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> Meldung von Führerscheinstelle bzgl MPU?, war: Owi wegen MDMA
Mrs_Nordlicht
Beitrag 22.01.2024, 17:42
Beitrag #1


Neuling


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Moin,

ich hätte gerne einfach mal Eure Einschätzung zum Sachverhalt:

- Führen eines PKWs unter Wirkung von MDMA (28 ng/ml)
- keine Punkte, oder andere Eintragungen bis dato
- Tatzeitpunkt war Mitte des Jahres

Ich rechne jetzt mit einer MPU die dann noch angeordnet wird, oder? Die läuft wie ab? Bzw. kann man sich den Abstinenznachweis, bzw. das Verfahren, aussuchen?

Freue mich auf Euer Feedback- Und vileleicht habt ihr ja auch Tipps.

Viele Grüsse
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MsTaxi
Beitrag 22.01.2024, 17:54
Beitrag #2


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Hi,

grundsätzlich bräuchten wir noch einige Infos, daher unser sorgfältig zu beantwortender Kurzfragebogen

Verkehrsportal-Kurzfragebogen zur MPU-Vorbereitung

MPU ist definitiv gebucht, wahrscheinlich ein Jahr Abstinenznachweis, egal ob Haare oder UK.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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durban
Beitrag 22.01.2024, 18:01
Beitrag #3


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Hallo, willkommen im Forum! wavey.gif

Wenn der Konsum von MDMA feststeht, ist zu erwarten, dass die Fahrerlaubnis ohne eine "vorgeschaltete" MPU entzogen wird. Eine MPU kommt dann erst, wenn eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden soll.


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Proxima Estación: Esperanza.
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amdwolle
Beitrag 22.01.2024, 18:04
Beitrag #4


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Zitat (Mrs_Nordlicht @ 22.01.2024, 17:42) *
- Führen eines PKWs unter Wirkung von MDMA (28 ng/ml)

Wenn dem so sein sollte...
-> Direkter Entzug der Fahrerlaubnis ohne wenn und aber. Wiedererteilung erst nach gelebtem MDMA Verzicht mit Nachweisen und MPU.
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Q-Treiberin
Beitrag 22.01.2024, 18:57
Beitrag #5


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Mich wundert etwas dass noch nicht entzogen wurde, denn
Zitat (Mrs_Nordlicht @ 22.01.2024, 17:42) *
- Tatzeitpunkt war Mitte des Jahres


Hast Du schon (und wenn ja, wann?) den Bußgeldbescheid bekommen?


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oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Mrs_Nordlicht
Beitrag 23.01.2024, 07:35
Beitrag #6


Neuling


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Der kam gestern. Da steht bis jetzt noch keinerlei Strafmaß drin.

Frage: Wie läuft das sequentiell mit Fahrverbot (500€, 2 Pkt, 1 Monat) & Entzug der Fahrerlaubnis ab? Macht es Sinn jetzt direkt mit einem Abstinenzprogramm zu beginnen?

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Martinmmartin
Beitrag 23.01.2024, 08:29
Beitrag #7


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Kannst gerne mit Fahrverbot auf Entzug warten und den erst antreten wenn Du sowieso keine Fahrerlaubnis mehr hast. Zu beachten ist, dass während des Fahrverbots Du auch keine Mofas u co fahren darfst, mit reinem Entzug Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge(Mofa) gehen immer noch.
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Zoxy
Beitrag 23.01.2024, 14:06
Beitrag #8


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Zitat (Mrs_Nordlicht @ 23.01.2024, 07:35) *
Der kam gestern. Da steht bis jetzt noch keinerlei Strafmaß drin.


Dann ist es kein Bußgeldbescheid, sondern erst einmal ein Anhörungsbogen?
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Mrs_Nordlicht
Beitrag 23.01.2024, 14:26
Beitrag #9


Neuling


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Da hast du vollkommen recht. Bin nicht so in der Materie drin, entschuldigt.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 23.01.2024, 16:47
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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GoaGoaMPU
Beitrag 23.01.2024, 19:30
Beitrag #10


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Wenn die Tat schon Mitte 2023 war, denn hättest Du schon längst mit Abstinenznachweisen beginnen können ....
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Q-Treiberin
Beitrag 23.01.2024, 21:06
Beitrag #11


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Zitat (Zoxy @ 23.01.2024, 14:06) *
Zitat (Mrs_Nordlicht @ 23.01.2024, 07:35) *
Der kam gestern. Da steht bis jetzt noch keinerlei Strafmaß drin.


