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> VwV-StVO zu Zeichen 274
trafficanalyst
Beitrag 08.04.2025, 07:44
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

ich habe eine Verständnisfrage. Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit wird unter I. Folgendes ausgeführt:

Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen sollen auf bestehenden Straßen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn festgestellt worden ist, dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von der Mehrheit der Kraftfahrer eingehalten wird. Im anderen Fall muss die geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit durchgesetzt werden. Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden.

Müsste es nicht heißen:

Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen sollen auf bestehenden Straßen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn festgestellt worden ist, dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von der Mehrheit der Kraftfahrer nicht eingehalten wird. Im anderen Fall muss die geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit durchgesetzt werden. Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden.

Mache ich hier einen Denkfehler?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
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ulm
Beitrag 08.04.2025, 07:53
Beitrag #2


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Wir reden ausschließlich über Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen.
Lese es von hinten rein, dann wird es klarer.

Das Durchsetzen der bisherigen zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist der erste Schritt.
Das weitere Absenken der zHg dann der zweite Schritt.
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Jens
Beitrag 08.04.2025, 07:56
Beitrag #3


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Ich denke, dass die Formulierung korrekt ist.

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Wenn jetzt an einer Stelle "häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind" weil die "Mehrheit der Kraftfahrer" diese Höchstgeschwindigkeit nicht einhält sondern zu schnell unterwegs ist, dann muss dafür gesorgt werden, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird.
Wenn die Unfälle dagegen passieren, obwohl die "Mehrheit der Kraftfahrer" sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit hält, dann ist diese wohl an der Unfallstelle zu hoch und muss beschränkt werden.


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Explosiv
Beitrag 08.04.2025, 08:02
Beitrag #4


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Ja, Du machst einen Denkfehler.
Die zHG soll nur dann weiter abgesenkt werden, wenn sich die VT dran halten und es trotzdem zu erhöhten Unfällen kommt.
Halten sich viele nicht dran und es kommt deshalb zu mehr Unfällen, soll man nicht die zHG weiter absenken, sondern die vorhandene durchsetzen.
Ansonsten belastet man alle regeltreuen VT unnötig mit einer niedrigen zHG, während die Regelverletzer weiter zu schnell fahren und weiter Unfälle produzieren.

Beispiel:
eine Kurve ist mit T70 problemlos zu durchfahren. T70 ist die angeordnete zHG. Es kommt häufig zu Unfällen, weil einige VT deutlich über T70 fahren.
In dem Fall soll nicht etwa T50 angeordnet werden, sondern die bestehenden T70 sollen durch geeignete Maßnahmen durchgesetzt werden.

Eine andere Kurve kann mit den dort angeordneten T70 nicht von allen VT problemlos durchfahren werden. Es kommt häufig zu Unfällen ohne Überschreitung der zHG.
In dem Fall ist die zHG nach unten zu korrigieren auf einen Wert, der das sichere Durchfahren gewährleistet.




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trafficanalyst
Beitrag 08.04.2025, 08:33
Beitrag #5


Neuling
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Vielen Dank für Eure Antworten. So langsam wird es mir klarer. Ich denke manchmal einfach zu kompliziert rolleyes.gif
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