![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 12.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92491 ![]() |
mein 16 jähriger Sohn hat seit Juli 2023 den Führerschein Klasse AM. Seit dem ist er tagtäglich mit dem 50er Roller oder seinem 45kmh Auto bei Wind und Wetter unterwegs. Nun hat er seit einer Woche auch Klasse A1 und hatte am Wochenende einen Unfall mit Personenschaden. Er hat beim links abbiegen die Geschwindigkeit des entgegenkommenden Autos unterschätzt und ist los gefahren. Die Autofahrerin hat ihn dann auf seinem Motorrad erfasst. Ihr Auto ist vorne kaputt und das Motorrrad von unserem Sohn natürlich auch. Die Autofahrerin hat die ganze Zeit gesagt, dass es ihr gut geht. Verletzt wurde unser Sohn. Nur er wurde im Krankenwagen untersucht. Im Unfallbogen wurde angekreuzt, dass es ein Unfall mit Personenschaden ist. Was kann unseren Sohn wohl in folgenden Szenarien erwarten? 1. "Nur" er ist verletzt und bei der Geschädigten bleibt es beim Blechschaden. 1. Die Geschädigte ist nachträglich noch zum Arzt, weil sie doch Schmerzen festgestellt hat. Das der AM keine Probezeit hat wissen wir. Zudem muss noch dazu gesagt werden, dass er gerade auch den Führerschein Klasse B begleitetes Fahren macht. Die theoretische Prüfung dafür hat er letzte Woche bestanden, Fahrstunden haben gerade erst begonnen. In drei Monaten wird er 17 und wollte bis dahin die praktische Prüfung machen. Hat der jetzige Unfall darauf ggf. Auswirkungen? Ich bin gespannt auf die Antworten, denn er und auch ich haben Angst, dass er den Führerschein evt. verliert und B nicht weiter machen darf. |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30694 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Sein Führerschein ist nicht in Gefahr. Selbst wenn ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eröffnet werden sollte, würde dort wohl die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden.
Grundsätzlich drohen wegen des Unfalls 170 Euro Bußgeld plus Gebühren, ein Monat Fahrverbot und 1 Punkt. Falls es zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen sollte, drohen ihm Sozialstunden, und es wird vermutlich auch ein Fahrverbot verhängt werden. In dem Fall bekäme er 2 Punkte. Es handelt sich um einen A-Verstoß, d.h. es wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wodurch sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Erst wenn dein Sohn nicht innerhalb der angeordneten Frist an einem Aufbauseminar teilnimmt, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. -------------------- |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 23:34 |