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> Drohende MPU mit unter 1.6 Promille, war: Führerschein beschlagnahmt 1.49 AAK
markuskl
Beitrag 14.09.2022, 10:16
Beitrag #1


Neuling
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Guten Tag,

letzte Woche Mittwoch wurde ich um 23.20 Uhr kontrolliert.

Ein freiwilliger Alkoholtest vor-Ort ergab einen AAK von 1.49 Promille, daraufhin wurde das Fahrzeug am Straßenrand geparkt und mein Führerschein wurde beschlagnahmt.

Im Anschluss sind wir zur Wache gefahren, um 2.30 Uhr morgens wurde dann von einem Arzt Blut abgenommen. Zur Sache habe ich keinerlei Angaben gemacht, lediglich der Arzt fragte mich nach Gewicht und Größe. Die Angaben habe ich wahrheitsgemäß beantwortet.

Daraufhin folgte ein freiwilliger Test. 10 Sekunden auf einem Bein stehen, in einer Linie laufen und 30 Sekunden zählen. Der Test, wenn man so will, war "erfolgreich". Geschätzt habe ich 32 Sekunden und die motorischen Fähigkeiten waren auch gut.

Heute rief ich bei der Verkehrsdirektion an. Die wollen mir allerdings telefonisch keine Auskunft erteilen. Die Sachbearbeiterin meinte nur höflich, dass der erste Test da sei, aber nicht der Test mit dem BAK. Drogen habe ich noch nie genommen, Medikamente sind bei mir ebenfalls Fehlanzeige, folglich ist dieser Test auch negativ.

Mir geht es hier um eine Einschätzung. Unmittelbar vor dem Anhalten habe ich Bier getrunken. Nachdem ich die Haltesignale im Rückspiegel sah, habe ich ein CB12 Kaugummi gekaut (nicht gelutscht). CB12 enthält Xylitol.

Aus der Erfahrung heraus; besteht ein Hauch einer Chance, dass beide Faktoren von Restalkohol im Mund- und Rachenraum in Verbindung mit dem CB12 Kaubonbon den AAK-Wert nach oben schnellen lässt? In diesem Fall, ganze 0,39 Promille?

Ich weiß, die Frage ist so nicht einfach zu beantworten, mir geht es nur um Erfahrungswerte. Generell sollen die AAK Geräte recht genau sein, nur war das Trinkende 2 Minuten vor der Polizeikontrolle.

Zur Person:

Führerscheinklasse B
32 Jahre alt
Vorher nie auffällig gewesen (keine Drogen oder Alkohol)
Keine Punkte in Flensburg
Außerhalb der Probezeit

Ich danke vielmals!
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uwe112
Beitrag 14.09.2022, 10:27
Beitrag #2


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Zitat (markuskl @ 14.09.2022, 11:16) *
Guten Tag,

letzte Woche Mittwoch wurde ich um 23.20 Uhr kontrolliert.


Hallo und willkommen im VP,

wieviel hast Du denn insgesammt vor der Kontrolle konsumiert,und in welchem Zeitraum ?
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markuskl
Beitrag 14.09.2022, 10:31
Beitrag #3


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Anfang: 15 Uhr, Zuhause
Ende: 23.20 Uhr

Konsumiert wurden 7x0,5 Bier, gleichmäßig verteilt.


Grüße.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 14.09.2022, 10:35
Beitrag #4





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Wenn du männlich bist und 80kg wiegst, ist es gut möglich, dass du unter 1,1 bleibst. Hast du die Beamten nicht darauf hingewiesen, dass du gerade erst Alk getrunken hast? Dann muss man mit der AAK-Messung nämlich ein paar Minuten warten.

Aber eine Garantie wird es erst geben, wenn du die BAK weißt. Das Screening müsste eigentlich schnell gehen.
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markuskl
Beitrag 14.09.2022, 10:42
Beitrag #5


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Ich wiege 85 Kilogramm bei 1,75 Körpergröße.

Nein hatte ich nicht. Ich wusste, dass ich mich ohnehin der Kontrolle nicht entziehen kann und wollte mich höflich/kooperativ zeigen. Er sagte, er würde Geruch wahrnehmen und den Test bekommen sie sowieso. Da war ich schneller am Alkoholtester, als ich gucken konnte.

Theoretisch wäre das laut Promillerechner schon möglich, nur wäre die Abweichung von AAK und BAK recht groß.

Deshalb die Frage, ob so eine Abweichung überhaupt realistisch ist unter diesen Voraussetzungen, oder man den +/-5% Wert eher für realistisch halten sollte.

