![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 35 Beigetreten: 22.12.2017 Mitglieds-Nr.: 82862 ![]() |
kurz eben meine Geschichte erzählt. 2017 habe ich eine Trunkenheitsfahrt inkl. Entfernung vom Unfallort begangen. Strafen: 14 Monate Führerschein Entzug inkl. MPU 2020 habe ich meinen Führerschein wieder bekommen. Jetzt zu meinem Problem. Ich möchte gerne den Klasse A Führerschein machen angemeldet Fahrschule stehe kurz vor der Prüfung Theorie. Jetzt habe ich Postbekommen von der Führerscheinstelle ich möchte doch ein Punkteabbau Seminar besuchen da ich 6 Punkte habe. Die Punkte stammen aus 2017 3 Trunkenheitsfahrt ( Straftat ) 3 Entfernung vom Unfallort ( Straftat ) 2020 wurden die Punkte in Flensburg gutgeschrieben wo ich den Führerschein wiederbekommen habe, 2030 bzw. 2031 werden die gelöscht. Was passiert jetzt wenn ich noch 2 Punkte wie auch immer bekommen sollte ? Ist der Führerschein dann wieder weg, obwohl ich eine MPU schon abgelegt habe 2019? P.S Seminar zum Abbau der Punkte bringt nichts. Wenn man 1 bis 5 Punkte hat pro Seminar 1 Punkt Da ich 6 Punkte habe, kann ich keine abbauen auch wenn ich ein Seminar mache. |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 08.11.2023 Wohnort: Bonn Mitglieds-Nr.: 91190 ![]() |
Hi Peter,
bin kein Profi aber bei dir müssten die Punkte eigentlich bei der Neuerteilung auf 0 gesetzt werden. §4 abs 3 stvg (3) Wird eine Fahrerlaubnis erteilt, dürfen Punkte für vor der Erteilung rechtskräftig gewordene Entscheidungen über Zuwiderhandlungen nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Punkte werden gelöscht. Die Sätze 1 und 2 gelten auch, wenn 1. die Fahrerlaubnis entzogen, 2. eine Sperre nach § 69a Absatz 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches angeordnet oder 3. auf die Fahrerlaubnis verzichtet worden ist und die Fahrerlaubnis danach neu erteilt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht bei 1. Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 2a Absatz 3, 2. Verlängerung einer Fahrerlaubnis, 3. Erteilung nach Erlöschen einer befristet erteilten Fahrerlaubnis, 4. Erweiterung einer Fahrerlaubnis oder 5. vereinfachter Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis oder Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis. Ich hoffe ich konnte mal einen helfen ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30685 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
aber bei dir müssten die Punkte eigentlich bei der Neuerteilung auf 0 gesetzt werden. Genauso ist es.-------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 35 Beigetreten: 22.12.2017 Mitglieds-Nr.: 82862 ![]() |
Danke für deine Antwort!!
Werde mich Montag drum Kümmern Flensburg anschreiben Schönes Wochenende euch |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 35 Beigetreten: 22.12.2017 Mitglieds-Nr.: 82862 ![]() |
Moderativer Hinweis:
An diesen Links ist irgendwas faul! Da schlägt der Viren-Scanner zu Recht an. Bitte bei einem anderen Anbieter erneut hochladen. Moin ihr lieben, ich habe jetzt mal Flensburg und unser Bürgeramt (Fahrerlaubnisse) angeschrieben. Hier mal meine KBA Auskunft: IMG_3794.JPEG IMG_3795.JPEG IMG_3796.JPEG IMG_3797.JPEG Bürgeramt : IMG_3800.JPG Lg Peter Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 02.03.2025, 07:20
Bearbeitungsgrund: Moderativen Hinweis eingefügt
|
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30685 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Sobald ich einen deiner Links klicke, schägt mein Virenschutzprogramm an und blockiert die Seite
![]() -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#7
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 35 Beigetreten: 22.12.2017 Mitglieds-Nr.: 82862 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#8
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30685 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Irgendwas läuft da schief beim Bürgeramt. Die Punkte für die Eintragungen wurden 2020 im Rahmen der Neuerteilung gelöscht (§ 4 Abs. 3 StVG). Wieso man dort der Meinung ist, dich jetzt ermahnen zu müssen, kann ich nicht nachvollziehen.
