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> Änderung FeV im neuen CanG
x100f
Beitrag 30.03.2024, 22:37
Beitrag #201


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Zitat (Ramius2020 @ 29.03.2024, 22:04) *
Gab es hier überhaupt mal jmd der mit D4 erfolgreich war?

Ja, mehrere Klienten von mir, der letzte gerade vor einer Woche.


--------------------
Zu meiner Person: Ich bin Psychologe und hatte 2009 selbst als Betroffener das fragliche "Vergnügen" einer MPU.

Kostenlose Erstberatung

Wer sich zum Wurm macht, kann nachher nicht klagen, dass er mit Füßen getreten wird.
(Immanuel Kant)
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L&M
Beitrag 31.03.2024, 00:50
Beitrag #202


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geht langsam arg in Richtung: Eigenwerbung.

Ein Nachweis gibt´s wohl nicht.

Zumindest sind solche Fälle im Forum vorsichtig gesagt: rar.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 31.03.2024, 06:42
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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wheep
Beitrag 31.03.2024, 22:17
Beitrag #203


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Hallo an alle, in Anbetracht der aktuellen Situation musste ich nochmal an meinen eigenen Fall von damals denken, als ich innerhalb von 6 Wochen drei mal mit zur Blutprobe durfte wegen Abbauprodukten. Sowas muss zukünftig hoffentlich niemand mehr über sich ergehen lassen.

Was mich dahingehend interessieren würde: Würden für DE dann spezielle Speicheltests mit 3,5ng Cut-off entwickelt? Und falls ja, hätte man als Cannabiskonsument eine Möglichkeit, selber zu überprüfen, ob man fahren darf? Man findet Speicheltests zum bestellen, allerdings mit deutlich höherem Cut-off. Es ist ja bekanntlich sehr individuell je nach Konsummuster und alle Konsumenten müssten es für sich selbst herausfinden. Wenn man Sonntag abends konsumiert hat und Montag morgens selbst einen Test macht, wäre man immerhin auf der sicheren Seite, ob man fahren darf und könnte auf längere Zeit auch ein Gefühl dafür bekommen, wie bei einem selbst das aktive THC abgebaut wird bzw. wann man unter 3.5ng ist.
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Ramius2020
Beitrag 31.03.2024, 22:35
Beitrag #204


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Das weiss an dieser Stelle noch niemand.
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Krystel887
Beitrag 01.04.2024, 09:54
Beitrag #205


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Mal ne Frage zu den 3.5ng.
Die Grenze entspricht ja jetzt theoretisch der 0.5 Promille Grenze beim Auto.
Muss der Kollege Wissing jetzt nicht noch nachlegen und ähnliche Werte wie 1.1 und 1.6 definieren?

Wäre ja schon bisschen krass, wenn man bis 1.59 saufen könnte ohne MPU und ab 3.50 muss man direkt zur MPU.
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Jens
Beitrag 01.04.2024, 09:58
Beitrag #206


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Die 1,1‰ sind durch die Rechtsprechung festgelegt. Und wenn eine ähnliche Grenze wie die 1,6‰ politisch gewollt wäre, dann wär die doch gleich in den § 13a eingeführt worden, oder?


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KlausKinski
Beitrag 01.04.2024, 10:43
Beitrag #207


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Zitat (Krystel887 @ 01.04.2024, 10:54) *
Mal ne Frage zu den 3.5ng.
Die Grenze entspricht ja jetzt theoretisch der 0.5 Promille Grenze beim Auto.
Muss der Kollege Wissing jetzt nicht noch nachlegen und ähnliche Werte wie 1.1 und 1.6 definieren?

Wäre ja schon bisschen krass, wenn man bis 1.59 saufen könnte ohne MPU und ab 3.50 muss man direkt zur MPU.


Die 3.5 ng entsprechen 0.2 Promille so wie ich das verstanden habe.
8.75ng wären dann glaube ich die 0.5 Promille.
So hoch wird das natürlich nicht korrigiert, könnte mir aber vorstellen, dass wir irgendwann bei 5 - 6 ng wie in den Niederlanden/Portugal landen
( theoretisch sind die 3.5ng die 0.5 Promille das stimmt)
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MsTaxi
Beitrag 01.04.2024, 11:02
Beitrag #208


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Wie könnt ihr euch so sicher sein, dass die "Besoffenheitskurven" von Alkohol und THC parallel steigen? Da finde ich keinen Beleg für. Wenn ihr einen habt, her mit dem link zur entsprechenden Quelle. laugh2.gif


