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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 93 Beigetreten: 23.09.2017 Mitglieds-Nr.: 82339 ![]() |
letzte Woche hatte ich einen Zettel der Müllabfuhr an meinem Wagen, mit einem langen Text, der mir erklärt, dass die Müllfahrzeuge viel Platz benötigen undsoweiter. Ich solle mein Fahrzeug vorschriftsmäßig parken. "Das heißt nicht im Kreuzungsbereich zu parken, mindestens drei Meter Fahrbahnbreite zu belassen und Parkverbote zu befolgen." So weit, so gut und bekannt. Nur: All dies lag gar nicht vor! Denn ich achte darauf, nicht vorschriftswidrig zu parken (nach bestem Wissen und Gewissen), und ich lasse auch immer mindestens drei Meter Platz (Feuerwehr!). Ja, ich schreite das ab, und im Zweifel parke ich lieber nicht da. Auch wenn ich zehn Minuten laufen muss, auch wenn ansonsten in meinem Stadtteil wildwest geparkt wird. Weiter auf dem Zettel: "Nur wenn ihr Fahrzeug vorschriftsmäßig geparkt ist, kann die Müllabfuhr den Müll anholen. Ansonsten müssen wir Sie leider kostenpflichtig abschleppen lassen." Das hat mich einerseits geärgert, denn ich, der sich Mühe gibt, wird angemotzt, während gegenüber im Halteverbot geparkt wird. Ja, ich weiß, keine Gleichbehandlung im Unrecht, aber ich war ja nicht im Unrecht. Außerdem traue ich mich nun nicht mehr, dort zu parken, obwohl es erlaubt ist. Ich habe dann mal geschaut, was da am Mülltag los ist. Das Müllauto kommt da locker durch. Aber: Ich parke genau da, wo die Anwohner ihre Mülltonnen direkt bis zur Straßenkante rollen können. Das sind wohl einige einige Tonnen. Und Wenn ich da stehe, ist dieser Weg versperrt, was in der Tat die Arbeit der Müllmänner und -fra7en erschweren könnte. Na gut, dann parke ich da eben nicht mehr an den Mülltagen. Nicht, weil ich nicht darf, sondern aus Höflichkeit. Aber was mich dennoch irgendwie fuchst, ist , dass man mir mit Bestrafung droht, obwohl ich gar nix gemacht habe. Die Parkraumüberwachung hat mich an dieser Stelle übrigens noch nicht verwarnt. Beim Stardtraumservice anrufen oder eine Mail zu schreiben, wird sinnlos und ergebnislos bleiben. Darauf ankommen lassen will ich es auch nicht. Aber dürften die mich einfach so abschleppen lassen, weil ich "im Weg" stehe, aber eben nicht vorschriftswidrig, keine Gefährung etc? Danke für alle Meinungen. |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14165 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
War dort ein abgesenkter Bordstein?
Kann es sein, dass ein Falschparker von gegenüber den Zettel auf Dein Auto umgezogen hat? Wenn zweimal "nein", würde ich sehr deutlich an den Betreiber der Müllabfuhr schreiben, dass solch ein unberechtigt angebrachter Zettel schlicht eine Frechheit ist und Du um Sensibilisierung der Mitarbeiter bittest. Ob das Drohen mit dem Abschleppen auch als Nötigung ausgelegt werden kann, sollte man sich durch den Kopf gehen lassen. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7931 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
mindestens drei Meter Fahrbahnbreite zu belassen Die Rechtsprechung sagt was von 3,05 m aus max. ungekühlte Lkw-Breite + 2 x 0,25 mM.E. sollte das, wegen Lkw als Referenz, - in Kurven im Zweifel mehr sein und - bei anwechselnd links und rechts parken sollte der Abstand der beiden auch Lkw-geeignet sein. während gegenüber im Halteverbot geparkt wird. Wenn der Falschparker zuerst da war, kann man sich mit "also ohne ihn wären da 3,05 m frei" nicht rausreden ... Nur vorsichtshalber erwähnt ... Das kann manchmal gewisse Seiteneffekte haben ... ![]() Aber: Ich parke genau da, wo die Anwohner ihre Mülltonnen direkt bis zur Straßenkante rollen können. Da hat ulm schon die richtige Frage nach der Bordsteinabsenkung aufgeworfen.Daneben könnte man u.U. auch ohne eine solche die Frage aufwerfen, ob man es trotz hohem Bordstein als Grundstücksausfahrt ansehen könnte, schließlich wollen ja evtl. auch Zweiradfahrer ausfahren, nach 3. in § 12 (3) oder ob es evtl. eine Feuerwehrzufahrt sein könnte, 5. in § 12 (1). |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24804 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
An einer Kreuzung oder Einmündung auch die 5 bzw. 8 m Abstand vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten beachten.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10080 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Aber: Ich parke genau da, wo die Anwohner ihre Mülltonnen direkt bis zur Straßenkante rollen können. Da hat ulm schon die richtige Frage nach der Bordsteinabsenkung aufgeworfen.Daneben könnte man u.U. auch ohne eine solche die Frage aufwerfen, ob man es trotz hohem Bordstein als Grundstücksausfahrt ansehen könnte, schließlich wollen ja evtl. auch Zweiradfahrer ausfahren, nach 3. in § 12 (3) oder ob es evtl. eine Feuerwehrzufahrt sein könnte, 5. in § 12 (1). -------------------- Wer bremst hat Angst
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7722 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Ich vermute mal: dort mündet ein Fußweg in die Straße ein.
