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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 09.12.2023 Mitglieds-Nr.: 91270 ![]() |
Ich bin verzweifelt und hoffe mir kann hier jemand helfen. Meine Geschichte: Im März 2008 wurde ich mit THC im Straßenverkehr auffällig. Am 2.10.2008 Verzicht auf die Fahrerlaubnis. Im Juli 2009 negative MPU. Leider erinner ich mich nicht daran ob ein Gutachten zur Führerscheinstelle ging, habe kein Schreiben und es wurde auch kein Antrag versagt?! Allerdings habe ich nur 1 Gutachten. Danach wurde ich nie wieder mit irgendetwas auffällig. Laut KBA war der letzte Eintrag nur der Verzicht auf die Fahrerlaubnis und ist seit dem 2.10.2023 getilgt. Über einen Rechtsanwalt habe ich Akteneinsicht in meine Führerscheinakte angefordert, darin stand nur das Datum über den Erhalt des Führerscheins und des Verzichts und Einträge nicht mehr Verwertbar. Nun wollte ich also am 2.11.2023 den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen, in der Hoffnung keine MPU mehr absolvieren zu müssen, da alles getilgt ist. Nur mein Führungszeugnis habe ich nicht selbst kontrolliert, aber da dürfte auch nichts drin gestanden haben, da ich mir außer 2008 nichts zu Schulden kommen lassen habe. Gestern kam die Antwort auf mein Antrag. MPU Anordnung wegen psychoaktiv wirkende Stoffe bis zum 5.3.2024. Damit habe ich nicht gerechnet, ich dachte nach 15 Jahren, wenn ich mir nichts weiter zu Schulden kommen lassen habe, darf keine MPU mehr angeordnet werden, im Bezug auf meine früheren Vergehen. Ist das überhaupt rechtens? Woher könnte die Führerscheinstelle die Informationen beziehen? Könnte sie evtl. Das Gutachten noch haben und wieso wurde mir das bei Akteneinsicht nicht angezeigt? Was kann ich jetzt tun? Abgesehen davon das ich mir eine MPU jetzt gar nicht leisten kann bin ich mir sicher das ich eine MPU jetzt gar nicht bestehen kann, weil ich nicht vorbereitet bin, ich habe keine Abstinenz Nachweise und war auch nicht beim Verkehrspsychologen. Wenn ich den Antrag zurückziehe beginnt die 15 Jahresfrist von vorne? Kann mir ein Anwalt helfen die MPU Anordnung doch noch zu umgehen? Ich bin für jeden Tipp dankbar. |
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17519 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Ich hab mal einen Mod gebeten Deine Frage in das richtige Unterforum zu verschieben….
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14083 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Erledigt
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30692 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
MPU Anordnung wegen psychoaktiv wirkende Stoffe bis zum 5.3.2024. Was wird als Begründung für die Anordnung genannt?Wenn ich den Antrag zurückziehe beginnt die 15 Jahresfrist von vorne? Nein-------------------- |
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 09.12.2023 Mitglieds-Nr.: 91270 ![]() |
Es wird geschrieben:
Sie sind unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (Psycho aktiv wirkende Stoffe) aufgefallen. Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung ist die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung der Kraftfahreignung erforderlich (§ 11 in Verbindung mit §§ 13 und 14 nach Maßgabe der Anlagen 4 und 5). Die Begutachtung soll Klären, ob zu erwarten ist, dass sie zukünftig ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss berauschender Mittel führen werden und/oder als Folge eines unkontrollierten Konsums solcher Mittel Beeinträchtigung vorliegen, die das sichere führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen. ... Durch die von Ihnen begangenen Verkehrs zuwiderhandlungen/Straftaten sind bedenken an ihrer Eignung zum führen von Kraftfahrzeugen entstanden. Sie haben nunmehr Gelegenheit mit Hilfe eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtung stelle diese Zweifel Auszuräumen. dazu benötigen die Gutachter zunächst ihre führerscheinakte komme damit diese ausgewertet und der voraussichtliche untersuchungs umfang festgelegt werden kann Danach werden sie zu Untersuchung eingeladen |
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17519 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Ich vermute Dein negatives GA ist zur FEB gelangt und dann wären die 15 Jahre noch nicht vorbei….
Zitat Im Juli 2009 negative MPU. Leider erinner ich mich nicht daran ob ein Gutachten zur Führerscheinstelle ging, habe kein Schreiben und es wurde auch kein Antrag versagt?! Allerdings habe ich nur 1 Gutachten. Da hilft nur Akteneinsicht bei der FEB zu nehmen um sicher zu sein -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 09.12.2023 Mitglieds-Nr.: 91270 ![]() |
Akteneinsicht wurde von einen Anwalt angefordert. Es wurde kein Gutachten angegeben. Hätte dies die führerscheinstelle nicht zeigen müssen? Wenn es an den Gutachten liegt, habe ich die Möglichkeit den Antrag zurückziehen und im Juli ein neuen Antrag zu stellen ohne das dieses Gutachten? dann wieder genutzt wird für eine MPU anordnung
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17519 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Diese Akteneinsicht hättest Du auch selber machen können, wäre für Dich günstiger gewesen.
