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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 17.12.2013 Mitglieds-Nr.: 70979 ![]() |
Frau A hat einen Zeugenfragebogen - "Eilsache zur Ordnungswidrigkeitenanzeige" erhalten. Vorgeworfen wird die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts (30 km/h) um 8 km/h. Soweit ja nicht schlimm. Es wird auch ein Verwarngeld iHv 30 Euro angeboten. Das "Beweismittel: Foto" wurde interessanterweise nicht mitgeschickt. Frau A fragt sich nun, wie sie sich erinnern soll, wer ihr KFZ vor dreieinhalb Wochen (so lange ist der Verstoß her, Brief kam erst jetzt) gefahren hat. Könnte sein, dass es Herr A war und dass Frau A daneben saß. Aber wer merkt sich das schon über längere Zeit? 30 Euro sind kein Ding. Aber Frau A fragt sich, was dahinter steckt, dass kein Foto mit kam. Ideen? Viele Grüße! Lizzy |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30743 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Aber Frau A fragt sich, was dahinter steckt, dass kein Foto mit kam. Ein Versehen? ![]() -------------------- |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17610 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Oder man fragt mal kurz nach dem Foto….
![]() -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2597 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 ![]() |
Hallo Lizzy,
das ist ein Kombischreiben Verwarngeldangebot / Anhörungsbogen. Dieses Kombischreiben wird ohne jegliche Prüfung rausgeschickt, wer gefahren ist. Daher ist oft auch kein Foto dabei. Es ist ein vereinfachtes Verfahren, so dass keine Kosten für Gebühren und Auslagen entstehen. Es wird davon ausgegangen, dass der Fahrzeughalter das mit Fahrzeugführer klärt und das Verwarngeld einfach bezahlt wird. Macht man das nicht und verlangt die Fotos zu sehen, besteht die Gefahr, dass es ein Bußgeldverfahren wird und dann bekommt man zwar die Fotos aber es fallen zusätzlich die 28,50 € für Gebühren und Auslagen an. Ich empfehle, wenn Frau A tatsächlich zu schnell gefahren ist, dass sie einfach bezahlt. Für den geringen Betrag lohnt sich der Aufstand nicht. Gruß Uwe |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30743 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Dieses Kombischreiben wird ohne jegliche Prüfung rausgeschickt, wer gefahren ist. Ich hab noch nie ein Verwarngeldangebot ohne Bild bekommen. ![]() Aber bei meinem letzten Verwarngeldangebot (10 km/h zu schnell auf der Rader Hochbrücke, und dabei kannte ich den Blitzer sogar ![]() @Lizah: gibts so einen QR-Code auf dem Schreiben, das du bekommen hast? -------------------- |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2597 Beigetreten: 03.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61605 ![]() |
Nun ich habe schon Verwarngeldangebote ohne Fotos bekommen und als ich telefonisch gefragt habe, ob ich die Fotos haben kann, haben sie mir gleich einen Bußgeldbescheid geschickt.
Ja, jetzt ist meist ein QR-Code aufgedruckt und Zugangsdaten angegeben, so dass man sich die Fotos im Internet anschauen kann. Gruß Uwe |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.08.2025 - 14:48 |