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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 05.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92482 ![]() |
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt. Ich wurde von der Österreichischen Polizei gegen Mittag angehalten und direkt zu einem Alkoholtest aufgefordert. Es gab allerdings keinerlei Hinweise auf Alkohol, weswegen ich den Test verweigert habe. Die Polizei hat mich daraufhin mit zur Wache genommen und wollte dort einen zweiten Test machen, welchen ich ebenfalls verweigerte (in Deutschland sind solche Tests ja nicht verpflichtend). Daraufhin hat mir die Polizei den Führerschein entzogen. Ich wurde allerdings nicht darüber informiert, dass bei einer Verweigerung von einem Wert von 1,6 Promille ausgegangen wird. Nachdem die Polizei mir sagte, dass sie den Führerschein einbehalten und ich in Österreich nicht mehr fahren darf, habe ich gesagt dass ich den Alkoholtest mache, allerdings war das den Beamten egal. Sie kamen dann noch mit einem Drogentest um die Ecke, welchem ich dann allerdings zugestimmt habe und welcher negativ war. Ich habe mehrmals darum gebeten den Alkoholtest doch noch zu machen, aber die Beamten haben sich stur gestellt. Die Polizei meinte allerdings, dass sie den Führerschein nach Deutschland schicken. Nun stellt sich mir die Frage ob ich in DE mit Konsequenzen rechnen muss (MPU oder ähnliches). Ich habe für kommende Woche auch direkt einen Termin bei der Führerscheinstelle beantragt um proaktiv zu handeln und die Situation zu schildern. In dem "Wisch", welchen mir die Beamten aushändigten stand, dass ich den Alkoholtest verweigert habe nach §99, es war allerdings nicht angekreuzt dass ich Ausfallerscheinungen etc. hatte. Die hatte ich aber auch nicht. Ich weiß, dass ich in Österreich jetzt ein Fahrverbot von 6 Monaten habe, das ist mir aber egal ... Bin dort nur über die Skisaison. Nur was droht mir in Deutschland? Bekomme ich den Führerschein einfach zurück? Und wie verhält es sich mit einem etwaigen Bußgeld aus Österreich? Über eure Hilfe und Rückmeldung frage ich mich. Danke vorab und Grüße |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30692 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Nur was droht mir in Deutschland? NichtsBekomme ich den Führerschein einfach zurück? JaUnd wie verhält es sich mit einem etwaigen Bußgeld aus Österreich? Zahlen?Warum hast du den Test verweigert? -------------------- |
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 728 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
Zitat In dem "Wisch", welchen mir die Beamten aushändigten stand, dass ich den Alkoholtest verweigert habe nach §99, es war allerdings nicht angekreuzt dass ich Ausfallerscheinungen etc. hatte. Die hatte ich aber auch nicht. Ich weiß, dass ich in Österreich jetzt ein Fahrverbot von 6 Monaten habe, das ist mir aber egal ... Bin dort nur über die Skisaison. Nur was droht mir in Deutschland? Bekomme ich den Führerschein einfach zurück? Das würde ich mir sparen und Ja. Zitat Und wie verhält es sich mit einem etwaigen Bußgeld aus Österreich? https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoe...ite.041020.html Wie die VP-Stellungnahme aussieht, keine Ahnung... War jedenfalls nicht die klügste Entscheidung |
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#4
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 05.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92482 ![]() |
Warum hast du den Test verweigert? In Deutschland bin ich dazu nicht verpflichtet und ich bin auch davon ausgegangen, dass ich in Österreich auch einfach verweigern kann. Hatte in der Nacht zuvor auch noch etwas Party gemacht und Angst vor Restalkohol ... Hintergrund ist, dass es in der Nacht zu einem Streit kam und die Polizei uns alle vernehmen wollte und im Zuge dessen einen Alkoholtest machte, bei welchem 1,2 Promille herauskam. Das war allerdings 7 Stunden vor der Kontrolle und Stand nicht in Zusammenhang mit einer Fahrt. Kann dieses Ergebnis der Nacht zur Grundlage genommen werden, auch wenn es von einem anderen Vorfall war? |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 728 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
