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> E-Kennzeichen
DarkRanger
Beitrag 09.04.2025, 09:35
Beitrag #1


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Guten Morgen,

Angenommen eine Firma hat seit vielen Jahren an den Firmenfahrzeugen Kennzeichen nach dem Muster XXX - XX XXXX . Nun sollen Elektrofahrzeuge beschafft werden. Auf Grund der Kennzeichenmaßen passt nun kein E mehr dahinter. Man müsste theoretisch vom altbewährten Muster abweichen. Die ersten beiden Fahrzeuge wurden also ohne E angemeldet...... und erhielten beim Laden an einer Ladesäule ein Knöllchen,"da kein E auf dem Kennzeichen" wie das OA Auskunft gab. Trotz laufender Säule und Ladekabel. Ich sehe die Problematik bei der Nutzung von Vorrangspuren oder Nutzen von Vorteilen ( 2 h frei parken für E-Autos), aber bei einem eingesteckten Fahrzeug den E-Charakter in Frage zu stellen ist doch wirklich Geldmacherei. Oder kann jemand einen sinnvollen Grund nennen?
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jan47
Beitrag 09.04.2025, 10:02
Beitrag #2


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Wieso wird nicht einfach eine E-Plakette angebracht?
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Jens
Beitrag 09.04.2025, 10:10
Beitrag #3


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Meinst du die hier? Die ist nur für im Ausland zugelassene Kfz.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 09.04.2025, 10:13


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jan47
Beitrag 09.04.2025, 10:19
Beitrag #4


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Ja die. Schade, wusste ich nicht, dachte die kann man auch mit DE Zulassung haben. Etwas Unlogisch.
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Jens
Beitrag 09.04.2025, 10:23
Beitrag #5


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Wieso? Für in Deutschland zugelassene Kfz gibts doch das E auf dem Kennzeichen, das man bekommen kann, um die Vorteile für Elektrofahrzeuge zu nutzen.

Zur Eingangsfrage: Ich würde Einspruch einlegen und eine Kopie der ZB I beilegen um zu belegen, dass es ein Elektrofahrzeug ist und die Verwarnung somit zu Unrecht erteilt wurde.



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jan47
Beitrag 09.04.2025, 10:25
Beitrag #6


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Weil es eben auch Fahrzeuge ohne das E-Kennzeichen gibt und eine Plakette günstiger und schneller als neue Kennzeichen ist. Klappt ja bei den Ausländern.
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Jens
Beitrag 09.04.2025, 10:31
Beitrag #7


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Zitat (jan47 @ 09.04.2025, 11:25) *
Weil es eben auch Fahrzeuge ohne das E-Kennzeichen gibt
Und die gibt es, weil sich die Halter, wie im Eingangsfall, bei der Zulassung entschieden haben, auf das E im Kennzeichen zu verzichten. Wozu sollen die eine Plakette bekommen, wenn sie sich doch entschieden haben, ihr Kfz nicht als Elektrofahrzeug zu kennzeichnen?


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auchdasnoch
Beitrag 09.04.2025, 11:01
Beitrag #8


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Zitat (Jens @ 09.04.2025, 11:23) *
Zur Eingangsfrage: Ich würde Einspruch einlegen und eine Kopie der ZB I beilegen um zu belegen, dass es ein Elektrofahrzeug ist und die Verwarnung somit zu Unrecht erteilt wurde.

Wenn das Parken bzw. Laden aber nur für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen (z.B. durch Zusatzzeichen 1010-66) gestattet war, dann dürfte ein Einspruch wenig Erfolgsaussichten haben.
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wombat
Beitrag 09.04.2025, 11:55
Beitrag #9


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So isses.
Es braucht entweder ein E im Kennzeichen oder die Plakette die für ausländische Fahrzeuge vorgesehen ist.
Eventuell kann man sich eine equivalente Plakette im Ausland besorgen und auf FZV § 11 (5) hoffen?

