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> Personen auf der Ladefläche mitnehmen?
Gast_LKW-Fahrer_*
Beitrag 05.10.2004, 14:08
Beitrag #1





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Hallo!
Erstmal muß ich ein Lob an das Forum hier loswerden, super Sache!

Zu meiner Frage: ich habe einen Kleintransporter (ähnlich Opel Combo), mit 2 Sitzplätzen vorne (Fahrer/Beifahrer) und einem geschlossenen Kastenaufbau hinten. Dort sind keine Gurte oder Sitze eingebaut, einfach eine ebene Ladefläche.
Das Fahrzeug ist als LKW zugelassen, im Fahrzeugschein ist unter Sitzplätze "2" vermerkt.
Ist es nun möglich auf der Ladefläche Personen mitzunehmen? Wenn nein, welches Verbot gilt und welche (Straf-, Ordnungswidrigkeits-)Folgen hat ein Mitnehmen von Personen auf der Ladefläche?

Grüße, der lkw-fahrer
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Andreas
Beitrag 05.10.2004, 14:21
Beitrag #2


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Gast_LKW-Fahrer_*
Beitrag 05.10.2004, 15:11
Beitrag #3





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Da in §23 festgeschrieben ist, daß die Besetzung (mit Personen) eines Fahrzeugs vorschriftsmäßig sein muß, nehme ich mal an, daß es verboten ist, Personen auf der Ladefläche mitzunehmen. Eben da das Auto nur mit 2 Sitzplätzen zugelassen ist.
Was passiert aber wenn ich angehalten werde und es befindet sich jemand auf der Ladefläche? Was für eine Strafe hat das zur Folge?
Weder mache ich das noch habe ich jemanden auf der Ladefläche mitgenommen; ich habe dazu nur noch nirgendwo eine Antwort gefunden.

Grüße, lkw-fahrer
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Andreas
Beitrag 05.10.2004, 19:16
Beitrag #4


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Nr. 107.2 Bußgeldkatalog:

Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht litt. = 25,- Euro

oder im Extremfall

Nr. 108

Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt. = 50,- Euro + 3 Punkte


Bei einem Verkehrsunfall hat der Fahrer dann natürlich mit der Versicherung ein viel größeres Problem.


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Gast_Renn Simme_*
Beitrag 22.10.2004, 16:45
Beitrag #5





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Also ich hab in der Fahrschule gelernt, dass man Leute auf der Ladefläche mitnehmen kann, um Ladung zu sichern, diese Personen müssen aber sitzen und festen halt haben. Du musst dieser Situation angemessen fahren. Die vorderen Sitze müssen allerdings bereits besetzt sein wenn du Leute auf der Ladefläche mitnehmen willst. Weis nicht, ob du ein Verdeck auf der Ladefläche haben darfst.
Du darfst niemanden in einem Anhänger mitnehmen!
Kann aber für nichts garantieren!!!!!!!!! huh.gif
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Gast_LKW-Fahrer_*
Beitrag 23.10.2004, 12:15
Beitrag #6





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Hallo Renn Simme
ja das hab ich auch in der Fahrschule gelernt mit der Ladungssicherung.
Allerdings muß so eine Situation erstmal zustande kommen; da braucht es schon besondere Ladung daß man die hinten nicht im Laderaum nicht irgendwie verzurren oder befesitgen kann.
Glaub kaum daß das einem ein B**** glaubt, daß einer da hinten sitzen muß weil er irgendeinen Karton festhalten muß..... *g*.
Und in einem Anhänger will doch wohl kaum einer freiwillig mithfaren....
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Gast_Guest_*
Beitrag 23.10.2004, 22:01
Beitrag #7





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gibt es da nicht eine sogenante Handwerker Regelung die erlaubt personen auf den Weg zur Arbeit auf der Ladefläsche mitzunehmen ? Ich bin der meinung das es so etwas gibt .
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Arthur Dent
Beitrag 24.10.2004, 08:23
Beitrag #8


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Zitat (Guest @ 23.10.2004, 23:01)
gibt es da nicht eine sogenante Handwerker Regelung die erlaubt personen auf den Weg zur Arbeit auf der Ladefläsche mitzunehmen ?

du meinst diese regelung?

Zitat
StVO §21 Personenbeförderung

(2) Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen nur bis zu 8 Personen mitgenommen werden, wenn sie die Ladung begleiten müssen, auf der Ladefläche zu arbeiten haben oder wenn sie mit dem für ihren Arbeitgeber eingesetzten Fahrzeug zu oder von ihrer Arbeitsstelle befördert werden. Auf der Ladefläche von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.


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"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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