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> Unfall (Verwarngeld bezahlt) - Folgen für Probezeit?
BayerMUC
Beitrag 18.05.2025, 19:13
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

mein Sohnemann hatte gerade einen kleinen Auffahrunfall. Das passierte auf der Autobahn, die Polizei kam und verwarnte ihn mit 35 EUR.
Als ich eintraf, waren die Beamten schon weg. Der ADAC hat dann das Auto abgeschleppt und der Junior macht sich jetzt natürlich Gedanken wegen Probezeit, Aufbauseminar usw.

Ich konnte auch nichts genaues sagen, meine mich aber zu erinnern, dass mit der Zahlung des Verwarngeldes KEIN Bußgeldverfahren eingeleitet wird ... bin mir aber nicht sicher. Auf dem Beleg, den die Polizei hergegeben hat, steht keine TBA Nummer, nur eine "TA-Nr.", 004509. Und noch die Angaben "1000 Zahlgrund: 10 Verwarngeld".

Hat jemand Ahnung, was da noch kommen wird?

Viele Grüße!


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Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?
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Jens
Beitrag 18.05.2025, 19:39
Beitrag #2


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Zitat (BayerMUC @ 18.05.2025, 20:13) *
Ich konnte auch nichts genaues sagen, meine mich aber zu erinnern, dass mit der Zahlung des Verwarngeldes KEIN Bußgeldverfahren eingeleitet wird ..
So ist es, siehe § 56 Abs. 4 OWiG.


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BayerMUC
Beitrag 18.05.2025, 20:05
Beitrag #3


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Danke. Dann geht es wahrscheinlich glimpflich aus ...

Schönen Abend!


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auchdasnoch
Beitrag 19.05.2025, 07:51
Beitrag #4


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Auch im Falle eines Bußgeldverfahrens / Bußgeldbescheids hätte der Vorfall keine Folgen für die Probezeit gehabt. Da es für diesen Verstoß keine Punkte gibt, gibt es keinen Eintrag im Fahreignungsregister, keine Mitteilung an die Führerscheinstelle und somit keine Probezeitmaßnahmen.

Ein Bußgeldbescheid wäre daher nur mit zusätzlichen Unkosten in Höhge von 28,50€ Gebühren und Auslagen verbunden gewesen, aber ohne Folgen hinsichtlich der Probezeit.
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hk_do
Beitrag 19.05.2025, 18:10
Beitrag #5


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Das Bußgeldverfahren beinhaltet aber das Risiko, dass die Behörde nochmal genau über den Sachverhalt drüberschaut und einen anderen Tatbestand erkennt als der Polizist vor Ort.

Insofern ist es eigentlich immer eine gute Idee, als Unfallverursacher ein Verwarngeldangebot "anzunehmen" (also direkt vor Ort zu bezahlen). Denn dann ist die Sache erledigt.

Hier in der Gegend wird vor Ort oft die 101118 vorgeworfen. Bei näherem Hinsehen könnte dann ggf. ein Fehler beim Rückwärtsfahren oder eine qualifizierte nicht angepasste Geschwindigkeit daraus werden, und man landet im Punkte- und Probezeit-relevanten Bereich.

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shortie
Beitrag 23.05.2025, 15:49
Beitrag #6


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Zitat (BayerMUC @ 18.05.2025, 19:13) *
steht .... nur eine "TA-Nr.", 004509. Und noch die Angaben "1000 Zahlgrund: 10 Verwarngeld".

Dein Filius wird mit Karte bezahlt haben. Die "TA" ist die Transaktionsnummer dieses Zahlvorganges für das Geräteunternhemen.
Die "1000" und die "10" dürften polizeiinterne Verwaltungsnummern für die Dienststelle und die Ordnungswidrigkeit sein und sind von Behörde zu Behörde unterschiedlich belegt.




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Q-Treiberin
Beitrag 23.05.2025, 18:37
Beitrag #7


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Zitat (hk_do @ 19.05.2025, 19:10) *
Insofern ist es eigentlich immer eine gute Idee, als Unfallverursacher ein Verwarngeldangebot "anzunehmen" (also direkt vor Ort zu bezahlen).
Diese Möglichkeit bieten aber nicht alle Bundesländer.


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nachteule
Beitrag 23.05.2025, 20:52
Beitrag #8


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Hallo, hk_do,

Zitat (hk_do @ 19.05.2025, 19:10) *
Bei näherem Hinsehen könnte dann ggf. ein Fehler beim Rückwärtsfahren ......

das wage ich zu bezweifeln, denn

Zitat (BayerMUC @ 18.05.2025, 20:13) *
Das passierte auf der Autobahn, .....

rolleyes.gif rolleyes.gif

Bzgl. der nicht angepassten Geschwindigkeit und der Qualifizierung gebe ich Dir allerdings recht.

Gerade bei leichten Blechschäden und dazu noch einem Unfallverursacher bietet es sich an, nicht gleich den qualifizierten Verstoß zu nehmen, wobei ich persönlich in meiner aktiven Zeit so oder so bei vielen dieser Unfälle eher einen zu geringen Sicherheitsabstand als eine nicht angepasste Geschwindigkeit gesehen habe.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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