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> Sonderrechte für Zivilfahrzeuge, Wie ist die Rechtsgrundlage?
bartdude
Beitrag 30.01.2024, 11:34
Beitrag #1


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Mal eine Frage aus gegebenen Anlaß: gestern morgen stand ich, zusammen mit gefühlt zwei Mio anderen Fahrzeugen, im Stau auf der 46 von W'tal nach D, und da Waze einen Unfall im AK Hilden meldete auch mit weitgehend gebildeter Rettungsgasse. Dauert auch nicht lang, bis von hinten Blaulicht und Horn kommt - aber überraschenderweise nicht mit rot-weißer Sonderlackierung, sondern zwei dunkle Audi A8 im Pulk mit Blaulicht auf dem Dach und Zweiklanghorn, zivile Zulassung mit Berliner Kennzeichen. Es steht sehr zu vermuten, dass die eher nicht zum Unfall in Hilden helfen wollten, sondern eher noch ein paar km weiter zum Landtag gefahren sind.

Wie ist denn da eigentlich die Rechtsgrundlage - sowohl für die Sonderausstattung der Fahrzeuge, als auch die Sonder- und Wegerechtsfahrt als solche? (oder ist das eher der "ich kenne den Chef der Exekutive"-Paragraph)
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Jens
Beitrag 30.01.2024, 11:39
Beitrag #2


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§ 35 und § 38 StVO


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cybershadow
Beitrag 30.01.2024, 13:03
Beitrag #3


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Was Jens sagt.

Hintergrund: Das waren wahrscheinlich Fahrzeuge der Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamts, die für den Personenschutz von Bundespräsident, Bundeskanzler, Regierungsmitgliedern, etc. zuständig ist, und damit Polizeifahrzeuge.
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F117
Beitrag 30.01.2024, 13:11
Beitrag #4


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Ein Kollege ist die Tage von genau so einem Fahrzeugpärchen mit Einsatzmitteln überholt worden und ein paar 100 m weiter gesehen, dass die eine akute Unfallstelle absicherten. Muss also kein Bundespräsi in Gefahr sein, damit die unterwegs sind.


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auchdasnoch
Beitrag 30.01.2024, 13:42
Beitrag #5


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Die Autobahnpolizei ist auch oft mit Zivilfahrzeugen unterwegs, die häufig auch mit Sondersignal zu Unfallstellen fahren. Ein Audi A8 dürfte allerdings nicht das typische Polizeifahrzeug sein, weshalb ich auch eher vermute, dass die Fahrzeuge in irgendeiner Form mit der Landesregierung in Verbindung zu bringen sind. Zudem war der Unfall ja bereits gemeldet. Wenn das geschieht sind die meisten Einsatzfahrzeuge, die über Blaulicht verfügen, bereits vor Ort. Ausnahme: Großschadenslage.
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F117
Beitrag 30.01.2024, 14:02
Beitrag #6


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Was ist denn "das typische Zivilfahrzeug der BAB-Polizei"? Wenn es das gäbe, könnte man es auch gleich rosa mit grünen Punkten lackieren wink.gif


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auchdasnoch
Beitrag 30.01.2024, 15:19
Beitrag #7


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Das eine typische Fahrzeug gibt es sicherlich nicht. In Anbetracht leerer Kassen (auch beim Staat) dürfte ein Audi A8 aber eher untypisch sein. Ich habe jedenfalls noch keinen A8 bei der Autobahnpolizei gesehen. Durchaus aber schon VW Golf und Passat, BMW 3er, Audi A4.

Was für Fahrzeuge beschafft werden, dürfte aber auch vom jeweiligen Bundesland abhängen, und ob, bzw. welcher, Fahrzeughersteller in dem jeweiligen Bundesland präsent ist.
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hk_do
Beitrag 30.01.2024, 22:43
Beitrag #8


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Zitat (F117 @ 30.01.2024, 14:02) *
Was ist denn "das typische Zivilfahrzeug der BAB-Polizei"?


