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#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 09.03.2024 Mitglieds-Nr.: 91534 ![]() |
ich muss in Kürze meine Klasse CE verlängern. Nun habe ich ein positives augenärztliches Gutachten, dass aber auf fünf Jahre befristet ist. Für die Klasse CE nicht relevant, da ich ggf. in fünf Jahren ohnehin wieder verlängern müsste. Im Gutachten heißt es: Beantragte Fahrerlaubnisklassen: C, C1, CE. Meine Frage dazu: Wirkt sich die Befristung bei der Führerscheinbehörde auch auf die übrigen Fahrerlaubnisklassen (A, B usw.) aus, also sind diese dann auch auf fünf Jahre befristet, oder wird die Befristung nur auf die Klasse CE eingetragen? Gruß Holger |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30742 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Bis wann ist denn Klasse C befristet, dass du nur CE verlängern willst?
Und ist die Klasse C1 derzeit auch befristet? Wann wurden dir die jeweiligen Klassen erteilt? -------------------- |
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 114 Beigetreten: 13.01.2005 Wohnort: Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 7758 ![]() |
Es werden nur die C- und D-Klassen befristet.
Alles andere bleibt unbefristet. Bei C1 und C1E kommt es noch auf das Erteilungsdatum an, ob die unbefristet, bis zum 50. Geburtstag befristet oder auf 5 Jahre befristet sind. |
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 09.03.2024 Mitglieds-Nr.: 91534 ![]() |
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bei der Verlängerung der CE-Klasse wurden bisher auch die übrigen C-Klassen verlängert. Ich möchte nur vermeiden, dass die Behörde das auf fünf Jahre befristete augenärztliche Gutachten (C, C1 & CE) zum Anlass nimmt und ich alle fünf Jahre den gesamten Führerschein verlängern muss. Ich werde im Oktober die Klasse CE verlängern und bin dann 58 Jahre alt. Entschließe ich mich 2029 dazu die CE nicht neuerlich zu verlängern, da beispielsweise die Sehstärke für CE nicht mehr ausreicht, wäre der Führerschein dennoch bis 2039 (15 Jahre) gültig. Aber eben nur dann, wenn man das Gutachten jetzt nicht zum Anlass nimmt und beispielsweise A & B auch befristet. |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2413 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 ![]() |
Sollte sich das Gutachten nur auf die C-Klassen beziehen, würde es mich als Laien "wundern".
Bei mir war damals auch hier im Forum unisono die Aussage, dass sich augenärztliche Gutachten auf alle Klassen beziehen. Es ging bei mir zwar nur um die Frage der Brille, keinesfalls um eine Befristung, aber die ja auch nur im Kontext der C-Klassen erforderlich wurde. Trotzdem habe ich die jetzt bei allen Klassen "an der Backe". |
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#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 09.03.2024 Mitglieds-Nr.: 91534 ![]() |
Sollte sich das Gutachten nur auf die C-Klassen beziehen, würde es mich als Laien "wundern". Bei mir war damals auch hier im Forum unisono die Aussage, dass sich augenärztliche Gutachten auf alle Klassen beziehen. Es ging bei mir zwar nur um die Frage der Brille, keinesfalls um eine Befristung, aber die ja auch nur im Kontext der C-Klassen erforderlich wurde. Trotzdem habe ich die jetzt bei allen Klassen "an der Backe". Danke dir. Ich habe nun parallel die Führerscheinstelle angeschrieben. Mal sehen, was die dazu sagt. |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30742 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Die wird dir sagen:
Es werden nur die C- und D-Klassen befristet. Alles andere bleibt unbefristet. Bei mir war damals auch hier im Forum unisono die Aussage, dass sich augenärztliche Gutachten auf alle Klassen beziehen. Es ging bei mir zwar nur um die Frage der Brille, keinesfalls um eine Befristung, aber die ja auch nur im Kontext der C-Klassen erforderlich wurde. Trotzdem habe ich die jetzt bei allen Klassen "an der Backe". Und was hat das mit der Eingangsfrage zu tun, welche Klassen befristet erteilt werden? ![]() -------------------- |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2413 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 ![]() |
Den Unterschied habe ich so rausgelesen, dass das ärztliche Gutachten auf 5 Jahre befristet ist.
Der TE stellt sich berechtigterweise die Frage, ob das auch für die A- und B-Klassen gilt. |
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#9
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 09.03.2024 Mitglieds-Nr.: 91534 ![]() |
Den Unterschied habe ich so rausgelesen, dass das ärztliche Gutachten auf 5 Jahre befristet ist. Der TE stellt sich berechtigterweise die Frage, ob das auch für die A- und B-Klassen gilt. Danke Dir. Ich halte Euch auf dem Laufenden, sobald ich eine Antwort von der Führerscheinstelle habe. |
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 04.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52109 ![]() |
Bei mir sieht es so aus:
Führerschein Alt Klasse 3 erteilt 1996, ist aber schonmal auf Kartenführerschein getauscht worden. Daraus resultierend ist das C1/C1E unbefristet erteilt wurde (Befristung C1/C1E erst ab 1.1.99) Lediglich CE79 ist bei mir befristet eingetragen auf den Tag meines 50. Geburtstag Anfang nächsten Jahres. Es ist bekannt das zur Verlängerung für CE79 ein Ärztliches und ein Augenärztliches Gutachten benötigt wird. Ersteres habe ich schon, für den Augenarzt habe ich einen Termin. Die eigendlichen Fragen sind jetzt: 1) Die nächste Befristung gilt dann bis genau wann? 5 Jahre ab dem Ausstelldatum des verlängerten Führerscheins oder 5 Jahre ab der jetzigen Befristung, also 55ter Geburtstag? 2) Wird C1/C1E in meinem Fall trotzdem weiterhin unbefristet eingetragen da wie oben erwähnt Erteilung vor 1999? Sollte man bei Antragstellung da explizit drauf hinweisen? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15904 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Brauchst du denn tatsächlich die Klasse CE79? Sonst würde ich die einfach verfallen lassen. Ich habe selbst sogar C und CE verfallen lassen. Auf die Unbefristetheit von C1 und C1E hat eine Verlängerung von CE79 keinerlei Einfluß.
-------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7717 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Ende der bisherigen Geltungsdauer (§24 Absatz 1 Satz 2).
C1/C1E bleiben unbefristet, auch ohne gesonderten Antrag. |
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 04.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52109 ![]() |
Brauchst du denn tatsächlich die Klasse CE79? Naja, was man hat das hat man ![]() Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Ende der bisherigen Geltungsdauer (§24 Absatz 1 Satz 2). Das erklärt auch warum ich bei Google die Aussage gefunden habe man kann den Antrag auf Verlängerung frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit stellen. Bedankt, Fragen damit beantwortet. |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15904 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Naja, was man hat das hat man ![]() Trotzdem würde ich eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufmachen. Mit CE79 darf man nicht wirklich viel mehr Sachen die es auch tatsächlich heute noch im realen Leben gibt fahren als mit C1E. Dafür dann alle fünf Jahre eine teure zeitaufwendige Untersuchung machen? Wenn du die Augenuntersuchung die strenger ist als ein normaler Sehtest für A- und B-Klassen ohne Sehhilfe nicht schaffst aber trotzdem verlängen willst kriegst du dann übrigens Sehhilfenpflicht für ALLE KLASSEN eingetragen! -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 15.08.2025 - 01:43 |