Dann ist es kein Bußgeldbescheid, sondern erst einmal ein Anhörungsbogen?
Seit Mitte letzten Jahres? Muss die Anhörung nicht innerhalb von drei Monaten erfolgen? unsure.gif

Es wird die TE nicht vor dem Entzug retten, aber irgendwie habe ich gerade die Verjährungsfristen im Ohr…. unsure.gif


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Kai R.
Beitrag 23.01.2024, 21:27
Beitrag #12


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Die Verjährung bei §24a Owis beträgt min. ein Jahr.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Q-Treiberin
Beitrag 23.01.2024, 22:36
Beitrag #13


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Ok, dann wäre ja noch alles im grünen Bereich….


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Mrs_Nordlicht
Beitrag 24.01.2024, 18:36
Beitrag #14


Neuling


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Grüner Bereich ist da sehr wenig gerade ...

Aber danke für eure Einschätzungen. Ich gebe Bescheid, wenn mehr Post eintrudelt.
Hat es eigentlich irgendeine positive Seite, dass ich bis jetzt absolut null im Führerscheinregister o.ä. stehen habe?

Und: habe irgendwie gelesen, dass es bei Drogen keine Grenzen wie beim Alkohol gibt. Ist 0,29ng eig viel oder wenig?
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Q-Treiberin
Beitrag 24.01.2024, 18:55
Beitrag #15


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Zitat (Mrs_Nordlicht @ 24.01.2024, 18:36) *
Hat es eigentlich irgendeine positive Seite, dass ich bis jetzt absolut null im Führerscheinregister o.ä. stehen habe?
Nö, sollte eigentlich immer der Normalfall sein.

Zitat
Und: habe irgendwie gelesen, dass es bei Drogen keine Grenzen wie beim Alkohol gibt. Ist 0,29ng eig viel oder wenig?
Die Grenze liegt bei harten Drogen hinsichtlich der Fahrerlaubnis bei Null.

Der Nachweis, eine Angabe zum Konsum (auch außerhalb der Verkehrsteilnahme) reicht zum Entzug.


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Jens
Beitrag 25.01.2024, 09:11
Beitrag #16


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Zitat (Mrs_Nordlicht @ 24.01.2024, 18:36) *
habe irgendwie gelesen, dass es bei Drogen keine Grenzen wie beim Alkohol gibt. Ist 0,29ng eig viel oder wenig?

Die Grenze, ab der bei MDMA ein Verstoß gegen den § 24a StVG vorliegt, sind 0,25 ng/ml. Das ist aber nur für das Ordnungswidrigkeitenverfahren relevant. Fahrerlaubnisrechtlich ist es, wie @Q-Treiberin bereits schrieb so, dass der Nachweis von MDMA, egal in welcher Konzentration grundsätzlich die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge hat.


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Mrs_Nordlicht
Beitrag 10.03.2025, 13:40
Beitrag #17


Neuling


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Hallo alle zusammen,

vielleicht hat ja hier jemand Ahnung zu folgendem Sachverhalt:

im August 2023 bei allgemeiner Verkehrskontrolle angehalten worden und MDMA im Blut festgestellt worden (30 mg/nl).
Owi kam im Januar 2024, wurde im Oktober 2024 rechtskräftig.

Kann man den Prozess bis sich die FsSt bei mir meldet irgendwie beschleunigen, bzw. wann meldet sich diese denn ungefähr? Würde ungerne bis auf unbestimmte Zeit alle 6 Monate zum Abstinenznachweis rennen und da 200 EUR abgeben müssen..

Macht anrufen bzw. Mail schreiben an die Sinn?