Ich hätte ja fast gesagt "Omega 3000", aber ich glaube die Zeiten sind vorbei whistling.gif

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Der_Veranstalter
Beitrag 31.01.2024, 08:26
Beitrag #9


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F117
Beitrag 31.01.2024, 09:45
Beitrag #10


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blackdodge
Beitrag 31.01.2024, 11:38
Beitrag #11


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das typische Zivilfahrzeug der BAB-Polizei ist normalerweise BMW -> Provida

irgendwie schafft man es nicht diese Anlagen in Fahrzeuge anderer Hersteller einzubauen.


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Der_Veranstalter
Beitrag 31.01.2024, 13:04
Beitrag #12


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Ein früherer Kreisbrandinspektor hier im County fuhr immer nur S-Klasse, war sein Firmenauto von seiner Firma. Etwa so ein, zwei mal im Jahr hat er das Blaulicht wegen zu hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn verloren und dann so ein müde flackerndes Ding hinter sich hergezogen (damals hatten die noch diese Drahtseilsicherungen). Wenn der als erstes an der Einsatzstelle war, das gabs durchaus, dann hat er natürlich auch erst mal alles abgesichert.

Legales Blaulicht, legales Auto, legale Einsatzfahrt - aber halt ungewöhnliche Kombination. Ich bin meine Einsätze immer mitm VW-Bus gefahren.

Möchte damit nur sagen, es muss nicht zwangsweise ein Polizeiwagen sein. In diesem konkreten Fall liegt es aber natürlich nahe.

Personenschützer würden aber m.E. niemals den lokalen Funk einschalten - die Unfallstelle wäre also nur zufällig gefunden worden.


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Schorsch
Beitrag 31.01.2024, 16:22
Beitrag #13


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"befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist." Fällt darunter auch, einen Politiker z.B. zu einer Wahlkampveranstaltung zu "beamen"?
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nachteule
Beitrag 31.01.2024, 21:10
Beitrag #14


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Hallo, Schorsch,

gerade hochrangige Politiker, bzw. deren Fahrer, dürfen Sonder - und Wegerechte auch auf Fahrten zu Wahlkampfveranstaltungen wahrnehmen, denn das kann allein schon mit dem Schutzbedürfnis dieser Damen und Herren begründet werden.

Es ist also alles eine Sache der Begründung: Sind diese Politiker lediglich zu spät dran, dürfen ihre Fahrer keine Sonderrechte wahrnehmen; können sie aber begründen, dass ihnen z. B. im Stau oder bei stockendem Verkehr möglicherweise Gefahren durch Verkehrsteilnehmer drohen, die mit ihrer Politik nicht einverstanden sind, sieht es anders aus.

Viele Grüße,

Nachteule



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DarkRanger
Beitrag 05.03.2025, 15:11
Beitrag #15


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Zitat (F117 @ 30.01.2024, 14:02) *
Was ist denn "das typische Zivilfahrzeug der BAB-Polizei"? Wenn es das gäbe, könnte man es auch gleich rosa mit grünen Punkten lackieren wink.gif


Die ABPol Karlsruhe hat ein Wohnmobil ( um aus erhöhtem Sitz im Heck, Handysünder und Fußhochleger bei LKWs zu filmen). laugh2.gif

Zivilfahrzeuge der ABPol in NRW sind Fahrzeuge der oberen Mittelklasse ( bis z.b. BMW 5er). A8 oder BMW 7er sind Fahrzeuge der Polizei für den Personenschutz der Landesregierung , vor allem bei Fahrten im Doppelpack mit Blaulicht. Auch in NRW werden Tarnkennzeichen genutzt, daher ist die Ortskennung nicht aussagekräftig. Man lese zu den Fahrzeugen den Bericht der deutschen Umwelthilfe zu Politkerfahrzeugen. Dann kann man Rückschlüsse ziehen. Regulär hat auch nur der MP das Doppelpack mit Personenschutz, jedenfalls wenn er vor dem Landtag Pressewirksam vorfährt. Alle anderen Minister sind als nachwachsende Rohstoffe "gewöhnlich" unterwegs blink.gif
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 09.05.2025 - 07:20