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Beitrag
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 19.11.2024 Mitglieds-Nr.: 92174 ![]() |
![]() Mein Eintrag wird am 13.01.2025 getilgt und die 15 Jahre sind dann endlich rum. Meine Frage wäre soll ich dann sicherheitshalber nochmal ein Auszug schicken lassen und schauen ob alles gelöscht wurde? Danach möchte ich den Antrag stellen... Wie schaut es aktuell mit prüfungsfreier Neuerteilung aus? Komme aus Bayern. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14066 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Herzlich willkommen im verkehrsportal!
![]() Einen neuen Auszug brauchst Du nicht, auch die Behördenmitarbeiter kennen ja die Fristen. Für eine prüfungsfreie Neuerteilung kannst Du als Faustregel nehmen, dass die Zeit mit Fahrerlaubnis größer sein sollte als die Zeit ohne Fahrerlaubnis. Und wenn es mal mehr als zehn Jahre ohne Fahrerlaubnis sind, dann sollte die letzte Fahrt so lange her sein, dass anzunehmen ist, dass Du nicht unbedingt alle neuen Verkehrsregeln kennst und auch die Fähigkeiten überprüft werden sollten. Rechne mal mit der Anordnung von neuen Prüfungen in Theorie und Praxis. Dazu musste Du Dich dann in einer Fahrschule anmelden und ein paar Fahrstunden nehmen, damit sich Dein Fahrlehrer von Deiner Prüfungsreife überzeugen kann. Die Theorie lernst Du per App. Für die Neuerteilung brauchst Du aber u.a. auch einen neuen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs. Daher solltest Du Dich jetzt bereits darum kümmern. |
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 19.11.2024 Mitglieds-Nr.: 92174 ![]() |
Vielen dank für deine Antwort
![]() Ich hoffe ich zähle auch zu den glücklichen die ihre Fahrerlaubnis prüfungsfrei erhalten haben. Dann heisst es Antrag stellen und abwarten... Ich werde dann bescheid geben wie es ausgegangen ist ![]() |
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Beitrag
#4
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 19.11.2024 Mitglieds-Nr.: 92174 ![]() |
Ich habe auch gelesen hier im Forum, dass nur Sehtest und Passbild für den Antrag benötigt wurde, eventuell vielleicht noch Führungszeugnis. Erste Hilfe Kurs wird meistens nicht benötigt. Ich denke Theorie und Praktische Prüfung liegt im ermessen der Fahrerlaubnisbehörde, dass muss auch nicht sein 👍😊
Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 20.11.2024, 09:33 |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30685 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Ich habe auch gelesen hier im Forum, dass nur Sehtest und Passbild für den Antrag benötigt wurde, eventuell vielleicht noch Führungszeugnis. Erste Hilfe Kurs wird meistens nicht benötigt. wenn du für deine Ersterteilung bereits einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht hast, dann brauchst du keinen mehr machen. Wenn du damals aber nur einen Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gemacht hattest, dann musst du jetzt einen Erste-Hilfe-Kurs machen. Die FEV wurde dahingehend geändert, dass jetzt für alle Klassen ein Erste-Hilfe-Kurs erfoderlich ist.Ich denke Theorie und Praktische Prüfung liegt im ermessen der Fahrerlaubnisbehörde, dass muss auch nicht sein 👍😊 Da denkst du falsch. Die Behörde hat bei der Entscheidung, ob sie Prüfungen anordnet, kein Ermessen.-------------------- |
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 19.11.2024 Mitglieds-Nr.: 92174 ![]() |
Warum bekommen dann manche Leute dann prüfungsfrei ihren Fahrerlaubnis? Kannst du mir das bitte erklãren?
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30685 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
§ 20 Abs. 2 FeV schreibt vor, dass "die Fahrerlaubnisbehörde […] eine Fahrerlaubnisprüfung an[ordnet], wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt." In dieser Formulierung ist kein Ermessensspielraum vorhanden, das habe ich hier ausführlich erklärt.