Viele Grüße und vielen lieben Dank für jeden Hinweis smile.gif


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gruenerTeich
Beitrag 10.03.2025, 13:55
Beitrag #18


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Der FEB einfach schreiben, dass du 2023 harte Drogen konsumiert hast wenn du dich zeitnah der MPU stellen möchtest
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Q-Treiberin
Beitrag 10.03.2025, 14:01
Beitrag #19


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Hier die Vorgeschichte (gleiches Thema!) für http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...=135266&hl=

Hab mal einen verbindlichen @Mod gerufen…..


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ulm
Beitrag 10.03.2025, 14:05
Beitrag #20


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Moderativer Hinweis:
Ein User + ein Problem = ein Thread
So sehen die hilfsbereiten Forenteilnehmer die bereits beantworteten Fragen und können die Zusammenhänge besser herstellen.
Die Threads wurden daher verbunden.
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Mrs_Nordlicht
Beitrag 10.03.2025, 14:55
Beitrag #21


Neuling


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Entschuldigt bitte, genau den Thread hab ich gesucht - bin auch über mein Profil gegangen, aber leider stand da "Kein Eintrag" vorhanden.

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corneliusrufus
Beitrag 10.03.2025, 16:52
Beitrag #22


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Wenn zwischen Tattag und dem beabsichtigten FE-Entzug der FEB bereits ein Jahr vergangen ist, darf die FEB die FE nicht mehr ohne weitere Prüfung entziehen. Denn die Fahrgeeignetheit könnte zwischenzeitlich wiederhergestellt worden sein. Die weitere Prüfung ist eine MPU.

Wenn ich es richtig sehe, sind seit der Tat bereits 12 Monate um.

Du hast noch deine FE.

Hast Du 12 Monate an AN zusammen? Wenn ja bieten sich zwei Möglichkeiten an. Die eine ist, gegenwärtig gar nichts zu unternehmen; denn du darfst ja fahren. Für den Fall, dass die FEB sich meldet ihr erklären, dass die Fahrgeeignetheit wieder hergestellt sei und als Beleg dieser die AN einreichen. Dann würde eine MPU erfolgen mit kurzer Fristsetzung. Dort wird eine Haaranalyse erhoben, die nochmals 6 Monate (bei Drogen) zurückschaut. Zusammen mit den ursprünglichen Belegen kämst du so auf bis zu 18 Monate an nachgewiesener Abstinenz. Vorteil ist, du verschiebst die Kosten in die Zukunft. Je mehr Zeit zwischen Tat und der MPU besteht, desto eher sind die dortigen Anforderungen im psychologischen Gesprächsteil niedriger anzusetzen. Denn der praktische Stabilitätsbeweis mangels neuer Tat wurde fahrend erbracht.

Die andere Möglichkeit besteht, nun die FEB selbst zu informieren über die Tat. Dann kommt die MPU eben sofort. Eine MPU wird bestanden, nicht allein weil die AN beigebracht werden, sondern weil eine Auseinandersetzung mit der Tat, ihren inneren Konsumursachen und einer stabilen Verhaltensänderung daraus vorliegt.

Eine MPU trägt immer das Risiko in sich, den dortigen Anforderungen nicht gewachsen zu sein. Von daher sollte einbezogen werden, so wie hier eine FE vorliegt, ob ein handeln der FEB forciert werden sollte. Andererseits vergisst die Bußgeldstelle kaum, nach einem Bußgeldbescheid ihre Kollegen der FEB zu informieren. Wenn es jetzt einen Anhörungsbogen gibt, steht der Bußgeldbescheid in den nächsten Tagen bis Wochen kurzfristig bevor.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Mrs_Nordlicht
Beitrag 10.03.2025, 17:13
Beitrag #23


Neuling


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Hi Cornelius,

danke für deine Antwort. Tat ist schon >1.5 Jahre her, korrekt. AN habe ich 12+ Monate.

Habe 3 Fragen/ Kommentare zu dem was du schreibst:

1: "Vorteil ist, du verschiebst die Kosten in die Zukunft." -> kannst du das erläutern? Weil evtl. meldet sich die Behörde erst in einem Jahr und dann habe ich in der Zwischenzeit 400 EUR "unnötige" Kosten die angefallen sind.

