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> Fahrverbot bei Führerschein abgabe Postfach
Laym
Beitrag 17.01.2025, 14:55
Beitrag #1


Neuling
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Moin Moin Leute,

Habe Gestern mein Führerschein per Einschreiben abgeschickt und ist heute der Staatsanwaltschaft ins Postfach reingelegt wurden beginnt die Frist ab Heute ?

Ps. Verfahren Rechtskräftig seit 17.09.2024 mit 4 Monatsfrist (OWI)

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 17.01.2025, 15:12
Beitrag #2


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ja.


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Laym
Beitrag 17.01.2025, 15:16
Beitrag #3


Neuling
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Oki danke also muss er nicht direkt Zugestellt werden also Postfach reicht aus für die Frist ?

Lg
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durban
Beitrag 17.01.2025, 16:11
Beitrag #4


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Was meinst Du mit "direkt zugestellt"? Die Frist gilt mit Beginn der "amtlichen Verwahrung" - also wenn er bei der Staatsanwaltschaft eingegangen ist, d.h. im übertragenen Sinn dort im Briefkasten liegt.


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Laym
Beitrag 17.01.2025, 16:21
Beitrag #5


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Es wurde laut Sendungs NR nur ins Postfach von der Sta reingelegt von der Post aus
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Laym
Beitrag 18.01.2025, 07:22
Beitrag #6


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HaWeThie
Beitrag 20.01.2025, 10:23
Beitrag #7


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Maßgeblich für den Beginn der Frist ist das Datum, dass auf dem Eingangsstempel der Behörde steht (wenn das Schreiben in den Geschäftsgang gelangt ist)
Wenn man also sicher sein will, sollte man da nachfragen - besonders, wenn die Einlieferung am Freitag erfolgte.


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Laym
Beitrag 20.01.2025, 19:14
Beitrag #8


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Hey danke für die Antwort hatte am Freitag Angerufen dort wurde gemeint ich soll heute anrufen und heute hieß es ich soll Freitag anrufen :/

andere Frage gibt es auch ein Stempel wenn der Umschlag ins Postfach geschmissen / reingelegt wird ?

Ps. die Ermahnung von der FSST kam am Samstag 4 Punkte :/
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Laym
Beitrag 24.01.2025, 00:21
Beitrag #9


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Hiii Leute,

Brief wurde erst am Montag den 20.1 vom Postfach der Staatsanwaltschaft abgeholt auch laut Sendungsnummer die Staatsanwaltschaft hat aber trotzdem den 17.1-16.2 berechnet laut FAER.

Die Staatsanwaltschaft schickt aber keine Empfangsbestätigung wie die Zentrale Bußgeldstelle habe ich ein recht dazu das zu verlangen ?
Lg
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shortie
Beitrag 25.01.2025, 09:28
Beitrag #10


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Zitat (Laym @ 24.01.2025, 00:21) *
Die Staatsanwaltschaft schickt aber keine Empfangsbestätigung wie die Zentrale Bußgeldstelle habe ich ein recht dazu das zu verlangen ?

Verlangen kann man grundsätzlich alles. Das ist wohl nicht geregelt.
Es muss ja vielmehr so sein, dass es eine Pflicht für die StA geben müsste sowas auszustellen. Zumindest auf Verlangen.

Wenn du den FS per Einschreiben verschickt hast, hast du ja wenigstens darüber eine Quittung.
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Laym
Beitrag 25.01.2025, 10:39
Beitrag #11


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Alles klar danke smile.gif
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HaWeThie
Beitrag 28.01.2025, 09:34
Beitrag #12


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Zitat
die Staatsanwaltschaft hat aber trotzdem den 17.1-16.2 berechnet laut FAER.
dann ist doch alles in Ordnung - warum noch nachhaken?.
Du weisst doch, dass ein Brief Geld kostet - und aus Steuermitteln bezahlt wird. Da find ich es gut, wenn überflüssige Schreiben nicht verschickt werden.


