... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Tilgung Führungszeugnis nicht BZR
Laym
Beitrag 24.01.2025, 19:53
Beitrag #1


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 44
Beigetreten: 08.11.2023
Wohnort: Bonn
Mitglieds-Nr.: 91190



    
 
Hey Leute,

leider muss ich euch noch mal stören smile.gif

Wann werden zwei Einträge unter 90 TS im Führungszeugnis getilgt ? Ich weiß das es länger im BZR bleibt aber im Führungszeugnis ist es wahrscheinlich nach 3 Jahren weg liege ich da richtig ?

Straftat am 07.11.2023 Rechtskraft am 12.12.2023 60 TS

Straftat am 09.08.2024 Rechtskraft wahrscheinlich am 07.02.2025 90 TS

Wenn ich das richtig verstanden habe gehen beide Einträge aus dem Führungszeugnis am 12.12.2026 raus liege ich da richtig oder falsch ?

Danke für eure Hilfe ich liebe dieses Forum.

MFG

Frantic
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 24.01.2025, 20:21
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30685
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Ab der Rechtskraft der zweiten Straftat werden beide im Führungszeugnis eingetragen (§ 32 Abs. 2 BZRG)

§ 34 Abs. 1 BZRG bestimmt:
Zitat
Die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, beträgt
1. drei Jahre bei … Verurteilungen zu … Geldstrafe … wenn die Voraussetzungen des § 32 Absatz 2 nicht vorliegen.

Danach würde die erste Straftat drei Jahre nach Rechtskraft nicht mehr eingetragen. Aber für die zweite Straftat liegen dann ja die Voraussetzungen des § 32 Absatz 2 immer noch nicht vor, so dass diese nach meinem Verständnis weiterhin ins Führungszeugnis aufgenommen wird, bis die Drei-Jahres-Frist erreicht ist.




--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Laym
Beitrag 24.01.2025, 20:41
Beitrag #3


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 44
Beigetreten: 08.11.2023
Wohnort: Bonn
Mitglieds-Nr.: 91190



Achso also bleibt die zweite Straftat dann volle 3 Jahre ab Rechtskraft im Führungszeugnis ?

Danke
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gruenerTeich
Beitrag 25.01.2025, 11:40
Beitrag #4


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 625
Beigetreten: 24.05.2023
Mitglieds-Nr.: 90691



Nein, die zweite Straftat wird grundsätzlich nicht mehr aufgenommen, sofern die erste Verurteilung drei Jahre verstrichen ist.

Im Bundeszentralregister bleiben die Taten aber länger, da die Anlaufhemmung gilt. Da wird erst alles gelöscht, sofern auch die zuletzt tilgende Tat das Tilgungsdatum erreicht. Das BZR sieht aber in der Praxis fast keiner.

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Laym
Beitrag 25.01.2025, 14:04
Beitrag #5


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 44
Beigetreten: 08.11.2023
Wohnort: Bonn
Mitglieds-Nr.: 91190



tut mir leid das ich noch mal blöd frage,

wenn es Rechtskräftig wird bleiben beide Taten im Führungszeugnis bis die erste Tat 3 Jahre her ist dann sind beide aus dem Führungszeugnis raus ?

auch im Behördlichen Führungszeugnis ? muss im Jahr 2028 den PBS verlängern deshalb die Frage.

LG
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gruenerTeich
Beitrag 25.01.2025, 14:23
Beitrag #6


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 625
Beigetreten: 24.05.2023
Mitglieds-Nr.: 90691



Ja, so ist es. Bei einem Führungszeugnis für Behörden kommt es auf die Tat an, ob diese auch alleinstehend aufgenommen gehört. Die aufzunehmenden Straftaten sind in § 32 Abs. 5 BZRG zu finden.

Die Tilgungsfrist beginnt übrigens auch nicht erst mit Rechtskraft zu laufen, sondern ab Tag des Urteils aus erster Instanz.
Es wird also eventuell sogar ein paar Tage früher als Dez 2026 entfernt werden.