Dass es Leute gibt, die ihre Fahrerlaubnis prüfungsfrei neuerteilt bekommen, während andere Prüfungen machen müssen, liegt daran wie die vorliegenden Tatsachen gewertet warden. Das ist aber kein Ermessen. -------------------- |
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 19.11.2024 Mitglieds-Nr.: 92174 ![]() |
Was ist der Unterschied zwischen Messen und Auswerten?
Bei der Messung wird beispielsweise die Größe von etwas in Zahlenwerten untersucht, darunter wie viel, wie hoch, wie schnell, wie heiß, wie weit weg und wie klein es ist. Bei der Bewertung hingegen wird bestimmt, wie gut etwas ist, indem der Messung Bedeutung oder Werturteile verliehen werden. Also haben wir beide recht ![]() Erst misst man, danach wird gewertet ![]() Ich denke das man 50% Chance hat es prüfungsfrei zu bekommen und 50% nicht. Ich denkemal erst Antrag stellen und abwarten was geschieht... |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30685 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Also haben wir beide recht Es geht nicht um Messen, sondern um Ermessen. Aber glaub dich ruhig im Recht wenns dich glücklich macht.-------------------- |
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 19.11.2024 Mitglieds-Nr.: 92174 ![]() |
Nein im Gegenteil 😊 du hast recht Jens!!! Du bist der Experte, ich akzeptiere und respektiere deine Meinung 👍.
Und übrigens echt toller Forum weiter so Daumen hoch 👍😊❤️ Ich lese seit langer Zeit mit... |
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#11
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 19.11.2024 Mitglieds-Nr.: 92174 ![]() |
Guten Abend zusammen!!!
![]() Also am 15.01.2025 hab ich meinen Antrag gestellt, benötigt wurde Sehtestbescheinigung, Passbild, Unterschrift für mein Führerschein und Personalausweis Vorder/Rückseite. Nach ca. eine Woche später kam dann der Kostenbescheid von 180 Euro, ich habe es dann am 24.01.2025 überwiesen. Danach hieß es ich bekomme eine Nachricht wie es weiter geht. Heute habe ich wieder ein Brief bekommen, dass ich die theoretische und praktische Prüfung absolvieren muss ohne die Pflichtstunden, da seit 2010 meine Fahrerlaubnis entzogen ist. Theorie habe ich schon fleißig gelernt, bleibt nur noch paar Auffrischstunden damit ich fit für die praktische Prüfung bin 😊. Ich muss noch 2 Hürden meistern, dann habe ich mein Schein wieder... Peace 👍😎 |
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#12
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 19.11.2024 Mitglieds-Nr.: 92174 ![]() |
Gestern habe ich mich bei einer Fahrschule angemeldet. Die Grundgebühr von 399 Euro habe ich gleich bezahlt. Jetzt muss ich ein Brief vom TÜV warten und wenn der Brief da ist soll ich bei der Fahrschule bescheid geben wegen Theorieprüfungsdatum und die Rechnung für TÜV muss ich auch überweisen.
Ich halte euch auf dem laufenden 😊👍 |
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Beitrag
#13
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 19.11.2024 Mitglieds-Nr.: 92174 ![]() |
Kurzes Update!!!
Gestern hab ich die theoretische Prüfung bestanden 😊 und ab April möchte ich mich für die praktische Prüfung vorbereiten. Ich werde erstmal 3 bis 4 Stunden nehmen und je nachdem wie fit ich bin, kann es auch mehr sein. Ich freue mich schon auf die Fahrstunden 😊👍. Ich musste noch vorher die Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung (ca. 150 Euro) an TÜV bezahlen, des weiteren musste ich noch 80 Euro für meine Fahrschule bezahlen, wegen Theorie Prüfung. Peace ✌️ |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 06:51 |