... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad, Mpu Anordnung
Vangelis4
Beitrag 11.06.2025, 09:33
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 11.06.2025
Mitglieds-Nr.: 92542



    
 
Hallo zusammen ,
Ich wurde vor 14 Jahren wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad rechtskräftig verurteilt.ich habe keinen Führerschein besessen.
Darauf hin habe ich eine Anordnung zur MPU bekommen die ich nicht gemacht habe.
In meinem Fahreignungsregister ist das Verbot von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen immer noch gespeichert.Das Tilgunssdatum ist das Jahr 2099.
Kann diese Eintragung zu einer erneuten Mpu Anordnung führen,wenn ich einen Führerschein beantrage? Oder hat das eine mit dem anderen nix zu tun.Die Straftat an sich ist ja verjährt.
Danke im Vorraus
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ford Prefect
Beitrag 11.06.2025, 15:15
Beitrag #2


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 215
Beigetreten: 14.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11282



Ja, natürlich. Ohne die MPU wirst du bis 2099 weder eScooter noch Fahrrad fahren. Einen Führerschein für Fahrzeuge die eine Fahrerlaubnis benötigen wirst du auch erst nach bestandener MPU machen können. Im Moment bis du aus Sicht der Behörden ungeeignet ein Fahrzeug zu führen.

Deine Straftat ist auch nicht verjährt, denn du wurdest verurteilt und die Strafe wurde vollstreckt, nehme ich an. Übrig ist noch die fehlende Eignung zum Führen eines Fahrzeugs. Das verschwindet in deinem Fall nicht einfach so..
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Q-Treiberin
Beitrag 11.06.2025, 15:32
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 17610
Beigetreten: 07.12.2006
Wohnort: Gaaanz hoch im Norden..
Mitglieds-Nr.: 26234



Zitat (Ford Prefect @ 11.06.2025, 16:15) *
Ohne die MPU wirst du bis 2099 weder eScooter noch Fahrrad fahren.
Woran machst Du diese Aussage fest? blink.gif


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ford Prefect
Beitrag 11.06.2025, 16:44
Beitrag #4


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 215
Beigetreten: 14.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11282



Willst du jetzt mit mir diskutieren oder was zu der eigentlichen Frage beitragen? Wenn ich Unrecht habe, dann stelle es klar, aber mach nicht so rum.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 12.06.2025, 05:25
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Q-Treiberin
Beitrag 11.06.2025, 16:58
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 17610
Beigetreten: 07.12.2006
Wohnort: Gaaanz hoch im Norden..
Mitglieds-Nr.: 26234



Welch freundlicher Post ohne jegliche Aussage zu meiner Frage…. dry.gif


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
der Stef
Beitrag 11.06.2025, 18:14
Beitrag #6


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 35
Beigetreten: 08.08.2023
Mitglieds-Nr.: 90914



Zitat (Vangelis4 @ 11.06.2025, 10:33) *
Verbot von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen

soweit ich das mitbekommen habe, ist der Passus eh hinfällig, da haben wohl Gerichte auf Unverhältnismäßigkeit hin entschieden*
Und: beim Führen eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeuges darf die Polizei imho auch keinen Führerschein zur Einsicht fordern. ABER: wenn du auf dem Radl mit Alkohol auffällig wirst, erfährt das die Führerscheinstelle. Von daher: fahren gerne, aber immer brav unter 0,3.

btw: Tilgungsfrist 2099? Das ist irgendwie.. hilflos, finde ich smile.gif

_________________________________________________
www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/verkehrsrecht/untersagung-des-fuehrens-von-e-scootern-und-pedelecs_212_598162.html
www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/verkehrsrecht/keine-untersagung-des-fuehrens-fahrerlaubnisfreier-fahrzeuge_212_639492.html
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 11.06.2025, 20:48
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30742
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



2011 galt noch das alte Tilgungsrecht. Damals hatte eine Trunkenheitsfahrt auf einem Fahrrad eine Tilgungsfrist von 10 Jahren. Das Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge hat (nach altem und neuem Recht) eine Tilgungsfrist von fünf Jahren, die aber erst fünf Jahre nach Ablauf oder Aufhebung des Verbots zu laufen beginnt.
Im alten Tilgungsrecht gab es zudem noch die Tilgungshemmung, diese sorgte im vorliegenden Fall dafür, dass die Alkholfahrt solange eingetragen und verwertbar bleibt, wie das Verbot eingetragen ist (also im Prinzip "ewig", weshalb auch 2099 als Tilgungsdatum eingetragen ist).
2014 gab es die Reform des Punktesystems, unter anderem hat seitdem eine Trunkenheitsfahrt auf einem Fahrrad eine Tilgungsfrist von 5 Jahren und die Tilgungshemmung wurde abgeschafft. Für Altfälle (wie hier) gelten die neuen Regelungen seit dem 1.4.2019. D.h. an dem Datum wurde die Trunkenheitsfahrt getilgt, und seitdem gibt es meines Erachtens keine Rechtsgrundlage mehr für eine MPU.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 11.06.2025, 22:28
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7717
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Wenn die Trunkenheitsfahrt nicht mehr verwertbar ist müsste doch auch das Verbot (mindestens auf Antrag) ohne weitere Nachweise aufgehoben werden? think.gif

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Vangelis4
Beitrag 11.06.2025, 22:38
Beitrag #9


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 11.06.2025
Mitglieds-Nr.: 92542



Danke soweit für die Informationen.
Ich frage mich natürlich ob ich dann Guten Gewissens den Führerschein beantragen kann,eben weil es noch Im FAER gespeichert ist.
Ich hatte heute morgen in Flensburg deswegen angerufen,und die meinten zu mir das alles so richtig sei....
Kann denn meine zuständige Führerscheinstelle diese Eintragung noch als Grund nehmen um eine Mpu zu fordern ???
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 12.06.2025, 05:28
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14163
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Ja, Du kannst Deine Fahrerlaubnis beantragen.
Diese Trunkenheitsfahrt darf man Dir nicht mehr vorwerfen.

Der Eintrag ist einfach nur noch vorhanden, weil das FAER die Gründe für Eintrag nicht sieht und daher nicht automatisiert diese Gesetzesänderung nicht einfließen lassen kann.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gruenerTeich
Beitrag 23.06.2025, 11:51
Beitrag #11


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 669
Beigetreten: 24.05.2023
Mitglieds-Nr.: 90691



Zitat (hk_do @ 11.06.2025, 23:28) *
Wenn die Trunkenheitsfahrt nicht mehr verwertbar ist müsste doch auch das Verbot (mindestens auf Antrag) ohne weitere Nachweise aufgehoben werden? think.gif


Ja, allerdings nur auf Antrag aufgrund geänderter Rechtsverhältnisse. Von Amts wegen nicht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 15.08.2025 - 01:43