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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 23.02.2025 Mitglieds-Nr.: 92368 ![]() |
ich habe Gestern eine Verwarnung erhalten obwohl ich eine erneute Ermahnung erwartet hätte. Ich liste euch meine Verstöße auf durch Ermahnung Februar 24, FAER Auskunft vom 15.02.25 und jetzt Verwarnung Februar 25. 71 Km/h A.g.o 11.09.2023 Rechtskraft 08.12.2023 2 Punkte Fahrverbot 10.01.24-09.04.24 41 km/h A.g.o 21.09.2023 Rechtskraft 08.12.2023 2 Punkte Fahrverbot 10.04.24-09.05.24 Ermahnung vom 13.02.2024 4 Punkte Fahreignungsseminar Juli 24 -1 Punkt (3 Punkte) 60 km/h A.g.o 01.10.2024 Rechtskraft 19.12.2024 2 Punkte Fahrverbot 19.12.24-18.01.25 26 km/h A.g.o 07.11.2024 Rechtskraft 01.01.2025 1 Punkt Fahrverbot 19.01.25-18.02.25 Verwarnung vom 21.02.25 zugestellt 22.02.25 6 Punkte ! <--- durch den Abzug müsste ich doch erneut Ermahnt werden und auf 5 Punkte zurück gestuft werden oder nicht ? Leider wurde ich am Donnerstag (20.02) mit dem Handy erwischt was passiert jetzt bin ich bei 7 oder 5 Punkte immer noch ? Schönen Abend und danke |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30685 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
durch den Abzug müsste ich doch erneut Ermahnt werden und auf 5 Punkte zurück gestuft werden Das sehe ich auch so.Es ist wohl nur nicht einfach, dagegen vorzugehen. Du müsstest wohl gegen den Gebührenbescheid für die Verwarnung Einspruch einlegen und argumentieren, dass dieser zu Unrecht erlassen wurde, weil eben keine Verwarnung sondern eine Ermahnung hätte erfolgen müssen. -------------------- |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6461 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 ![]() |
du bist jetzt bei 7 Punkten wenn der Tatbestand 123624 angezeigt wurde
Zitat Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeuges ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise *). § 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 246.1 BKat edit: Lt Auskunftsseite des KBA https://kba.de/DE/Statistik/Kraftfahrer/Ver...tufen_node.html gibt es keine 2. Möglichkeit einer Punktereduzierung (nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich) -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 23.02.2025 Mitglieds-Nr.: 92368 ![]() |
durch den Abzug müsste ich doch erneut Ermahnt werden und auf 5 Punkte zurück gestuft werden Das sehe ich auch so.Es ist wohl nur nicht einfach, dagegen vorzugehen. Du müsstest wohl gegen den Gebührenbescheid für die Verwarnung Einspruch einlegen und argumentieren, dass dieser zu Unrecht erlassen wurde, weil eben keine Verwarnung sondern eine Ermahnung hätte erfolgen müssen. Okey danke das mache ich also bin ich dann bei 5 Punkte plus Handy 6 Punkte jetzt aktuell ? Mit freundlichen Grüßen SA |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30685 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Lt Auskunftsseite des KBA https://kba.de/DE/Statistik/Kraftfahrer/Ver...tufen_node.html gibt es keine 2. Möglichkeit einer Punktereduzierung (nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich) Da geht es um die Reduzierung durch ein Fahreignungsseminar. Die Frage von @SleyZ bezieht sich aber auf die Bestimmung des § 4 Abs. 5 und 6 StVG. Danach ist der Punktestand auf 5 zu reduzieren, wenn 6 oder 7 Punkte erreicht wurden, ohne das der der Betroffene vorher beim Erreichen von 4 oder 5 Punkten ermahnt wurde. @SleyZ wurde zwar beim erstmaligen Erreichen von 4 Punkten ermahnt, er hat dann aber den Punktestand durch das Seminar auf 3 Punkte reduziert. Somit hätte er beim erneuten Erreichen von 4 bzw. 5 Punkten erneut ermahnt werden müssen, was aber nicht geschehen ist. Okey danke das mache ich also bin ich dann bei 5 Punkte plus Handy 6 Punkte jetzt aktuell ? Jein. Für die Bewertung des Punktestandes ist die Führerscheinstelle zuständig. Und nach deren Meinung bist du derzeit durch den Handyverstoß bei 7 Punkten. Du musst tätig werden und der Behörde klarmachen, dass ihre Bewertung falsch ist. -------------------- |
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#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 23.02.2025 Mitglieds-Nr.: 92368 ![]() |
Okey danke werde ein schreiben fertigen.
Also wäre ich aktuell mit dem Handy verstoß trotzdem noch auf 5 Punkte ? Sollte ich die Rechtskraft verzögern vom Handy verstoß oder hat es nur Nachteile? |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30685 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Das Verzögern würde nichts bringen, außer dass der Verstoß dann später getilgt würde.
§ 4 Abs. 6 StVG bestimmt: "Punkte für Zuwiderhandlungen, die vor der Verringerung nach Satz 3 begangen worden sind und von denen die nach Landesrecht zuständige Behörde erst nach der Verringerung Kenntnis erhält, erhöhen den sich nach Satz 3 ergebenden Punktestand." (Satz 3 bestimmt die Verringerung, in deinem Fall auf 5 Punkte). D.h. mit dem Handyverstoß bist du bei 6 Punkten. -------------------- |
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Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 23.02.2025 Mitglieds-Nr.: 92368 ![]() |
Okey danke
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Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 23.02.2025 Mitglieds-Nr.: 92368 ![]() |
Hey Leute,
habe Per Fax Einspruch gelegt und Heute eine Ermahnung mit 5 Punkten bekommen ![]() Nach Rechtskraft vom Handy Verstoß kommt wahrscheinlich die richtige Verwarnung ![]() |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30685 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Das freut micht... trotzdem solltest du wohl grundsätzlich deine Einstellung zum Autofahren überdenken.
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 23.02.2025 Mitglieds-Nr.: 92368 ![]() |
Ja muss ich auch machen das stimmt. Hatte schon mal 27 Punkte MPU 1998 :/
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 23.02.2025 Mitglieds-Nr.: 92368 ![]() |
Aber eine andere Frage zum Thema Flensburg.
Wenn jemand 7 Punkte hat und der eine Punkt wäre am 28.02.2025 getilgt und daraufhin Tattag 27.02.2025 1 Punkt + Rechtskraft wäre dann 05.04.2025 macht Flensburg trotzdem eine Mitteilung wegen erreichen der 8 Punkte? |
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Beitrag
#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30685 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Das soll so passieren, weil ja der Betreffende am Tattag 8 Punkte erreicht hat.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:54 |