Weiter gibt es noch ein paar Einschränkungen bei der Ablaufhemmung, wenn z.B. eine Sperre zur Berufsausübung noch läuft oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter noch abgesprochen wurde. Aber ich denke nicht, dass das hier der Fall ist, nur gesichert kann ich das erst sagen, wenn ich den Grund der Verurteilung kenne
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Laym
Beitrag 25.01.2025, 14:27
Beitrag #7


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 44
Beigetreten: 08.11.2023
Wohnort: Bonn
Mitglieds-Nr.: 91190



POHA danke dir smile.gif

Straftat am 7.11.2023 Urkundenfälschung tateinheit Fahren ohne Pflichtversicherung 60 TS Srafbefehl vom 24.11.2023 RS 12.12.2023

Straftat am 09.08.2024 Hausfriedensbruch tateinheit Beleidigung Strafbefehl diese Woche noch nicht Rechtskräftig lege noch Einspruch ein weil ich vom Hausverbot nix wusste.
Unter 90 TS
LG
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gruenerTeich
Beitrag 26.01.2025, 10:55
Beitrag #8


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 625
Beigetreten: 24.05.2023
Mitglieds-Nr.: 90691



Das sind Taten die alleinstehend nicht in das erweiterte Führungszeugnis einzutragen sind. Es bleibt bei der Dreijahresfrist.

Dennoch sollte man bei der Einspruchsführung im Hinterkopf behalten, dass es bei Aufrechterhaltung des Schuldspruches auch über 90 Tagessätze gehen kann. Dann kommt die Verurteilung ohne Ausnahme ins Führungszeugnis.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Laym
Beitrag 26.01.2025, 11:42
Beitrag #9


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 44
Beigetreten: 08.11.2023
Wohnort: Bonn
Mitglieds-Nr.: 91190



Danke dir

Schönen Sonntag !
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Laym
Beitrag 07.03.2025, 01:05
Beitrag #10


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 44
Beigetreten: 08.11.2023
Wohnort: Bonn
Mitglieds-Nr.: 91190



Heyy leute,

Hatte gestern nach Einspruch die Verhandlung folge beschränkt nach §154 auf Beleidigung 30 TS. Steht da im Führungszeugnis zur zweiten Tat nur Beleidigung oder auch Hausfriedensbruch Tateinheit Beleidigung beschränkt auf Beleidigung?

Mfg
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gruenerTeich
Beitrag 09.03.2025, 17:42
Beitrag #11


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 625
Beigetreten: 24.05.2023
Mitglieds-Nr.: 90691



Es werden nur die abgeurteilten Taten mitaufgenommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Laym
Beitrag 09.03.2025, 18:59
Beitrag #12


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 44
Beigetreten: 08.11.2023
Wohnort: Bonn
Mitglieds-Nr.: 91190



Danke smile.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Q-Treiberin
Beitrag 09.03.2025, 19:28
Beitrag #13


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 17504
Beigetreten: 07.12.2006
Wohnort: Gaaanz hoch im Norden..
Mitglieds-Nr.: 26234



Zitat (gruenerTeich @ 26.01.2025, 10:55) *
Dennoch sollte man bei der Einspruchsführung im Hinterkopf behalten, dass es bei Aufrechterhaltung des Schuldspruches auch über 90 Tagessätze gehen kann. Dann kommt die Verurteilung ohne Ausnahme ins Führungszeugnis.
Kommt es das nicht sowieso wegen der anderen 60 TS? think.gif


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Laym
Beitrag 09.03.2025, 20:01
Beitrag #14


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 44
Beigetreten: 08.11.2023
Wohnort: Bonn
Mitglieds-Nr.: 91190



Ja das Stimmt aber nur bis zum 24.11.2026 weil die erste Verurteilung dann 3 Jahre her ist wenn ich jetzt bei der Beleidigung auf über 90 TS Verurteilt werde bleibt es dann aber volle Jahre hier dann 16.01.2028.

liste noch mal genau die Daten auf,

07.11.2023 Urkundenfälschung tateinheit Fahren ohne Versicherung 60 TS Strafbefehl 24.11.2023 Rechtskraft 12.12.2023

09.08.2024 Beleidigung 30 TS Strafbefehl 16.01.2025, 06.03.2025 Verhandlung noch nicht Rechtskräftig.

LG
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:55