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> Seitliche Reflektoren = gelb, Weißwandreifen seitlich = weiß
Söne spitze Steine
Beitrag 29.03.2025, 23:29
Beitrag #1


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Wenn ich am Fahrrad seitliche Reflektoren an die Felgen anbringe, oder seitlich am E-Scooter, oder reflektierende Folie am LKW, müssen diese an der Seite immer gelb sein. Wieso dürfen dann Weißwandreifen mit einer weißen Reifenseite ausgestattet sein und müssen nicht gelb sein?

Wie ist die gesetzliche Lage? Warum ist die so? Und wie ist das geschichtlich entstanden, verkehrsrechtshistorsch sozusagen?


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GM_
Beitrag 30.03.2025, 04:45
Beitrag #2


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Über die Farbe von Reifen gibt es keine Vorschriften, genausowenig wie über die Farbe von Autos. Weißwandreifen sind ein Designelement.

Rückstrahler sind lichttechnische Einrichtungen, und dafür sind die Farben nun einmal festgelegt.



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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Jens
Beitrag 30.03.2025, 08:33
Beitrag #3


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@GM_: Ich denke, dass der Fragesteller nicht die Weißwandreifen an Kraftfahrzeugen meint, sondern die "ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder Felgen" eines Fahrrades (§ 67 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 StVZO)


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Söne spitze Steine
Beitrag 30.03.2025, 10:33
Beitrag #4


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Eigentloich meine ich beides. Weißwandreifen am Pkw und Fahrrad. Die weißen Flächen oder Ringe am Rad erfüllen ja auch den Zweck oder zumindest die gegebene Funktion, daß sie Licht reflektieren.

Die Frage ist, warum darf ich ans Rad weiße Reflektoren kleben (zum Beispiel als weiß reflektierende Speichenstäbchen), ein Reflektor als solcher muß aber gelb sein.

Wenn alles, was nicht als Reflektor vorgeschrieben ist, lediglich Designelement ist, dürfte ich mir ja auch rote, grüne und blaue Reflektoren an die Seite von Rad und Auto kleben.


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Hoheneicherstation
Beitrag 30.03.2025, 10:40
Beitrag #5


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Dazu verlinke ich mal diese Seite.


Edith meint: Diese Reflexstreifen entsprechen in etwa den Konturmarkierungen beim LKW

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silenz
Beitrag 30.03.2025, 16:19
Beitrag #6


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Tja. Man weiß es nicht. Vielleicht gab es die Streifen nur in weiß auf dem Markt und man hat sich daran orientiert?

Kannst dir natürlich auch grüne drankleben. Erfüllt dann lediglich nicht deine Verpflichtungen.
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Söne spitze Steine
Beitrag 03.04.2025, 20:43
Beitrag #7


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Herzlichen Dank für die Info. In § 5 Absatz 3 eKFV wurde 2024 als letztes noch ein Satz 3 angefügt: „Zusätzliche nach der Seite wirkende bauartgenehmigte gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.“ Aber am Rad und Felge dann wieder weiße, man weiße es nicht. tongue.gif


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hk_do
Beitrag 03.04.2025, 22:07
Beitrag #8


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letztendlich sind die Zulassungsvorschriften ein historisch gewachsener Flickenteppich, an den Neuerungen regelmäßig mehr oder weniger kunstvoll angepatcht werden. Beim Verfassen der eKFV hat man dann wohl die gewachsenen Regelungen der StVZO für Fahrräder einfach übernommen.

Und natürlich gleich noch einen Klopper eingebaut: "Bei einachsigen Elektrokleinstfahrzeugen reicht die Kennzeichnung der außenliegenden Räder" book.gif

Bei üblichen einachsigen eKFz (Segway-PT) liegen beide Räder außen. Gemeint ist offensichtlich "reicht die Kennzeichnung der außenliegenden Radseiten" wavey.gif

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mkossmann
Beitrag 04.04.2025, 12:20
Beitrag #9


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Ergänzende Frage: Welche Bedingungen muß ein "Leuchtstreifen" erfüllen, das er als retroreflektierend gilt ? Und wie erkennt man als Käufer das diese Bedingungen erfüllt sind ? Gibt es da eine "K-Nummer" ?
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GerhardNL
Beitrag 04.04.2025, 13:04
Beitrag #10


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Zitat (mkossmann @ 04.04.2025, 12:20) *
Welche Bedingungen muß ein "Leuchtstreifen" erfüllen, das er als retroreflektierend gilt?

Retroreflexion ist eine physikalische Eigenschaft. Im Gegensatz zur normalen Reflexion z.B. an einem Spiegel gilt hier nicht "Einfallswinkel gleich Ausfallswinkel", sondern das Licht wird in die Richtung zurückgeworfen, aus der es gekommen ist.

Wie es mit K-Nummern o.ä. aussieht, weiß ich nicht. Aber wenn man einen Retroreflektor bei Dunkelheit z.B. mit einer Stirnlampe anleuchtet, dann wirft er deutlich sichtbar das Licht zurück. Auch dann, wenn man ihn schräg anleuchtet.

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

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hk_do
Beitrag 04.04.2025, 15:00
Beitrag #11


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Zitat (mkossmann @ 04.04.2025, 13:20) *
Ergänzende Frage: Welche Bedingungen muß ein "Leuchtstreifen" erfüllen, das er als retroreflektierend gilt ? Und wie erkennt man als Käufer das diese Bedingungen erfüllt sind ? Gibt es da eine "K-Nummer" ?


"retroreflektierende Streifen an Reifen, Felgen oder in den Speichen, weiß retroreflektierende Speichen oder Speichenhülsen für Fahrräder und Fahrradanhänger" sind bauartgenehmigungspflichtig gemäß §22a (1) Nr. 22 StVZO. Nach §5(1) eKFV gilt das auch für Elektrokleinstfahrzeuge.

Die technischen Anforderungen an retroreflektierende Streifen an Reifen von Fahrrädern werden in den Technischen Anforderungen Nummer 18a zur Fahrzeugteileverordung geregelt. Alternativ können diese Reifen auch nach der ECE-R88 genehmigt werden (ich gehe davon aus, dass das heute der Regelfall ist?).

Das entsprechende Genehmigungszeichen ist an jedem Reifen anzubringen, für die ECE-Genehmigung wäre das ein Kreis mit mindestens 5mm Durchmesser, darin ein großes "E" und die Nummer des Genehmigungsstaates, dazu die Genehmigungsnummer, die mit "88 R" beginnt.

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Baghira
Beitrag 20.04.2025, 08:14
Beitrag #12


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Die Weißwandreifen kamen wohl aus den Reifen mit braunen Flanken. Die Weißwandreifen sind aber nur aus Designgründen weiß, nicht aus Sicherheitsgründen. In den 80 kamen dann die Reflektoren in den Paragrafen. Dann haben wohl all zu viele Speichenrefllektoren das weite, wodurch der §67 StVZO nicht mehr erfüllt worden ist. Die Reflektorstreifen auf den Reifenflanken ließen und lassen sich wohl gut als Sicherheitsgewinn verkaufen.



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Gruß Christian


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