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> Müllabfuhr droht mit Abschleppen, obwohl nicht falsch geparkt
ichrolle
Beitrag 15.06.2025, 04:13
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

letzte Woche hatte ich einen Zettel der Müllabfuhr an meinem Wagen, mit einem langen Text, der mir erklärt, dass die Müllfahrzeuge viel Platz benötigen undsoweiter. Ich solle mein Fahrzeug vorschriftsmäßig parken. "Das heißt nicht im Kreuzungsbereich zu parken, mindestens drei Meter Fahrbahnbreite zu belassen und Parkverbote zu befolgen." So weit, so gut und bekannt. Nur: All dies lag gar nicht vor! Denn ich achte darauf, nicht vorschriftswidrig zu parken (nach bestem Wissen und Gewissen), und ich lasse auch immer mindestens drei Meter Platz (Feuerwehr!). Ja, ich schreite das ab, und im Zweifel parke ich lieber nicht da. Auch wenn ich zehn Minuten laufen muss, auch wenn ansonsten in meinem Stadtteil wildwest geparkt wird.
Weiter auf dem Zettel: "Nur wenn ihr Fahrzeug vorschriftsmäßig geparkt ist, kann die Müllabfuhr den Müll anholen. Ansonsten müssen wir Sie leider kostenpflichtig abschleppen lassen." Das hat mich einerseits geärgert, denn ich, der sich Mühe gibt, wird angemotzt, während gegenüber im Halteverbot geparkt wird. Ja, ich weiß, keine Gleichbehandlung im Unrecht, aber ich war ja nicht im Unrecht. Außerdem traue ich mich nun nicht mehr, dort zu parken, obwohl es erlaubt ist.

Ich habe dann mal geschaut, was da am Mülltag los ist. Das Müllauto kommt da locker durch. Aber: Ich parke genau da, wo die Anwohner ihre Mülltonnen direkt bis zur Straßenkante rollen können. Das sind wohl einige einige Tonnen. Und Wenn ich da stehe, ist dieser Weg versperrt, was in der Tat die Arbeit der Müllmänner und -fra7en erschweren könnte. Na gut, dann parke ich da eben nicht mehr an den Mülltagen. Nicht, weil ich nicht darf, sondern aus Höflichkeit. Aber was mich dennoch irgendwie fuchst, ist , dass man mir mit Bestrafung droht, obwohl ich gar nix gemacht habe. Die Parkraumüberwachung hat mich an dieser Stelle übrigens noch nicht verwarnt.

Beim Stardtraumservice anrufen oder eine Mail zu schreiben, wird sinnlos und ergebnislos bleiben. Darauf ankommen lassen will ich es auch nicht. Aber dürften die mich einfach so abschleppen lassen, weil ich "im Weg" stehe, aber eben nicht vorschriftswidrig, keine Gefährung etc?

Danke für alle Meinungen.
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ulm
Beitrag 15.06.2025, 06:23
Beitrag #2


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War dort ein abgesenkter Bordstein?
Kann es sein, dass ein Falschparker von gegenüber den Zettel auf Dein Auto umgezogen hat?

Wenn zweimal "nein", würde ich sehr deutlich an den Betreiber der Müllabfuhr schreiben, dass solch ein unberechtigt angebrachter Zettel schlicht eine Frechheit ist und Du um Sensibilisierung der Mitarbeiter bittest.

Ob das Drohen mit dem Abschleppen auch als Nötigung ausgelegt werden kann, sollte man sich durch den Kopf gehen lassen.
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Mueck
Beitrag 15.06.2025, 17:05
Beitrag #3


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Zitat (ichrolle @ 15.06.2025, 05:13) *
mindestens drei Meter Fahrbahnbreite zu belassen
Die Rechtsprechung sagt was von 3,05 m aus max. ungekühlte Lkw-Breite + 2 x 0,25 m
M.E. sollte das, wegen Lkw als Referenz,
- in Kurven im Zweifel mehr sein und
- bei anwechselnd links und rechts parken sollte der Abstand der beiden auch Lkw-geeignet sein.