(Kein Österreicher)
Nein und muss es auch nicht. Der Vortest darf verweigert werden, der offizielle erfüllt quasi den Tatbestand der Trunkenheit. Somit wird auch nichts benötigt. Ich meine mich an zwei Fälle zu erinnern, die auch ohne jeglichen Fahrtnachweis verurteilt wurden und dies auch letztinstanzlich bestätigt wurde. Nachtrag(Vortrag ;-)): Das Vorstelligwerden bei der Führerscheinstelle |
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#6
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 05.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92482 ![]() |
Zitat In dem "Wisch", welchen mir die Beamten aushändigten stand, dass ich den Alkoholtest verweigert habe nach §99, es war allerdings nicht angekreuzt dass ich Ausfallerscheinungen etc. hatte. Die hatte ich aber auch nicht. Ich weiß, dass ich in Österreich jetzt ein Fahrverbot von 6 Monaten habe, das ist mir aber egal ... Bin dort nur über die Skisaison. Nur was droht mir in Deutschland? Bekomme ich den Führerschein einfach zurück? Das würde ich mir sparen und Ja. Was genau würdest du dir sparen? (Kein Österreicher) Nein und muss es auch nicht. Der Vortest darf verweigert werden, der offizielle erfüllt quasi den Tatbestand der Trunkenheit. Somit wird auch nichts benötigt. Ich meine mich an zwei Fälle zu erinnern, die auch ohne jeglichen Fahrtnachweis verurteilt wurden und dies auch letztinstanzlich bestätigt wurde. Nachtrag: Das vorstellig werden bei der Führerscheinstelle Was meinst du? Auf was bezieht sich das? Auf den Vorfall in der Nacht? Da stand die Trunkenheit am Steuer allerdings nicht im Raum. Das hatte nichts mit einer Autofahrt oder ähnliches zu tun. Und was meinst du mit -> Kein Österreicher? |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 728 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
So nochmal in aller Ruhe. Ich bezog mich natürlich auf die Autofahrt mit der verweigerten "Alkoholkontrolle".
Mit kein Österreicher meine ich, dass ich kein Österreicher bin und entsprechend dort keine gleichwertige Rechtskenntnis besitze. Wobei mir das entsprechende Gesetz in seinen Grundzügen bekannt ist. https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-st...oltest-16179562 |
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#8
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 05.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92482 ![]() |
Okay, war etwas verwirrt.
Zusammengefasst bleibt es allerdings dabei, dass die Führerscheinstelle mir in Deutschland den Führerschein einfach aushändigt, weil es keinen Nachweis für einen Alkoholwert gibt, da ich diesen verweigert habe? Weil die Gesetze in Österreich interessieren in Deutschland nicht, korrekt? Lieben Dank! Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 06.05.2025, 06:18
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4316 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
Zusammengefasst bleibt es allerdings dabei, dass die Führerscheinstelle mir in Deutschland den Führerschein einfach aushändigt, weil es keinen Nachweis für einen Alkoholwert gibt ... Korrekt. Allerdings hast Du, indem Du den Test am "großen" Gerät auf der Wache verweigert hast, nach österreichischem Recht eine Straftat begangen. Dir blüht also ein 6-monatiges Fahrverbot in Österreich sowie eine Geldstrafe im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Und wenn Du die nicht bezahlst, könnte es sein, dass Du einen Teil Deines nächsten Österreichurlaubs im "Häfen" verbringen darfst. MfG Gerhard -------------------- |
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#10
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 05.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92482 ![]() |
Das ist so eine Schikane! Zu mal ich im Nachgang direkt gesagt habe, dass ich den Test doch mache und sogar noch einen Drogentest abgegeben habe ...
Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 05.05.2025, 17:58
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Du musst nicht immer alles zitieren. <Antwort hinzufügen> reicht, dafür gibt es das Feld.
