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> Sperrfristverkürzung ohne MPU bzw. Führerschein direkt vor Gericht zurückbekomme
PRe
Beitrag 04.06.2025, 10:58
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo,

leider bin ich über die Suchfunktion nicht richtig fündig geworden und hoffe auf Euren Rat bzw. Euer Wissen.

Die Situation ist folgende: Im Dezember 2024 bin ich mit 1,87 Promille angehalten worden, zum Glück kein Unfall o.ä. Seitdem habe ich keinen Führerschein mehr. Mit der MPU-Vorbereitung und den Abstinenznachweisen habe ich auf Anraten meines Anwalts Anfang Januar begonnen. In der Zwischenzeit (im Mai) habe ich den Strafbefehl bekommen. 2000 Euro Geldstrafe und 8 Monate.
Jetzt hat mein Anwalt pro forma Einspruch eingelegt und Akteneinsicht gefordert. Er, auf Verkehrsrecht spezialisiert, ist der Meinung, dass es eine realistische Chance gäbe, dass ich bei einer möglichen Gerichtsverhandlung meinen Führerschein zurückbekommen könnte und entsprechend keine MPU nötig wäre. Wenn es sowas tatsächlich gibt, wie groß ist denn die Chance, dass sowas eintrifft? Meine Verkehrspsychologin ist da nämlich anderer Meinung: Sie ist davon überzeugt, dass in jedem Fall eine MPU notwendig ist und für diese auch zwingend Abstinenznachweise von 12 Monaten erforderlich sind.

Für mich sind das konträre Aussagen, die mich gerade wieder etwas verunsichern. Wer von beiden hat den Recht?
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Jens
Beitrag 04.06.2025, 11:18
Beitrag #2


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Ein Kraftfahrzeugführer gilt nach einer Trunkenheitsfahrt im Straftatbereich im Regelfall als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Deshalb wird ihm vom Gericht die Fahrerlaubis entzogen.
Um eine MPU zu vermeiden, würde es nicht ausreichen, dass das Gericht auf die Entziehung verzichtet.
Das Gericht müsste explizit die Eignung des Beschuldigen feststellen. Daran wäre die Führerscheinstelle gebunden und dürfte dann keine MPU anordnen.

Das Ganze hat Rechtsanwalt Klaus Himmelreich wohl recht erfolgreich praktiziert, der aber mit inzwischen 87 Jahren nicht mehr praktiziert. Einfach ist dieser Weg jedenfalls nicht.

Diverse Threads im Führerschein/ und MPU-Bereich, in denen das Wort Himmelreich auftaucht. Da kannst du dich ja mal durchwühlen, in einigen wird es sicherlich um dein Thema gehen.

IVT-Hö Verkehrstherapie (Betreiber ist Arndt Himmelreich, vermutlich ein Verwandter des Rechtsanwalts, der die Seite von seiner Website aus verlinkt). Dort wird das Thema recht ausführlich dargestellt.


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PRe
Beitrag 04.06.2025, 11:29
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
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@Jens Danke für die Antwort. Aber das klingt doch dann eher danach, dass solch ein Fall sehr unwahrscheinlich ist, oder?

Ich möchte halt vermeiden Zeit zu vergeuden. Mir kann ja auch kein Mensch sagen, wann denn so ein Termin der Hauptverhandlung stattfindet. Solche Fälle werden ja nicht mit Priorität verhandelt. Und ich will auch nicht in irgendetwas Hoffnung setzen, was im Grunde aussichtslos ist.
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gruenerTeich
Beitrag 04.06.2025, 13:48
Beitrag #4


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In Bayern dauert es von Einspruch bis Hauptverhandlung drei bis sechs Monate, je nach Auslastung des Richterreferats. An sehr kleinen Gerichten könnte es noch etwas schneller gehen, oder viel länger, wenn z.B. der eigentliche zuständige Strafrichter lange erkrankt.

Eine positive Eignungsfeststellung wird ohne Sachverständigengutachten bzw. zumindest eine sachverständige Beratung des Gerichts nur sehr schwer realisierbar sein. Solche Verfahrensausgänge gibt es zwar, eine solche Beweiswürdigung ist aber eigentlich nicht revisionsfest. Da haben dann Richter und Staatsanwalt fünfe gerade sein lassen. Das Nachtatverhalten muss so liegen, dass du eigentlich eine MPU auch gleich bestehen könntest, damit der Richter ernsthaft über ein Abweichen der Regelvermutung nachdenkt.
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ulm
Beitrag 04.06.2025, 15:18
Beitrag #5


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Auf jeden Fall gut, dass Du quasi sofort mit Abstinenznachweisen angefangen hast.
Aber ansonsten wissen wir viel zu wenig für eine halbwegs seriöse Einschätzung.

Möchtest Du Dir bitte die Mühe machen, unseren Kurzfragebogen ausführlich zu beantworten?
Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung
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