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> TÜV überzogen Halter verstorben
Elkevreiso
Beitrag 10.05.2025, 20:45
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

Und zwar ist letztes Jahr mein Vater verstorben und wir haben sein Auto dort stehen lassen wo es zuletzt von ihm geparkt wurde - bis jetzt hatte einfach keiner von uns die Kraft dieses Auto anzuführen, zu nutzen, umzumeldeden oder sonst was.

So kam es jetzt wie es kommen musste, der TÜV ist Mitte letzten Jahre abgelaufen und nun ist das Auto der Verkehrsüberwachung natürlich wegen dem abgelaufenen TÜV aufgefallen und es kam ein Anhörungsbogen.

Die Frage ist jetzt, wie sollte man sich verhalten (abgesehen natürlich davon das Auto um/abzumelden wie auch immer oder TÜV zu erneuern). Welche Strafe droht? Der Bogen ist auf meinen verstorbenen Vater ausgeschrieben.

Sollte man antworten? Sollte man nicht antworten? Wenn ja was? Welche Strafe droht?

Vielen lieben Dank im Vorraus!

Grüße Kevin
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hk_do
Beitrag 10.05.2025, 20:54
Beitrag #2


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Die erste Frage ist ja, wer ist "man" überhaupt?

Grundsätzlich tritt der Erbe in die Pflichten des verstorbenen Halters sein. Dazu gehört auch die HU-Vorführung und die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung.

Allerdings müsste ja auch erstmal geklärt sein, wer überhaupt erbt und ggf. zu welchen Bruchteilen. wer Zugriff auf das Auto hat (also die Schlüsse), und wer die Papiere hat. Das muss ja auch nicht unbedingt die selbe Person sein.

Rein praktisch würde ich annehmen, dass die Behörde das Ordnungswidrigkeitenverfahren einstellen wird, wenn man ihr den Sachverhalt erläutert und ggf. eine Kopie der Sterbeurkunde schickt.

Anders wird es aber möglicherweise mit der anstehenden Betriebsuntersagung aussehen: Da wird die Behörde vermutlich nicht groß mit sich reden lassen. Also entweder das Fahrzeug auf Privatgelände verbringen und abmelden, oder (besser, wenn möglich!) eine HU durchführen lassen.

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blackdodge
Beitrag 10.05.2025, 21:12
Beitrag #3


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ist sonst nicht so meine Art aber, (ihr müsst es nicht beantworten)

Ihr wusstet dass er noch das Auto hat ?

Ihr wusstet wo das Auto steht ? ( wenn nein Danke sagen und die Sterbeurkunde mitschicken und "wir kümmern uns sofort darum" und ggf den Hinweis auf das bekanntsein(nichtbekanntsein) des Standortes mitschicken. und ein großes Danke, dass man jetzt weiss, wo das Auto steht) wavey.gif


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GM_
Beitrag 10.05.2025, 21:35
Beitrag #4


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Wir haben langjährige Erfahrung mit nicht umgemeldeten Autos von insgesamt drei verstorbenen Personen, auch momentan läuft noch eines, unbehelligt seit Juli 2023. rolleyes.gif

Auch ein Geschwindigkeitsticket wurde eingestellt, nachdem die Behörde, vermutlich übers Einwohnermeldeamt, den Tod herausgefunden hat. Da hatte ich eigentlich erwartet, dass von der Zulassungsstelle irgendwas kommt, kam aber nix, und so fährt die Verstorbene weiterhin unbehelligt durch die Lande. rolleyes.gif

Ich würde jetzt schleunigst den TÜV machen bevor bezüglich des Autos weitere Schritte eingeleitet werden, und diesen an die Zulassungsstelle schicken, damit da nichts mehr kommt.

Bezüglich der Owi würde ich keinerlei Angaben machen, einfach warten, bis die Behörde selbst herausfindet, dass das Verfahren gegen den Vater ins Leere läuft.

Haben wir hier eigentlich 3 oder 6 Monate Verjährung? Müßten ja eigentlich 3 sein, sehe keinen Grund für 6.

Edit:

Beim GmbH-Auto hatte ich auch mal den TÜV vergessen und weit überzogen, da habe ich auch den TÜV gemacht, an die Zulassungsstelle geschickt und gut. Als Gf der GmbH wurde ich von der Polizei mal angerufen, aber ich konnte keine Angaben machen, wer in der Firma dafür zuständig sein könnte. Kam dann auch nix mehr. Warum auch, das Auto hatte ja mittlerweile TÜV. wink.gif


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Jens
Beitrag 11.05.2025, 05:54
Beitrag #5


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Zitat (GM_ @ 10.05.2025, 22:35) *
Haben wir hier eigentlich 3 oder 6 Monate Verjährung?
3


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