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Breitkopf64
Beitrag 01.04.2024, 11:45
Beitrag #209


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Ich muss nochmal kurz nachfragen: Es ist bisher noch nichts bekannt, was mit alten Fällen ist, wo der Betroffene noch gar nichts gehört hat, oder?
Beispiel: Ich bin im Dezember mit Cannabis im Blut erwischt worden und warte auf einen Brief.
Was mit solchen Fällen ist, ist bisher nicht bekannt, oder?
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raupe123
Beitrag 01.04.2024, 11:59
Beitrag #210


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In der Empfehlung der Grenzwertkommission wird darauf hingewiesen, dass die 3,5 wohl 0,2 Promille entsprechen. "Bei 8,2 ng/ml THC im Blut (11,5 ng/ml im Blutserum) war diese Beeinträchtigung vergleichbar mit der unter 0,5 ‰ BAK und bei 13,1 ng/ml THC im Blut (18,4 ng/ml im Blutserum) vergleichbar mit der unter 0,8 ‰ BAK (Hartmann et al. 2015)."

Insofern scheint es nicht "parallel" (linear) zu steigen.


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MsTaxi
Beitrag 01.04.2024, 12:04
Beitrag #211


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Wenn es die erste TF deiner Karriere war, passiert außer einem Aktenvermerk gar nichts.

Edit: es sei denn, du hättest
- zusätzlich noch Alkohol getrunken oder
- andere Drogen genommen oder
- sehr hohe inaktive Werte.
Das könnte man als Anzeichen für Missbrauch oder Abhängigkeit werten.


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raupe123
Beitrag 01.04.2024, 12:05
Beitrag #212


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@MsTaxi: Je nach Blutwerten, oder? Wenn die Werte für einen Missbrauch sprechen, kann nach § 13a Nr. 2 a) Alt. 2 FeV dennoch eine MPU angeordnet werden.


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MsTaxi
Beitrag 01.04.2024, 12:09
Beitrag #213


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Habe ich noch ergänzt, das hat sich mit deinem Post überschnitten, sorry.


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Nighthawk90
Beitrag 01.04.2024, 19:49
Beitrag #214


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Hallo zusammen.

In diesem Zusammenhang habe ich auch eine Frage:

Ab wann ist denn von einem Missbrauch von Cannabis auszugehen?

Bsp.: am Wochenende (Freitag/Samstag) wird Cannabis konsumiert und erst am Montag wieder Auto gefahren. Man wird kontrolliert. Ist dies bereits ein Grund eine MPU aufgebrummt zu bekommen?

Spielen hier die Abbauprodukte eine Rolle? Ab welcher Höhe unterstellt man Abhängigkeit oder Missbrauch?

Wird einem, wie bisher, bei Erstvergehen die Fahrerlaubnis entzogen oder hat die Änderung der FeV das nun "gemildert"?
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MsTaxi
Beitrag 01.04.2024, 22:36
Beitrag #215


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Hättest du diesen Thread gelesen, wid ich geschrieben habe, müsste ich nicht nochmal antworten... da steht nämlich alles schon drin, was du wissen willst. Also jetzt die absolute Kurzfassung...

Für Missbrauchsannahme braucht es sowas wie Mischkonsum oder sehr hohe Abbauwerte.

Zu deiner Wochenendfrage... erst wenn du zum 2. Mal auf einer TF, also mit mehr als 3,5 ng/ml, angetroffen wirst, gibt es Ärger mit der Führerscheinstelle.

Die Abbauprodukte werden wohl in Zukunft eine große Rolle spielen, ab spätestens 150 ng/ml THC-COOH dürfte man von Missbrauch ausgehen.


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fastlanexx
Beitrag 02.04.2024, 00:26
Beitrag #216


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Ist es nicht so, dass Mischkonsum nur für Fahranfänger oder wenn man unter 22 Jahre alt ist als Ordnungswidrig gelten soll. Die Expertengruppe rät dazu zu einer Regelung nach § 24c StVG.
Von einer Alkoholwirkung kann nach wissenschaftlichen Erkenntnissen auch erst ab 0,2 Promille die Rede sein.
Hat man also unter 3,5ng/ml aktives THC, einen Blutalkoholwert von kleiner-gleich 0,19 Promille, dann kann nicht von relevanten Mischkonsum ausgegangen werden.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
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MsTaxi
Beitrag 02.04.2024, 04:44
Beitrag #217


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Wenn THC-Konsum für Fahranfänger erlaubt wäre, wäre das übrigens eine Ungleichbehandlung mit Alkohol. Während der Probezeit ist Fahranfängern jeglicher Alkohol hinterm Steuer verboten.