Warum gleich Schikane? Anderes Land, anderes Recht. Wenn Du Dich auf der Wache ähnlich verhalten hast wie Du Dich hier ausdrückst ("stur gestellt", "Wisch", "Schikane" ...), ist es nachvollziehbar, dass Dir die Beamten dort keine Brücken bauen wollten. Manchmal ist Kooperation durchaus im eigenen Interesse. Du hast aber immer noch nicht begründet, _warum_ Du Dich verweigert hast. -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9491 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Du hast aber immer noch nicht begründet, _warum_ Du Dich verweigert hast. Doch hat TE. 7 Stunden vorher 1,2 ‰ ![]() Und ob das noch steigend war und wieviel pro Stunde abgebaut wird ist eben fraglich. In Deutschland hätte man mit Verweigerung zumindest Zeit gewonnen. ---------------------- Andere Länder, andere Sitten. Und gerade das österreichische Recht ist durchaus besser als unseres in so manchen Dingen. Blaues Licht sag ich nur. ![]() OT?: Ist dir z. B. klar, daß du (jeder) jedesmal wenn du in Österreich bist Organspender bist? Selbst bei kurzer Durchreise. Außer du widersprichst aktiv - ja kann man auch als Nicht-Österreicher. ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Doch hat TE. 7 Stunden vorher 1,2 ‰ Hast Recht, hatte ich ausgeblendet. Ändert aber nix an meiner Grundaussage. -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#14
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 05.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92482 ![]() |
Ich hatte die beiden Tests verweigert, mich danach dann aber direkt einsichtig gezeigt und erklärt, dass man es in Deutschland nicht muss und ich die Gesetze hier nicht kenne. Habe sogar freiwillig einen Drogentest gemacht und dennoch haben sie mich nicht mehr blasen lassen ... naja ... es ist wie es ist.
Andere Frage ... Ich habe Samstag eigentlich eine Probefahrt für ein neues Auto, habe allerdings ja keinen Führerschein. Kann ich meinen Führerschein nicht einfach als verloren melden und einen neuen beantragen oder welche Möglichkeiten habe ich hier? |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 468 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 ![]() |
Zitat Kann ich meinen Führerschein nicht einfach als verloren melden Nein, damit begehst du eine Straftat (Falsche Versicherung von Tatsachen unter Eid). Fahr einfach ohne, im Falle eine Kontrolle drohen dir 10 Euro Verwarngeld. Die Polizei kann per Funk/Computer deine Fahrerlaubnis abfragen. Ob der Autohändler dich ohne Fahren lässt, ist natürlich eine andere Sache. |
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#16
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 05.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92482 ![]() |
Und kann ich nicht eine Vorläufige Bescheinigung beantragen oder den Nachweis über das bestehen der Fahrerlaubnis? Es muss hier doch Möglichkeiten geben?
Brauche für die Probefahrt einen Nachweis. Ich habe noch den Internationalen Führerschein, aber der alleine reicht nicht ... |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14083 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Kurze Antwort: Nein.
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 468 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 ![]() |
Zitat Vorläufige Bescheinigung Nein, da im Wissen der FEB, du im Besitz eines FS bist (auch wenn der nicht in deinen Händen ist). Zitat Nachweis über das bestehen der Fahrerlaubnis? Ja, aber der berechtigt nicht zum führen eines Fahrzeugs, und ob der Händler den akzeptiert ist auch nicht klar. Versuch schadet sicher nicht. |
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#19
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 05.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92482 ![]() |
Zitat Vorläufige Bescheinigung Nein, da im Wissen der FEB, du im Besitz eines FS bist (auch wenn der nicht in deinen Händen ist). Und dann stellen die mir das nicht aus? Auch wenn ich den Fall erkläre und sage, dass der Führerschein in AT eingezogen wurde und ich einen Bescheinigung benötige? |
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19635 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Ich sehe da keine Möglichkeit. Ein Ersatzdokument wird nur ausgestellt, wenn der Führerschein "abhandengekommen" (d.h. Verbleib unbekannt) oder "vernichtet" ist, § 25 Abs. 4 FeV.