2: "Je mehr Zeit zwischen Tat und der MPU besteht, desto eher sind die dortigen Anforderungen im psychologischen Gesprächsteil niedriger anzusetzen." -> Hast du noch 1-2 Informationen, was das ganz konkret für die Untersuchung heißt?

3: "Andererseits vergisst die Bußgeldstelle kaum, nach einem Bußgeldbescheid ihre Kollegen der FEB zu informieren. Wenn es jetzt einen Anhörungsbogen gibt, steht der Bußgeldbescheid in den nächsten Tagen bis Wochen kurzfristig bevor." Den ersten Bußgeldbescheid inkl. Anhörungsbogen etc. pp. habe ich bereits <1 Jahr bekommen. Die Strafanzeige wegen Besitz etc. wurde natürlich fallen gelassen, die Ordnungswidrigkeit kam im Januar 2024. Nur rechtskräftig wurde sie eben erst im Oktober 2024. Bußgeldstelle und FEB sind allerdings maximal innerhalb Deutschlands auseinander. Sind solche langen Wartezeiten denn die Regel?

Danke und viele Grüße

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corneliusrufus
Beitrag 10.03.2025, 17:59
Beitrag #24


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Im einen Szenario hörst du nach 12-monatigem AN mit den AN auf. Bei der MPU bringst du über die Haare dann einen weiteren. Rechtlich widerspricht das den einschlägigen Beurteilungskriterien nicht. Manchmal muss dafür etwas Überzeugungsarbeit leisten. Du würdest die 400 Euro jetzt dann sparen, um sie später aufzubringen.

Das ist sehr individuell. Ich kann es nur allgemein darstellen. Jemand hat immer im Kreis seiner Kumpels konsumiert. Diese meidet er fortan. Nun trifft er, Szenario bei der MPU, diese überraschend auf einer Party. Er geht zu ihnen, setzt sich. Da wird ihm schon eine blaue Pille gereicht, "auf die alten Zeiten". Nun bleibt er bei den Kumpels kleben.

Jemand, der gerade erst 12 Monate an Verzicht hinter sich hat, wird das als entscheidender Gefahrenmoment vorgehalten, in dem er nicht adäquat regiert. beispielsweise sofortiges Weggehen. Jemandem, dem bereits drei Jahre an Abstinenz nicht widerlegt werden können, mag immer noch in derselben Gefahrenlage sein. Wenn der sagt, dass für ihn die Pille nun unbeachtlich ist, da es auf ihn ankommt, der mag sich auf Dauer überschätzen. Doch diese Distanzierung durch ein geäußertes Konsumnein würde wohl durchgehen.

Manchmal geht etwas unter. Auch der interbehördliche Postverkehr kann mal nicht ankommen. Dann können Mitarbeiter krank werden, die Akte wird falsch abgelegt etc. Wo Menschen arbeiten, gibt es Fehler.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Mrs_Nordlicht
Beitrag 15.03.2025, 12:36
Beitrag #25


Neuling


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Und was wäre mit der nicht lückenlosen Zeit? Bzw. wie sieht die "Überzeugungsarbeit" dann aus?

Btw:
Was ist deine Einschätzung zur Abstinenz? Die 12 Monate für MDMA (ansonsten keine weiteren Rauschmittel (inkl. Alkohol)) sind ausreichend?

Viele Grüße
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corneliusrufus
Beitrag 15.03.2025, 20:36
Beitrag #26


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Die Überzeugungsarbeit wäre zunächst einmal ein Gespräch mit dem MPI, wenn die MPU ausschließlich an den nicht geschlossen vorliegenden AN scheitern sollte. Dann ein formaler Widerspruch plus Aufforderung zur Erstellung eines einwandfreien Gutachtens. Danach Klage auf das.

Mit 12 Monaten an AN bist du auf der sicheren Seite, wenn du zusätzlich therapeutische Hilfe in Anspruch nimmst. In den schweren Fällen wäre es sonst ohne externe Fachhilfe 15 Monate. In leichteren Fällen könnten auch 6 Monate an AN reichen. Um das Einschätzen zu können bedarf es an Informationen zu deiner erreichten Konsumstufe. U. a. die Konsumgründe, Häufigkeiten, in wie weit es zu Konsumsteigerungen gekommen ist.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 02:02