Zitat (ichrolle @ 15.06.2025, 05:13) *
während gegenüber im Halteverbot geparkt wird.
Wenn der Falschparker zuerst da war, kann man sich mit "also ohne ihn wären da 3,05 m frei" nicht rausreden ... Nur vorsichtshalber erwähnt ... Das kann manchmal gewisse Seiteneffekte haben ... thread.gif


Zitat (ichrolle @ 15.06.2025, 05:13) *
Aber: Ich parke genau da, wo die Anwohner ihre Mülltonnen direkt bis zur Straßenkante rollen können.
Da hat ulm schon die richtige Frage nach der Bordsteinabsenkung aufgeworfen.
Daneben könnte man u.U. auch ohne eine solche die Frage aufwerfen, ob man es trotz hohem Bordstein als Grundstücksausfahrt ansehen könnte, schließlich wollen ja evtl. auch Zweiradfahrer ausfahren, nach 3. in § 12 (3) oder ob es evtl. eine Feuerwehrzufahrt sein könnte, 5. in § 12 (1).
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mir
Beitrag 15.06.2025, 17:39
Beitrag #4


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An einer Kreuzung oder Einmündung auch die 5 bzw. 8 m Abstand vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten beachten.


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Ernschtl
Beitrag 15.06.2025, 19:28
Beitrag #5


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QUOTE (Mueck @ 15.06.2025, 18:05) *
QUOTE (ichrolle @ 15.06.2025, 05:13) *
Aber: Ich parke genau da, wo die Anwohner ihre Mülltonnen direkt bis zur Straßenkante rollen können.
Da hat ulm schon die richtige Frage nach der Bordsteinabsenkung aufgeworfen.
Daneben könnte man u.U. auch ohne eine solche die Frage aufwerfen, ob man es trotz hohem Bordstein als Grundstücksausfahrt ansehen könnte, schließlich wollen ja evtl. auch Zweiradfahrer ausfahren, nach 3. in § 12 (3) oder ob es evtl. eine Feuerwehrzufahrt sein könnte, 5. in § 12 (1).
Und was haben dort Mülltonnen zu suchen?


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hk_do
Beitrag 15.06.2025, 20:08
Beitrag #6


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Ich vermute mal: dort mündet ein Fußweg in die Straße ein.

Den darf man nicht zuparken, egal ob dort Schilder stehen oder ein (abgesenkter) Bordstein ist.

Rechtsgrundlage ist im Zweifel §1.

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ichrolle
Beitrag 16.06.2025, 01:24
Beitrag #7


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edit: ASCII Skizze hat nicht funktioniert....

Also keinn abgesnkter Bordstein, keine Feuerwehrzufahrt, keine Fahrbahnpfeile, keine Ampel, keine Kreuzung. Aber: Fußweg, hmmm, das könnte man so sehen. Der Bordstein ist nach hinten versetzt, dann kommt eine Grünfläche, und dann Querparkbuchten, die alle paar Meter durch so "Vorsprünge" getrennt sind. Und davor parkte ich. Ok, dann sehe ich das zu meinen Ungunsten als Fußweg an und werde nicht mehr dort parken. Danke für den Denkanstoß.
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Tinu
Beitrag 16.06.2025, 05:56
Beitrag #8


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Zitat (ichrolle @ 16.06.2025, 02:24) *
edit: ASCII Skizze hat nicht funktioniert....
am einfachsten wäre doch ein Link (z.B. Google Maps) auf die Stelle, so dass man ein reales Bild der Situation bekommt und nicht so viel spekulieren muss.


