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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 03.01.2025 Mitglieds-Nr.: 92265 ![]() |
Ich bekomme demnächst einen Bußgeldbescheid bzw 1 Monat Fahrverbot. Wurde mit 0,52 Promille erwischt. Jetzt meine Frage, muss ich sofort nach Rechtskraft das Fahrverbot antreten? Oder habe ich 4 Monate Zeit um mir das auszusuchen? Ersttäter keine Eintragungen im FAER |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 474 Beigetreten: 24.08.2015 Wohnort: DO Mitglieds-Nr.: 76950 ![]() |
Hallo,
Der Ersttäter, gegen den in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde, darf den Beginn des Fahrverbots jedoch selbst bestimmen, allerdings muss dieser innerhalb einer Vier-Monats-Frist ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids liegen. Quelle Gruss Uwe |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 03.01.2025 Mitglieds-Nr.: 92265 ![]() |
Bei Geschwindigkeitsverstößen war mir das klar..
Ich war mir nur nicht sicher, ob das bei Alkohol auch so ist. |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19628 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Was steht denn im Bußgeldbescheid dazu? Die 4-Monats-Frist gilt nur, wenn die Behörde sie ausdrücklich anordnet.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 03.01.2025 Mitglieds-Nr.: 92265 ![]() |
Ich schrieb doch eingangs, dass ich ihn demnächst erst bekomme..
Bis jetzt ist mir keiner vorliegend. |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19628 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Sorry, da habe ich nicht genau genug gelesen.
![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 03.01.2025 Mitglieds-Nr.: 92265 ![]() |
Hallo, den Bußgeldbescheid habe ich nunmehr erhalten.
Dieser wird am 2.4.2025 rechtskräftig. Ich habe 4 Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten.. Wären dann quasi der 1.8.2025 der letzte Tag wo ich das Fahrverbot antreten muss? Oder müssen die 4 Wochen Abgabe in den 4 Monaten mit drin sein? |
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30684 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Das Fahrverbot dauert nicht 4 Wochen sondern einen Monat. Und wenn der Bußgeldbsscheid am 2.4. rechtskräftig wird, hast du bis zu 2.8. Zeit um das Fahrverbot anzutreten.
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Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2615 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 ![]() |
und wenn dir der 02.08. zu früh ist, weil du Mitte August ohnehin mit dem Flugzeug im Urlaub bist, dann kannst du auch noch einen geschickten Einspruch einlegen und diesen in ein paar Wochen zurücknehmen um die Rechtskraft nach hinten zu verschieben...
-------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 05:54 |