Und nein, die FEB muss es nicht „zeigen“, sie geht davon aus, dass man (besonders ein Anwalt) eine Akte genau und gründlich lesen kann. Sollte das GA doch in der Akte sein, würde ich den Antrag formlos zurückziehen und im Juli neu stellen, ein 15 Jahres altes GA darf dann nicht mehr verwertet werden. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Da Du auf die Faherlaubnis verzichtet hast und die Grundlage eine längst nicht mehr vertretbare Drogen-Owi ist, ist das Ganze schon nach 5 Jahren verjährt und daher längst nicht mehr verwertbar. Soll Dein Anwalt mal sein Geld verdienen.
Das Einzige ist , wenn Dein FS-Antrag abgelehnt wurde, dann wäre die Verjährung neu angelaufen. Aber hat das eine eigenständige 15jährige Tilgungsfrist? Das wäre aber auch im FAER eingetragen. Die FSSt macht hier Dinge, die nicht rechtens sind. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 09.12.2023 Mitglieds-Nr.: 91270 ![]() |
Im FAER sind keine Eintragungen. Eine Antragsversagung war auch nie eingetragen
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 57 Beigetreten: 15.05.2022 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 89593 ![]() |
Auf irgendeine Grundlage beziehen die sich ja;
"MPU Anordnung wegen psychoaktiv wirkende Stoffe bis zum 5.3.2024.", Am besten Termin bei FSSt ausmachen und erklären lassen wie die darauf kommen, wenn im FAER nichts mehr steht bzw. Verjährt ist. Die hatten mein damaligen Entzug des fs auch jach 15 Jahren im faer stehen, bin dann hin und die haben es dann gelöscht, da verjährt. |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 25.11.2023 Mitglieds-Nr.: 91233 ![]() |
Akteneinsicht wurde von einen Anwalt angefordert. Es wurde kein Gutachten angegeben. Hätte dies die führerscheinstelle nicht zeigen müssen? Wenn es an den Gutachten liegt, habe ich die Möglichkeit den Antrag zurückziehen und im Juli ein neuen Antrag zu stellen ohne das dieses Gutachten? dann wieder genutzt wird für eine MPU anordnung Hallo Frufoo, wie lange hat es denn ca. gedauert bis die Führerscheinstelle geantwortet hat? Und ja, natürlich muss die FSST die Paragraphen nennen, weshalb sie was entscheiden. Und den Antrag auf Neuerteilung kannst du auch zurückziehen. Natürlich schriftlich. Gruß |
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Beitrag
#13
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 09.12.2023 Mitglieds-Nr.: 91270 ![]() |
Danke für die Antworten.
Von Antragsstellung bis zur Antwort hat es 5 Wochen gedauert. Ich kann der Antwort nicht entnehmen woher sie die Information haben. Muss die Führerscheinstelle mir bei persönlicher Akteneinsicht das Gutachten vorlegen und kann ich dann im Juli die Vernichtung verlangen? Könnte der jetzige Schriftverkehr bei späterer Antragsstellung zur Bewertung herangezogen werden? Wenn kein Gutachten existiert/oder im Juli vernichtet werden muss und keine Einträge im FAER und Führerscheinakte stehen und die Behörde trotzdem eine MPU fordert, verhält Sie sich dann rechtswidrig? |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2667 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 ![]() |
Muss die Führerscheinstelle mir bei persönlicher Akteneinsicht das Gutachten vorlegen und kann ich dann im Juli die Vernichtung verlangen? Wenn die Führerscheinstelle das Gutachten haben sollte, dann ist es Bestandteil der Akte. Dann müssten Dein Anwaalt und Du es aber auch gesehen haben.Könnte der jetzige Schriftverkehr bei späterer Antragsstellung zur Bewertung herangezogen werden? Nein, der Schriftverkehr alleine nicht. Problematisch könnte es werden, wenn Dir die Fahrerlaubnis versagt werden sollte.Wenn kein Gutachten existiert/oder im Juli vernichtet werden muss Ja. Zu Prüfen wäre allerdings, ob nicht die aktuelle Anordnung bereits rechtswidrig ist.und keine Einträge im FAER und Führerscheinakte stehen und die Behörde trotzdem eine MPU fordert, verhält Sie sich dann rechtswidrig? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.05.2025 - 12:47 |