Du kannst natürlich versuchen, dass Dir die Fahrerlaubnisbehörde formlos bestätigt, dass Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist. Fragen schadet nicht, aber ich weiß nicht, ob die FeB so etwas macht. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Vor allem ist ja nicht klar, ob so eine formlose Bescheinigung irgendeine Bedeutung hat.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#22
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 05.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92482 ![]() |
Okay ... danke euch allen für euren Input!
Bin zuerst einmal froh, dass die Aktion keine Auswirkungen auf meinen Führerschein in Deutschland hat und hoffe einfach, dass ich kein Bußgeld bekomme. Hier gab es schon einmal einen Thread wo jemand wirklich besoffen in AT gefahren ist, den Test verweigert hatte und es gar keine Konsequenzen gab. Also Führerschein in DE zurückerhalten und kein Bußgeld. Man weiß natürlich nie ob das wirklich so war, aber die Hoffnung stirbt zuletzt ![]() |
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2619 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 ![]() |
also wenn ich das so lese, dann wirkt es schon so, als ob D und A hier aber sehr extrem unterschiedlich agieren...
In D steht doch eine Belehrung des Betroffenen ganz oben auf der Agenda der Polizei... das scheint es ja in A überhaupt nicht gegeben zu haben... Das andere ist ja auch, dass man in A ohne jeglichen Tatnachweis "verurteilt" wird... -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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#24
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 05.05.2025 Mitglieds-Nr.: 92482 ![]() |
Ganz korrekt. Das war auch der Grund warum ich abgelehnt habe, da man in Deutschland nicht ohne Grund einen Alkoholtest machen muss.
Hätten die Beamten in A mir gesagt, dass das zweite ablehnen eine Straftat ist, mir 1,6 Promille unterstellt werden und ich den Führerschein abgeben muss, dann hätte ich den Test auch safe gemacht. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 07.05.2025, 20:39
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 468 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Polen Mitglieds-Nr.: 86793 ![]() |
Naja du wirst aber nicht ohne Nachweis verurteilt. Du wirst nicht für Trunkenheit im Verkehr verurteilt, sondern für das widersprechen des Alkoholtests. (Die Strafe ist halt die selbe). Das ist üblich in vielen Ländern so, wo die körperliche Freiheit eben höher geschätzt wird und man niemanden unter Zwang Blut abnimmt...
Die fehlende Belehrung ist natürlich ein Unding. |
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#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10053 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Da hilft auch keine Belehrung.
Belehrt wird man doch eh nur darüber was man momentan muss oder nicht. Die Konsequenzen, im Detail, sind nicht Teil davon. -------------------- Wer bremst hat Angst
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#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4316 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
Hätten die Beamten in A mir gesagt, dass das zweite ablehnen eine Straftat ist, mir 1,6 Promille unterstellt werden ... Dir werden nicht 1,6‰ unterstellt. Du wirst lediglich genauso bestraft, als wärest Du mit 1,6‰ gefahren. Die Beamten sind hier lediglich dem österreichischen Gesetz gefolgt, und das ist ihre Aufgabe. MfG Gerhard -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Du sagst, Du wärest nicht belehrt worden. Würde man jetzt die Beamten befragen, gäbe es garantiert die gegensätzliche Antwort. Wem sollen wir jetzt glauben?
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It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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#29
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 25 Beigetreten: 27.08.2024 Mitglieds-Nr.: 91981 ![]() |
@F117
Das ist aber eine rhetorische Frage. Die Beamten haben grundsätzlich recht, es sei den, man kann physisch das Gegenteil beweisen. z.B. heimliches Video, Tonaufnahme, min. ein dutzend unabhängige Zeugen... |
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#30
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17519 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Gibt es denn diese Belehrungspflicht über die Folgen eines verweigerten Alkoholtests in A überhaupt so explizit?
