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> Geblitzt im Auto meines Bruders - Liebe Forengemeinschaft...
Heimlich Knüller
Beitrag 13.03.2025, 01:06
Beitrag #1


Neuling


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Liebe Forengemeinschaft,

bin im modernen, schnellen Wagen meines Bruders leider ordentlich geblitzt worden: 38 zu schnell außerhalb.

Ich bin so einen Wagen nicht gewohnt und es war tatsächlich ausversehen - ist ja auch egal.

Das Foto zeigt mein Gesicht quasi ausschließlich von der linken Seite.

Bin leider im letzten September auch schon mal ausversehen nachts auf einer leeren Autobahn 28 zu schnell gefahren, daher müsste ich den Schein einen Monat abgeben.


Da ich der Bruder bin und nicht der Halter: gäbe es Möglichkeiten eventuell ohne Schaden da heraus zu kommen?

Wie wahrscheinlich ist die Auflage eines Fahrtensbuchs? Mein Bruder hat bisher null Punkte.

Ich bin mir der Schuld bewusst und fahre zukunftig auch wieder aufmerksamer.


Was machen am besten?

Anhörungsbogen ist vor ein paar Tagen eingetroffen.


Danke euch für Infos und Tipps.


liebe und dankbare Grüße


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Jens
Beitrag 13.03.2025, 07:10
Beitrag #2


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Zitat (Heimlich Knüller @ 13.03.2025, 01:06) *
Anhörungsbogen ist vor ein paar Tagen eingetroffen.

Bei wem? Hast du ihn erhalten oder dein Bruder?


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Spidersangel
Beitrag 13.03.2025, 08:11
Beitrag #3


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Ich kann natürlich jetzt keine Angaben machen, wie Deine Bußgeldstelle reagiert.

Ich kann Dir aber aus meiner Tätigkeit, den Ablauf, wie er bei uns stattfindet, in einem fiktiven Fall wie dem von Dir, darlegen.

Dein Bruder als Halter des Fahrzeuges, wird wohl den Anhörungsbogen bekommen haben.
Auf diesen meldet Er sich wahrscheinlich nicht.
Im Laufe der Zeit, wird dann eine KollegIn von der Polizeibehörde oder der Landespolizei bei Deinem Bruder vorbeischauen.
Er beruft sich auf Sein Zeugnisverweigerungsrecht.
Somit wird schnell klar, aha, Verwandtschaft, wenn Er selbst den Vorwurf bestreitet und angibt, nicht gefahren zu sein.
Es wird dann beim Bürgeramt/Einwohnermeldeamt, nach einem Bruder oder anderen Verwandten geschaut, zumal, wenn Ihr Euch ähnlich seht.

Der Ermittlungsaufwand steigt natürlich exorbitant im Verhältnis zu der Ordnungswidrigkeit.
Bei einem Bußgeld von 30€ wird anders ermittelt als bei 200€, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot, wie in Deinem Fall.

Somit dürfte Dir klar sein, das eventuell Besuch ins Haus ansteht.
Was Ihr daraus macht, bleibt Euch überlassen.
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Pogge
Beitrag 13.03.2025, 08:40
Beitrag #4


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Zitat (Spidersangel @ 13.03.2025, 08:11) *
Er beruft sich auf Sein Zeugnisverweigerungsrecht.

Wie muss ich mir das denn vorstellen, gibt es denn wirklich Menschen, die dann sagen: "Oh, wenn ich das beantworte, würde ich einen Angehörigen belasten"?
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Spidersangel
Beitrag 13.03.2025, 09:22
Beitrag #5


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So ähnlich durchaus.

Aber wenn die Frage nach der Belehrung mit, "dazu möchte ich mich nicht äussern, oder ich möchte hierzu keine Angaben machen" beantwortet wird, ist ziemlich schnell klar, worauf es hinausläuft.
Und das sind eben völlig normale Standartermittlungen.
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ujgm
Beitrag 13.03.2025, 11:04
Beitrag #6


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Zitat (Heimlich Knüller @ 13.03.2025, 01:06) *
Bin leider im letzten September auch schon mal ausversehen nachts auf einer leeren Autobahn 28 zu schnell gefahren, daher müsste ich den Schein einen Monat abgeben.