Zur Bequemlichkeit die Quellen:
§ 39 StVO:
Zitat
(10) Zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge kann das Sinnbild [Elektrofahrzeug (BGBl. 2015 I S. 1575)] als Inhalt eines Zusatzzeichens angeordnet sein. Zur Unterstützung einer Parkflächenvorhaltung für elektrisch betriebene Fahrzeuge kann das Sinnbild zusätzlich auf der Parkfläche aufgebracht sein. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 11 Absatz 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeuge.


Und FZV § 11:
Zitat
(2) Das Kennzeichen nach Absatz 1 Satz 1 ist das nach § 9 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 10 Absatz 2 und 3, zugeteilte Kennzeichen. Es hat den Kennbuchstaben „E“ als amtlichen Zusatz hinter der Erkennungsnummer zu führen, der von der Zulassungsbehörde auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II zu vermerken ist. Wird ein Wechselkennzeichen nach § 9 Absatz 2 zugeteilt, ist der Kennbuchstabe „E“ auf dem fahrzeugbezogenen Teil anzubringen.
(...)
(4) Bei einem Fahrzeug im Sinne von Absatz 1 Satz 1, das nach den Vorschriften seines Herkunftsstaates, der nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt ist, hat die Kennzeichnung durch eine Plakette nach Anlage 3, die an der Rückseite des Fahrzeugs gut sichtbar anzubringen ist, zu erfolgen. Die Plakette erhält der Antragssteller auf Antrag in einer Ausgabestelle. Ausgabestellen für die Plaketten sind die Zulassungsbehörden oder die nach Landesrecht sonst zuständigen Stellen sowie die nach Anlage 8 Nummer 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen. Mit dem Antrag ist einer der folgenden Nachweise vorzulegen:
1.die Zulassungsbescheinigung Teil I oder
2.die Übereinstimmungsbescheinigung oder
3.ein sonstiges zum Nachweis geeignetes Dokument.
In die Plakette ist von der Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Sichtfeld mit lichtechter Schrift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.

(5) Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder für elektrisch betriebene Fahrzeuge erteilte Plaketten stehen in der Bundesrepublik Deutschland erteilten Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich.
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bicionado
Beitrag 09.04.2025, 13:53
Beitrag #10


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Die Wahrscheinlichkeit, dass die Ladesäule unwirksam beschildert ist, ist sehr hoch. Von daher lohnt sich ein Einspruch sehr oft.
http://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge/...destationen.htm

Ein E-Kennzeichen ist z.B. nur erforderlich, wenn die Säule mit dem E-Auto-Pikto beschildert ist, nicht jedoch wenn von "Elektrofahrzeugen" die Rede ist.
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GM_
Beitrag 09.04.2025, 18:01
Beitrag #11


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Zitat (DarkRanger @ 09.04.2025, 10:35) *
Angenommen eine Firma hat seit vielen Jahren an den Firmenfahrzeugen Kennzeichen nach dem Muster XXX - XX XXXX .
Und was soll das, wenn man fragen darf?

So unflexibel?


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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helmet lampshade
Beitrag 10.04.2025, 10:03
Beitrag #12


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Daneben gibt es aber auch Stadtkürzel wie HH, HD, KA auf die soviele Fahrzeuge zugelassen sind, dass acht Zeichen notwendig werden und E Kennzeichen eigentlich nur in Ausnahmefällen möglich sind. Das Ausweichen auf andere Kürzel kann doch nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Die ganze Regelung gehört überarbeitet
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auchdasnoch
Beitrag 10.04.2025, 10:19
Beitrag #13


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Zitat (bicionado @ 09.04.2025, 14:53) *
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Ladesäule unwirksam beschildert ist, ist sehr hoch. Von daher lohnt sich ein Einspruch sehr oft.
Die Möglichkeit besteht natürlich. Allerdings sollte man dann seinerseits die Beschilderung noch einmal in Augenschein nehmen. Korrekte Beschilderungen sind häufiger anzutreffen, als fehlerhafte Beschilderungen.