Den darf man nicht zuparken, egal ob dort Schilder stehen oder ein (abgesenkter) Bordstein ist. Rechtsgrundlage ist im Zweifel §1. |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 93 Beigetreten: 23.09.2017 Mitglieds-Nr.: 82339 ![]() |
edit: ASCII Skizze hat nicht funktioniert....
Also keinn abgesnkter Bordstein, keine Feuerwehrzufahrt, keine Fahrbahnpfeile, keine Ampel, keine Kreuzung. Aber: Fußweg, hmmm, das könnte man so sehen. Der Bordstein ist nach hinten versetzt, dann kommt eine Grünfläche, und dann Querparkbuchten, die alle paar Meter durch so "Vorsprünge" getrennt sind. Und davor parkte ich. Ok, dann sehe ich das zu meinen Ungunsten als Fußweg an und werde nicht mehr dort parken. Danke für den Denkanstoß. |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5971 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
edit: ASCII Skizze hat nicht funktioniert.... am einfachsten wäre doch ein Link (z.B. Google Maps) auf die Stelle, so dass man ein reales Bild der Situation bekommt und nicht so viel spekulieren muss.-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9391 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 ![]() |
Auch ein Foto von der Örtlichkeit könnte Aufklärung leisten.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 93 Beigetreten: 23.09.2017 Mitglieds-Nr.: 82339 ![]() |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10996 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Angesichts der Querparkbuchten käme ich ohnehin nicht auf die Idee, dort am "Straßenrand"zu parken.
![]() -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1376 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
leider wie so oft etwas subjektive Bilder. Was ist beispielsweise mit der anderen Seite? Am Besten wäre ein Bild mit dem parkenden Auto, und dann von möglichst allen Seiten. Ganz offensichtlich soll man dort aber nicht parken, die Behörde hilt nicht einmal ein Verbotsschild für nötig weil es so logisch ist. Aber gut, das reicht dann natürlich nicht, grundsätzlich darf man überall parken wo es nicht durch Schilder oder kraft Gesetz verboten ist. Aus dem Bauch heraus tippe ich aber darauf, dass da etwas nicht passt. Wenn ich mir in dem ersten Bild den weißen Kleinwagen versetzt auf die Grünfläche ![]() Auf dem zweiten Bild scheint es aber für den schwarzen PKW zu reichen - ich weiß auch nicht. Auf dem dritten Bild passen imho vielleicht zwei PKW aneinander vorbei, zwei LKW aber nicht mehr (sprich: es sind eher weniger als 5 Meter). Und zu guter Letzt dürfte es sich hier wirklich um eine Querungshilfe für Fußgänger handeln. Stefan |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10080 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
In Streetview sieht mans besser
-------------------- Wer bremst hat Angst
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14165 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Das ist aber die falsche Stelle. In Deinem Link sehe ich eine Feuerwehrzufahrt und da muss sofort abgeschleppt werden!
Nimm diese Stelle, die zeigt den tatsächlichen Ort. |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 93 Beigetreten: 23.09.2017 Mitglieds-Nr.: 82339 ![]() |
Hinweis: Die Straße gegenüber existiert nicht mehr, also keine Kreuzung mehr.
