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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 23.06.2025 Mitglieds-Nr.: 92551 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30742 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Vielleicht kannst du ihn entwertet zurück kriegen.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22000 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Einfach fragen. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7717 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Allerdings ist das vom reinen Wortlaut der Vorschrift her nur bei der Aushändigung des neuen Führerscheins vorgesehen, nicht bei der späteren Abgabe eines als verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Exemplars
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2694 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Ob man den entwerteten Führerschein behalten kann, oder nicht, wäre für mich in dieser Situation zweitrangig. Ich sehe hier ein ganz anderes Problem: Bei der Verlustmeldung hat man bestimmt eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, in der man man erklärt hat, dass der alte Führerschein nicht mehr auffindbar sei, und dass man ihn unverzüglich bei der Führerscheinstelle abgeben werde, wenn er doch wieder gefunden werden sollte. Dies hat man dann aber nach Auffinden des alten Führerscheins nicht gemacht, und stattdessen den verloren gemeldeten Führerschein bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt. Das könnte durchaus noch einigen Ärger zur Folge haben.
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 23.06.2025 Mitglieds-Nr.: 92551 ![]() |
Danke für die Antworten dann versuche ich mal das ich den Führerschein entwertet zurück kriege, das mit dem zurückgeben ist mir komplett entgangen damals, was ist das schlimmste was auf mich zukommen könnte?
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Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7717 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Tatbestand Nummer 225100 wäre vorgesehen:
Zitat Sie lieferten Ihren bisherigen Führerschein, nachdem er nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden wurde, nicht unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab. § 25 Abs. 5, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 170 BKat Regelsatz 25 Euro. |
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 669 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Und gleichzeitig, weitaus gewichtiger, ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger falscher Versicherung an Eides Statt. Zumindest wenn eine solche Versicherung abgegeben wurde und nicht zeitnah berichtigt wird/wurde.
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Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6684 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Allerdings ist das vom reinen Wortlaut der Vorschrift her nur bei der Aushändigung des neuen Führerscheins vorgesehen, nicht bei der späteren Abgabe eines als verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Exemplars ![]() och komm - ein höfliches Fragen wirkt manchmal Wunder. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 15.08.2025 - 01:43 |