Zitat (helmet lampshade @ 10.04.2025, 11:03) *
Die ganze Regelung gehört überarbeitet
Das sehe ich zwar auch so, aber das hilft dem Fragesteller jetzt auch nicht weiter.
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F117
Beitrag 10.04.2025, 13:09
Beitrag #14


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Zitat (helmet lampshade @ 10.04.2025, 11:03) *
Die ganze Regelung gehört überarbeitet

Warum? Wer das E braucht, zieht sich auf 6 oder 7 Zeichen zurück. XX MM 876 E geht doch, genau wie XX MM 98 E. Wo ist das Problem? Motorradfahrer (und Halter von i.d.R. US-Importen) kennen das schon sehr viel länger, weshalb in den meisten Kreisen und Städten die ganz kurzen Kombinationen (XX A 9) für eben solche Fahrzeuge reserviert sein sollen, weil der Platz am Fahrzeug für ein 8-Zeichen-Kennzeichen oft gar nicht ausreicht.


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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Lesley
Beitrag 10.04.2025, 19:53
Beitrag #15


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Ein bisschen unlogisch ist es aber schon, dass das E nicht Pflicht ist, man dann aber quasi nicht an öffentlichen Ladesäulen laden kann/darf. think.gif



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"Lesen gefährdet die Dummheit."

== Renault ZOE Z.E. 40 R90 EZ 07/2019 ==
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13.10.2021 100.000 km
05.05.2022 120.000 km
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random
Beitrag 11.04.2025, 06:38
Beitrag #16


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Eigentlich nicht. Es ist nur in den meisten Fällen nicht logisch, Kennzeichen ohne E zu wählen. Im hiesigen Fall ist die Problematik nachvollziehbar, aber man muss sich eben zwischen persönlichen Befinden und Nachteilen entscheiden. Seitens des Gesetzgebers gäbe es bei entsprechenden Bedarf natürlich die Möglichkeit, den Aufkleber auch für deutsche Fahrzeuge zu "legalisieren". Man könnte z.B. eine Petition anstoßen.
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auchdasnoch
Beitrag 11.04.2025, 13:39
Beitrag #17


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Zitat (Lesley @ 10.04.2025, 20:53) *
Ein bisschen unlogisch ist es aber schon, dass das E nicht Pflicht ist, man dann aber quasi nicht an öffentlichen Ladesäulen laden kann/darf. think.gif
Es gibt durchaus Ladesäulen im öffentlichen Verkehrsraum, die auch ohne E-Kennzeichen benutzt werden dürfen. Es kommt halt drauf an, wie die Beschilderung vor Ort augestaltet ist.


Und wegen der Logik und der Pflicht: Es steht jedem Halter eines entsprechenden Fahrzeugs frei sich ein E-Kennzeichen zuteilen zu lassen. Wenn man das, aus welchen Gründen auch immer, unterlässt, dann kann man eben auch die Vorteile des E-Kennzeichens nicht nutzen. Das ist doch ähnlich, wie mit der Feinstaubplakette. Hat man, aus welchen Gründen auch immer, keine Plakette, dann darf man auch mit umweltfreundlichsten Auto nicht in die Umweltzone einfahren.
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Gorm
Beitrag 11.04.2025, 13:52
Beitrag #18


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Es ist ja auch keine Pflicht, seinen Oldtimer mit H-Kennzeichen auszustatten. Man darf dann halt nur nicht ohne Kat in Umweltzonen.
Ich finde das durchaus vergleichbar. Und finde es gut, das die entgültige Entscheidung dem Halter überlassen wird.
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cybershadow
Beitrag 11.04.2025, 19:32
Beitrag #19


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Zitat (helmet lampshade @ 10.04.2025, 10:03) *
Daneben gibt es aber auch Stadtkürzel wie HH, HD, KA auf die soviele Fahrzeuge zugelassen sind, dass acht Zeichen notwendig werden und E Kennzeichen eigentlich nur in Ausnahmefällen möglich sind. Das Ausweichen auf andere Kürzel kann doch nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Die ganze Regelung gehört überarbeitet

Hamburg nutzt standardmäßig Engschrift mit 8 Zeichen. E-Kennzeichen haben die Form HH:X1234E oder HH:XX123E. Ohne E, H oder Saison werden 7-stellige Kennzeichen nicht mehr ausgegeben, die sind für diese Anwendungsfälle reserviert und deshalb gibt es noch ausreichend davon.
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hk_do
Beitrag 12.04.2025, 16:07
Beitrag #20


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Zitat (DarkRanger @ 09.04.2025, 10:35) *
aber bei einem eingesteckten Fahrzeug den E-Charakter in Frage zu stellen ist doch wirklich Geldmacherei. Oder kann jemand einen sinnvollen Grund nennen?


no.gif

"von außen aufladbar" ist kein ausreichendes Kriterium für die Zuteilung eines E-Kennzeichens und damit für die Inanspruchnahme der entsprechenden Vergünstigungen.

