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> eScooter - Trunkenheit im Verkehr - 1.6
Kai R.
Beitrag 19.10.2023, 09:37
Beitrag #151


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Auf der Basis der ersten Maßnahmen
- Abstinenz
- Beratung bei der Caritas
- Verkehrspsychologe

kann man überlegen, der Staatsanwaltschaft einen Brief zu schreiben. Darin
- Bedauern über den Vorfall
- Schilderung der Sachlage (nur umparken, Fahrt nicht geplant, generell Trennung von Fahren und Konsum)
- Schilderung der bereits ergriffenen Maßnahmen, um das Konsumproblem anzugehen (s. oben)
- Bitte um Prüfung, ob eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlungsauflage an eine Organisation zur Suchtprävention (o.ä., würde ich aber konkret benennen) möglich ist

Kostet nichts und kann die Staatsanwaltschaft milde stimmen.


--------------------
Grüße

Kai

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Krystel887
Beitrag 19.10.2023, 11:35
Beitrag #152


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Strafbefehl abwarten und dann Einspruch einlegen und schreiben?

Oder direkt schreiben?

Vorher einen Anwalt drauf schauen lassen?
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gruenerTeich
Beitrag 19.10.2023, 11:40
Beitrag #153


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Eingestellt wird damit nichts, aber die Strafhöhe vielleicht um 10-15 TS runter gesetzt.

Direkt schreiben an StA vor Strafbefehl
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Krystel887
Beitrag 19.10.2023, 11:47
Beitrag #154


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Zum einen sehe ich immer noch das hier gegeben:
Zitat (Krystel887 @ 04.10.2023, 12:54) *
„Eine Ausnahme wegen in der Tat liegender Umstände setzt voraus, das diese sich hinsichtlich Gewicht, Anlass, Motivation oder sonstiger Umstände vom Durchschnittsfall deutlich abhebt (Fischer, a.a.O., § 69 Rn, 26)“


und zum anderen hat @mir mir hier noch sehr wertvolle Punkte zur Verfügung gestellt:
Zitat (mir @ 04.10.2023, 14:35) *
Ich sehe da verschiedene Argumentationslinien, die für Dich sprechen:

Die Trunkenheit im Verkehr nach § STGB § 316 ist Indiztat nach Nr. 2. Fälle im unteren Unrechtsbereich dieses Delikts wie etwa das bloße Besteigen oder Anlassen eines Motorrades macht die Prüfung des Entfalls der Indizwirkung erforderlich (Schönke/Schröder/Stree StGB § 69, Rn. 36) - zitiert nach Heuchemer/BeckOK § 69 Rn. 40.

Deine geringe Fahrtstrecke, die über die Abrechnung nachweisbar ist, und die Motivation, den Roller dort nur abzustellen, könnte in die Richtung gewertet werden. Auch dass Du nur mit Muskelkraft bewegt hast, spielt eine Rolle, wenn man's Dir glaubt.

Hierzu BeckOK StGB/Heuchemer StGB § 69 Rn. 44: Eine abweichende Beurteilung wurde vorgenommen bei einer Trunkenheitsfahrt von wenigen Metern, um ein verkehrswidrig abgestelltes Fahrzeug in eine ordnungsgemäße Parkposition zu bringen (OLG Stuttgart NJW 1987 142; LG Gera StV 2000, 262).

Zudem könnte auch der Zweck des Entzugs der FE bereits vorher erreicht sein. Ich würde durchaus zum sofortigen Sammeln von Abstinenznachweisen anfangen, weil auch das geeignet ist, das Gericht davon zu überzeugen, dass keine Sucht vorliegt und Du bereits daraus gelernt hast, so dass der Entzug der FE gar nicht nötig ist.


deshalb glaube ich (oder hoffe ich) dass die sich wirklich sehr schwer tun würden das volle Strafmaß auszuschöpfen und sich ggf. sogar mit einer Einstellung durch Auflage (Bezahlung von x€ an e.g. die Caritas) zufrieden geben.

Das alles würde mich natürlich nicht vor einer MPU retten.
Und das weiß das Gericht auch selbst.

Aber die größten Sorgen (Verlust FE und Tagessätze) sind erst mal weg.

Tagessätze wären insoweit kritisch, da ich in einem Beruf arbeite wo man Sicherheitsüberprüft wird (Ü2) - wenn das BMWi von den Tagessätzen Wind bekommt ist die Ü2 vermutlich Geschichte und ich bin meinen Job los. sad.gif
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gruenerTeich
Beitrag 19.10.2023, 14:51
Beitrag #155


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Ich halte es für aussichtslos, hier auf eine staatsanwaltschaftliche Einstellung zu hoffen.

Der Verkehrsstaatsanwalt, der das verfügt, dürfte innerhalb weniger Tage bei seinem Gruppenleiter antanzen.
Sofern er hier überhaupt so verfügen dürfte.
Tf mit Kraftfahrzeugen sind wegen der Indizwirkung der Ungeeignetheit einfach nicht einstellungsfähig. Da muss ein Gericht entscheiden, ob die Ungeeignet zum Führen von Kfz noch besteht. Das hat der Gesetzgeber im 69 StGB klar zum Ausdruck gebracht.
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Krystel887
Beitrag 19.10.2023, 14:55
Beitrag #156


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Das heißt ich warte definitiv auf den Strafbefehl und lege dann einen Einspruch ein?