Grüße
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randy1
Beitrag 14.09.2022, 10:50
Beitrag #6


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Muss man hier mit einer Rückrechnung der BAK rechnen?
Kontrolle war um 23.20 Uhr; Blutentnahme war gegen 2.30 Uhr.
Alleine in der Zeit zwischen Kontrolle und Blutentnahme liegen über drei Stunden.
In dieser Zeit werden zwischen minimal 0,3 Promille und typisch 0,5 Promille abgebaut.

Ohne Rückrechnung, kann man mit etwas Glück, auf unter 1,1 Promille kommen.
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auchdasnoch
Beitrag 14.09.2022, 11:06
Beitrag #7


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Zitat (markuskl @ 14.09.2022, 11:16) *
Daraufhin folgte ein freiwilliger Test. 10 Sekunden auf einem Bein stehen, in einer Linie laufen und 30 Sekunden zählen. Der Test, wenn man so will, war "erfolgreich". Geschätzt habe ich 32 Sekunden und die motorischen Fähigkeiten waren auch gut.
Sollte die BAK einen Wert im Bereich von 1,1 bis unter 1,6‰ ergeben, dann wäre das nicht zu Deinem Vorteil.


Zitat (markuskl @ 14.09.2022, 11:16) *
Generell sollen die AAK Geräte recht genau sein, nur war das Trinkende 2 Minuten vor der Polizeikontrolle.
Die Handgeräte, die die Polizei vor Ort benutzt sind nicht geeicht, und nicht zwingend sehr genau. Im Bereich einer AAK ab 1,1‰ ist die AAK selbst bei einem geeichten Gerät nicht gerichtsfest verwertbar. Da die Polizisten sicherlich nicht gleich mit dem Alkoholtestgerät auf Dich zugerannt kamen und die Kontrolle mit einem Alkoholtest begonnen haben, wird sicherlich ein längerer Zeitraum als 2 Minuten zwischen Trinkende und Atemalkoholkontrolle gelegen haben. Ob, und in wiefern, der Kaugummi die AAK beeinflusst haben könnte vermag ich nicht zu sagen.


Zitat (markuskl @ 14.09.2022, 11:31) *
Konsumiert wurden 7x0,5 Bier, gleichmäßig verteilt.
Das kann spannend werden. Ich würde aber nicht unbedingt von einem Wert unter 1,1‰ ausgehen. Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.



Zitat (Panzerkroete @ 14.09.2022, 11:35) *
Dann muss man mit der AAK-Messung nämlich ein paar Minuten warten.
Das wäre vielleicht sinnvoll gewesen. Da der Vortest aber ohnehin nicht gerichtlich verwertbar ist, spielt das jetzt auch nicht die ganz große Rolle für das weitere Verfahren. Wobei man sich bei einer AAK unterhalb von 1,1‰ u.U. die Blutentnahme und die vorläufige Entziehung der Fahrelaubnis hätte ersparen können. Ist jetzt aber sehr spekulativ.


Zitat (markuskl @ 14.09.2022, 11:42) *
Deshalb die Frage, ob so eine Abweichung überhaupt realistisch ist unter diesen Voraussetzungen, oder man den +/-5% Wert eher für realistisch halten sollte.
Kann man ohne hellseherische Fähigkeiten nicht wirklich einschätzen. Es wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als das Ergebnis abzuwarten.


Zitat (randy1 @ 14.09.2022, 11:50) *
Muss man hier mit einer Rückrechnung der BAK rechnen?
Nur wenn das Trinkende bekannt ist.


Zitat (randy1 @ 14.09.2022, 11:50) *
Alleine in der Zeit zwischen Kontrolle und Blutentnahme liegen über drei Stunden.
In dieser Zeit werden zwischen minimal 0,3 Promille und typisch 0,5 Promille abgebaut.
Gerichtlich annerkannt sind 0,1‰ pro Stunde. Aber dafür müsste das Trinkende bekannt sein. Ist es das nicht müssen bis zu 2 Stunden Anflutungsphase berücksichtigt werden. Dann könnte also allenfalls um eine Stunde, also um 0,1‰ zurückgerechnet werden.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 14.09.2022, 11:32
Beitrag #8





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Das Trinkende ist mit kurz nach 23 Uhr doch bekannt (Da fand schließlich die Kontrolle statt). 0,1 Promille dürfte man also zurück rechnen. Glück für dich, das wird wahrscheinlich das Zünglein an der Wage werden, weil du so eine Stunde Abbauzeit gewinnst.

Ist zwar alles sehr knapp, aber es könnte klappen. Oder auch knapp nicht, du bist ziemlich an der Grenze.
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auchdasnoch
Beitrag 14.09.2022, 12:45
Beitrag #9


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Zitat (Panzerkroete @ 14.09.2022, 12:32) *
Das Trinkende ist mit kurz nach 23 Uhr doch bekannt (Da fand schließlich die Kontrolle statt). 0,1 Promille dürfte man also zurück rechnen.