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cybershadow
Beitrag 12.04.2025, 21:57
Beitrag #21


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Eben. Ich habe schon einen Wohnmobilisten mit Adapter Typ 2 auf Schuko gesehen, der Mittagspause an der Ladesäule gemacht hat. Lädt ja auch (die Aufbaubatterie).
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haschee
Beitrag 13.04.2025, 08:48
Beitrag #22


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Eben.

Ich meine natürlich kennen wir hier im Forum alle sämtliche Gesetze, deren Aufbau und die Verweisungen und die Herleitung des E Kennzeichens.

Und die Übergangsregelungen.
Zitat
(2) Abweichend von § 3 Absatz 2 Nummer 2 beträgt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 die erforderliche Reichweite mindestens 30 Kilometer.
(3) Fahrzeugen, die die Anforderung des Absatzes 2 erfüllen, dürfen auch nach dem 31. Dezember 2017 die Bevorrechtigungen gewährt werden, die Fahrzeugen nach § 3 Absatz 2 gewährt werden können.


Von daher ist es für uns hier im Forum kein Problem zu sagen welches Auto Laden UND ein E bekommen könnte? wavey.gif tongue.gif

Theoretisch könnte ich auch ein Ladekabel nehmen und in meinem Motorraum verschwinden lassen.
Wer weiß ob ich tatsächlich laden kann? think.gif


Es gibt gewisse Voraussetzungen um ein E zu bekommen. Und ein E ist Voraussetzung für gewisse Ausnahmen und Bevorrechtigungen.



Und sch. egal ob eine logische Überwachungskraft das erkennen könnte.

Das OLG Hamm geht beispielsweise von sehr unbedarften Überwachungskräften aus.

Am Beispiel Umweltplakette:
- mehr als 1 Plakette ist Verwirrung von Überwachungskräften
- es muss das aktuelle Kennzeichen in der Plakette stehen selbst wenn man das alte zuordnen könnte (und selbst als es vom Gesetz noch nicht gefordert wurde...)
- es muss eine Plakette vorhanden sein, auch wenn es das Modell erst seit diesem Jahr gibt. Selbst wenn es das Modell nur als Elektroauto gibt. Denn Elektroautos brauchen eine Plakette - siehe folgendes OT.



OT:
Zum H Kennzeichen vs. E Kennzeichen
(quasi auch über 30 Jahre alte Autos könnten "wahlweise" H bekommen - wenn man die Steuer Pauschale zahlen wil und das Fahrzeug einen guten Zustand hat)
das aufgekommen ist:

Lustige? Geschichte.

Statt dem Elektroauto mit dem "wahlweisen" E Kennzeichen
wie dem 30 Jahre alten Auto nach §2 Nr. 22 FZV das ein (H) Kennzeichen nach FZV § 9 Abs. 1 oder wahlweise nach FZV § 17 führt eine Ausnahmeregelung über Anhang 3 der 35. BImSchV zu geben hat man sich dafür entschieden das Elektroauto im Anhang 2 der 35. BImSchV per Absatz (3) unten hinzuklatschen und damit der Schadstoffgruppe 4 zuzuordnen.* Damit bekommen/benötigen Elektrofahrzeuge nach §3 Absatz 1 BImSchV eine grüne Plakette.


Nun begab es sich, daß man Umweltzonen so gestaltet, daß man ein Zusatzschild aufhängt was erlaubt ist. Grundsätzlich darf nämlich niemand in Umweltzonen - was vielen nicht ganz klar ist.
Hängt da gelb und grün, dann dürfen gelb und grün rein. Hängt da grün, dann darf grün rein...