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Gruß
Martin
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AMenge
Beitrag 16.06.2025, 07:29
Beitrag #9


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Auch ein Foto von der Örtlichkeit könnte Aufklärung leisten.
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ichrolle
Beitrag 16.06.2025, 09:56
Beitrag #10


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So, habe das mal fotografiert.Google bringt nix, weil man wegen der Bäume von oben nichts sehen kann. Bevor jemand fragt: Nein,ich parke niemanden sein, der Wagen ist 4,28m lang und 1,88m breit. Das grüne Viereck ist aber nicht maßstabsgerecht, ich habe es pi mal Daumen eingezeichnet.
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GM_
Beitrag 16.06.2025, 11:19
Beitrag #11


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Angesichts der Querparkbuchten käme ich ohnehin nicht auf die Idee, dort am "Straßenrand"zu parken. think.gif


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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reckoner
Beitrag 16.06.2025, 12:10
Beitrag #12


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Hallo,

leider wie so oft etwas subjektive Bilder. Was ist beispielsweise mit der anderen Seite?
Am Besten wäre ein Bild mit dem parkenden Auto, und dann von möglichst allen Seiten.

Ganz offensichtlich soll man dort aber nicht parken, die Behörde hilt nicht einmal ein Verbotsschild für nötig weil es so logisch ist.
Aber gut, das reicht dann natürlich nicht, grundsätzlich darf man überall parken wo es nicht durch Schilder oder kraft Gesetz verboten ist.

Aus dem Bauch heraus tippe ich aber darauf, dass da etwas nicht passt.
Wenn ich mir in dem ersten Bild den weißen Kleinwagen versetzt auf die Grünfläche laugh2.gif vorstelle dann reicht die Fläche nicht würde ich sagen (durch die Perspektive wird das Auto ja sogar noch etwas länger).
Auf dem zweiten Bild scheint es aber für den schwarzen PKW zu reichen - ich weiß auch nicht.

Auf dem dritten Bild passen imho vielleicht zwei PKW aneinander vorbei, zwei LKW aber nicht mehr (sprich: es sind eher weniger als 5 Meter).

Und zu guter Letzt dürfte es sich hier wirklich um eine Querungshilfe für Fußgänger handeln.

Stefan
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Ernschtl
Beitrag 16.06.2025, 12:50
Beitrag #13


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In Streetview sieht mans besser


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ulm
Beitrag 16.06.2025, 12:53
Beitrag #14


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Das ist aber die falsche Stelle. In Deinem Link sehe ich eine Feuerwehrzufahrt und da muss sofort abgeschleppt werden!

Nimm diese Stelle, die zeigt den tatsächlichen Ort.
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ichrolle
Beitrag 16.06.2025, 13:22
Beitrag #15


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Hinweis: Die Straße gegenüber existiert nicht mehr, also keine Kreuzung mehr.
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Tinu
Beitrag 16.06.2025, 13:22
Beitrag #16


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Interessanterweise wiederholt sich diese Konstruktion mehrfach in der Straße, wobei die fragliche Stelle (gegenüber der [ehemaligen] Einmündung) die einzige zu sein scheint, bei der der Bordstein nicht abgesenkt ist. Soll uns das was sagen?


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Gruß
Martin
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Schorsch
Beitrag 16.06.2025, 13:30
Beitrag #17


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Zitat
§12(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.


Ich lese den § so, dass nur "sonst" am Fahrbahnrand geparkt werden darf, also wenn keine Parkstreifen vorhanden sind.
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Tinu
Beitrag 16.06.2025, 13:34
Beitrag #18


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Auf Höhe der Negativbuchten sind ja auch keine Parkstreifen vorhanden, sondern nur dazwischen.


