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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 29.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92255 ![]() |
Ich habe da so ein Problem oder eher eine Frage. Mir wurde vor 15,5 Jahren der Führerschein entzogen wegen mehreren Verstößen und ich sollte eine MPU machen. Da ich das Geld für eine MPU nicht hatte und auf denn Führerschein zu dem Zeitpunkt nicht angewiesen war habe ich einfach die Zeit verstreichen lassen. Natürlich habe ich dort kein Fahrzeug bewegt für denn ein Führerschein erforderlich ist. Ich musste denn Führerschein zum Teil neu machen sprich Theorie und Praxisprüfung mussten absolviert werden. Jetzt habe ich seit ca. 6 Wochen denn Führerschein wieder und wurde jetzt dummeweiße bei 100km/h mit ca. 104-105km/h von einen Mobile Blitzer geblitzt. Ich denke mal das ich geblitzt wurde es war zwar noch mehr Autos auf der Autobahn vom Gefühl her sind alle gleich schnell gefahren. Über mehre Spuren. Denn Bußgeld Katalog kenne ich aber es steht halt nicht drin was passiert in meinem Fall mit dem Führerschein. In dem Schreiben von dem Führerscheinstelle denn ich bei Abholung meines neuen Führerscheins bekommen habe steht folgendes mit drin.: „Sollten Sie jedoch trotz dieser ernsten Ermahnung erneut gegen die Verkehrsvorschiften oder andere Strafgesetze erheblich verstoßen, so müssen Sie mit der dauernden Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.“ Was bedeutet erheblich verstoßen? Wird die Führerscheinstelle bei so einer geringen Geschwindigkeit Überschreitung überhaupt informiert oder werden die immer was im Straßenverkehr passiert informiert. Muss ich überhaupt mir Konsequenzen seitens der Führerscheinstelle rechnen. Danke für eure Hilfe. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
Verwarngelder bis 75 Euro erfährt niemand. Bei 5km/h zu schnell ausserorts mit einem Pkw zahlst Du 20 Euro. Also hat dieses aktuelle Blitzen keinerlei Folgen für Deine Fahrerlaubnis. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30685 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Verwarngelder bis 75 Euro erfährt niemand. Ein Verwarngeld gibt es bis maximal 55 Euro. Alles ab 60 Euro ist ein Bußgeld. Und es gibt durchaus Verstöße, die mit einer Regelbuße von 60 Euro geahndet und ins Fahreignungsregister eingetragen werden.-------------------- |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10954 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Jetzt habe ich seit ca. 6 Wochen denn Führerschein wieder und wurde jetzt dummeweiße bei 100km/h mit ca. 104-105km/h von einen Mobile Blitzer geblitzt. Ich denke mal das ich geblitzt wurde es war zwar noch mehr Autos auf der Autobahn vom Gefühl her sind alle gleich schnell gefahren. Über mehre Spuren. Dann dürfte der Blitz nicht dir gegolten haben. 105 km/h abzüglich 3% Toleranz sind 101 km/h, da passiert nichts. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7170 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
..., da passiert nichts. Es sei denn das Geschehen spielte sich in der Schweiz ab. https://images.gutefrage.net/media/fragen/b...v=1679082490000 ![]() |
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Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 29.12.2024 Mitglieds-Nr.: 92255 ![]() |
Hallo zusammen ich habe eine Frage ich habe nach langerzeit meinen Führerschein endlich wieder allerdings verstehe ich denn Brief nur bedingt. Ich hoffe das es mir hier eine genauer erklären kann.
Als beispiel ich werde geplitz unter 20kmh fällt das auch schon unter so einen verstoß wie in dem schreiben oder was muss ich da drunter verstehen. Kurz zu mir ich habe denn Führerscheon verloren wegen Trunkenheit unter 1,6. habe denn dann nach 12 Monaten und Aufbausiminar wieder bekommen. Und wurde dann geblitz und musste ich wieder abgeben mit anordnung MPU dieses habe ich ausgesessen und habe 15 Jahre später meinen Führerschein zurück. ![]() Danke für die Hilfe |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30685 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Ich hab deine Frage an den Thread angehängt, den du zum selben Thema schon mal eröffnet hattest.
Zum Schreiben: Das ist in meinen Augen einfach nur ein blödes Drohschreiben ohne rechtlichen Hintergrund. Auch wenn der Brief als "Ermahnung" bezeichnet wird, ist es keine Ermahnung im Sinne des Punktesystems. Deine alten Eintragungen sind im Fahreignungsregister gelöscht und nicht mehr verwertbar. Also gibt es keine Grundlage um dir beim nächsten Verstoß im Punktebereich die Fahrerlaubnis wieder zu entziehen. Bei "erheblichen" Verstößen gegen Verkehrsvorschriften oder Strafgesetze kann durchaus eine MPU angeordnet werden – das gilt aber für jeden, hat also nichts damit zu tun, dass dir schon mal die Fahrerlaubnis entzogen wurde. -------------------- |
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#9
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 08.11.2023 Wohnort: Bonn Mitglieds-Nr.: 91190 ![]() |
MYK ??
![]() Mein Kumpel hat dieses schreiben auch nach der Neuerteilung im August 2024 bekommen. MFG |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10049 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Das Schreiben ist eine Frechheit. Nicht weniger aber auch nicht mehr.
-------------------- Wer bremst hat Angst
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 154 Beigetreten: 26.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90777 ![]() |
Was ein selbstherrliches Schreiben. Wenn du irgendwelche Bezugspunkte zur Kommunalpolitik hast, würde ich mal darauf hinweisen, dass das wenig mit serviceorientierter Verwaltung zu tun hat und die zuständige Leitung da mal ein Auge drauf werfen sollte. Befürchten musst du nichts, du bist genauso zu behandeln wie jeder Ersttäter, es droht Dir keine lebenslange Sperre , da alle Eintragungen getilgt sind.
Wenn Dich das Schreiben wirklich sehr ärgert, was ich verstehe, würde ich die Behörde auffordern, die Akte zu bereinigen, da sie ja offenkundig noch weiterhin Informationen zu deinem Sachverhalt speichert und ansonsten einen DSGVO-Verstoß samt Schmerzensgeldanspruch geltend machen und Dienstaufsichtsbeschwerde erheben. -------------------- “There is nothing deep down inside us except what we have put there ourselves.”
"Truth is what your contemporaries let you get away with." |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:56 |