwendet wird usw.usw. als bei Behörden-Entscheidern.

Rechtmäßigkeit des Handelns,da wäre ich zu 95 bis 98 % bei dir.
Blöd ist nur, wenn einen die Restprozente erwischen.

Ich kann euch sagen, bei uns hat jetzt ein Anwalt für Verwaltungsrecht unsere Zulassung aufgefordert bis 28.07. nach GG die Schilderpräger und Zulassungsdienstleister gleich zu behandeln:
3 dürfen nur tgl. 3 Zulassungen abgeben, ein überregionaler Dienstleister bis zu 30 tgl.
Schlimm, dass die Drei ( einer davon bin ich) tgl. sehen müssen, wie das so läuft usw.usw.
Ich glaube nicht, das das ein Beispielsfall ist, ausser als für die besagten Ausnahmen.
Aber das gehört zu meiner Praxis.................ich muß nicht davon leben, daher kann ich als "Ghostwriter" agieren....................

Im Behördenumgang bin ich sehr vorsichtig.......auh bin ich mal als Käger ausgerechnet beim Präsi des LG Bremen gelandet, wo es gegen dessen Nachbarn ging...und der Präsi dies zur Vermeidung einer Rüge wegen unterlassener Selbstanzeige kund tat und zugleich feststellte, er habe die Akte studiert und keine Probleme damit........................den Prozeß hab ich wundernswerter Weise überraschend verloren laugh2.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 07.07.2025, 20:54
Beitrag #18


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Meine Güte, Deine jetzt aufgemachten „Nebenkriegsschauplätze“ hinsichtlich Zulassungsdienstleister, Deiner „ich bin hier so bekannt“ o.ä. gehen doch zu 100% am eigentlichen Thema total vorbei!

Im Moment ist doch nur Fakt, dass Dein Sohn bei einem Rotlichtverstoß erwischt wurde.

Der nächste Fakt ist, dass Du immer noch nicht weißt ob eine Anhörung aktentechnisch angeordnet wurde (auch wenn sie ihn tatsächlich nicht erreicht haben sollte). Wenn diese Anhörung angeordnet war beginnt die Verjährungsfrist für den BGB erneut.

Der nächste Fakt ist, dass trotz allem der BGB im Rahmen der Verjährungsfrist erlassen wurde!


Also warum will Dein Sohn jetzt noch weiteres Geld (Gerichts- und Zeugenkosten) zum Fenster rauswerfen?



Und Du als Mama/Papa hast vor Gericht eh kein Mitspracherecht, das muss Sohnemann ganz alleine hinbekommen!


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Hellas 3000
Beitrag 07.07.2025, 21:26
Beitrag #19


Neuling
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Naja ich will nicht weiter auffallen und habe auch kein Problem mich nunmehr davonzumachen.
Immerhin ist es geklärt, das das zu 99% in die Hose geht.
Wenn ich mich neben meinen Sohn setze, kann da nichts passieren und er kann sich zumindest in dieser Instanz seinen Fürsprecher aussuchen.
Das habe ich schon mal so durchgezogen- also das geht schon.

Und nembei......jeder hat seinen Schreibstil und ich bin da auch keine Ausnahme.
Man kann irgendwo reinkommen und sagen"ich liebe euch alle", das kann zu mancher Backpfeife, Beleidigung,Umarmung oder sonstiger Reaktion bis hin zu einer Anzeige führen.
So ist das im Leben.
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mir
Beitrag 07.07.2025, 21:36
Beitrag #20


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Lasst ihn doch machen. Er zahlt das. Das Forum hat doch nur den Zweck, die Leute mit Infos zu versorgen, und nicht, Fragensteller zu einer bestimmten Aktion zu veranlassen oder sie davon abzuhalten.

Ich finde es immer gut, wenn jemand (auf sein eigenes Risiko) experimentelle Rechtswissenschaft betreibt und bin gespannt auf das Ergebnis. Und wir hatten trotz negativer Prognose immer wieder Überraschungen erlebt. Und die Möglichkeit, Handlungen der Verwaltung gerichtlich überprüfen zu lassen, ist eine der besten Dinge in unserem Staat, die man gar nicht wichtig genug einschätzen kann.

Probier's aus. Es ist in jedem Fall ein Erlebnis, und allzu teuer ist es nicht. (An der daraus resultierenden Prozessflut ist der Gesetzgeber selber schuld.)