Stehe ich auf dem Schlauch oder warum gibt es bei 28 km/h Überschreitung agO ein Fahrverbot?
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Jens
Beitrag 13.03.2025, 11:11
Beitrag #7


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Er schrieb "müsste", und meint wohl das Fahrverbot, dass jetzt aufgrund der 2x26-km/h-Regelung droht.


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HaWeThie
Beitrag 13.03.2025, 11:35
Beitrag #8


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Die einfachste Möglichkeit: der Bruder macht nichts - und legt, wenn ein BG kommen sollte - ohne Begründung Einspruch ein. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, dürfte der Vorgang dem Fahrer gegenüber verjährt sein, so dass er dann genannt werden kann.


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Heimlich Knüller
Beitrag 13.03.2025, 13:15
Beitrag #9


Neuling


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Danke euch herzlich.

Welche Probleme und Kosten könnte es bei letzterem geben bzw. würden dann auftreten?



bzw. es ist schon wahrscheinlich, dass die mich vorher finden, oder
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durban
Beitrag 13.03.2025, 13:19
Beitrag #10


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Ob die Behörde abkauft, dass Dein Bruder gefahren ist, können wir aus der Ferne nicht beurteilen.

Auf jeden Fall droht aber eine Fahrtenbuchauflage, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann. Es kann regional unterschiedlich sein, aber hier wird ein Fahrverbot bei jedem Geschwindigkeitsverstoß im Punktebereich geprüft.


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Q-Treiberin
Beitrag 13.03.2025, 17:26
Beitrag #11


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Und die Anordnung eines Fahrtenbuches kostet den Halter bis zu (meist wird der Spielraum auch genutzt) 200,- Euro plus das „Generve“ dieses für jede Fahrt auszufüllen.


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Jens
Beitrag 13.03.2025, 21:27
Beitrag #12


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Zitat (durban @ 13.03.2025, 13:19) *
Auf jeden Fall droht aber eine Fahrtenbuchauflage, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann. Es kann regional unterschiedlich sein, aber hier wird ein Fahrverbot bei jedem Geschwindigkeitsverstoß im Punktebereich geprüft.

Tatsächlich Fahrverbot? Oder meinst du Fahrtenbuch?


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Reloader
Beitrag 14.03.2025, 06:31
Beitrag #13


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Zitat (Spidersangel @ 13.03.2025, 08:11) *
......Er beruft sich auf Sein Zeugnisverweigerungsrecht.
Somit wird schnell klar, aha, Verwandtschaft, wenn Er selbst den Vorwurf bestreitet und angibt, nicht gefahren zu sein.

Warum, 55 StPO sagt doch:
"(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden."

Wenn man also die Aussage verweigert, somit die Tat nicht abstreitet, warum sollte man damit den Verdacht "automatisch" in die Verwandtschaft lenken?
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Spidersangel
Beitrag 14.03.2025, 07:32
Beitrag #14


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Wenn ich denjenigen vor mir habe, kann ich ja mit dem Beweisbild vergleichen.
Bei Zwillingsbrüdern natürlich immer schlecht.
Aber wenn es nicht derjenige auf dem Bild ist und Sie sich nur ähnlich sehen, oder oder oder.
Dann sucht man halt weiter.
Nachbarschaftsbefragung, Fazebuch, Insta usw.
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durban
Beitrag 14.03.2025, 07:48
Beitrag #15


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Zitat (Jens @ 13.03.2025, 22:27) *
Zitat (durban @ 13.03.2025, 13:19) *
Auf jeden Fall droht aber eine Fahrtenbuchauflage, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann. Es kann regional unterschiedlich sein, aber hier wird ein Fahrverbot bei jedem Geschwindigkeitsverstoß im Punktebereich geprüft.

Tatsächlich Fahrverbot? Oder meinst du Fahrtenbuch?


Danke, da hab ich mich vertippt:)


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