Ich würde dort einfach mal anrufen und darauf hinweisen, dass du seit 2020 Null Punkte hast. Frage am Rande: Wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass dein (angeblicher) Punktestand per Gesetz (§4 abs. 6 Satz 3 Nr. 1 StVG) auf 5 reduziert wird? -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#9
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 35 Beigetreten: 22.12.2017 Mitglieds-Nr.: 82862 ![]() |
Moin mein lieber, erstmal besten Dank für deine Antworten
Kannst du mir das erklären. Speicherungsdatum 18.10.2017 und einen Tilgungsdatum 17.07.2030 und einen Löschungsdatum 17.07.2031. hier das ganze schreiben vom Bürgeramt ![]() ![]() Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 02.03.2025, 19:35
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
|
|
|
![]()
Beitrag
#10
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30685 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Kannst du mir das erklären. Speicherungsdatum 18.10.2017 und einen Tilgungsdatum 17.07.2030 und einen Löschungsdatum 17.07.2031. Entscheidungen über Straftaten, in denen die Fahrerlaubnis entzogen wird, haben eine Tilgungsfrist von 10 Jahren. Die beginnt aber erst mit Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu laufen (oder nach fünf Jahren, wenn bis dahin keine neue Fahrerlaubnis erteilt worden ist). In deinem Fall begann die Tilgungsfrist 2020 mit der Neuerteilung zu laufen, so dass die Eintragung 2030 getilgt wird. Nach der Tilgung verbleibt sie noch ein Jahr in der Überliegfrist bevor sie dann 2031 endgültig gelöscht wird. Wie gesagt, ich würde da anrufen und versuchen der Behörde ihren Irrtum in einem netten Gespräch klarzumachen. Ganz wichtig ist der Hinweis, dass die Punkte durch Neuerteilung gelöscht wurden, steht ja direkt im Gesetz (§ 4 Abs. 3 StVG). Vermutlich wurde aufgrund deines Klasse-A-Antrags das FAER abgefragt und der Sachbearbeiter mit wenig bzw. ohne Verständis von den Vorschriften des StVG ist jetzt auf zem Holzweg. Zum Schreiben, nur der Vollständigkeit halber (du hast ja 0 Punkte): Das Schreiben ist fehlerhaft. Der Satz Zitat haben Sie nach Mitteilung des Kraftfahrtbundesamtes unter Beachtung der Vorschrift des § 4 Abs. 6 StVG (Reduzierung) 6 Punkte errreicht widerspricht direkt dem § 4 Abs. 6 StVG, wonach der Punktestand auf 5 zu reduzieren ist, wenn der Betroffene 6 Punkte erreicht hat, ohen vorher ermahnt worden zu sein. -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#11
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
...und dementsprechend dürfen natürlich auch keine Gebühren für die falsche Ermahnung anfallen.
|
|
|
![]()
Beitrag
#12
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 08.11.2023 Wohnort: Bonn Mitglieds-Nr.: 91190 ![]() |
Was mir aber gerade auffällt ist dort steht Tateinheit also gab es ja vor dem Entzug nur 3 Punkte und nicht 6 Punkte.
LG |
|
|
![]()
Beitrag
#13
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 35 Beigetreten: 22.12.2017 Mitglieds-Nr.: 82862 ![]() |
Kannst du mir das erklären. Speicherungsdatum 18.10.2017 und einen Tilgungsdatum 17.07.2030 und einen Löschungsdatum 17.07.2031. Entscheidungen über Straftaten, in denen die Fahrerlaubnis entzogen wird, haben eine Tilgungsfrist von 10 Jahren. Die beginnt aber erst mit Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu laufen (oder nach fünf Jahren, wenn bis dahin keine neue Fahrerlaubnis erteilt worden ist). In deinem Fall begann die Tilgungsfrist 2020 mit der Neuerteilung zu laufen, so dass die Eintragung 2030 getilgt wird. Nach der Tilgung verbleibt sie noch ein Jahr in der Überliegfrist bevor sie dann 2031 endgültig gelöscht wird. Wie gesagt, ich würde da anrufen und versuchen der Behörde ihren Irrtum in einem netten Gespräch klarzumachen. Ganz wichtig ist der Hinweis, dass die Punkte durch Neuerteilung gelöscht wurden, steht ja direkt im Gesetz (§ 4 Abs. 3 StVG). Vermutlich wurde aufgrund deines Klasse-A-Antrags das FAER abgefragt und der Sachbearbeiter mit wenig bzw. ohne Verständis von den Vorschriften des StVG ist jetzt auf zem Holzweg. Zum Schreiben, nur der Vollständigkeit halber (du hast ja 0 Punkte): Das Schreiben ist fehlerhaft. Der Satz Zitat haben Sie nach Mitteilung des Kraftfahrtbundesamtes unter Beachtung der Vorschrift des § 4 Abs. 6 StVG (Reduzierung) 6 Punkte errreicht widerspricht direkt dem § 4 Abs. 6 StVG, wonach der Punktestand auf 5 zu reduzieren ist, wenn der Betroffene 6 Punkte erreicht hat, ohen vorher ermahnt worden zu sein. DANKE !!!! Hier noch mal das komplette KBA Auszug: ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Rufe heute morgen erstmal in Flensburg an, danach im Bürgeramt. Problem beim Bürgeramt, man wird zur Info immer weiter geleitet und die haben keinen Plan. Ich habe ja beide stellen schon per Mail angeschrieben. Wünsche euch allen einen guten Start in die Woche LG |