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Kai R.
Beitrag 02.04.2024, 04:48
Beitrag #218


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Der alte Grenzwert von 1,0 nG stand doch gar nicht im StVG. Der war doch nur per Expertenkommission festgelegt. Ich gehe aber davon aus, dass der neue Grenzwert hineingeschrieben wird. Insofern ist eine Anpassung der Rechtsprechung ab sofort möglich, und so wird es auch kommen.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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ujgm
Beitrag 02.04.2024, 08:20
Beitrag #219


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Zitat (MsTaxi @ 02.04.2024, 04:44) *
Während der Probezeit ist Fahranfängern jeglicher Alkohol hinterm Steuer verboten.

Wenn du in § 24 c StVG schaust, wirst du sehen, dass deine Aussage falsch ist. Bestimmte Alkoholkonsumformen sind auch während der Probezeit erlaubt.

Außerdem hat sich bzgl. der Wirkung ein Grenzwert von 0,2 %0 etabliert.
Das entspricht in etwa den 3,5 ng/ml der Grenzwertkomission.

Man hat also eher die Probezeitregelung für Alkohol auf alle Cannabiskonsumenten (auch außerhalb der Probezeit) angewendet.
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MsTaxi
Beitrag 02.04.2024, 09:24
Beitrag #220


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Sorry, wenn ich hier mal wieder vom psychologischen Standpunkt argumentiere. Der kennt nämlich keinen Unterschied zwischen relevanter und irrelevanter Wirkung, sondern begreift den Begriff Mischkonsum von der Intention her. Sofern beim Konsum der Gedanke vorherrscht, dass Substanz A Substanz B beeinflussen soll in ihrer Wirkung, redet man hier von Mischkonsum. Zudem finde ich es eher widersprüchlich, den Konsum von Alkohol eher kritisch zu betrachten bei jungen Menschen, dies aber bei THC zu unterlassen. Insbesondere, wenn ansonsten das KCanG sich den Schutz junger Menschen so auf die Fahnen schreibt.


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fastlanexx
Beitrag 02.04.2024, 19:52
Beitrag #221


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Wenn doch aber bei einem Wert von kleiner-gleich 3,5ng/ml davon ausgegangen wird, dass der Konsum tage zurückliegen kann, dann kann man bei einem niedrigen Promillebereich nicht davon ausgehen, dass aktiv die Wirkungen der beiden Stoffe miteinander vermischt werden sollen.
Gerade bei Werten unter 0,2 Promille, welcher weniger als einem Bier entspricht (Je nach Gewicht etc.).

Wo würdest du die Grenze am Blutalkohol sehen, wenn der Wert unter 3,5ng/ml entspricht, um Missbrauch und Mischkonsum zu attestieren?
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PeterPapp
Beitrag 05.04.2024, 14:06
Beitrag #222


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Ich habe dazu auch nochmal eine Frage. Ich wurde 2008 mit 1,2 ng aktiv und knapp 20 ng passiv angehalten und musste eine MPU machen. Wie lange werden diese Daten gespeichert? Ich habe seitdem nicht mehr konsumiert, würde nach neuer Rechtssprechung aber gern 1-2 mal im Jahr wieder konsumieren. Das damalige vergehen ist bald 15 Jahre her. Würde ich bei erneuter Kontrolle direkt die wiederholte Fahrt haben und direkt zur MPU müssen? Zudem habe ich es so verstanden, dass bei einer bereits bestandenen MPU auch Fahrten unterhalb des Grenzwerts (1 oder 3,5) zu einer sofortigen erbeuten MPU führen würden?

Vielen Dank
Peter
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F117
Beitrag 05.04.2024, 14:59
Beitrag #223


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Zitat (PeterPapp @ 05.04.2024, 14:06) *
bald 15 Jahre her

24-8=16 ... think.gif


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It's a lie we don't believe anymore!"