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Laym
Beitrag 28.01.2025, 14:49
Beitrag #13


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Warum nicht es geht ja um ein Amtliches Dokument gleichzeitig um die Frist meines fahrverbots ?

Die ZBS verschickt ja auch sowas ? Kostet vlt 1-2€ ? Habe ja die Gebühren fürs Bußgeldverfahren bezahlt !

https://ibb.co/LzxxNZT
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TAK
Beitrag 29.01.2025, 08:31
Beitrag #14


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einerseits hast du Recht, dass man mit einem Schreiben das natürlich entspannt sehen könnte...

andererseits wird die Behörde dir den FS wieder frühzeitig zurückschicken und in dem Schreiben wird dann vermutlich schon stehen, dass der FS eben am 17.01. eingegangen ist und das Fahrverbot deshalb bis einschl. 16.02. läuft...

Du warst aber auch ziemlich spät dran, das hätte auch in die Hose gehen können, denn am 17.01. hätte das Fahrverbot auf jeden Fall begonnen (4 Monate ab Rechtskraft des BGB), d.h. wäre der FS erst am 20.01. eingegangen, dann wäre das FV vom 17.01.-19.02. gelaufen...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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Laym
Beitrag 31.01.2025, 09:36
Beitrag #15


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Das stimmt ist aber wieder aufgegangen wink.gif

Fazit Postfach von der Staatsanwaltschaft zählt auch.
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HaWeThie
Beitrag 31.01.2025, 10:10
Beitrag #16


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Zitat (Laym @ 28.01.2025, 14:49) *
Habe ja die Gebühren fürs Bußgeldverfahren bezahlt !
https://ibb.co/LzxxNZT

und du glaubst wirklich, dass die Gebühren die Kosten decken?


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Laym
Beitrag 02.02.2025, 07:08
Beitrag #17


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Ja kostet ja vlt 1-2 € oder wieviel soll es den Kosten ?
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Jens
Beitrag 02.02.2025, 07:44
Beitrag #18


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Der Brief kostet vielleicht 1 oder 2 Euro Porto. Das ist ja aber nicht alles. Vorher hast du eine Anhörung bekommen, dann einen Bußgeldbescheid. Und der ganze Vorgang kostet Arbeitszeit.


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Laym
Beitrag 02.02.2025, 08:22
Beitrag #19


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Na gut
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Laym
Beitrag 22.02.2025, 07:17
Beitrag #20


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Hey Leute,

habe seit Montag mein Führerschein wieder wink.gif

hätte da aber noch eine Frage zur 4 Monats Frist ab wann erhalte ich wieder diese Frist ab wann laufen die 2 Jahre um ?

Tattag 16.02.2024,
Bußgeldentscheidung vom 19.03.2024 ( Zentrale Bußgeldstelle Speyer RLP)
Einspruch
Urteil (Amtsgericht) am 05.09.2024
Rechtskraft 17.09.2024
4 Monate Frist bis 16.01.2025 24:00 Uhr
Führerschein abgegeben am 17.01-16.02.2025 24:00 Uhr.

Würde die 2 Jahresfrist bis zum 17.01.2027 oder 16.02.2027 andauern ?

Mit freundlichen Grüßen
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durban
Beitrag 22.02.2025, 07:44
Beitrag #21


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Siehe § 25 Abs. 2a StVG:

Zitat
Ist in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot gegen die betroffene Person nicht verhängt worden und wird auch bis zur Bußgeldentscheidung ein Fahrverbot nicht verhängt, so bestimmt die Verwaltungsbehörde oder das Gericht abweichend von Absatz 2 Satz 1, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.


Das ist m.E. mit Ablauf des 5.9.2026 wieder der Fall.


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Laym
Beitrag 22.02.2025, 10:26
Beitrag #22


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Danke dir smile.gif
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:56