Aber man kann das Erlaubnisschild auch ganz abhängen. wavey.gif

dann darf der 5,7 Liter Smallblock mit H Kennzeichen rein. Aber das Elektroauto - mit oder ohne E... - nicht. book.gif




*(also eigentlich fast schon wieder logisch beim deutschen Strommix wink.gif - die rotzen ja Schadstoffe und CO2 raus auf unseren Planeten, teilweise mehr als Verbrenner)


Über lichtechten Stift, tote Verweisungen, Definitionen von Katsen und Fahrzeugen die von diesen geführt werden usw... - schweigen wir hier mal, geht ja eigentlich um E Kennzeichen.
Nur als Idee was für Praktiant*innen Fehler seit Jahr/zehnt-en in Gesetzen sind.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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hk_do
Beitrag 13.04.2025, 12:44
Beitrag #23


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Zitat (haschee @ 13.04.2025, 09:48) *
Statt dem Elektroauto mit dem "wahlweisen" E Kennzeichen
wie dem 30 Jahre alten Auto nach §2 Nr. 22 FZV das ein (H) Kennzeichen nach FZV § 9 Abs. 1 oder wahlweise nach FZV § 17 führt eine Ausnahmeregelung über Anhang 3 der 35. BImSchV zu geben hat man sich dafür entschieden das Elektroauto im Anhang 2 der 35. BImSchV per Absatz (3) unten hinzuklatschen und damit der Schadstoffgruppe 4 zuzuordnen.* Damit bekommen/benötigen Elektrofahrzeuge nach §3 Absatz 1 BImSchV eine grüne Plakette.


Das ist aber die gleiche Systematik:

Ein E-Kennzeichen sagt bei Hybridfahrzeugen nichts über das Emissionsverhalten des Verbrenner-Anteils aus. Also kann ein E-Kennzeichen auch die grüne Plakette nicht ersetzen.
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haschee
Beitrag 14.04.2025, 20:34
Beitrag #24


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Du meinst der Gesetzgeber hat hier wegen der Steck-Rein-Zwitter Fahrzeuge mit E Kennzeichen den Elektrofahrzeugen eine Einfahrt in Umweltzonen grundsätzlich (da nicht bei den Ausnahmen dabei) versagt? think.gif
Ok bewußt vielleicht nicht. Mehr accidentally.


Theoretisch könnte man natürlich eine Ausnahme hinhängen mit Schrift.
Das ist aber wieder nicht barrierefrei. think.gif
Und eben doch wieder nen Schild. "Grün aber nur reine Elektrofahrzeuge die ein E im Kennzeichen tragen"


Andererseits da zu wenig Farben versucht man mit "Grün aber nicht die Diesel der Schadstoffklasse XY" inzwischen Klagen der deutschen Umwelthilfe zu erfüllen.
Diese Beschilderung ist definitv nicht barrierefrei. Oder mit beiläufigem Blick zu erfassen.


Nee das ist einfach Murks.


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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Andreas24
Beitrag 15.04.2025, 08:27
Beitrag #25


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Zitat (hk_do @ 13.04.2025, 13:44) *
(...)Das ist aber die gleiche Systematik:

Ein E-Kennzeichen sagt bei Hybridfahrzeugen nichts über das Emissionsverhalten des Verbrenner-Anteils aus. Also kann ein E-Kennzeichen auch die grüne Plakette nicht ersetzen.

GIbt es überhaupt Plugin Hybride mit E-Kennzeichen auf dem Markt, die nicht die Anforderungen für die grüne Plakette erfüllen? think.gif


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haschee
Beitrag 15.04.2025, 11:12
Beitrag #26


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Bei der Frage geht es darum warum "E" Kennzeichen nicht bei den Ausnahmen stehen wie "H".

Sondern bei der Klasse 4 "grün".

(Einfach mal nachlesen)

Das ist ein gewichtiger Unterschied.