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Hellas 3000
Beitrag 07.07.2025, 21:57
Beitrag #21


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Tja das ist doch exakt mein eigenes Handeln anderen gegenüber inkl. der inhaltlichen Hypothesen.
Sehe ich genau so,darum auch bis zu 98% unterstellt.
Das Behörden zu 100% gesetzeskonform agieren, wird ganz sicher kein gesunder Menschenverstand behaupten.
Aber wenn man 99% unterstellen würde, bei den Millionen Geschehnissen kommen gewaltige Opferzahlen zusammen, wo man keiner von sein möchte.

Und es ist ja auch so, dass man für relativ wenig Einsatz die Materie "verinnerlichen" kann.
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mir
Beitrag 08.07.2025, 09:21
Beitrag #22


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Wir sind hier sicher nicht naiv. Wenn Du Dich im Forum umblickst, wirst Du sehen, dass Behörden durchaus gerne kritisiert werden. Allerdings ist bislang kein Fall bekannt, in dem ein Bußgeldbescheid rückdatiert wurde, und die generelle Arbeitsweise in den Bußgeldbehörden spricht auch dagegen. Nur zur Erklärung der sehr skeptischen Beiträge meiner Mitschreiber.

Aber es gibt ja immer ein erstes Mal.


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TAK
Beitrag 08.07.2025, 14:53
Beitrag #23


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kann @mir da nur beipflichten...

Aber auch beim TE sehe ich keine desolaten Erfolgsaussichten, jeder weiss nur zu gut, zu welch kuriosen Entscheidungen manche Gerichte kommen und wir wissen nicht um welche Bußgeldstelle es geht und wie diese arbeitet - bei kleinen Behörden geht vielleicht noch vieles ohne Systemprogramm und dann können da Fehler auch viel leichter passieren... an die bewusste Manipulation will ich jetzt zwar nicht wirklich glauben, aber auch diese ist ohne Systemprogramm natürlich deutlich einfacher möglich..

Mittels Akteneinsicht hätte man hier aber natürlich viele Fragen sich bereits beantworten können... Da hätte es vermutlich die Verhandlung nicht gebraucht... Aber wie gesagt, Richter sind zu allem fähig...

Dahingehend würde ich mich letztlich übers Ergebnis freuen...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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Ernschtl
Beitrag 08.07.2025, 18:31
Beitrag #24


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QUOTE (Hellas 3000 @ 07.07.2025, 22:26) *
Wenn ich mich neben meinen Sohn setze, kann da nichts passieren....
...ausser, dass du nicht neben ihm sitzen wirst.


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Hellas 3000
Beitrag 08.07.2025, 22:39
Beitrag #25


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Ein Kaufmann mit über 40 jähriger Beständigkeit und ERfahrung-und das ununterbrochen als Einzelunternehmer und das zudem noch in einem der verruchtesten Metiers, dem KFZ-Bereich/Handel-und das praktisch ohne REchtstreitigkeiten mit Kunden......das ist schon eine sehr seltene Sache.........um so geringer die Wahrscheinlichkeit von Naivität und sonstigen Insuffizienzen.

Trotzdem glaube auch ich nicht unbedingt an eine nennenswerte Ausgangslage. Eher bin ich da voll bei TAK.
Und gerne werde ich im Lauf des Freitags, so da nicht was dazwischen kommt, berichten.
Wir sind nicht auf dem Traumpfad
Ich habe ihm sogar heute empfohlen vorsorglich den Führerschein abzugeben, da wir nun 6 Wochen Ferien haben und laut Bescheid 2 Monate Fahrverbot zu erwarten sind. Dann wären nur noch 2 Wochen zu überbrücken.

Auch werde ich gerne berichten, wo ich da gesessen habe........................hier geht es nicht um Wunschträumchen.

Ich weiß jetzt auch nicht, ob wir hier eine größere oder kleinere Bußgeldstelle sein sollen.....wo beginnt hier "groß"?
Aber ne große wirds eher nicht sein....deutlich unter 100000 Einwohner.....um 40000 KFZ-Bestand.

Wäre ich Moslem,bin ich aber nicht, würde ich sagen : " ALLAH ist groß"- und dann schließt sich regelmäßig noch ne fatalistisch geschwängerte Aussage an........... rolleyes.gif

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 09.07.2025, 08:11
Bearbeitungsgrund: Schreibfehler korrigiert
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bartdude
Beitrag 09.07.2025, 07:53
Beitrag #26


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Zitat (Hellas 3000 @ 08.07.2025, 22:39) *
Ich habe ihm sogar heute empfohlen vorsorglich die *** abzugeben, da wir nun 6 Wochen Ferien haben und laut Bescheid 2 Monate Fahrverbot zu erwarten sind. Dann wären nur noch 2 Wochen zu überbrücken.