Das entspricht dann ja auch meinen Ausführungen.
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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 14.09.2022, 12:52
Beitrag #10





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Ja.
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markuskl
Beitrag 15.09.2022, 10:36
Beitrag #11


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Ein kurzes Update:

ich habe heute bei der Verkehrsdirektion angerufen.

Drogentest war negativ.

Promillewert wollte man mir telefonisch nicht mitteilen, allerdings wurde mit einer zögerlichen Stimme gesagt, dass es wohl erstmal zur Staatsanwaltschaft geschickt wird. Sie sagte nur, dass es mehr als 1.1 ist, wohl ganz knapp drüber.

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Gast_Panzerkroete_*
Beitrag 15.09.2022, 15:58
Beitrag #12





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Ja, dann hat es wohl knapp nicht gereicht.

Entzug der FE und Sperrfrist ist die Folge.
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markuskl
Beitrag 30.09.2022, 13:57
Beitrag #13


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Guten Tag,

das ganze entwickelt sich nun zum Krimi.

Im Strafbefehl habe ich nun die BAK erhalten. Im Mittel 1.25 Promille, also wirklich verdammt knapp.

Aber nun im einzelnen:

Heute erhielt ich den Strafbefehl vom AG UND einen Anhörungsbogen zur Sache.

Im Anhörungsbogen steht:

(...) Ein Tatzweitwert kann gutachterlich mit 1.5 - 1.6 Promille im Blut angegeben werden.(...)

Ich solle mich nun zur Sachen äußern, insbesondere ob ich mit einem Strafbefehl einverstanden wäre. Zeitgleich der Strafbefehl in der Post.


Im Strafbefehl steht:

(...) am 09.09. gegen 01.55 Uhr (...) obwohl er infolge von vorausgegangenen Alkoholgenusses (...)

Die am 08.09. gegen 23.06 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine BAK von 1.25 Promille im Mittelwert.


Es sind daher dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass dem Beschuldigten die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen wegen Ungeeignetheit demnächst entzogen werden.



Ganz klar; da ist ein Datums- und Uhrzeitfehler. Ich kann schlecht am 9.9 um 1.55 Uhr angehalten werden mit einer BKA 1 .25 vom 8.8 um 23.06 Uhr. Die Daten wurden schlichtweg vertauscht.

Zwei Fragen:
Im Strafbefehl wird ja nun von einem Entzug gesprochen, obwohl man von 1.25 Promille ausgeht. Die Polizei sagt 1.5-1.6.

Die Blutentnahme fand drei Stunden später statt. Zum Konsum und Uhrzeit habe ich keine Angaben gemacht. Hätte man hier nicht rückrechnen müssen? Schließlich reden wir von Drei Stunden zwischen AAK und BAK.

Wurde hier einiges vertauscht?

Vielen Dank für die Hilfe und Grüße.

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Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 01.10.2022, 09:13
Bearbeitungsgrund: Bildgröße angepasst
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Beitrag 30.09.2022, 14:09
Beitrag #14


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Hallo,

was du bekommen hast ist lediglisch der Beschluss zur vorläufigen Beschlagnahmung deines Führerscheins jedoch nicht der Strafbefehl dieser wird noch ein wenig dauern. Realistisch sehe ich eine Rückrechung auf 1,35 (1,25 BAK + 0,1 für eine Stunde) (ersten 2 Stunden dürfen in der Regel nicht berechnet werden, wenn du also nichts zu einem früheren Trinkende bei der Polizei angegeben hast sehe ich eine Rückrechnung auf 1,35 Promille für gültig. In der Tat wurde hier die Zeiten vertauscht... zur Sache äußern würde ich mich nicht. Grüße
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markuskl
Beitrag 30.09.2022, 14:15
Beitrag #15


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Das ergibt Sinn. Mich irritiert lediglich, dass von einer möglichen Entziehung die Rede ist;

"Erlaubnis zum führen von Kraftfahrzeugen Ungeeignetheit demnächst entzogen werden wird(...)"

Ich dachte, dass setzt erst ab 1.5 Promille ein.
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Lor9
Beitrag 30.09.2022, 14:22
Beitrag #16


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Nein,

ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat nach §316 die Folgen sind Führerscheinentzug (Fahrerlaubnis wird komplett entzogen) und dir wird eine Sperrfrist von ca. 9-12 Monaten auferlegt, 6 Monate vor Sperrfristende kannst du dann mit Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Führungszeugnis deinen Führerschein neu Beantragen.

Ab 1,6 würde dir zwingend zusätzlich eine MPU auferlegt werden. Eine MPU kann aber auch zwischen 1,1-1,6 Promille auferlegt werden wenn der Verdacht auf Alkoholmissbrauch besteht z.B das fehlen von Ausfallerscheinungen.

