... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Auffahrunfall beim Wenden
Sharky_anna
Beitrag 31.05.2025, 20:22
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 31.05.2025
Mitglieds-Nr.: 92526



    
 
Hallo,

Ich habe es geschafft, einen Auffahrunfall zu verursachen. Ich stand auf einem Parkplatz, am Strassenrand, in Fahrtrichtung. Wollte dann den Parkplatz verlassen und dabei in die entgegengesetze Fahrtrichtung fahren/ wenden. Dabei habe ich einen herranfahrenden PKW übersehen und bin ihm ungebremst in die Seite gefahren. Es gab keinen Personenschaden, nur Blechschaden. Könnt ihr mir sagen was da nun auf mich zukommt? Ich finde einfach keine ruhe und denke die ganze zeit darüber nach.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
John Dalton
Beitrag 31.05.2025, 21:47
Beitrag #2


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 241
Beigetreten: 16.02.2023
Mitglieds-Nr.: 90413



Da du nichts von einem Bußgeld schreibst, gehe ich davon aus, dass die Polizei nicht vor Ort war. Von der "Bestrafungsseite" her dürfte also gar nichts passieren.

Ansonsten meldest du den Unfall deiner Versicherung und sie reguliert den Schaden beim Unfallgegner. Je nach Versicherungsmodalitäten wirst du hochgestuft.

Mach dich nicht verrückt. Das passiert halt einfach mal und ist mit Sicherheit kein Weltuntergang.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sharky_anna
Beitrag 31.05.2025, 22:20
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 31.05.2025
Mitglieds-Nr.: 92526



Die Polizei war vor Ort und hat den Unfall aufgenommen. Die haben mir so etwas wie eine Visitenkarte gegeben, wo mein Aktenzeichen drauf steht. Sie haben erklärt das der Beschädigte Fahrer mit dem Auto in die Werkstatt muss und dann die Versicherungen das unter sich ausmachen. Aber sie haben nicht gesagt, ob da ein Bußgeld kommt und eventuell Punkte oder ähnliches. Meine Versicherung habe ich auch informiert.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 01.06.2025, 06:48
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30743
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Das klingt nach einem Verstoß gegen § 10 StVO. Dafür drohen 35 Euro, kein Punkt (BKat-Nr. 47.1).


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
shortie
Beitrag 01.06.2025, 06:57
Beitrag #5


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 909
Beigetreten: 13.07.2014
Mitglieds-Nr.: 73184



Zitat (Sharky_anna @ 31.05.2025, 22:20) *
Aber sie haben nicht gesagt, ob da ein Bußgeld kommt und eventuell Punkte oder ähnliches.

Wenn ein Bußgeldbescheid kommt, kannst du von 100 Euro Bußgeld plus übliche Gebühr von 28,50 Euro ausgehen. Und ein Flenspunkt ist auch gebucht.
Alles nicht so schlimm.

Das ist aus dem Bußgeldkatalog die TBNR 109643:
"Sie wendeten auf der Straße und ließen dabei die Ihnen obliegende
besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall."







Zitat (Jens @ 01.06.2025, 06:48) *
Das klingt nach einem Verstoß gegen § 10 StVO.

Sicher?

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sharky_anna
Beitrag 01.06.2025, 07:18
Beitrag #6


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 31.05.2025
Mitglieds-Nr.: 92526



Vielen Dank, für Eure Antworten. Das Beruhigt mich etwas. Dann warte ich mal ab.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mkossmann
Beitrag 01.06.2025, 08:48
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1030
Beigetreten: 26.05.2015
Mitglieds-Nr.: 76297



Wenden wird in §9(5) StVO abgehandelt. Der Wortlaut ist aber sehr ähnlich wie in §10
Go to the top of the page
 
+Quote Post
auchdasnoch
Beitrag 02.06.2025, 11:58
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2694
Beigetreten: 01.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71411



Aber der Tarif laut Preisliste ist ein Anderer. Wenn die Polizei einen Verstoß gegen § 10 StVO gesehen hätte, dann hätte sie an Ort und Stelle eine Verwarnung angeboten. Daher gehe ich davon aus, dass Sharky_anna der Polizei gesagt hat, dass sie wenden wollte. Damit sind wir dann bei Bkat-Nr. 44. Das macht laut Preisliste 80 € inkl. Gefährdung. Da es aber nicht bei der Gefährdung blieb, sondern zum Unfall kam, erhöht sich der Preis gem. Tabelle 4 auf 100€, zzgl. 28,50€ Bearbeitung, Porto und Verpackung und einen Treuepunkt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
shortie
Beitrag 02.06.2025, 16:00
Beitrag #9


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 909
Beigetreten: 13.07.2014
Mitglieds-Nr.: 73184



Zitat (auchdasnoch @ 02.06.2025, 11:58) *
Wenn die Polizei einen Verstoß gegen § 10 StVO gesehen hätte, dann hätte sie an Ort und Stelle eine Verwarnung angeboten.

Hier stimme ich zu.
Personalienfeststellung - Unfallmitteilungen - Verwarnungsgeld = Fall abgeschlossen



Zitat (auchdasnoch @ 02.06.2025, 11:58) *
Da es aber nicht bei der Gefährdung blieb, sondern zum Unfall kam, erhöht sich der Preis gem. Tabelle 4 auf 100€, zzgl. 28,50€ Bearbeitung, Porto und Verpackung und einen Treuepunkt.

Warum so umständlich - im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog gibt es dafür eine eigene Tatbestandsnummer (siehe Beitrag # 5)

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 03.06.2025, 05:44
Beitrag #10


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30743
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (shortie @ 02.06.2025, 17:00) *
Warum so umständlich

Vielleicht weil der Tatbestandskatalog nur eine interne Verwaltungsvorschrift ist, die BKatV hingegen die Rechtsgrundlage für eine Geldbuße.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
auchdasnoch
Beitrag 03.06.2025, 08:43
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2694
Beigetreten: 01.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71411



yes.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 17.08.2025 - 14:44