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5971 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Interessanterweise wiederholt sich diese Konstruktion mehrfach in der Straße, wobei die fragliche Stelle (gegenüber der [ehemaligen] Einmündung) die einzige zu sein scheint, bei der der Bordstein nicht abgesenkt ist. Soll uns das was sagen?
-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7914 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
Zitat §12(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Ich lese den § so, dass nur "sonst" am Fahrbahnrand geparkt werden darf, also wenn keine Parkstreifen vorhanden sind. |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5971 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Auf Höhe der Negativbuchten sind ja auch keine Parkstreifen vorhanden, sondern nur dazwischen.
-------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7914 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
5 Meter neben der Fußgängerüberweg ist keine Fußgängerüberweg, also darf man auch dort gehen. Nein, es gelten mindestens 50 Meter und zumindest diese Entfernung würde ich auch bei einem Parkstreifen ansetzen.
Eine kurze Unterbrechung des Parkstreifens heißt doch nicht, dass kein Parkstreifen vorhanden ist. Parkstreifen sind doch gerade im Interesse von Autofahrern angelegt, damit sie sich nicht gegenseitig auf der Fahrbahn im Weg stehen. |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7931 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Ich lese den § so, dass nur "sonst" am Fahrbahnrand geparkt werden darf, also wenn keine Parkstreifen vorhanden sind. Die Rechtsprechung sieht das a weng anderster ... ![]() Wenn das Auto kurz genug ist, geht das. Bordsteinabsenung scheidet hier auch aus, noch, die anderen vergleichbaren Stellen sehen ja relativ neu gemacht aus. Da der nächste Weg nicht direkt, sondern versetzt einmündet, scheidet auch Grundstücksausfahrt aus. Mag als Querungshilfe gedacht sein, zielt aber auf die Fahrbahn der Ex-Straße und nicht auf deren Gehwege ... Fahrbahn hat nach Google Maps > 5 m. Könnte also derzeit legal sein, dort zu parken ... |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 391 Beigetreten: 07.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84950 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 606 Beigetreten: 22.02.2007 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 28799 ![]() |
Man sollte zumindest die Müllabfuhrtage frei halten.
Und nicht aus Bequemlichkeit dort immer parken. Wenn sich das herum spricht, parken alle anderen Nachbarn auch gerne da. Dann hat man seinen Spezialplatz schnell verloren. Oder die Stadt stellt wirklich ein Verbotsschild auf. |
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#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 497 Beigetreten: 14.06.2016 Mitglieds-Nr.: 79059 ![]() |
Ob das Drohen mit dem Abschleppen auch als Nötigung ausgelegt werden kann, sollte man sich durch den Kopf gehen lassen. Abgesehen davon, dass ein unberechtigtes Abschleppen kaum dem Abgeschleppten in Rechnung gestellt werden kann, fehlt es für eine Nötigung im rechtlichen Sinne wohl zumindest an der Verwerflichkeit. Eine rechtswidrige Abschleppmaßnahme könnte ein empfindliches Übel i. S. d. § 240 Abs. 1 StGB darstellen. Sollte das Parken dort jedoch tatsächlich unzulässig und ein Abschleppen somit u. U. zulässig sein, fiele dies jedoch ebenfalls weg. Eine Verwerflichkeit nach Abs. 2 ist aber ohnehin nicht zu erkennen. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14165 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Im Fall des TE geht es ja um ein wahrscheinlich rechtmäßiges Parken.
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#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 112 Beigetreten: 01.10.2012 Mitglieds-Nr.: 65755 ![]() |
So etwas ähnliches gibt es bei uns auch, allerdings sind die Parkflächen längst zur Fahrbahn und durch Lücken für einen Baum unterbrochen. Dort gibt es, wenn man sich an den Baum stellt, regelmäßig ein Ticket. Aussage der Stadt: Die länge der Baumfläche muß mind. 5 m betragen, damit dort auf der Fahrbahn geparkt werden darf (sind nur zwischen 3,50 - 4,50m).
Länger sieht die Fläche auf dem Bild auch nicht aus. Heinrich |
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Beitrag
#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14165 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
...und für diese Aussage der Stadt gibt ja bestimmt auch eine gesetzliche Grundlage?
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.08.2025 - 20:43 |