Ich bin mir aber sicher dass du hier gut aufgehoben bist die erfahrenen User hier sind echte Profis in diesem Bereich smile.gif
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F117
Beitrag 30.09.2022, 14:39
Beitrag #17


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Ich habe meine Lesebrille nicht dabei, könnte mal einer das Bild noch größer machen?

ranting.gif


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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markuskl
Beitrag 30.09.2022, 14:56
Beitrag #18


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Sorry, scheiß Smartphone unsure.gif
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nachteule
Beitrag 30.09.2022, 23:39
Beitrag #19


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Hallo, markuskl,

die vertauschten Zeitangaben sind ein heilbarer Mangel, zumal dies ja so oder so offensichtlich erst einmal nur der Anhörbogen der Staatsanwaltschaft ist.

Hier hat vermutlich die Mitarbeiterin der Schreibstelle etwas geschludert, aber am Ergebnis an sich ändert das überhaupt nichts.

Fakt ist: Du bist mit einem Wert von mehr als 1,1 Promille mit dem KFZ gefahren und erwischt worden.

Ab 1,1 Promille wird die Fahrerlaubnis entzogen und damit ist für Dich der Drops gelutscht.

Eine Rückrechnung wird es m. E. auch nicht geben.

Wenn Du angibst, dass Du mit einem Strafbefehl einverstanden bist, entscheidet der Staatsanwalt über das Strafmaß und wenn Du dieses dann akzeptierst, gibt es keine Gerichtsverhandlung.

Bist Du nicht einverstanden, ist damit zu rechnen, dass der Fall vor das zuständige Amtsgericht geht und je nachdem, wie der Richter das Ganze dann, nachdem er Dich und die Zeugen (hier die Polizeibeamten) angehört hat, kann es auch sein dass das Strafmaß höher ausfällt (so mancher Richter geht bei höheren Promillewerten gerne mal von einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt aus).

Viele Grüße,

Nachteule



--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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markuskl
Beitrag 04.01.2023, 08:27
Beitrag #20


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Guten Morgen,

ich hatte nun den Strafbefehl erhalten und wollte das nicht vorenthalten.

50 Tagessätze sind zu zahlen, zzgl. der Verfahrensgebühr.

Führerscheinsperre: 11 Monate

---

So wie ich das verstanden habe, kann ich 6 Monate vor dem Ablauf der 11 Monate einen neuen Antrag bei der Führerscheinstelle einreichen.

Grüße.
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Jens
Beitrag 04.01.2023, 09:14
Beitrag #21


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Zitat (markuskl @ 04.01.2023, 08:27) *
So wie ich das verstanden habe, kann ich 6 Monate vor dem Ablauf der 11 Monate einen neuen Antrag bei der Führerscheinstelle einreichen.

Richtig


--------------------
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Kai R.
Beitrag 04.01.2023, 09:40
Beitrag #22


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wobei sich die 11 Monate ab Datum des Strafbefehls berechnen.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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markuskl
Beitrag 15.11.2023, 13:07
Beitrag #23


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Moin.

Letztes Jahr im September wurde ich alkoholisiert am Steuer erwischt. Ein Riesen Fehler, der mich ein lebenlang lehren wird.

Festgestellt wurden:

BAK 1,25 zum Entnahmezeitpunkt (1:55 Uhr)
Bedeutet zur Tatzeit mindestens 1.5% gegen 23.06 Uhr.

Es gab ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr mit einer 9-monatigen Sperrfrist.

Kurz vor Ablauf bin ich mit allen Notwendigen Dokumenten (Ausweis, Lichtbild, Erste-Hilfe Nachweis und Sehtest) zur Führerscheinstelle gegangen und habe eine Neuerteilung nach Entzug beantragt.

Die Dame war äußerst freundlich. Die Gebühr war fällig. Auf der Rechnung steht "Neuerteilung FE nach Entzug ohne MPU". Das Führungszeugnis solle ich nachreichen, wenn das vorliegt, könne man eine vorläufige FE erteilen.

Letzte Woche war ich nun erneut bei der Führerscheinstelle um mein Führungszeugnis abzugeben. Die Dame bekam große Augen und sagte im O-Ton "sie spazieren doch jetzt nicht mit einem Führerschein hier raus? Da steht eine MPU im Raum".

Da war ich mächtig schockiert.

Tatsache ist:

Im Führungszeugnis steht, natürlich, die fahrlässige Trunkenheit im Verkehr, sowie ein Straftatbestand aus 2018 (Betrug in besonders schweren Fall). Dabei ging es allerdings nicht um Urkundenfälschung o.ä. Ihr lag noch der Tatvorwaurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Das ist 5 Jahre her und war zum Antragszeitpunkt noch nicht verjährt. Inzwischen ist es verjährt, aus dem Führungszeugnis gelöscht, der FE-Behörde allerdings noch bekannt.

