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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 08.06.2025 Mitglieds-Nr.: 92535 ![]() |
mir wurde einmal der Führerschein entzogen. Ich war im Besitz der Klassen 3 und 1. Im Jahr 2015 , nach einer Verjährungsfrist , habe ich einen Antrag auf Wiedererteilung der Klassen bei der Führerscheinstelle gestellt. Da mir erstmal der PKW Führerschein B Klasse wichtig war habe ich diesen nach einer Führerscheinprüfung erhalten. Nun zu meiner Frage... da ich nun Fahrzeuge bis 7,5t fahren möchte , damals dies mit der 3 Klasse durfte, möchte ich nun eine weiteren Antrag auf Wiedererteilung stellen und den C1 beantragen. Ist nun der Besitz der alten Klassen gelöscht oder kann ich nun die Erweiteung bis 7,5t beantragen. Was würde auf mich zukommen wenn ich nun die Kasse C1 nachträglich beantrage. |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30742 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
oder kann ich nun die Erweiteung bis 7,5t beantragen. Kannst du.Was würde auf mich zukommen wenn ich nun die Kasse C1 nachträglich beantrage. Vermutlich wird die Führerscheinstelle Prüfungen verlangen.-------------------- |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7717 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
und die Klasse würde auf jeweils fünf Jahre befristet.
Und du solltest vorher überlegen, ob du auch C1E haben willst! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 15.08.2025 - 01:43 |