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> Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Heute Strafbefehl erhalten
The_Akula
Beitrag 05.06.2025, 20:46
Beitrag #1


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Guten Abend allerseits.
Hier mal der Strafbefehl:


Die Staatsanwaltschaft X klagt Sie an, am 15.03.2025 in x

ein Fahrzeug, für das die nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes erforderliche Haftpflichtversicherung nicht besteht, gebraucht zu haben.

Sie befuhren gegen 21:40 Uhr mit dem Pkw x, Amt. Kennzeichen x die X Landstraße

Für das Fahrzeug bestand, wie Sie wussten, kein Haftpflichtversicherungsvertrag. Der Haftpflichtversicherungsvertrag war durch Kündigung bzw. Rücktritt erloschen.

Die entsprechende Betriebsuntersagung der Zulassungsstelle des X-Kreises vom 05.03.2025 wurde Ihnen am 07.03.2025 zugestellt.


Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird deshalb gegen Sie eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen verhängt.

Die Höhe eines Tagessatzes wird auf 30,00 Euro festgesetzt.

Ihr Einkommen wurde gem. § 40 Abs. 3 StGB geschätzt.

Sie haben die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen zu tragen.

Dazu sei gesagt das es eigentlich Vorsatz war, ich war mir dessen bewußt.
Aber dennoch kein Fahrverbot oder sonstige Konsequenzen außer die Geldstrafe?
Das kommt mir ehrlich gesagt spanisch vor.


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Jens
Beitrag 05.06.2025, 20:58
Beitrag #2


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Freu dich doch: biggrin.gif
Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist keine Straftat für die ein Fahrverbot in der Regel vorgesehen ist. Und Punkt(e) gibt es dafür auch nicht.


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The_Akula
Beitrag 05.06.2025, 22:48
Beitrag #3


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Na das kannst du glauben. Ich habe schon so manches im Netz dazu gelesen. 180 Tagessätze, Führerscheinentzug usw. Punkte im Flensburg steht dazu auch nix.
Ich denke mir 30 Tagessätzen komme ich gut weg. Trotzdem unnötig und für die Füße gewesen.

Ich hoffe aber damit so manchem Betroffenen geholfen, dass ich dem Strafbefehl gepostet habe. Erstmaliger Verstoß, von der Polizei angehalten worden.


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Q-Treiberin
Beitrag 06.06.2025, 08:57
Beitrag #4


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Zitat (The Akula)
Erstmaliger Verstoß, von der Polizei angehalten worden.

Naja…. whistling.gif http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...=120186&hl=


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random
Beitrag 06.06.2025, 12:57
Beitrag #5


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Zitat (Q-Treiberin @ 06.06.2025, 09:57) *


Ich glaube das war anders gemeint...
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Q-Treiberin
Beitrag 06.06.2025, 15:17
Beitrag #6


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Die Neuerteilung 2017 ist aber noch verwertbar und jetzt eine weitere Straftat…. unsure.gif


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The_Akula
Beitrag 06.06.2025, 15:46
Beitrag #7


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Owig aus dem Jahr 2011 hat dazu geführt, es war keine Straftat.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 06.06.2025, 19:01
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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Q-Treiberin
Beitrag 06.06.2025, 16:43
Beitrag #8


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Du musstest aufgrund einer WHT eine MPU absolvieren und hast dann eine neue FE erteilt bekommen.
Und genau diese Neuerteilung zählt jetzt für zehn Jahre.



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The_Akula
Beitrag 06.06.2025, 17:07
Beitrag #9


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Zitat (The_Akula @ 06.06.2025, 16:46) *
Owig aus dem Jahr 2011 hat dazu geführt, es war keine Straftat.


Was hat jetzt dieses Vergehen mit der Neuerteilung zu tun? Der damile FE-Entzug liegt 12 Jahre zurück.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 06.06.2025, 19:01
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert


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Jens
Beitrag 06.06.2025, 19:32
Beitrag #10


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Zitat (Q-Treiberin @ 06.06.2025, 17:43) *
Du musstest aufgrund einer WHT eine MPU absolvieren und hast dann eine neue FE erteilt bekommen.
Und genau diese Neuerteilung zählt jetzt für zehn Jahre.

Und was hat das mit der aktuellen Straftat zu tun? unsure.gif Die beiden Alkoholverstöße sind doch schon längst aus dem FAER gelöscht worden.


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Q-Treiberin
Beitrag 06.06.2025, 20:41
Beitrag #11


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Das frage ich mich auch, deswegen habe ich mich so unsicher ausgedrückt…

Ich war/bin mir nicht sicher ob ggf. noch Maßnahmen der FEB folgen könnten hinsichtlich einer weiteren Verfehlung i.S. einer MPU hinsichtlich erneuter strafrechtlicher Ansätze…

Wenn nicht, vergesst einfach was ich geschrieben habe… blushing.gif


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Ernschtl
Beitrag 06.06.2025, 21:20
Beitrag #12


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QUOTE (Q-Treiberin @ 06.06.2025, 21:41) *
Das frage ich mich auch, deswegen habe ich mich so unsicher ausgedrückt…
Besser wäre: nicht ausdrücken.


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Jens
Beitrag 07.06.2025, 07:06
Beitrag #13


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Zitat (Q-Treiberin @ 06.06.2025, 21:41) *
ob ggf. noch Maßnahmen der FEB folgen könnten
Das könnte schon deshalb nicht passieren, weil es keinen Punkt gibt, d.h. die Tat wird auch nicht ins FAER eingetragen.


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Q-Treiberin
Beitrag 07.06.2025, 16:47
Beitrag #14


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Zitat (Jens @ 07.06.2025, 08:06) *
Das könnte schon deshalb nicht passieren, weil es keinen Punkt gibt, d.h. die Tat wird auch nicht ins FAER eingetragen.
Danke @Jens, das war der Puzzlestein der in meinen Überlegungen fehlte…

Ich grübelte über zwei „erhebliche“ Verstöße und war mir nicht sicher inwieweit diese die FEB „erreichen“ und ggf. Maßnahmen auslösen könnten.

Aber nun bin ich wieder ein bisschen schlauer…. wavey.gif


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 15.08.2025 - 01:44