Kurz zum Hintergrund: noch während der Ermittlung habe ich die Fahrerlaubnis in einem Expressskurs (14 Tage) gemacht. Ich bin also seit knapp 4.5 Jahren im Besitz der Klasse B.

Mein Punktekonto liegt bei 5 Punkten. 3 Punkte wegen der Trunkenheit und zwei Punkte von vor 2 Jahren wegen überhöhter Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft.

Zuvor bin ich nie mit Alkohol, aggressiven Verhalten, Anzeigen oder sonstigen Dingen aktenkundig geworden. Nach meinem Verständnis ist bei Ersttätern unter 1.6% keine MPU anzuordnen - vorausgesetzt man ist vorher nicht auffällig gewesen oder hatte mit Drogen oder entsprechenden Straftaten Kontakt (bei mir nicht der Fall).

Ist es jetzt, von eurer Erfahrung heraus, wirklich wahrscheinlich, dass eine MPU bei mir als Ersttäter angeordnet wird?

Ich danke vielmals.-
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ulm
Beitrag 15.11.2023, 14:28
Beitrag #24


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ToxicWaste
Beitrag 15.11.2023, 18:34
Beitrag #25


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Zitat (markuskl @ 15.11.2023, 14:07) *
[...] Straftatbestand aus 2018 (Betrug in besonders schweren Fall). [...]
[...]Tatvorwaurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis[...]


Zuvor bin ich nie mit Alkohol, aggressiven Verhalten, Anzeigen oder sonstigen Dingen aktenkundig geworden.


Öhm, kann es sein, dass du dir da was schönredest? Betrug und fahren ohne subsumiere ich jetzt mal unter den sonstigen Dingen, mit denen du nie aufgefallen bist.
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markuskl
Beitrag 15.11.2023, 18:55
Beitrag #26


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Moin,

der Einwand ist verständlich, allerdings geht es hier um die Frage, ob eine MPU bei unter 1.6% wahrscheinlich sein könnte.

Fakt ist: das fahren ohne FE ist verjährt, darf dementsprechend nicht zur Beurteilung hinzugezogen werden.

Betrug ist natürlich alles andere als kleinzureden, der Tatzeitpunkt war allerdings vor 10 Jahren. Hier geht es um die persönliche Eignung.

Mit "sonstigen Straftaten" meine ich: Gewalt, Drogen, andere Verkehrsvergehen, oder erneute Auffäligkeit mit Alkohol.

Es gibt so etwas wie Rechtsfrieden, dafür gibt es die Verjährung.

Ich bin mir dieser Taten bewusst.

Dennoch die Frage; ist eine MPU anzuordnen.
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Q-Treiberin
Beitrag 15.11.2023, 19:16
Beitrag #27


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Zitat (markuskl @ 04.01.2023, 08:27) *
Führerscheinsperre: 11 Monate

Zitat (markuskl @ 15.11.2023, 13:07) *
Es gab ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr mit einer 9-monatigen Sperrfrist.
Wieviele waren es denn nun wirklich?


--------------------
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markuskl
Beitrag 15.11.2023, 19:22
Beitrag #28


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abstinent
Beitrag 15.11.2023, 21:12
Beitrag #29


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Könnte es sein, dass die Dame in der Fsst. die Trunkenheit im Führungszeugnis versehentlich als alte und somit bereits vorliegende frühere Tat wertete?

Wie geht's denn jetzt weiter? Die Fsst. hat ja eigentlich schon kassiert und müsste eine Nicht-Wiedererteilung ja irgendwie schriftlich begründen...

Ist in deiner Akte dokumentiert, dass du keinerlei Ausfallerscheinungen hattest?
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gruenerTeich
Beitrag 15.11.2023, 21:29
Beitrag #30


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Hat man dir den Führerschein in die Hand gedrückt?

Dann hat die FEB Pech, die FE wurde erteilt.
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Jens
Beitrag 16.11.2023, 06:47
Beitrag #31


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Zitat (markuskl @ 15.11.2023, 13:07) *
Ihr lag noch der Tatvorwaurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.
Was gabs damals dafür als Strafe?


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markuskl
Beitrag 16.11.2023, 10:07
Beitrag #32


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@Jens: 40 Tagessätze (Strafbefehl)

@gruenerTeich: Nein, für die Erteilung fehlte das Führungszeugnis, was beantragt, aber noch nicht zugestellt war. Jetzt wo ich es hatte und einen Termin vereinbart hatte, sagte sie mir, dass man das erst prüfen müsse. Stünde ja MPU im raum.