|
|
![]()
Beitrag
#14
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 329 Beigetreten: 31.05.2021 Mitglieds-Nr.: 88382 ![]() |
Hi,
die wissen halt nicht was SIe da tun im Bürgeramt. Fakt du hast aktuell 0 Punkte steht ja auch da. Du hattest damals 2 x 3 Punkte bekommen ja, die sind mit der Neuerteilung Praktisch gestrichen. Die Tat an sich wird natürlich erst 2031 getilgt, da wenn du jetzt mit 0,51 Promille angehalten würdest, wärst du bis zu Tilgung Wiederholungstäter und der FS wäre wieder Geschichte und erneute MPU. Die sehen wohl die zwei Einträge die aufgrund ihrer Tat erst 2031 gelöscht werden, die Punkte und sagen sich oh der hat 6 Punkte obwohl du gar keine mehr hast .. Der Sachbearbeiter ist wohl naja Fachlich wohl nicht der hellste. Gruß |
|
|
![]()
Beitrag
#15
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30685 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Was mir aber gerade auffällt ist dort steht Tateinheit also gab es ja vor dem Entzug nur 3 Punkte und nicht 6 Punkte. Wir haben zwei Taten. Eine Trunkenheitsfahrt bis zum Unfall und eine weitere Trunkenheitsfahrt tateinheitlich mit der Unfallflucht. Das passt schon mit den 6 PunktenRufe heute morgen erstmal in Flensburg an, danach im Bürgeramt. Problem beim Bürgeramt, man wird zur Info immer weiter geleitet und die haben keinen Plan. Flensburg (das KBA) wird dir da nicht helfen können. Die speichern nur, für die Bewertung ist die Führerscheinstelle zuständig.Notfalls könntest du schriftlich Widerspruch gegen die Gebührenfestsetzung einlegen, da der Bescheid zu Unrecht erlassen wurde. In der Begründung dann darauf hinweisen, dass der Bescheid falsch ist, da die Punkte durch die Neuerteilung gelöscht wurden und du somit Null Punkte hast. -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#16
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2667 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Flensburg (das KBA) wird dir da nicht helfen können. Die speichern nur, für die Bewertung ist die Führerscheinstelle zuständig. Zudem ist der Auszug, den Peter erhalten hat, ja auch korrekt.Notfalls könntest du schriftlich Widerspruch gegen die Gebührenfestsetzung einlegen, da der Bescheid zu Unrecht erlassen wurde. In der Begründung dann darauf hinweisen, dass der Bescheid falsch ist, da die Punkte durch die Neuerteilung gelöscht wurden und du somit Null Punkte hast. Das würde ich auf jeden Fall machen. Und zwar schriftlich. Evtl. mit Zustellnachweis (Einschreiben oder Faxprotokoll). |
|
|
![]()
Beitrag
#17
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7607 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#18
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 35 Beigetreten: 22.12.2017 Mitglieds-Nr.: 82862 ![]() |
Moin Moin,
noch mal rechtherzlichen Dank an alle. Werde euch auf den laufenden halten. Gestern noch keine Antworten bekommen. LG |
|
|
![]()
Beitrag
#19
|
|
Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 35 Beigetreten: 22.12.2017 Mitglieds-Nr.: 82862 ![]() |
Moin ihr lieben,
kleiner zwischen stand von mir. Gestern habe ich einen Anruf aus Flensburg bekommen. Die Nette Dame meinte das ich keine Punkte habe, und das Bürgeramt sich verlesen hat. Bürgeramt noch keine Rückmeldung !!! Ach was ich noch gar nicht erzählt hatte war das ich eine Woche vorher einen Brief bekommen habe von Bürgeramt, ich sollte doch meinen Erste Hilfe kurz abgeben innerhalb 14 Tagen. 2019 habe ich den über 9 Stunden abgeben bei neu Erteilung. Also habe ich den aus 2019 auch abgeben bis jetzt auch keine Rückmeldung. Ich glaube langsam, die wollen mich nicht auf den Straßen sehen mit einer Harley ![]() ![]() ![]() ![]() Melde mich wieder, wenn ich mehr weiß. Schönes Wochenende euch, wenn es soweit ist Lg |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:43 |