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> Fahrerlaubnisverlängerung Klasse CE, Augenärztliches Gutachten
Holger Hessen
Beitrag 09.03.2024, 17:51
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

ich muss in Kürze meine Klasse CE verlängern. Nun habe ich ein positives augenärztliches Gutachten, dass aber auf
fünf Jahre befristet ist. Für die Klasse CE nicht relevant, da ich ggf. in fünf Jahren ohnehin wieder verlängern müsste.

Im Gutachten heißt es: Beantragte Fahrerlaubnisklassen: C, C1, CE.

Meine Frage dazu: Wirkt sich die Befristung bei der Führerscheinbehörde auch auf die übrigen Fahrerlaubnisklassen
(A, B usw.) aus, also sind diese dann auch auf fünf Jahre befristet, oder wird die Befristung nur auf die Klasse CE
eingetragen?

Gruß Holger
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Jens
Beitrag 10.03.2024, 07:30
Beitrag #2


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Bis wann ist denn Klasse C befristet, dass du nur CE verlängern willst?
Und ist die Klasse C1 derzeit auch befristet?
Wann wurden dir die jeweiligen Klassen erteilt?


--------------------
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Muffy
Beitrag 10.03.2024, 10:53
Beitrag #3


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Es werden nur die C- und D-Klassen befristet.
Alles andere bleibt unbefristet.
Bei C1 und C1E kommt es noch auf das Erteilungsdatum an, ob die unbefristet, bis zum 50. Geburtstag befristet oder auf 5 Jahre befristet sind.
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Holger Hessen
Beitrag 10.03.2024, 14:29
Beitrag #4


Neuling


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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Bei der Verlängerung der CE-Klasse wurden bisher auch die übrigen C-Klassen verlängert.

Ich möchte nur vermeiden, dass die Behörde das auf fünf Jahre befristete augenärztliche Gutachten (C, C1 & CE) zum Anlass
nimmt und ich alle fünf Jahre den gesamten Führerschein verlängern muss.

Ich werde im Oktober die Klasse CE verlängern und bin dann 58 Jahre alt. Entschließe ich mich 2029 dazu die CE nicht neuerlich
zu verlängern, da beispielsweise die Sehstärke für CE nicht mehr ausreicht, wäre der Führerschein dennoch bis 2039 (15 Jahre)
gültig. Aber eben nur dann, wenn man das Gutachten jetzt nicht zum Anlass nimmt und beispielsweise A & B auch befristet.
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die-scharfs
Beitrag 10.03.2024, 16:05
Beitrag #5


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Sollte sich das Gutachten nur auf die C-Klassen beziehen, würde es mich als Laien "wundern".

Bei mir war damals auch hier im Forum unisono die Aussage, dass sich augenärztliche Gutachten auf alle Klassen beziehen. Es ging bei mir zwar nur um die Frage der Brille, keinesfalls um eine Befristung, aber die ja auch nur im Kontext der C-Klassen erforderlich wurde. Trotzdem habe ich die jetzt bei allen Klassen "an der Backe".
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Holger Hessen
Beitrag 10.03.2024, 16:21
Beitrag #6


Neuling


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Zitat (die-scharfs @ 10.03.2024, 16:05) *
Sollte sich das Gutachten nur auf die C-Klassen beziehen, würde es mich als Laien "wundern".

Bei mir war damals auch hier im Forum unisono die Aussage, dass sich augenärztliche Gutachten auf alle Klassen beziehen. Es ging bei mir zwar nur um die Frage der Brille, keinesfalls um eine Befristung, aber die ja auch nur im Kontext der C-Klassen erforderlich wurde. Trotzdem habe ich die jetzt bei allen Klassen "an der Backe".



Danke dir.

Ich habe nun parallel die Führerscheinstelle angeschrieben. Mal sehen, was die dazu sagt.
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Jens
Beitrag 10.03.2024, 18:07
Beitrag #7


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Die wird dir sagen:
Zitat (Muffy @ 10.03.2024, 10:53) *
Es werden nur die C- und D-Klassen befristet.
Alles andere bleibt unbefristet.