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Schorsch
Beitrag 16.06.2025, 14:25
Beitrag #19


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5 Meter neben der Fußgängerüberweg ist keine Fußgängerüberweg, also darf man auch dort gehen. Nein, es gelten mindestens 50 Meter und zumindest diese Entfernung würde ich auch bei einem Parkstreifen ansetzen.
Eine kurze Unterbrechung des Parkstreifens heißt doch nicht, dass kein Parkstreifen vorhanden ist.
Parkstreifen sind doch gerade im Interesse von Autofahrern angelegt, damit sie sich nicht gegenseitig auf der Fahrbahn im Weg stehen.
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Mueck
Beitrag 17.06.2025, 09:22
Beitrag #20


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Zitat (Schorsch @ 16.06.2025, 14:30) *
Ich lese den § so, dass nur "sonst" am Fahrbahnrand geparkt werden darf, also wenn keine Parkstreifen vorhanden sind.
Die Rechtsprechung sieht das a weng anderster ... thread.gif
Wenn das Auto kurz genug ist, geht das.
Bordsteinabsenung scheidet hier auch aus, noch, die anderen vergleichbaren Stellen sehen ja relativ neu gemacht aus. Da der nächste Weg nicht direkt, sondern versetzt einmündet, scheidet auch Grundstücksausfahrt aus.
Mag als Querungshilfe gedacht sein, zielt aber auf die Fahrbahn der Ex-Straße und nicht auf deren Gehwege ...
Fahrbahn hat nach Google Maps > 5 m.
Könnte also derzeit legal sein, dort zu parken ...
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rentenberater
Beitrag 17.06.2025, 09:33
Beitrag #21


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Zitat (Mueck @ 17.06.2025, 10:22) *
Könnte also derzeit legal sein, dort zu parken ...

Ich würde es an der Stelle trotzdem nicht tun.
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Spritsparer
Beitrag 17.06.2025, 15:16
Beitrag #22


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Man sollte zumindest die Müllabfuhrtage frei halten.

Und nicht aus Bequemlichkeit dort immer parken. Wenn sich das herum spricht, parken alle anderen Nachbarn auch gerne da. Dann hat man seinen Spezialplatz schnell verloren. Oder die Stadt stellt wirklich ein Verbotsschild auf.
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WurstCase
Beitrag 25.06.2025, 10:52
Beitrag #23


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Zitat (ulm @ 15.06.2025, 07:23) *
Ob das Drohen mit dem Abschleppen auch als Nötigung ausgelegt werden kann, sollte man sich durch den Kopf gehen lassen.

Abgesehen davon, dass ein unberechtigtes Abschleppen kaum dem Abgeschleppten in Rechnung gestellt werden kann, fehlt es für eine Nötigung im rechtlichen Sinne wohl zumindest an der Verwerflichkeit. Eine rechtswidrige Abschleppmaßnahme könnte ein empfindliches Übel i. S. d. § 240 Abs. 1 StGB darstellen. Sollte das Parken dort jedoch tatsächlich unzulässig und ein Abschleppen somit u. U. zulässig sein, fiele dies jedoch ebenfalls weg. Eine Verwerflichkeit nach Abs. 2 ist aber ohnehin nicht zu erkennen.
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ulm
Beitrag 25.06.2025, 16:04
Beitrag #24


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Im Fall des TE geht es ja um ein wahrscheinlich rechtmäßiges Parken.
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Papa
Beitrag 06.07.2025, 10:21
Beitrag #25


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So etwas ähnliches gibt es bei uns auch, allerdings sind die Parkflächen längst zur Fahrbahn und durch Lücken für einen Baum unterbrochen. Dort gibt es, wenn man sich an den Baum stellt, regelmäßig ein Ticket. Aussage der Stadt: Die länge der Baumfläche muß mind. 5 m betragen, damit dort auf der Fahrbahn geparkt werden darf (sind nur zwischen 3,50 - 4,50m).
Länger sieht die Fläche auf dem Bild auch nicht aus.

Heinrich
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ulm
Beitrag 06.07.2025, 22:14
Beitrag #26


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...und für diese Aussage der Stadt gibt ja bestimmt auch eine gesetzliche Grundlage? think.gif
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