Genehmigt ist da noch nichts. Lediglich die Gebühren habe ich bereits entrichtet und zwar für:

Neuerteilung nach Entzug, ohne MPU (O-Ton)
Vorläufiger Führerschein
Führerscheindruck
Direktversand von Führerschein
Auskunft KBA
Eintragung KBA

Die Dame, bei der ich das beantragt hatte, sagte mir lediglich "MPU steht ja nicht an, wenn die Dokumente vollständig sind, können wir auch einen vorläufigen Führerschein ausstellen".

Deshalb die Verwirrung.
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Q-Treiberin
Beitrag 16.11.2023, 13:51
Beitrag #33


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Zitat (markuskl @ 16.11.2023, 10:07) *
@Jens: 40 Tagessätze (Strafbefehl)
Mit oder ohne Sperrfrist?


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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markuskl
Beitrag 17.11.2023, 08:44
Beitrag #34


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Ohne Sperrfrist.
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auchdasnoch
Beitrag 20.11.2023, 14:47
Beitrag #35


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Wie kam es denn damals zur Kontrolle, oder anders gefragt: Warum hatte die Polizei Dich angehalten? War Deine Fahrweise irgendwie auffällig?

Was hat es mit
Zitat (markuskl @ 15.11.2023, 13:07) *
Bedeutet zur Tatzeit mindestens 1.5% gegen 23.06 Uhr
auf sich? Steht das im Strafbefehl?

Hat die Sachbearbeiterin begründet, warum eine MPU im Raum stehen könnte?

Und ganz wichtig, aber darauf zielt auch meine erste Frage ab:
Zitat (abstinent @ 15.11.2023, 21:12) *
Ist in deiner Akte dokumentiert, dass du keinerlei Ausfallerscheinungen hattest?



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markuskl
Beitrag 20.11.2023, 19:02
Beitrag #36


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Zu:
Bedeutet zur Tatzeit mindestens 1.5% gegen 23.06 Uhr

Das steht 1zu1 so im Strafbefehl.

Zu:
Hat die Sachbearbeiterin begründet, warum eine MPU im Raum stehen könnte?

Nein, sie hat lediglich Unterlagen entgegengenommen. Die Dame, bei der ich den Antrag gestellt hatte, sagte, es sei soweit klar, ohne MPU, wenn das Zeugnis vorliegt, gibt es die vorläufige Fahrerlaubnis. Sie meinte nur, damit und ohne Fahrerlaubnis stehe das 50/50, könne sie nicht sagen. Daraufhin sagte ich, dass das bereits verjährt sei. Sie lachte und sagte, hier verjährt nichts. Es steht ja da.

Zu:
Ist in deiner Akte dokumentiert, dass du keinerlei Ausfallerscheinungen hattest?

Das kann ich nicht sagen. Ich habe keine Akteneinsicht genommen, die Sachlage war klar, die Sperrfrist mit 9 Monaten verhältnismäßig gering. Ein Anwalt hätte nicht mehr helfen können. Als Ersttäter mit unter 1.6% bin ich davon ausgegangen, dass keine MPU im Raum steht.

Der Grund war:
Es war kurz vor Mitternacht. Kein auffälliges Fahrverhalten, bei einer Ampelschaltung von Grün auf Rot, bin ich innerhalb der "Sekundenregel" über Orange gefahren. Der Polizeibeamte wollte eigtl. ein Bußgeld verhängen (sie fuhren hinter mir). Das war der Grund.
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Kai R.
Beitrag 20.11.2023, 21:42
Beitrag #37


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Ohne Ausfallerscheinungen ist bei dem Promillewert nicht gut für Dich. Da kann man schon Alkoholgewöhnung unterstellen.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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auchdasnoch
Beitrag 21.11.2023, 08:48
Beitrag #38


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Schließe mich Kai an. Eine MPU ist zwar nicht sicher, kann aber leider auch nicht ausgeschlossen werden. Da wirst Du einfach abwarten müssen.
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Bulli88
Beitrag 21.11.2023, 17:18
Beitrag #39


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Moin moin…vielleicht hilft dir das ja weiter…wurde letztes Jahr mit 1,38 Promile angehalten…BAK wert auch 1,38…Führerscheinentzug 11 Monate… null negative Eintragungen im FAER…. Ausfallerscheinungen beim fahren und artikulieren…. Führerschein ohne MPU wieder bekommen…Ausfallerscheinungen müssen aber polizeilich dokumentiert sein…ich denke wenn dies nicht der Fall ist, geht man davon aus das man(n) ein Gewohnheitstrinker ist…wie gesagt das sind meine Erfahrungen kann natürlich in ihren Fall völlig anderst sein…es war mir jedenfalls eine Lehre was mir definitiv nie wieder passieren wird!!!
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Q-Treiberin
Beitrag 21.11.2023, 18:48
Beitrag #40


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Zitat (Bulli88 @ 21.11.2023, 17:18) *
Ausfallerscheinungen beim fahren und artikulieren….
Genau das ist der Unterschied zum TE…. er hatte eben keine dokumentierten Ausfallerscheinungen.