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PeterPapp
Beitrag 05.04.2024, 15:30
Beitrag #224


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Stimmt, sind sogar bald 16 Jahre. Den Führerschein zurück hatte ich allerdings erst Ende 2010. Jemand eine Idee, wie lange dies bei der Führerscheinstelle gespeichert werden darf?
Vielen Dank
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Philipp68
Beitrag 05.04.2024, 15:56
Beitrag #225


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10 Jahre nach Neuerteilung darf der Vorfall nicht mehr verwertet werden.
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PeterPapp
Beitrag 05.04.2024, 21:45
Beitrag #226


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Danke für Deine Antwort. Das heißt ja, ich habe eigentlich nichts zu befürchten wenn ich im Abstand von mehreren Monaten konsumiere und mind. 24 Stunden nach dem Konsum nicht fahre. Aber gelöscht werden die Eintragungen bei der Führerscheinstelle nicht? Sie dürfen nur nicht mehr verwendet werden? Kann man eine Löschung beantragen?

Lg
Peter
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F117
Beitrag 06.04.2024, 00:07
Beitrag #227


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Wie kommst Du auf das dünne 24-h-Brett?


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PeterPapp
Beitrag 06.04.2024, 06:25
Beitrag #228


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Naja, bei einmaligem Konsum (Was es ja ist, wenn man nur 2-3mal im Jahr konsumiert) sollte ja nach 8-12 Stunden kein aktives THC mehr zu finden sein. Als ich damals angehalten wurde, war ich trotz nahezu täglichem Konsum nach ca. 20 Stunden bei 1,1 ng/ml
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MsTaxi
Beitrag 06.04.2024, 07:07
Beitrag #229


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Zitat (PeterPapp @ 05.04.2024, 22:45) *
Kann man eine Löschung beantragen?

Eine Löschung zu beantragen geht nicht, wäre aber auch Blödsinn. Solange du keine neue Fahrerlaubnisklasse neu beantragst oder dir im Straßenverkehr nix zu schulden kommen lässt, schläft deine Akte ohnehin den Schlaf der Unschuldigen.


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PeterPapp
Beitrag 06.04.2024, 08:16
Beitrag #230


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Klar, das habe ich auch nicht vor. So wie ich das Gesetz verstehe, muss man allerdings direkt zur MPU wenn man bereits eine hatte, auchunterhalb des Grenzwerts. Das wäre dann ja schlecht
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MsTaxi
Beitrag 06.04.2024, 09:13
Beitrag #231


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Wie schon gesagt, darf deine MPU nicht mehr verwendet werden. Wenn also jetzt ein Vorfall der Fsst gemeldet würde, käme die Akte aus dem Archiv, es würde aber nichts passieren und die MPU dann aus der Akte getilgt.


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Alex79
Beitrag 07.04.2024, 11:50
Beitrag #232


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Zitat (Kai R. @ 02.04.2024, 05:48) *
Der alte Grenzwert von 1,0 nG stand doch gar nicht im StVG.

Ne, aber im BKat.
Der Bußgeldkatalog darf aber nur mit Zustimmung des Bundesrates geändert.

Wie soll nun ein neuer Grenzwert in Kraft treten?
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Kaikoura
Beitrag 07.04.2024, 12:26
Beitrag #233


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Es gab jetzt vermehrt die Aussage aus der Politik, das es nicht Zustimmungspflichtig im Bundesrat ist.Bayern hat sich schon mal vorsorglich dagegen positioniert.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 07.04.2024, 17:41
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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Alex79
Beitrag 07.04.2024, 12:52
Beitrag #234


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Zitat (Kaikoura @ 07.04.2024, 13:26) *
Es gab jetzt vermehrt die Aussage aus der Politik, das es nicht Zustimmungspflichtig im Bundesrat ist.

Ja, das CanG ist nicht zustimmungspflichtig.
Der Bußgeldkatalog schon.

Zitat:"§ 26a Bußgeldkatalog
(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen über

1. die Erteilung einer Verwarnung (§ 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 Absatz 1,
2. Regelsätze für Geldbußen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den § 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 3 und § 24c Absatz 1 und 2,
3. die Anordnung des Fahrverbots nach § 25."
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/BJNR004370909.html

So... die 1nG THC steht im BKat und der darf eben nur geändert werden, wenn der BR zustimmt.
Der Bundesrat wird aber niemals die Stimmen für eine 3,5ng Grenze zusammenbekommen.
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Kaikoura
Beitrag 07.04.2024, 13:11
Beitrag #235


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Es ging mir auch nicht um das CanG, sondern um die Änderung im StVg.Durch einen Post von dir, bin ich erst darauf aufmerksam geworden , das es zustimmungspflichtig sein könnte.

Es gab und gibt Aussagen seitens der Ampel das es aber nicht zustimmungspflichtig ist.

