Entzug Fahrerlaubnis für BRD - Belgischer Führerschein, Wiedererlangung des Fahrerlaubnis-Nutzungsrechtes für Deutschland |
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Entzug Fahrerlaubnis für BRD - Belgischer Führerschein, Wiedererlangung des Fahrerlaubnis-Nutzungsrechtes für Deutschland |
22.04.2024, 13:26
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 22.04.2024 Mitglieds-Nr.: 91657 |
ich wohne in Belgien und habe einen belgischen Führerschein. Ich bin so viel auf Deutschlands Straßen gefahren und habe dabei soviel Punkte für Schnellfahren gesammelt, dass mir im Dezember 2021 das Führen eines Fahrzeugs in D entzogen wurde. Insbesondere 2020 mit den Fahrverboten war ich sehr unter Druck. Mir wäre es jetzt superwichtig, wieder in Deutschland Autofahren zu dürfen. Soweit ich weiss kann ich frei wählen bei welcher Führerscheinstelle ich einen Antrag stelle. Das Problem ist ich bekomme keine Auskunft. Hamburg schrieb mir, ich benötige einen Online-Termin. Online stand aber derzeit kein Termin zur Verfügung, selbst wenn ich die Begriffe zu Führerschein neu beantragen frei definiere. Für meinen Sonderfall gab es nicht einmal diesen Begriff zur Auswahl. Wie soll ich denn vorgehen? Kann mir jemand etwas raten? Danke im Voraus. |
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22.04.2024, 14:50
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#2
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 13.07.2023 Mitglieds-Nr.: 90836 |
Zur Sache kann ich nicht viel beitragen. Aber wenn du eh die Führerscheinstelle frei wählen kannst, würde ich mir irgendeine kleine in der Provinz suchen. Da kriegt man meiner Erfahrung nach wesentlich schneller einen Termin.
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22.04.2024, 15:12
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#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 178 Beigetreten: 25.03.2016 Mitglieds-Nr.: 78457 |
Grundsätzlich würde ich zu erst mal den aktuellen Punktestand im FAER abfragen -> https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegist...kunft_node.html
damit du weist was gerade da drin steht und poste das mal anonymisiert. Egal was für Führerscheinstelle du auswählst rechne mal damit das evtl. eine Punkte-MPU auf dich zu kommt da kannst du auch für dich die grenznahe Führerscheinstelle des Kreises Euskirchen wählen. Was hast du bisher getan, falls eine Punkt-MPU auf dich zu käme, dort glaubhaft zu machen dass du zu künftig dich an die Vorschriften halten wirst? |
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22.04.2024, 15:45
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17075 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
rechne mal damit das evtl. eine Punkte-MPU auf dich zu kommt Ich denke, dass diese auf jeden Fall auf ihn zukommt wenn er in D wieder fahren will.
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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22.04.2024, 21:08
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86793 |
Er könnte auch in Belgien eine höhere Fahrerlaubnis erwerben, die auf Kat. B "aufbaut" zB. B+E oder C1 - damit währe die Fahreignung wieder bestätigt und er dürfte in DE weiterfahren. Ist aufgrund der Sprachbariere eventuell einfacher und günstiger als die MPU.
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22.04.2024, 21:51
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9927 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
...damit währe die Fahreignung wieder bestätigt und er dürfte in DE weiterfahren. ich glaube nicht.
-------------------- Wer bremst hat Angst
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22.04.2024, 21:57
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 13.07.2023 Mitglieds-Nr.: 90836 |
Er könnte auch in Belgien eine höhere Fahrerlaubnis erwerben, die auf Kat. B "aufbaut" zB. B+E oder C1 - damit währe die Fahreignung wieder bestätigt und er dürfte in DE weiterfahren. Ist aufgrund der Sprachbariere eventuell einfacher und günstiger als die MPU. Wie würdest du das juristisch begründen? Kann ich grade ehrlich gesagt leider nicht navollziehen. Eine Sprachbarriere sehe ich hier übrigens eher nicht, der Eingangspost lässt zumindest ein sehr hohes Niveau in der deutschen Sprache vermuten. |
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22.04.2024, 22:20
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86793 |
Auf der selben Grundlage wie diejenigen die die MPU umgehen mit Fake-Wohnsitz und neuer FE im EU -Ausland. Nur hier wird eben 100% rechtlich korrekt gehandelt. Da er bei sich Kat. B nicht neu bestehen kann, muss was höheres her. Da er die FE nach belgischen Recht erteilt bekommt, hat die Behörde seine Fahreignung geprüft und bestätigt, somit hat DE das zu akzeptieren. Wichtig ist, dass die FE ausserhalb der Sperrfrist erteilt wird.
https://verkehrslexikon.de/TexteA/Text0007.php Das wurde damals bis an den Europäischen Gerichtshof hochgeklagt... |
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22.04.2024, 22:59
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 13.07.2023 Mitglieds-Nr.: 90836 |
Da er die FE nach belgischen Recht erteilt bekommt, hat die Behörde seine Fahreignung geprüft und bestätigt, somit hat DE das zu akzeptieren. Wenn das so klappt, dann ist das natürlich der zu bevorzugende Weg. Ich würde jedenfalls mein Geld lieber in eine Erweiterung stecken, als in eine MPU... Gibts in Belgien so was wie Code 96 oder 196? Würde das bereits ausreichen? Oder muss es eine komplette Klasse sein? |
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23.04.2024, 06:52
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30333 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Auf jeden Fall muss aber auch nach der Erteilung einer neuen Klasse durch die belgischen Behörden in Deutschland das Recht beantragt werden, von der Fahrerlaubnis hier wieder Gebrauch machen zu dürfen.
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23.04.2024, 08:13
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#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19473 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Ich halte die Argumentation auf der Basis der Rechtsprechung für EU-Fahrerlaubnisse für schlüssig. Aber bisher war mir dieser "Weg" vollkommen unbekannt.
Gibt es konkret ein deutsches oder europäisches Urteil, dass diese Konstellation - Wegfall des Eignungsmangels durch Erweiterung der ausländischen Fahrerlaubnis - betrifft? -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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23.04.2024, 08:26
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 455 Beigetreten: 02.05.2017 Mitglieds-Nr.: 81460 |
Eine Erweiterung der Fahrerlaubnis wäre auch der Motorradführerschein Klasse A.
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23.04.2024, 09:34
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 13.07.2023 Mitglieds-Nr.: 90836 |
Eine Erweiterung der Fahrerlaubnis wäre auch der Motorradführerschein Klasse A. Wenn man am Mopedfahren Interesse hat, dann wäre das eine Option. Ansonsten gibt es günstigere Optionen. Aber wer weiß, vielleicht teilt uns der Kollege auch demnächst mit, dass er schon sämtliche Klassen hat Oder zumindest alle ausser der unbezahlbaren D |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 06.05.2024 - 02:54 |