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> Verlorenen führerschein wiedergefunden
Miner5
Beitrag 23.06.2025, 16:14
Beitrag #1


Neuling


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Hallo, ich habe eine leicht kuriose frage und zwar, ich habe vor jahren meinen Österreichischen Führerschein verloren und mir dann einen neuen Deutschen beantragt da ich in deutschland wohnte, ich habe meinen Österreichischen dann sehr viel später wiedergefunden und vor kurzem leider gedankenlos bei einer verkehrskontrolle hergezeigt, jetzt will das Landratsamt den Führerschein haben. Ich will den Alten aber noch behalten einfach als Andenken (ist noch der pinke). Gibt es da irgendeine Möglichkeit das dass machbar ist?
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Jens
Beitrag 23.06.2025, 18:36
Beitrag #2


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Vielleicht kannst du ihn entwertet zurück kriegen.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.06.2025, 20:43
Beitrag #3


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Zitat (Jens @ 23.06.2025, 19:36) *
Vielleicht Bestimmt kannst du ihn entwertet zurück kriegen.
Das hat bei mir auch problemlos funktioniert, als ich vor Jahren wegen Ausstellung einer Fahrerkarte meinen alten "grauen" von 1969 gegen einen "C1E" tauschen musste.
Einfach fragen.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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hk_do
Beitrag 23.06.2025, 21:12
Beitrag #4


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Allerdings ist das vom reinen Wortlaut der Vorschrift her nur bei der Aushändigung des neuen Führerscheins vorgesehen, nicht bei der späteren Abgabe eines als verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Exemplars book.gif

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auchdasnoch
Beitrag 24.06.2025, 09:07
Beitrag #5


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Ob man den entwerteten Führerschein behalten kann, oder nicht, wäre für mich in dieser Situation zweitrangig. Ich sehe hier ein ganz anderes Problem: Bei der Verlustmeldung hat man bestimmt eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, in der man man erklärt hat, dass der alte Führerschein nicht mehr auffindbar sei, und dass man ihn unverzüglich bei der Führerscheinstelle abgeben werde, wenn er doch wieder gefunden werden sollte. Dies hat man dann aber nach Auffinden des alten Führerscheins nicht gemacht, und stattdessen den verloren gemeldeten Führerschein bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt. Das könnte durchaus noch einigen Ärger zur Folge haben.
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