Das habe ich auch noch dazu gefunden:

Die Einführung des § 24a Abs. 2 und 3 StVG über die OWi-Vorschrift zum Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln erfolgte damals auch durch ein Einspruchsgesetz (BT-Ds. 13/8979, S. 6; BT-Ds. 13/3764, S. 9).

Die Zeit wird es uns zeigen.


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Respekt ist zumutbar, immer.
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chris72
Beitrag 08.04.2024, 08:03
Beitrag #236


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Zitat (Alex79 @ 07.04.2024, 12:52) *
So... die 1nG THC steht im BKat und der darf eben nur geändert werden, wenn der BR zustimmt.
Der Bundesrat wird aber niemals die Stimmen für eine 3,5ng Grenze zusammenbekommen.

Wo genau stehen im Bußgeldkatalog die Werte von 1ng THC?
Im übrigen lagst du mit deinen Prognosen vor nicht allzu langer Zeit deutlich daneben, da würde ich mich nicht erneut so weit aus dem Fenster lehnen.
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Jens
Beitrag 08.04.2024, 08:25
Beitrag #237


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Zitat (Alex79 @ 07.04.2024, 13:52) *
So... die 1nG THC steht im BKat

Nein. Der 1ng-Grenzwert steht im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, einer Verwaltungsvorschrift mit dem Charakter einer Arbeitsanleitung.


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Jens
Beitrag 10.04.2024, 10:14
Beitrag #238


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Nach Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben sich auch Hamburg und Schleswig-Holstein gegen eine Anhebung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr ausgesprochen meldet u.a. der Stern.

Da sieht ja nicht so aus, als ob die empfohlene Grenzwerterhöhung so schnell kommt. think.gif



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MsTaxi
Beitrag 10.04.2024, 11:19
Beitrag #239


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Eines sprach der Artikel, wenn auch nur in einem Satz, auch noch an: dass regelmäßiger Konsum in Zukunft fahreignungsunschädlich sei. Ich hab davon nix im CanG oder in den Änderungen der FeV gefunden, also dürfte auch hier die bisherige Praxis beibehalten werden.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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chris72
Beitrag 10.04.2024, 12:32
Beitrag #240


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Zitat (MsTaxi @ 10.04.2024, 12:19) *
Eines sprach der Artikel, wenn auch nur in einem Satz, auch noch an: dass regelmäßiger Konsum in Zukunft fahreignungsunschädlich sei.

Ich finde diesen Satz nicht, nur diesen unsure.gif
Zitat
"Eine Grenzwerterhöhung vermittelt Konsumenten, dass auch regelmäßiger Konsum einer Teilnahme am Straßenverkehr nicht entgegensteht."[...]teilte die Behörde mit.

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MsTaxi
Beitrag 10.04.2024, 12:55
Beitrag #241


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Regelmäßiger Konsum, also (fast) täglich, vertrug sich bisher nicht mit Verkehrsteilnahme.


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chris72
Beitrag 10.04.2024, 13:08
Beitrag #242


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Aber da steht ja auch nur dass eine Grenzwerterhöhung dem Konsumenten vermittelt, dass regelmäßiger Konsum fahreignungsunschädlich sei. Daher dass der Konsument aus der Grenzwerterhöhung dies schlußfolgert.
Wobei ich es so formuliert hätte, dass den Konsumenten die Grenzwerterhöhung das vermitteln "könnte".
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MsTaxi
Beitrag 10.04.2024, 13:25
Beitrag #243


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Ob nun geschlussfolgert oder vielleicht dadurch unter dem Eindruck stehend, dass... bisher wird regelmäßiger, also (nahezu) täglicher Konsum, als fahreignungsschädlich per se gesehen. Auch hier im Forum wurde schon die Überzeugung ausgesprochen, dass täglicher Konsum nun einfach okay wäre und ich kann das weder dem CanG noch den Veränderungen in der FeV entnehmen. Das war bisher höchstrichterliche Rechtsprechung und muss nun wohl wieder erneut ausgestritten werden. mad.gif


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chris72
Beitrag 10.04.2024, 13:32
Beitrag #244


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Ich bin aber auch überzeugt dass tägliche Konsumenten die 3,5 auch schnell reißen, von wegen abends 'ne fette Bong und am nächsten Morgen ab ins Auto. Von daher wird denen die Illusion recht schnell genommen werden, zumal viele Länder angekündigt haben die Polizeikontrollen zu verstärken.
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Krystel887
Beitrag 10.04.2024, 13:34
Beitrag #245


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Wie sieht es eigentlich aus mit täglichem Genuss von MedCan?
Das bekommt ja jetzt jeder?
Steht dann auf dem Beipackzettel - bitte bis 72 Stunden nach Gebrauch kein kfz bewegen?

