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> Messung anzweifeln sinnvoll?
sausesusi
Beitrag 22.01.2025, 21:21
Beitrag #1


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Hallo zusammen, Person A hat einen Zeugenfragebogen erhalten, weil sein Wagen geblitzt wurde.
Mit 99 km/h einer 80er Zone. Auf dem Foto sind zwei Autos auf ca. gleicher Höhe zu sehen, das hintere gehört Person A.
Geblitzt wurde mit einem POLICAN.
Der Fahrer B ist relativ gut zu erkennen, ein Polizeibesuch oder Nachbarbefragung könnte also leicht zur Identifikation führen.
So weit möchte es A aber auch nicht kommen lassen, dennoch wundert er sich, warum B - eigentlich sein sehr defensiver
und langsamer Fahrer - so schnell geblitzt wurde. Person B sagt, dass sie eigentlich nicht "viel" zu schnell unterwegs war.
Würdet ihr A empfehlen den Fahrer B zu melden und gleichzeitig die Messung anzuzweifeln?
Wie ist eure Aussicht auf den Erfolg? Vielen Dank.
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Freisinn
Beitrag 22.01.2025, 21:30
Beitrag #2


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Das gemessene Fahrzeug ist bei der Vitronic-Messung zweifelsfrei am Auswerterahmen feststellbar. Ist der auf dem Foto zu sehen?
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sausesusi
Beitrag 22.01.2025, 22:56
Beitrag #3


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Zitat (Freisinn @ 22.01.2025, 21:30) *
Das gemessene Fahrzeug ist bei der Vitronic-Messung zweifelsfrei am Auswerterahmen feststellbar. Ist der auf dem Foto zu sehen?


Ja, es ist zwar nicht Person A, deswegen der Zeugenfragebogen, aber wenn es hart auf hart kommt, ist B schnell unter den Personen für die man die Aussage verweigern darf, idenfitifiert.
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Jens
Beitrag 23.01.2025, 09:00
Beitrag #4


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Zitat (sausesusi @ 22.01.2025, 21:21) *
Würdet ihr A empfehlen den Fahrer B zu melden und gleichzeitig die Messung anzuzweifeln?

A ist Zeuge, der kann die Messung nicht anzweifeln. Das könnte B machen, nachdem A sie als Fahrer benannt und B eine Anhörung bekommen hat. Die Begründung, dass B
Zitat (sausesusi @ 22.01.2025, 21:21) *
eigentlich sein sehr defensiver und langsamer Fahrer
sei, und
Zitat (sausesusi @ 22.01.2025, 21:21) *
dass sie eigentlich nicht "viel" zu schnell unterwegs war
wird bei der Behörde aber wohl nicht mehr als ein müdes Lächeln hervorrufen. Das zweite Zitat belegt doch, dass B wusste, dass sie zu schnell war.

Und wozu das ganze? Für 19 zu schnell drohen 60 Euro Regelbuße plus 28,50 Euro Gebühren. Punkt gibt es keinen.


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TAK
Beitrag 23.01.2025, 16:16
Beitrag #5


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wie @freisinn schon geschrieben hat, kann man sehr leicht erkennen welches Fahrzeug gemessen wurde, wenn zwei auf relativ identischer Höhe sich befinden... hier heisst es jetzt das Bild genau anzuschauen, bei welchem Fahrzeug der Auswerterahmen hinterlegt ist... das macht das PoliScan automatisch und meines Wissens darf der Auswerterahmen nur ein Fahrzeug enthalten... wenn beide Fahrzeuge innerhalb des Auswerterahmens sind ist die Messung glaube ungültig... aber das kann vielleicht noch ein Profi bestätigen oder dementieren...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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Freisinn
Beitrag 23.01.2025, 18:31
Beitrag #6


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ich habe schon lange keine Vitronic mehr ausgewertet. wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ein Fahrzeug im Auswerterahmen, ein Rad und das Kennzeichen.
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sausesusi
Beitrag 24.01.2025, 18:37
Beitrag #7


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Ein Trapezartiger-Rahmen ist durch unser halbes Kennzeichen und Ecke-Frontschütze. Rad nicht. Der andere Wagen ist nicht in der Nähe davon.
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Freisinn
Beitrag 24.01.2025, 19:08
Beitrag #8


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vermutlich ist es Rad oder Kennzeichen. Müsste ich nächste Woche mal nachschauen, oder einer der hier anwesenden Vitronic-Auswerter kann es beantworten.
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GM_
Beitrag 24.01.2025, 19:40
Beitrag #9


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Zitat (sausesusi @ 22.01.2025, 22:21) *
Würdet ihr A empfehlen den Fahrer B zu melden ...?
Nö. Ich würde nix sagen, nix machen und abwarten was passiert.