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#31
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 25 Beigetreten: 27.08.2024 Mitglieds-Nr.: 91981 ![]() |
hätte, könnte, würde .... Mich hätte schon die "direkte" Konsequenz interessiert. Allein das Sofort geltende Fahrverbot, kann ohne weitere Fahrer schon Ärger genug sein. Wird vom deutschen Gesetzt ausgegangen, wie der TE; wird man letztendlich dazu gezwungen Blut "abzugeben". @Nichtgeblasen Wolltest du es wirklich darauf anlegen? Oder war es dir nicht bewusst? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9491 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
In Deutschland darfst du auch erstmal nicht fahren wenn du es auf einen bluttest ankommen lässt.
Die Polizei wird das für eine gewisse Zeit untersagen. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Was den österreichischen Beamten am allerwenigsten interessiert, ist die deutsche Rechtslage in der Steiermark. Du kannst ja bei einer Radarmessung auch mal gern auf Messungenauigkeit pochen, die in D mit 3km/h oder 3% berücksichtigt wird. Und auch, dass in D erst ab Vmax + 10 km/h überhaupt gemessen wird. Das interessiert im europäischen Ausland nicht die Bohne. 2 km/h drüber kostet sofort, und zwar nicht solch homöopatische Bußgelddosen wie hierzulande. In Österreich gilt österreichisches Recht, nicht deutsches.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 728 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
Bleibt doch bitte mal am Boden. Ja der TE hat sich augenscheinlcih nicht vorbildlich verhalten und vermutlich durch sein Auftreten dazu beigetragen. Ein kurzer Hinweis auf die Rechtsfolgen wäre imho dennoch nicht zu viel verlangt bevor man die große Keule auspackt.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6672 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 ![]() |
Zitat (in Deutschland sind solche Tests ja nicht verpflichtend) andere Länder.....
-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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#36
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
Bleibt doch bitte mal am Boden. Bin ich, keine Sorge. Ein kurzer Hinweis auf die Rechtsfolgen [...] Lies doch, was in meinem Posting steht. Niemand außer dem TE weiß, was dort gesagt oder nicht gesagt wurde. -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24713 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Die Österreicher mögen es generell nicht besonders, wenn deutsche Touristen so tun, als ob in Österreich alles wie in Deutschland sein müsste, und dann wird es schnell unsympathisch. Man tut besser daran, offen zuzugeben, dass man leider nicht wisse, wie das in Österreich geregelt sei und um eine Erklärung bittet, statt sich stur zu stellen.
Die EU will FE-Entzug und Fahrverbot übrigens vereinheitlichen, so dass der TE dann auch in Deutschland betroffen wäre. Da wird sicher spannend, ob sich Deutschland den im Vergleich zu anderen Ländern krassen Schutz von Autofahrern beibehalten kann. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 728 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 ![]() |
Lies doch, was in meinem Posting steht. Niemand außer dem TE weiß, was dort gesagt oder nicht gesagt wurde. Letzer Versuch auf dich einzugehen, dann spar ich mir das... Du kannst den TE gerne nochmal explizit fragen, aber ich lese die Aussage des TE so, dass der Beamte nichts sagte ala "Wenn Sie den Alkoholtest verweigern, werden wir verfahren, als hätten Sie 1,6 Promille" Damit wären die Fronten geklärt gewesen. Das ist einfach meine menschliche Meinung, dass dies angemässen wäre und eine Chance die ich persönlich auch Leuten die ich nicht mag einräumen würde. Jeder arbeitet für sein eigenes Gewissen, auch wenn ohnehin jeder alles für sich selbst