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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 31.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92526 ![]() |
Ich habe es geschafft, einen Auffahrunfall zu verursachen. Ich stand auf einem Parkplatz, am Strassenrand, in Fahrtrichtung. Wollte dann den Parkplatz verlassen und dabei in die entgegengesetze Fahrtrichtung fahren/ wenden. Dabei habe ich einen herranfahrenden PKW übersehen und bin ihm ungebremst in die Seite gefahren. Es gab keinen Personenschaden, nur Blechschaden. Könnt ihr mir sagen was da nun auf mich zukommt? Ich finde einfach keine ruhe und denke die ganze zeit darüber nach. |
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 241 Beigetreten: 16.02.2023 Mitglieds-Nr.: 90413 ![]() |
Da du nichts von einem Bußgeld schreibst, gehe ich davon aus, dass die Polizei nicht vor Ort war. Von der "Bestrafungsseite" her dürfte also gar nichts passieren.
Ansonsten meldest du den Unfall deiner Versicherung und sie reguliert den Schaden beim Unfallgegner. Je nach Versicherungsmodalitäten wirst du hochgestuft. Mach dich nicht verrückt. Das passiert halt einfach mal und ist mit Sicherheit kein Weltuntergang. |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 31.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92526 ![]() |
Die Polizei war vor Ort und hat den Unfall aufgenommen. Die haben mir so etwas wie eine Visitenkarte gegeben, wo mein Aktenzeichen drauf steht. Sie haben erklärt das der Beschädigte Fahrer mit dem Auto in die Werkstatt muss und dann die Versicherungen das unter sich ausmachen. Aber sie haben nicht gesagt, ob da ein Bußgeld kommt und eventuell Punkte oder ähnliches. Meine Versicherung habe ich auch informiert.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30743 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Das klingt nach einem Verstoß gegen § 10 StVO. Dafür drohen 35 Euro, kein Punkt (BKat-Nr. 47.1).
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 909 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
Aber sie haben nicht gesagt, ob da ein Bußgeld kommt und eventuell Punkte oder ähnliches. Wenn ein Bußgeldbescheid kommt, kannst du von 100 Euro Bußgeld plus übliche Gebühr von 28,50 Euro ausgehen. Und ein Flenspunkt ist auch gebucht. Alles nicht so schlimm. Das ist aus dem Bußgeldkatalog die TBNR 109643: "Sie wendeten auf der Straße und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall." Das klingt nach einem Verstoß gegen § 10 StVO. Sicher? |
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Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 31.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92526 ![]() |
Vielen Dank, für Eure Antworten. Das Beruhigt mich etwas. Dann warte ich mal ab.
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Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1030 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 ![]() |
Wenden wird in §9(5) StVO abgehandelt. Der Wortlaut ist aber sehr ähnlich wie in §10
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2694 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Aber der Tarif laut Preisliste ist ein Anderer. Wenn die Polizei einen Verstoß gegen § 10 StVO gesehen hätte, dann hätte sie an Ort und Stelle eine Verwarnung angeboten. Daher gehe ich davon aus, dass Sharky_anna der Polizei gesagt hat, dass sie wenden wollte. Damit sind wir dann bei Bkat-Nr. 44. Das macht laut Preisliste 80 € inkl. Gefährdung. Da es aber nicht bei der Gefährdung blieb, sondern zum Unfall kam, erhöht sich der Preis gem. Tabelle 4 auf 100€, zzgl. 28,50€ Bearbeitung, Porto und Verpackung und einen Treuepunkt.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 909 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 ![]() |
Wenn die Polizei einen Verstoß gegen § 10 StVO gesehen hätte, dann hätte sie an Ort und Stelle eine Verwarnung angeboten. Hier stimme ich zu. Personalienfeststellung - Unfallmitteilungen - Verwarnungsgeld = Fall abgeschlossen Da es aber nicht bei der Gefährdung blieb, sondern zum Unfall kam, erhöht sich der Preis gem. Tabelle 4 auf 100€, zzgl. 28,50€ Bearbeitung, Porto und Verpackung und einen Treuepunkt. Warum so umständlich - im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog gibt es dafür eine eigene Tatbestandsnummer (siehe Beitrag # 5) |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30743 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Warum so umständlich Vielleicht weil der Tatbestandskatalog nur eine interne Verwaltungsvorschrift ist, die BKatV hingegen die Rechtsgrundlage für eine Geldbuße. -------------------- |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2694 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.08.2025 - 14:44 |