Zitat (sausesusi @ 22.01.2025, 22:21) *
Der Fahrer B ist relativ gut zu erkennen, ein Polizeibesuch oder Nachbarbefragung könnte also leicht zur Identifikation führen.
Niemand muss die Tür öffnen wenn es klingelt, und da es hier nicht um Punkte geht wird sich der Eifer in Grenzen halten.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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shortie
Beitrag 26.01.2025, 09:03
Beitrag #10


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Zitat (Freisinn @ 24.01.2025, 19:08) *
vermutlich ist es Rad oder Kennzeichen.

Rad oder Kennzeichen zumindest teilweise.

Und da wir schon dabei sind.
So pauschal kann man nicht sagen, dass ein weiteres Auto oder Teile davon in dem Rahmen, das Bild unverwertbar machen.
Es gibt Umstände wo das zulässig ist.

Zitat (sausesusi @ 22.01.2025, 22:56) *
aber wenn es hart auf hart kommt, ist B schnell unter den Personen für die man die Aussage verweigern darf, idenfitifiert.


Zitat (GM_ @ 24.01.2025, 19:40) *
Niemand muss die Tür öffnen wenn es klingelt, und da es hier nicht um Punkte geht wird sich der Eifer in Grenzen halten.

Da wird zunächst mal ins EMA geguckt. Bei einem Passbildabgleich dürfte sich der mitbewohnende Ehemann, Sohn, Verlobter, Vater, Opa, Enkel schnell finden lassen.
Es ist also eher unerheblich ob jemand gewillt ist die Tür zu öffnen oder nicht.

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sausesusi
Beitrag 09.02.2025, 11:48
Beitrag #11


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So Fahrer wurde jetzt angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.
Die sieht so aus, ich bin mir jedoch zu 97% sicher, dass es keinen interessiert, warum man zu schnell gefahren ist, es sei denn es geht um Leben/Tod.
Hier die Beschreibung, seht ihr einen Sinn das anzugeben?

Es gab 3 Spuren (1 2 3)
Beschuldigter fährt auf Spur 1 (ganz links)
Da die Fahrbahn verkürzt wird (Spur 1 fällt weg) war ein Spurwechsel auf 2 geplant.
Plötzlich bremste der Wagen, hinter den der Beschuldigte einscheren wollte, stark ab (wohl weil er den Blitzer gesehen hat),
so dass der Spurwechsel nicht möglich war.
Da hinter dem Beschuldigten ein Auto recht nah auffuhr war war kein starkes Bremsen ohne Unfallgefahr möglich.
Da die Spur aber dem Ende zu ging (Schilder) und ein Wechsel erfolgen musste um einen Unfall zu vermeiden,
beschleunigt der Beschuldigte um vor den Wagen auf Spur 2 zu wechseln.
Auf gleicher Höhe mit dem Wagen wurde dann geblitzt.

Danke & schönen Sonntag
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Q-Treiberin
Beitrag 09.02.2025, 13:49
Beitrag #12


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Zitat (sausesusi @ 09.02.2025, 11:48) *
Die sieht so aus, ich bin mir jedoch zu 97% sicher, dass es keinen interessiert, warum man zu schnell gefahren ist, es sei denn es geht um Leben/Tod.
Das siehst Du absolut richtig und das ist auch gut so!

Deine Beschreibung zeigt eher, dass der Fahrer es eher nicht so mit dem vorausschauendem Fahren hat, ist aber null (!) eine Begründung/Erklärung für den Verstoß!


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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random
Beitrag 10.02.2025, 11:09
Beitrag #13


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...und wenn er Beschuldigter wäre, ginge es wohl nicht nur um eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Höhe von 19 km/h...

...aber manch einen interessiert es dann doch.... der würde dann ggf. Vorsatz annehmen....
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HaWeThie
Beitrag 11.02.2025, 09:37
Beitrag #14


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Zitat
Da die Spur aber dem Ende zu ging (Schilder) und ein Wechsel erfolgen musste um einen Unfall zu vermeiden,
beschleunigt der Beschuldigte um vor den Wagen auf Spur 2 zu wechseln.
Dass so Spurende aber auch immer wieder überraschend kommen müssen....

Die Schilderung des Betroffenen (Beschuldigte gibts im Strafrecht) ist nicht geeignet, ihn zu entlasten.


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Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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GM_
Beitrag 11.02.2025, 19:35
Beitrag #15


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Überholen darf nur, wer seinen Überholweg übersehen und absehen kann, dass er den Überholvorgang sicher abschließen kann. (Und wer nicht überholt hat auf der Überholspur nichts zu suchen, das versteht sich von selbst.)


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sausesusi
Beitrag 12.02.2025, 10:31
Beitrag #16


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Danke für eure Antworten und auch den Hinweit von HaWeThie zu den Begrifflichkeiten.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:42