Es gibt ja auch das Modell, das man schon länger quarzen kann - wegen Schlafstörung zum Beispiel - dann durfte man früher (vor 01.04.) ja auch quarzen und trotzdem ein kfz bewegen, wenn es ärztlich angeordnet war?
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MsTaxi
Beitrag 10.04.2024, 13:43
Beitrag #246


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Unter weiteren engen Voraussetzungen: ja.

Edit:
MedCan kann jedem Erwachsenen verordnet werden. Allerdings sollte zuvor die zu behandelnde Erkrankung mit anderen Mitteln therapiert worden sein. MedCan soll verordnet werden, wenn es nebenwirkungsärmer als bisherige Medikamente wirkt oder aber gute Chancen bestehen, dass es besser wirkt als alles andere.

Beispiel: Chemotherapie. Oft haben Patienten unerträgliche Übelkeit, Appetitlosigkeit u.ä. als Nebenwirkung. Cannabis ist bekannt dafür, dass es oft hier gute Dienste leistet.

Die Erstverordnung ist genehmigungspflichtig. Als Mittel der Wahl gelten Zubereitungen. Cannabisblüten sollen zweitrangig verordnet werden. Während der Anfangsphasen muss die Therapie genau dokumentiert werden.

So weit so gut... es gibt natürlich ausreichend Ärzte, denen das bisher Wurscht war und die einfach lustig auf Verlangen Cannabis verordnet haben. Es hat ihnen ja keiner auf die Finger gehauen, selbst wenn es rauskam. Blöd nur für den Pseudopatienten, wenn er bei einer Kontrolle auf sein Rezept verwies, das Ganze bei der Fsst landete und er trotzdem die FE verlor. Konnte dem Arzt ja egal sein.

Und noch eins: MPUen, die die Fahreignung prüfen sollen, kosten wohl einen Ar... Haufen Geld. Zumindest wenn ich die Kosten für ein damit verbundenes äG bedenke.


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Krystel887
Beitrag 10.04.2024, 21:55
Beitrag #247


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Zitat (MsTaxi @ 10.04.2024, 13:43) *
Unter weiteren engen Voraussetzungen: ja.

Edit:
MedCan kann jedem Erwachsenen verordnet werden. Allerdings sollte zuvor die zu behandelnde Erkrankung mit anderen Mitteln therapiert worden sein. MedCan soll verordnet werden, wenn es nebenwirkungsärmer als bisherige Medikamente wirkt oder aber gute Chancen bestehen, dass es besser wirkt als alles andere.


Verstehe ich das richtig, dass ich jetzt zum Hausarzt gehen kann. Dem erzähle ich dass ich Schlafprobleme habe.
Tabletten möchte ich nicht nehmen und Melatonin Spray wirkt nicht richtig oder macht mich extrem Grocky am nächsten Morgen.

Dann sage ich dass ich von einer Cannabis Therapie gehört habe. Und dass ich das gerne mal testen würde.

HA verschreibt Cannabis, ich geh in die Apotheke und hole Cannabis.
Darf dann zukünftig sogar stoned Auto fahren.

Korrekt?
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gruenerTeich
Beitrag 10.04.2024, 22:05
Beitrag #248


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Sobald du stoned Auto fährst hast du ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr am Hals. Ganz gleich, ob du nun medizinisches Cannabis, selbst Angebautes oder aus sonstigen illegalen Quellen Erworbenes konsumiert hast.

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Krystel887
Beitrag 10.04.2024, 22:14
Beitrag #249


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Also ein Kumpel von mir vertritt die Meinung, dass er stoned Auto fahren darf.

Bekommt seit 1 Jahr MedCan.
Immer schön am Quarzen und Auto fahren.

Hat ja ein Rezept und die Quarzgenehmigung.
Ulmer Kenner wissen von welchem Arzt.

Ich sollte ihm mal sagen dass er es lassen soll.
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chris72
Beitrag 11.04.2024, 06:51
Beitrag #250


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Naja, es gibt ja auch den Medikamentenmissbrauch, und wer Medikamente nimmt die eine Wirkung haben, die die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen können, muss einen verantwortungsvollen Umgang an den Tag legen.
Sich stoned hinters Steuer zu setzen zähle ich eher nicht zu einem verantwortungsvollem Umgang.
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