Mal ganz allgemein gefragt: Würde das denn überhaupt eine Auswirkung haben? Nach jetzigem Stand ist doch noch keine Rechtskraft eingetreten, sondern im Gegenteil sogar noch ins Rechtsmittel gegangen worden. Kann man unter dieser Prämisse überhaupt ein mögliches Fahrverbot schon vorab antreten?
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Jens
Beitrag 09.07.2025, 08:10
Beitrag #27


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auchdasnoch
Beitrag 09.07.2025, 14:17
Beitrag #28


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Man könnte aber, im Falle einer Verurteilung mit Fahrverbot, noch im Gerichtssaal den Verzicht auf Rechtsmittel erklären, und anschließend durch Abgabe des Führerscheins bei der zuständigen Behörde das Fahrverbot möglichst zeitnah antreten.

Alternativ könnte man natürlich auch jetzt noch den Einspruch zurückziehen. Dann würde der ursprüngliche Bußgeldbescheid sofort Rechtskraft erlangen, und man könnte das Fahrverbot antreten.
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Ernschtl
Beitrag 09.07.2025, 18:37
Beitrag #29


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Geht absolut nicht . Siehe post #9


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HaWeThie
Beitrag 10.07.2025, 08:10
Beitrag #30


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Zitat
Auch müßten dann ja alle am Freitag abgeschickten Bescheide so spät bei den Adressaten angekommen sein.

Ist der Bescheid am letzten Tag verschickt worden (dann passts doch) oder wurde er am letzten Tag erlassen? zwischen Erlass und Versand können durchaus ein paar Tage vergehen (war "zu meiner Zeit" (ADV? was ist das?) 3-5 Tag für den Eintrag in diverse Listen) aber auch heute geht das Schreiben meist erst ein bis zwei Tage nach Erlass zur Post.

Da der/die Mitarbeiter*in sich einer Straftat schuldig machen würde, wenn Schreiben falsch datiert würden oder nich verschickte Anhörungen als verschickt in der Akte stehen, ist hier ein Fehlverhalten äußerst unwahrscheinlich - für die paar Euro, von denen der/die Mitarbeiter*in noch nicht mal was hat, den Job und ein Strafverfahren riskieren???

Nur mal so aus der Geschichte: Früher wurden bei uns die Mitteilungen über Punkte an das KBA einmal alle zwei Wochen händisch an das KBA versandt. Wenn der Sachbearbeiter (ich) festgestellt hat, dass die Urschrift des BG nicht unterschrieben war (also der Bescheid nicht erlassen worden war), wurde der fehlerhaft verschickte BG zurückgenommen und ein neuer, jetzt richtiger Bescheid erlassen und verschickt. Falls der Vorgang jedoch verjährt war, wurde der Bescheid zurückgenommen, und die Sollstellung aufgehoben. Die Betroffenen bekamen dann ihr bereits gezahltes Bußgeld zurück - führte zu einigen verwunderten Anrufen.


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Hellas 3000
Beitrag 10.07.2025, 22:12
Beitrag #31


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Moin, an meinen Vorposter: ADV.....wer hat das wo geschrieben?

Also morgen Abend sind wir schlauer...ich werde berichten..................Danke für die netten Statements, die ich zumeist gut nachvollziehen kann.BiMo!!
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Hellas 3000
Beitrag 11.07.2025, 21:35
Beitrag #32


Neuling
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BERICHT:

Eine der schnellsten und angenehmsten Verhandlungen überhaupt gehabt.
Habe mich rechts neben Junior (38) gesetzt und zugleich eingeräumt und Rücknahme konstatiert und das wir gestern schon der Meinung waren, aber wegen dem Termin heute keine Aufruhr veranstalten wollten.
Sodann haben wir uns direkt dem Angebot des Richters gefügt, bei Zahlung von 400 Eure, das Fahrverbot nicht greifen zu lassen, was mein Sohn dankend angenommen hat.
Wir haben den Saal verlassen mit dem Gefühl voller Zufriedenheit.
Er will nächste Woche mit den Kids nach Dänemark , alles schon lange gebucht usw.usw.

Das war doch richtig schick und toll heute................ wavey.gif
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