Rein praktisch sagt/e unserer Regierung oder gar die Plutokraten der EU? ja, daß die Hybride sinnvoll genutzt werden.
Daher wird deren elektrische Reichweite auch in den Verbrauch gerechnet. whistling.gif

Praktisch ist es natürlich so, daß man Hybride in Umweltzonen so fahren kann und normal auch wird, daß die Schadstoffe woanders entstehen, wie bei allen elektrischen Antrieben und unserem Strommix.

Aber, man könnte einen Hybrid auch kaufen - und nie mehr laden.
Und ggf. sogar aktiv jedesmal Elektro ausschalten. rolleyes.gif
Mit Gewalt bei Kurzstrecken auf fossilen Kraftstoffen fahren.

Nur das trifft immer zu, nicht nur bei Umweltzonen.

Von daher erschließt sich mir das "E" reicht nicht für Umweltzonen nicht wirklich.


Es führt eben dazu, daß ein Elektroauto an einem Umweltzonen Schild ohne Zusatzschild stehen bleiben muß.
Und der 5,7 Liter V8 Smallblock mit H Kennzeichen vorbeizieht.



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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
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ulm
Beitrag 15.04.2025, 11:33
Beitrag #27


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Erklären lassen sich so eigenartige Unterschiede ganz einfach dadurch, dass diese Gesetze zu unterschiedlichen Zeiten unter unterschiedlichen Regierungen entstanden sind und nach dem einen oder anderen Regierungswechsel aktualisiert wurden. Aber auch nicht synchron...

...und wenn ich dann sehe, was wir für Verkehrsminister in den letzten Jahrzehnten hatten (die von der Partei mit dem "S" in der Mitte) und welchen Eindruck sie zumindest bei mir in ihrer Fachkompetenz hinterlassen haben, dann schraubst Du Deine Erwartungen an die daraus entstehenden Gesetze ganz weit herunter.
Naja, und warum der letzte Verkehrsminister dann einfach mal aus seiner Partei austritt, damit er weiter Minister bleiben kann, dafür kenne ich auch keine nachvollziehbare Begründung. blink.gif
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haschee
Beitrag 17.04.2025, 07:11
Beitrag #28


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Um wieder zum eigentlichen Thema zu kommen;

Das E Kennzeichen bietet in Bayern ja jetzt zusätzliche Vorteile beim Parken.
Aber eben: Das E Kennzeichen...

OT:
Muss keiner lesen. Und kanns jetzt auch keiner mehr.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Jens
Beitrag 17.04.2025, 07:17
Beitrag #29


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Zitat (haschee @ 17.04.2025, 08:11) *
Um wieder zum eigentlichen Thema zu kommen;
zwei Zeilen zum Thema, und dann ellenlanges off-Topic-Geschwurbel. Du bist einfach nur ermüdend mit deinen rätselhaften Andeutungen.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 17.04.2025, 07:17
Beitrag #30


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Zitat (ulm @ 15.04.2025, 12:33) *
Naja, und warum der letzte Verkehrsminister dann einfach mal aus seiner Partei austritt, damit er weiter Minister bleiben kann, dafür kenne ich auch keine nachvollziehbare Begründung. blink.gif

Ich schon:
Der Mann kann RECHNEN... whistling.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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haschee
Beitrag 17.04.2025, 07:30
Beitrag #31


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Zitat (Jens @ 17.04.2025, 07:17) *
Zitat (haschee @ 17.04.2025, 08:11) *
Um wieder zum eigentlichen Thema zu kommen;
zwei Zeilen zum Thema, und dann ellenlanges off-Topic-Geschwurbel. Du bist einfach nur ermüdend mit deinen rätselhaften Andeutungen.

Gut, dann mach ich das OT weg wavey.gif

Mehr als 2 Zeilen zu Bayern brauchts aber nicht.
Ganz logisch habe ich dem Forum bereits aufgezeigt wie Plug In Hybride mit wahlweisem E definiert sind.
Und wer kein E will - der hat eben keine Rechte die an ein E geknüpft sind.


Auch die Ausführungen zur grünen Plakette sind nicht rätselhaft sondern mit allen § logisch nachvollziehbar.
Heutzutage kann auch jeder die Gesetze kostenlos online aufschlagen. Wer trotzdem Fragen hat kann Fragen.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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