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auchdasnoch
Beitrag 22.11.2023, 08:29
Beitrag #41


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Zitat (Q-Treiberin @ 21.11.2023, 18:48) *
Genau das ist der Unterschied zum TE…. er hatte eben keine dokumentierten Ausfallerscheinungen.

Das ist aber nicht der einzige Unterschied. Die auf den Tatzeitpunkt zurückgerechnete BAK lag mit 1,5‰ bei Markus höher, als bei Bulli, und nur knapp unter den "magischen 1,6‰. Zudem hatte Markus zum Zeitpunkt der Antragstellung noch zwei weitere Einträge im Führungszeugnis, was belegt, dass er es mit der Einhaltung von Regeln und Gesetzen mitunter nicht so ganz genau nimmt. Die beiden Einträge waren zwar nicht einschlägig, aber zumindest ein Eintrag hatte einen Bezug zum motorisierten Straßenverkehr. Da kann ein Sachbearbeiter einer Fahrerlaubnisbehörde durchaus mal ins Grübeln kommen.
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markuskl
Beitrag 23.11.2023, 08:46
Beitrag #42


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Das stimmt, auch wenn die Taten recht lange her sind und das fahren ohne FE nach mehr als 5 Jahren verjährt sein dürfte.

Im Führungszeugnis wird es nicht mehr aufgeführt und die Punkte sind ebenfalls beim KBA gelöscht. Es liegt halt "nur" der Behörde vor.

Das "mindestens 1.5%" ist mir natürlich auch ein Dorn im Auge. Allerdings habe ich keine Angaben zum Konsum und Trinkende gegeben, sodass zum Zeitpunkt der Blutentnahme nach meinem Verständnis die Anflutungsphase nicht mit dazugerechnet hätte werden dürfen.

Es steht aber drin, der Strafbefehl ist rechtskräftig, anscheinend ist das eine 50/50 Sache.

Ich werde euch definitiv auf dem laufenden halten.
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markuskl
Beitrag 15.12.2023, 20:25
Beitrag #43


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Moin,

kurz zum Sachstand:

Die telefonische Rückfrage ergab, dass Urteile angefordert worden sind. Ich nehme an, es geht um den Eintrag aus dem Führungszeugnis.

Nun habe ich mir beim KBA online eine Auskunft eingeholt. Eine Eintragung wurde heute (Zufall) gelöscht, das Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde getilgt, die Punkte (waren 2 Punkte) wurden ebenfalls getilgt. Nun liegt der Führerscheinbehörde diese Information vor: darf sie dennoch verwertet werden, oder macht es mehr Sinn, den Antrag zurückzuziehen, zu einem späteren Zeitpunkt den Antrag neu zu stellen, sodass der Eintrag aus dem Führungszeugnis und dem Fahreignungsregister nicht mehr vorhanden ist?

In der Führerscheinakte wird es sicherlich noch vorhanden sein, nur dürfte es doch zu dem Zeitpunkt nicht mehr für die Entscheidung herangezogen werden, oder irre ich mich da vollkommen?

Grüße.
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markuskl
Beitrag 08.02.2024, 12:36
Beitrag #44


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Moin.

Ich hatte heute mal zaghaft angefragt und die Sachbearbeiterin angerufen.

Die erste Frage war, ob ich mir schon eine Begutachtungsstelle rausgesucht habe. Daraufhin antwortete ich, dass noch gar nicht klar sei, ob eine MPU angeordnet wird oder nicht.

Sie stimmte zu und sagte, dass sie ja zuerst die Urteile prüfen müsse, diese seien aber angekommen. O-Ton war "da muss man gucken, wenn jemand öfters Straßenverkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist".


Die Punkte und die Vorstrafe wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sind inzwischen getilgt/gelöscht, die Fahrerlaubnisbehörde hat allerdings durch den Antrag Kenntnis. Das war echt dumm von mir, hätte ich ihn doch 1.5 Monate später gestellt!

So insgesamt, so freundlich die Dame auch war, klang das eher so, als hätte sie es für sich schon entschieden gehabt.

Das zum aktuellen Stand.
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markuskl
Beitrag 12.03.2024, 08:29
Beitrag #45


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Guten Morgen,

ich hatte per eMail zu meiner Rückfrage eine Antwort erhalten.

Eine MPU lässt sich aufgrund der Eintragung fahrlässige Trunkenheit im Verkehr sowie der Eintragungen im Führungszeugnis nicht vermeiden.

Die MPU Anordnung wird mir demnächst zugestellt.

