... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Fahren ohne Zulassung und Versicherung
Leon372736
Beitrag 31.03.2025, 18:32
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 31.03.2025
Mitglieds-Nr.: 92435



    
 
Hey ich habe heute ein Brief von der Polizei bekommen wo ich mich zu Sachen äußern soll mit wird vorgeworfen ohne Versicherungsschutz und ohne Zulassung gefahren zu sein..


Ich will mal weiter ausholen

Ich habe vor 2 Monaten ein Auto Probegefahren was ich kaufen wollte


Es war Max 5 min und 3 Runden um einen nicht bewohnten Block es ist sind dort nur mehr schrauber Werkstätten also jeder hat da so ne Garage so 10 Stück

Und der Verkäufer vom Auto meinte zu mir das ist völlig okay du kannst da fahren das machen wir auch.. also er ist auch gefahren aber nur ich hab die Anzeige bekommen?


Naja da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt würde mich mal interessieren was auf mich zukommt weil wenn ich so bei Google schaue wird es mir Angst um meinen Führerschein


Ich habe 1 Punkt in Flensburg der aber Ende des Jahres getillgt ist


Ich bin nicht vorbestraft und hab mir sonst auch nichts zu Schulden kommen lassen



Muss ich mich ketzt damit abfinden das mit der Führerschein entzogen wird?

Weil ich gelesen habe das bei Straftaten der Führerschein eingezogen wird und dann sogar mpu das macht mir natürlich sehr Angst


Muss erwähnen das ich meinen Führerschein erst 4 Jahre habe und mir die Probezeit damals um 2 Jahre verlängert wurde und dadurch auch der Punkt zustande kam


Und die Tat war auch noch in der Probezeit mit denn fahren ohne Versicherung


Wie wahrscheinlich wäre der komplette Einzug der Fahrerlaubnis inkl mpu?

Was für Strafen könnte es sonst geben ohne der Einziehung der Fahrerlaubnis? Punkte Fahrverbot? Wie is das so?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Reloader
Beitrag 31.03.2025, 18:57
Beitrag #2


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 211
Beigetreten: 29.12.2007
Mitglieds-Nr.: 39203



Ab zum Fachanwalt!
Und keine Aussagen vor irgendwem, du kannst Dich dabei nur um Kopf und Kragen reden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Leon372736
Beitrag 31.03.2025, 19:06
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 31.03.2025
Mitglieds-Nr.: 92435



Ja Termin ist schon gemacht aber hab ich erst nächste Woche Montag

Und ich wollte vorab mal wissen wie wahrscheinlich eine Einziehung der Fahrerlaubnis wäre?

Also eure Einschätzung oder Erfahrungen her

Bin deswegen komplett ferig und mach mir da jetzt so Sorgen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Q-Treiberin
Beitrag 31.03.2025, 19:16
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 17504
Beigetreten: 07.12.2006
Wohnort: Gaaanz hoch im Norden..
Mitglieds-Nr.: 26234



Zitat (Leon372736 @ 31.03.2025, 19:32) *
Und der Verkäufer vom Auto meinte zu mir das ist völlig okay du kannst da fahren das machen wir auch.. also er ist auch gefahren aber nur ich hab die Anzeige bekommen?
Ist dort nur er gefahren oder Ihr beide?

Und wie ist die Polizei nur auf Dich gekommen? Wurdest Du/Ihr angehalten?


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Leon372736
Beitrag 31.03.2025, 19:22
Beitrag #5


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 31.03.2025
Mitglieds-Nr.: 92435



Er hat das Auto aus der Garage gefahren und ich bin dann Probe gefahren und mir ich hab die Anzeige


Ich habe auch bei dem damaligen Verkäufer direkt angerufen und hab mit ihn geredet er meinte es kann sein das ich von einem aus der Garage angezeigt wurde und das er das auf der überwachungskamera hatte


Mehr weiß ich nicht bin halt total verunsichert weil auch wenn es blöd von mir war fände ich es zu hart deswegen zu mpu zu müssen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 31.03.2025, 20:38
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 14066
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



...und woher hat die Polizei Deine Personalien?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 01.04.2025, 04:35
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30685
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (Leon372736 @ 31.03.2025, 19:32) *
Muss ich mich ketzt damit abfinden das mit der Führerschein entzogen wird?
Das denke ich nicht. Rechne mit einer Geldstrafe und 1 Punkt.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Leon372736
Beitrag 01.04.2025, 07:50
Beitrag #8


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 31.03.2025
Mitglieds-Nr.: 92435



Wenn ich das wüsste vielleicht hat der Verkäufer den Kaufvertrag gezeigt da steht ja alles drauf

Er meint zwar selber nein aber ich verstehe es auch nicht..


Wie wird sowas gehandhabt es werden ja zwei Sachen begangen einmal die Straftat und einmal eine Ordnungswidrigkeit ohne Zulassung zu fahren wofür es ja auch ein Punkt gibt


Wird es da so wie im Strafrecht eine Gesamt Strafe geben?


Ich muss sagen wenn ich aus der Sache mit Punkten rauskomme wäre das schon sehr toll
Habe echt richtig Angst meinen Führerschein zu verlieren


Sind das bei ihnen reine Schätzungen oder Erfahrungen mit der Geldstrafe und den Punkt?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 01.04.2025, 08:12
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30685
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Du hast eine Straftat begangen (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz) und tateinheitlich eine Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit tritt hinter die Verfolgung der Straftat zurück, d.h. du wirst nur wegen der Straftat verurteilt.
Interssanterweise gibt es für den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz keine Punkt, aber 1 Punkt für das Fahren ohne Zulassung. Da du beides tateinheitlich begangen hast, gibt es den Punkt aber trotzdem.

Der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist kein Regelfall für die Entziehung der Fahrerlaubnis. Also ist davon auszugehen, dass dir diese nicht entzogen wird. Vielleicht könnte ein Anwalt es hinbekommen, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wird (§ 153 a StPO).


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Leon372736
Beitrag 01.04.2025, 21:35
Beitrag #10


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 31.03.2025
Mitglieds-Nr.: 92435



Ist es nicht so das selbst wenn das Verfahren eingestellt wird das die Fahrerlaubnis Behörde an meiner fahrtauglichlkeit zweifeln kann und dennoch mpu anordnen kann?


Also wäre eine Entziehung der Fahrerlaubnis eher unwahrscheinlich bei mir?


Und sie denken das ich eine Geldbuße und 1 Punkt bekomme?



Finde leider auch dazu sehr wenig im Internet an urteilen wegen Versicherungsschutz und mpu
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 02.04.2025, 05:15
Beitrag #11


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30685
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (Leon372736 @ 01.04.2025, 22:35) *
Finde leider auch dazu sehr wenig im Internet an urteilen wegen Versicherungsschutz und mpu

Das wird daran liegen, dass wegen einmaligem Fahren ohne Versicherung keine MPU angeordnet wird.

Deine Fahrerlaubnis ist nicht in Gefahr.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:50