rechtfertigt, den Arschlöcher sind immer die Anderen. Dass das Recht in Österreich ein anderes ist, hat der TE imho anerkannt. Und da wir hier im Forum da sind, um Fragenden zu antworten und nicht nachzutreten(meine Meinung) muss man bei Leuten die nicht nur trollen eben auch mal davon ausgehen, dass er die Wahrheit sagt. Ich schätze den TE zumindest so weit als vernünftig ein, dass er analog zu seinem gleichlautenden Statement, bei o.g. Hinweis aktiv geworden wäre. @mir Nach meiner Kentniss beschränkt sich das auf konkrete "Taten" mit "einheitlicher Verfahrensweise". Da dies ein eigener Tatbestand ist, der im hiesigen Recht nicht existiert, denke ich nicht, dass es diesen betreffen wird. (Wäre somit allerdings auch eine klare Handlungsempfehlung für alle betrunkenen Deutschen in AT). |
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Beitrag
#39
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2104 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 ![]() |
ich lese die Aussage des TE so, dass der Beamte nichts sagte ala "Wenn Sie den Alkoholtest verweigern, werden wir verfahren, als hätten Sie 1,6 Promille" Ja, das ist durchaus vorstellbar. Mit der Aussage muss der Beamte dann aber die Entscheidung des Betroffenen abwarten (wenn ... dann ...). Was er nicht hat, sagt jedenfalls der TE, im Gegenteil - trotz seiner Einlassung, er wolle dann doch dem Test zustimmen, wurde das abgelehnt? Warum? Weil (Deine Worte) der Beamte eine rückwärtige Körperöffnung ist und der TE ja alles zulassen wollte, aber der doofe ... ? Ich finde in den Postings des TE keinerlei Hinweis, wie es zu diesem Eklat gekommen ist. Meine Lebenserfahrung sagt mir, dass das, was Du in Deinem 3. Absatz sagst, heute leider eher nicht mehr zutrifft. Es ist zunehmend so, dass nicht manchmal oder meist, sondern grundsätzlich und immer die anderen die Schuld am eigenen Fehlverhalten tragen. Immer. Ausnahmslos. Passend dazu meine in #11 geäußerten Ansichten zur Wortwahl des TE, und dann denke ich mir meinen Teil, wie das (auch) abgelaufen sein könnte. Diese Position beziehe ich hier in diesem Thread. Mit Nachtreten hat das nichts zu tun. Eher damit, dem TE die Möglichkeit aufzuzeigen, dass nicht der Beamte das Problem war. Oft gilt der Spruch mit dem Splitter im Auge und dem Balken eben immer noch. Ich bin auch sicher, dass die Geschichte deutlich umfangreicher ist als bisher beschrieben. Wie erklärt sich denn Ich wurde von der Österreichischen Polizei gegen Mittag angehalten und direkt zu einem Alkoholtest aufgefordert (Hervorhebung von mir) ? Reiner Zufall? Weiter heißt es im Startposting Ich wurde allerdings nicht darüber informiert, dass bei einer Verweigerung von einem Wert von 1,6 Promille ausgegangen wird. Also wurde der TE gar nicht aufgeklärt? Richtig, wurde er auch nicht, weil es in #24 (!) endlich heißt: Hätten die Beamten in A mir gesagt, dass das zweite ablehnen eine Straftat ist, mir 1,6 Promille unterstellt werden und ich den Führerschein abgeben muss, dann hätte ich den Test auch safe gemacht. (bis dahin waren dem TE aber seine Probefahrt und die Falschaussage "FE verloren" wichtiger) [Übertreibmodus] Also ist es üblich, dass in Österreich zur Mittagszeit die Kelle kommt, unmittelbar der Vorwurf des Alkoholkonsums erhoben wird und nach der Verweigerung des Tests kommentarlos der Führerschein kassiert wird. [/Übertreibmodus] Ich kann mir das ohne jedes Zutun des TE nicht so recht vorstellen. Aber natürlich mag ich mich irren. ............................ @random: Du magst anderer Meinung sein, was auch völlig in Ordnung ist. Weil sonst alle Foren dieser Welt hinfällig wären. Wir müssen aber deshalb nicht streiten. Nur die anderslautende Meinung des anderen akzeptieren. In diesem Sinne! -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.05.2025 - 00:57 |