Zitat (die-scharfs @ 10.03.2024, 16:05) *
Bei mir war damals auch hier im Forum unisono die Aussage, dass sich augenärztliche Gutachten auf alle Klassen beziehen. Es ging bei mir zwar nur um die Frage der Brille, keinesfalls um eine Befristung, aber die ja auch nur im Kontext der C-Klassen erforderlich wurde. Trotzdem habe ich die jetzt bei allen Klassen "an der Backe".
Und was hat das mit der Eingangsfrage zu tun, welche Klassen befristet erteilt werden? unsure.gif


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die-scharfs
Beitrag 10.03.2024, 19:45
Beitrag #8


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Den Unterschied habe ich so rausgelesen, dass das ärztliche Gutachten auf 5 Jahre befristet ist.

Der TE stellt sich berechtigterweise die Frage, ob das auch für die A- und B-Klassen gilt.
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Holger Hessen
Beitrag 10.03.2024, 20:48
Beitrag #9


Neuling


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Zitat (die-scharfs @ 10.03.2024, 19:45) *
Den Unterschied habe ich so rausgelesen, dass das ärztliche Gutachten auf 5 Jahre befristet ist.

Der TE stellt sich berechtigterweise die Frage, ob das auch für die A- und B-Klassen gilt.


Danke Dir.

Ich halte Euch auf dem Laufenden, sobald ich eine Antwort von der Führerscheinstelle habe.
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Tremor
Beitrag 26.05.2025, 09:56
Beitrag #10


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Bei mir sieht es so aus:

Führerschein Alt Klasse 3 erteilt 1996, ist aber schonmal auf Kartenführerschein getauscht worden.

Daraus resultierend ist das C1/C1E unbefristet erteilt wurde (Befristung C1/C1E erst ab 1.1.99)

Lediglich CE79 ist bei mir befristet eingetragen auf den Tag meines 50. Geburtstag Anfang nächsten Jahres.
Es ist bekannt das zur Verlängerung für CE79 ein Ärztliches und ein Augenärztliches Gutachten benötigt wird. Ersteres habe ich schon, für den Augenarzt habe ich einen Termin.

Die eigendlichen Fragen sind jetzt:

1) Die nächste Befristung gilt dann bis genau wann? 5 Jahre ab dem Ausstelldatum des verlängerten Führerscheins oder 5 Jahre ab der jetzigen Befristung, also 55ter Geburtstag?

2) Wird C1/C1E in meinem Fall trotzdem weiterhin unbefristet eingetragen da wie oben erwähnt Erteilung vor 1999? Sollte man bei Antragstellung da explizit drauf hinweisen?
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Kühltaxi
Beitrag 26.05.2025, 11:47
Beitrag #11


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Brauchst du denn tatsächlich die Klasse CE79? Sonst würde ich die einfach verfallen lassen. Ich habe selbst sogar C und CE verfallen lassen. Auf die Unbefristetheit von C1 und C1E hat eine Verlängerung von CE79 keinerlei Einfluß.


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hk_do
Beitrag 26.05.2025, 12:34
Beitrag #12


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Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Ende der bisherigen Geltungsdauer (§24 Absatz 1 Satz 2).

C1/C1E bleiben unbefristet, auch ohne gesonderten Antrag.


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Tremor
Beitrag 26.05.2025, 16:55
Beitrag #13


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Zitat (Kühltaxi @ 26.05.2025, 11:47) *
Brauchst du denn tatsächlich die Klasse CE79?

Naja, was man hat das hat man dry.gif

Zitat (hk_do @ 26.05.2025, 12:34) *
Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Ende der bisherigen Geltungsdauer (§24 Absatz 1 Satz 2).

Das erklärt auch warum ich bei Google die Aussage gefunden habe man kann den Antrag auf Verlängerung frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit stellen.

Bedankt, Fragen damit beantwortet.
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Kühltaxi
Beitrag 27.05.2025, 13:54
Beitrag #14


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Zitat (Tremor @ 26.05.2025, 17:55) *
Naja, was man hat das hat man dry.gif

Trotzdem würde ich eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufmachen. Mit CE79 darf man nicht wirklich viel mehr Sachen die es auch tatsächlich heute noch im realen Leben gibt fahren als mit C1E. Dafür dann alle fünf Jahre eine teure zeitaufwendige Untersuchung machen?
Wenn du die Augenuntersuchung die strenger ist als ein normaler Sehtest für A- und B-Klassen ohne Sehhilfe nicht schaffst aber trotzdem verlängen willst kriegst du dann übrigens Sehhilfenpflicht für ALLE KLASSEN eingetragen!


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 15.08.2025 - 01:43