Die Fragestellung wird sein:
Ist aufgrund der Straftaten zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist aus 2018, bereits verjährt und inzwischen auch nicht mehr beim KBA gespeichert, wird wohl aber dennoch für die Beurteilung verwertet, weil es in der Führerscheinakte zu finden ist.

Nun weiß ich nicht wie es weitergeht. Ich würde gerne einen Vorbereitungskurs machen, so wie die Fragestellung sein wird, geht es wohl aber nicht um Abstinenznachweise oder Alkoholaufarbeitung.

Bedeutet für mich; ich kümmere mich um eine MPU Vorbereitung, ziehe den Antrag nicht zurück und suche eine Begutachtungsstelle raus?


Vielen lieben Dank und Grüße.
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Jens
Beitrag 12.03.2024, 08:54
Beitrag #46


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Zitat (markuskl @ 12.03.2024, 08:29) *
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist aus 2018, bereits verjährt und inzwischen auch nicht mehr beim KBA gespeichert, wird wohl aber dennoch für die Beurteilung verwertet, weil es in der Führerscheinakte zu finden ist.

Das ist rechtswidrig. § 29 Abs. 7 StVG schreibt vor, dass die Tat nach der Löschung nicht mehr für die Beurteilung der Eignung und nicht mehr zu deinem Nachteil verwertet werden darf.
Die Behörde muss gemäß § 11 Abs. 6 FeV die Führerscheinakte, bevor sie diese an eine Begutachtungsstelle verschickt, um alle unter einem Verwertungsverbot stehenden Inhalte bereinigen. D.h. die Fahrt ohne Fahrerlaubnis ist aus der Akte zu entfernen und kann bei der MPU keine Rolle spielen.

Dies würde ich der Behörde so mitteilen.


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markuskl
Beitrag 12.03.2024, 08:59
Beitrag #47


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Ich muss dazusagen, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung im Oktober 23 der Eintrag noch vorhanden war. Die Löschung erfolgte am 18. Januar.

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Jens
Beitrag 12.03.2024, 09:21
Beitrag #48


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Ja. Aber inzwischen ist März, und damit ist die Fahrt nicht mehr verwertbar.


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markuskl
Beitrag 12.03.2024, 09:31
Beitrag #49


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Ich hatte das direkt und freundlich bei der Sachbearbeiterin angemerkt. Die Antwort lautet:

Zitat
zum Zeitpunkt der Antragstellung war dieser Eintrag noch vorhanden.

Ich werde dieses nochmal vor Versendung der Akte prüfen.


Nun ist die Frage, ob es nicht Sinn macht, den Antrag zurückzuziehen, Einsicht in die Akte zu nehmen um dann diese Eintragungen zu reklamieren. Die Entscheidung zur MPU scheinen ja die Straftaten Fahren ohne Fahrerlaubnis und der Betrug zu sein, wobei letzteres mit Verkehrsrechtlichen Vorschriften nicht im Zusammenhang steht.

Bei einem neuen Antrag wäre der Eintrag beim KBA und im Führungszeugnis dann nicht mehr vorhanden.
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markuskl
Beitrag 27.06.2024, 15:05
Beitrag #50


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Hallo zusammen.

Ich bräuchte wirklich Hilfe.

Folgendes hat sich inzwischen ergeben:

Die Sachbearbeiterin wollte eine MPU mit der Aussage: eine MPU lässt sich aufgrund der Aktenlage (Führen eines Kfz während eines Fahrverbotes, fahrlässige Trunkenheit im Verkehr sowie der Eintragungen im Führungszeugnis) leider nicht vermeiden.

Die Fragestellung bei der MPU wäre: „Ist aufgrund der Straftaten zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?“


Tatsächlich habe ich aber noch nie ein Kfz während eines Fahrverbotes gefahren, sondern hatte einen Eintrag wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis erhielt ich nach der Sperrzeit.

Ich hatte das Gefühl, dass es aber keinen Sinn ergibt, in die Diskussion zu gehen.


Inzwischen sind die Straftaten verjährt und aus dem Führungszeugnis und im FAER Register gelöscht (alle). Im Führungszeugnis gibt es nur noch ein Eintrag: Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr.


Den Führerscheinantrag habe ich inzwischen zurückgezogen. Eine MPU wäre andernfalls angeordnet worden.


Meine Idee war es nun Akteneinsicht vorzunehmen um dort die verjährten Dokumente und Urteile, die sie zuvor angefordert hatte, löschen zu lassen.

Im Nachgang erneut den Antrag auf Neuerteilung stellen, denn: eine erneute MPU mit dieser Fragestellung würde so nicht mehr zur Debatte stehen.


Macht das Sinn, oder denke ich zu optimistisch?

Liebe Grüße
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