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> Führerscheinakte nach 14 Jahren bereinigt, neuer Vorwurf aus 2018
Peppels
Beitrag 22.04.2024, 21:51
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,
2009 wurde Person X der FS nach einer Polizeikontrolle entzogen. Fahren unter Drogeneinfluss von Amphetamin und Cannabis.
Ende letzten Jahres beantragte Person X die Löschung seiner Führerscheinakte und anschließende Akteneinsicht. Durch einen Umzug vor 4 Jahren war es ein etwas längeres Prozedere. Akte verschwunden, Akte am neuen Wohnort, doch am alten, dann irgendwann am neuen aufgetaucht und die Löschung wurde bestätigt. Person X wollte zur Überprüfung trotzdem einen Termin zur Akteneinsicht. Die freundliche Antwort der zuständigen Dame:
"wie bereits mitgeteilt wurde Ihre Führerscheinakte bereinigt. Es liegt lediglich ein Polizeibericht aus dem Jahre 2018 hier in den Akten vor".
Person X hatte bereits 2019 Akteneinsicht, damals war dieser Fall jedoch nicht in der Akte.
2018 kam Person X an einem Bahnhof in eine Polizeikontrolle und es wurden 4,5g Amphetamin sichergestellt.
Der Konsum wurde aber nicht nachgewiesen. Wird er einfach unterstellt? Besteht die Möglichkeit ihn anzuzweifeln und wenn ja wie? Oder ist jetzt sicher, dass die 15 Jahre Verjährungsfrist von neuem begonnen haben?
Sollte Person X die Neuerteilung des FS beantragen, entscheidet dann diese eine Sachbearbeiterin ob sie die Mpu auferlegt oder nicht? Ganz ohne Chance auf Verteidigung bzw ohne Beweis ihrerseits dass Person X unter Drogeneinfluss stand?

Person X wäre über sachkundige Antworten sehr dankbar.
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corneliusrufus
Beitrag 23.04.2024, 00:11
Beitrag #2


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Hallo und willkommen im Verkehrsportal!

Nehme doch den Aufhänger aus der Auskunft, nämlich dass ein Polizeibericht aus dem Jahr 2018 in deiner FS-Akte sich befinden soll, um nun erneut schriftlich eine Akteneinsicht zu beantragen und zu begründen. Mit dieser neuen Begründung ist die möglicherweise unerwünschte Kontrolle der Bereinigung deiner FS-Akte vom Tisch.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Jens
Beitrag 23.04.2024, 06:56
Beitrag #3


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Der Besitz von Amphetamin berechtigt die Behörde, bei Antrag auf Neuerteilung ein ärztliches Gutachten anzuordnen um zu prüfen, ob Person X Drogen konsumiert.


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PetarLustich
Beitrag 23.04.2024, 15:47
Beitrag #4


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Hallo alle zusammen,

dürfte ich, insofern es nix ausmacht, mal blöd in die Runde fragen wie man den so eine „Löschung“ beantragen kann?

Auf meine Nachfrage bei Akteneinsicht wurde so etwas verneint mit der klaren Aussage des SB das dort Nix raus kommt. Bin ob der diversen Aussagen hier etwas irritiert, oder kocht jede Fsst ihr eigenes Süppchen wie nun mit der MPU Erteilung wegen Cannabis?

LG
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Peppels
Beitrag 23.04.2024, 16:07
Beitrag #5


Neuling


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Habe folgenden Text per Email geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich formlos, die Bereinigung meines Fahreignungsregisters (Führerscheinakte).
Meine Daten:
Bitte um Bestätigung.

Nach der Bestätigung die per Email kam, dann einen Termin zur Akteneinsicht ausgemacht.
Akteneinsicht darf man jederzeit haben, muss nur einen Termin ausmachen.

Zitat (Jens @ 23.04.2024, 07:56) *
Der Besitz von Amphetamin berechtigt die Behörde, bei Antrag auf Neuerteilung ein ärztliches Gutachten anzuordnen um zu prüfen, ob Person X Drogen konsumiert.

Damit ist eine komplette Mpu gemeint?
Oder reicht da auch ein Urinnachweis?
Oder ist das mal wieder Glücksache?
Ein Freund musste lediglich 3 mal pinkeln und nicht zum Psychologen.

Zitat (corneliusrufus @ 23.04.2024, 01:11) *
Nehme doch den Aufhänger aus der Auskunft, nämlich dass ein Polizeibericht aus dem Jahr 2018 in deiner FS-Akte sich befinden soll, um nun erneut schriftlich eine Akteneinsicht zu beantragen und zu begründen. Mit dieser neuen Begründung ist die möglicherweise unerwünschte Kontrolle der Bereinigung deiner FS-Akte vom Tisch.

