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> Alkoholverstoß 0,52 Promille
Canstadt
Beitrag 05.03.2025, 14:48
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

Ich bekomme demnächst einen Bußgeldbescheid bzw 1 Monat Fahrverbot.
Wurde mit 0,52 Promille erwischt.

Jetzt meine Frage, muss ich sofort nach Rechtskraft das Fahrverbot antreten?
Oder habe ich 4 Monate Zeit um mir das auszusuchen?
Ersttäter keine Eintragungen im FAER
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uwe112
Beitrag 05.03.2025, 15:35
Beitrag #2


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Hallo,

Der Ersttäter, gegen den in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde, darf den Beginn des Fahrverbots jedoch selbst bestimmen, allerdings muss dieser innerhalb einer Vier-Monats-Frist ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids liegen.

Quelle

Gruss Uwe
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Canstadt
Beitrag 05.03.2025, 15:48
Beitrag #3


Neuling


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Bei Geschwindigkeitsverstößen war mir das klar..
Ich war mir nur nicht sicher, ob das bei Alkohol auch so ist.
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durban
Beitrag 05.03.2025, 17:20
Beitrag #4


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Was steht denn im Bußgeldbescheid dazu? Die 4-Monats-Frist gilt nur, wenn die Behörde sie ausdrücklich anordnet.


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Canstadt
Beitrag 05.03.2025, 20:46
Beitrag #5


Neuling


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Ich schrieb doch eingangs, dass ich ihn demnächst erst bekomme..

Bis jetzt ist mir keiner vorliegend.
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durban
Beitrag 06.03.2025, 10:42
Beitrag #6


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Sorry, da habe ich nicht genau genug gelesen. wavey.gif


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Canstadt
Beitrag 18.03.2025, 16:12
Beitrag #7


Neuling


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Hallo, den Bußgeldbescheid habe ich nunmehr erhalten.
Dieser wird am 2.4.2025 rechtskräftig.

Ich habe 4 Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten..
Wären dann quasi der 1.8.2025 der letzte Tag wo ich das Fahrverbot antreten muss? Oder müssen die 4 Wochen Abgabe in den 4 Monaten mit drin sein?

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Jens
Beitrag 18.03.2025, 21:27
Beitrag #8


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Das Fahrverbot dauert nicht 4 Wochen sondern einen Monat. Und wenn der Bußgeldbsscheid am 2.4. rechtskräftig wird, hast du bis zu 2.8. Zeit um das Fahrverbot anzutreten.


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TAK
Beitrag 20.03.2025, 16:49
Beitrag #9


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und wenn dir der 02.08. zu früh ist, weil du Mitte August ohnehin mit dem Flugzeug im Urlaub bist, dann kannst du auch noch einen geschickten Einspruch einlegen und diesen in ein paar Wochen zurücknehmen um die Rechtskraft nach hinten zu verschieben...


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