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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 15.03.2025 Mitglieds-Nr.: 92407 ![]() |
ich habe am 21.02.2024 meinen Führerschein (Führerscheinklasse B) erworben. Demnach bin ich jetzt bis zum 21.02.2026 in der Probezeit (2 Jahre). Seit dem 24.02.2025 bin ich wegen chronischen Schmerzen und Schlafstörungen zum Cannabispatient geworden. Das Cannabis lindert meine Beschwerden sehr gut. Die Medikation erfolgt täglich ab 19:00 Uhr mit einem Verdampfer (Vaporizer). Nach dem aktuellen Konsum lasse ich die Finger vom Steuer bis zum nächsten Morgen (07:00 Uhr). Da ich noch in der 2-jährigen Probezeit befinde, mache ich mir Sorgen wegen den Abbau des THC. Es gilt ja ein generelles Cannabisverbot in der Probezeit. Meine Frage: Sollte ich vorerst gänzlich die Finger vom Steuer lassen? Was könnt ihr mir raten? Habt ihr Erfahrungen mit dem Thema? |
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Beitrag
#2
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 25.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92249 ![]() |
Sind denn alle übrigen Therapieformen chronischer Schmerzen bereits ausgeschöpft oder gibt es hier noch Ansatzpunkte um dem Risiko THC aus dem Weg zu gehen? (Stichwort Stufenschema).
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30692 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Es gilt ja ein generelles Cannabisverbot in der Probezeit. Dieses Verbot gilt aber nicht, "wenn die Substanz Tetrahydrocannabinol aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt" (§ 24 c Abs. 3 StVG). -------------------- |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5678 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Wobei dann die bestimmungsgemäße Einnahme und die weiter bestehende Fahreignung in einer Untersuchung nachgewiesen werden muss. (S. M-Hypothesen weiter oben, http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...p;p=1058242743)
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 07:38 |