Verstehe ich nicht ganz.
Termin zur Akteneinsicht ist klar. Was für eine Begründung? Komischerweise hat die Dame angeboten den Polizeibericht zu schicken. Davor war das nie möglich und stellt ja auch nicht sicher ob das dass einzige in der Akte ist.
Was meinen Sie mit unerwünschter Kontrolle der Bereinigung?
Sorry steh irgendwie auf dem Schlauch blink.gif

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 23.04.2024, 18:05
Bearbeitungsgrund: Zitate und Antworten erkennbar gemacht
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F117
Beitrag 23.04.2024, 17:01
Beitrag #6


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Das mit dem Zitieren solltest Du dringend üben. Dein Posting ist nicht wirklich sinnvoll think.gif


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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PetarLustich
Beitrag 23.04.2024, 17:27
Beitrag #7


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Hi Peppels,

vielen Dank für die Info, werde das mal versuchen. Gibt es denn da irgendeinen Paragraphen oder sonst was dergleichen?
Mir scheint das für die hiesige Fsst etwas „oberflächlich“ formuliert. Hat man darauf überhaupt ein Anrecht? denn laut Aussage diverser Düsseldorfer Anwälte funktioniert das angeblich nicht in der Art und Weise und dennoch lese ich es immer öfter hier. Die Fsst war da beim Gespräch auch nicht sonderlich kooperativ.

LG
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Peppels
Beitrag 23.04.2024, 19:33
Beitrag #8


Neuling


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Zitat (F117 @ 23.04.2024, 18:01) *
Das mit dem Zitieren solltest Du dringend üben. Dein Posting ist nicht wirklich sinnvoll think.gif
huh.gif

OK danke für den link. Ich hoff es ist so verständlich. Hab meinen test immer über die Zitate gesetzt

Zitat (PetarLustich @ 23.04.2024, 18:27) *
Hi Peppels,

vielen Dank für die Info, werde das mal versuchen. Gibt es denn da irgendeinen Paragraphen oder sonst was dergleichen?
Mir scheint das für die hiesige Fsst etwas „oberflächlich“ formuliert. Hat man darauf überhaupt ein Anrecht? denn laut Aussage diverser Düsseldorfer Anwälte funktioniert das angeblich nicht in der Art und Weise und dennoch lese ich es immer öfter hier. Die Fsst war da beim Gespräch auch nicht sonderlich kooperativ.

LG


Laut Internet hat man ein Anrecht wenn die Verjährungsfrist um ist.
Paragraphen hab ich leider keinen. Bei mir hat's funktioniert.
Glaube da ist jede Behörde unterschiedlich. Bei der letzten müsste ich online einen Termin zur Akteneinsicht ausmachen und durfte nur unter Aufsicht rein schaun. Die aktuelle Behörde will mir die Akte kopieren und zusenden. Da ich denen nicht trau würd ich aber lieber vor Ort selber reinschauen...
Versuch es einfach mal. Kaputt machen tut man mit der Email ja nichts. Und danach eben Akteneinsicht verlangen.
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PetarLustich
Beitrag 23.04.2024, 20:03
Beitrag #9


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Ok vielen Dank für deine ausführliche Antwort smile.gif
Werde wie du sagst mal mein Glück versuchen und mal schauen was dabei rum kommt.

Einen schönen Abend für dich und viel Erfolg auch bei deiner Angelegenheit wavey.gif
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Jens
Beitrag 24.04.2024, 08:49
Beitrag #10


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Zitat (Peppels @ 23.04.2024, 17:07) *
Damit ist eine komplette Mpu gemeint?
Nein, Dann hätte ich MPU geschrieben. Beim ärztlichen Gutachten wird untersucht, ob du aktuell Drogen konsumierst.


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Kai R.
Beitrag 24.04.2024, 10:13
Beitrag #11


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Unabhängig vom Bereinigen der Akte darf die FSSt getilgte Taten nicht mehr berücksichtigen. Das Bereinigen wird erst relevant, wenn die Akte zu einem Institut geschickt wird. Ich würde mich da nicht verkämpfen, so lange die Behörde keine Entscheidungen mit nicht mehr verwertbaren Taten begründet.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Peppels
Beitrag 25.04.2024, 14:35
Beitrag #12


Neuling


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Zitat (Kai R. @ 24.04.2024, 11:13) *
Unabhängig vom Bereinigen der Akte darf die FSSt getilgte Taten nicht mehr berücksichtigen. Das Bereinigen wird erst relevant, wenn die Akte zu einem Institut geschickt wird. Ich würde mich da nicht verkämpfen, so lange die Behörde keine Entscheidungen mit nicht mehr verwertbaren Taten begründet.


Ich hab das gemacht um mir sicher zu sein ob alles verjährt ist. Da die Angaben schwammig waren, sicherheitshalber 15 Jahre warten...
Letztendlich war die Altlast nach 14 Jahren aus der Akte draußen.


Zitat (Jens @ 24.04.2024, 09:49) *
Zitat (Peppels @ 23.04.2024, 17:07) *
Damit ist eine komplette Mpu gemeint?
Nein, Dann hätte ich MPU geschrieben. Beim ärztlichen Gutachten wird untersucht, ob du aktuell Drogen konsumierst.

OK danke für die Info. Dann brauch man dafür auch keinen Vorbereitungskurs und muss nicht zum Psychologen nur zu einem Arzt? Ein einmaliger Beweis dafür reicht?
Und das erfährt man sicherlich erst wenn die Wiedererteilung des FS beantragt wird.
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