Alles andere macht ja keinen Sinn - jetzt einen Brief zu schreiben würde mich in der Verhandlung "entwaffnen" weil ich vielleicht auch Sachen reinschreibe wo ein Anwalt nach Akteneinsicht sagt, dass man das hätte anders angehen können.

Bspw. wenn die Polizisten komische Aussagen gemacht hätten.

Außerdem habe ich dann meinen FE bis zur Verhandlung und kann bis dahin schon AN und Bescheinigung über Termine bei Caritas und VP vorlegen, was ja auch ganz nett ist.
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gruenerTeich
Beitrag 19.10.2023, 15:00
Beitrag #157


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Ohne Aktenkenntniss irgendwas zur Sache auszusagen, macht in der Tat nur Sinn, wenn man gestehen möchte. Wobei hier ein Geständnis vielleicht nicht die schlechteste Wahl wäre, aber das soll ausdrücklich keine Aufforderung dazu sein.

Die Nachweise kann man aber trotzdem einreichen. Damit macht man kein Aussage zum Tatvorwurf. Sondern man macht der Justiz lediglich deutlich, dass man sein Alkoholproblem erkannt hat und dies angeht. Das kann nur zu den Gunsten des Beschuldigten gehen und positiven Einfluss auf die Strafe haben. Ein solches Nachtatverhalten ist nämlich nicht selbstverständlich.
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Krystel887
Beitrag 19.10.2023, 15:05
Beitrag #158


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Aber das kann ich doch alles auch noch vorbringen, wenn ich den Strafbefehl erhalten habe?
Oder ändert das irgendwas wenn ich es jetzt mache außer dass dann im SB vielleicht was kleineres drin steht?
Es hat doch keinen Vorteil?

Ich würde es ja gerne auf eine Verhandlung ankommen lassen und diese mit den Worten: "Ich gebe alles zu" beginnen.

Was hätte es für Vorteile wenn ich jetzt schon alles zugebe? Außer dass ich mir vielleicht ins eigene Knie schieße?

Kann ich eigentlich selbst Akteneinsicht fordern oder kann das nur ein Anwalt?
Brauche ich in einer Verhandlung einen Anwalt oder kann ich mich selbst "verteidigen"?
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Johnny2023
Beitrag 19.10.2023, 15:57
Beitrag #159


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Zitat (gruenerTeich @ 19.10.2023, 15:51) *
Tf mit Kraftfahrzeugen sind wegen der Indizwirkung der Ungeeignetheit einfach nicht einstellungsfähig. Da muss ein Gericht entscheiden, ob die Ungeeignet zum Führen von Kfz noch besteht. Das hat der Gesetzgeber im 69 StGB klar zum Ausdruck gebracht.

Bzw. ob es ein Regelfall ist und deshalb der Führerschein entzogen werden kann. Dagegen muss argumentiert werden. "Besondere Umstände"

Mein Verkehrsanwalt sagte mir, dass er beim E Scooter eine Einstellung nicht hinbekommt (wenn man quasi vom Scooter gezogen wurde), jedoch den Entzug der Fahrerlaubnis in manchen Fällen abwenden konnte... das auch schon im Strafbefehl, wo es dann nur ein Fahrverbot gab, denn dieser wird ja auch vom Gericht geprüft.

Im Prinzip gehts bei der Themenerstellerin ja nur darum, ob sie noch ein wenig bis zur MPU Aufforderung den Lappen behält oder ob er mit Sperrfrist entzogen wird. Ich persöhnlich würde lieber schriftlich Argumentieren und es nicht auf eine Verhandlung ohne Anwalt zukommen lassen. Gehst du mit Anwalt in eine Verhandlung, wirst du denken "Der hat mich jetzt 800-1000 Euro gekostet, für quasi gar nichts".
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Johnny2023
Beitrag 19.10.2023, 16:23
Beitrag #160


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Zitat (Krystel887 @ 19.10.2023, 16:05) *
Ich würde es ja gerne auf eine Verhandlung ankommen lassen und diese mit den Worten: "Ich gebe alles zu" beginnen.

Wenn man mit dem Satz die eigene Einlassung beginnt, sollte man wirklich eine Verhandlung vermeiden oder nur mit Anwalt auftreten.
Du kannst dich auch um Kopf und Kragen reden; bedenke, dass bswp. deine Aussagen zu Trinkgewohnheiten auch für den Gutachter bei der MPU interessant sind. "Na dann lass ich das halt weg", so einfach ist das nicht.

Zitat
Tagessätze wären insoweit kritisch, da ich in einem Beruf arbeite wo man Sicherheitsüberprüft wird (Ü2) - wenn das BMWi von den Tagessätzen Wind bekommt ist die Ü2 vermutlich Geschichte und ich bin meinen Job los. sad.gif


also ICH würde mich ja als erster darüber informieren... alles andere ist doch erstmal irrelevant.
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Kai R.
Beitrag 19.10.2023, 18:43
Beitrag #161


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Wenn Einlassung, dann vor dem Strafbefehl. Dann kann der Staatsanwalt alle entlastenden Argumente berücksichtigen. Auf keinen Fall würde ich Einspruch einlegen und auf eine Verhandlung warten. Was bringt es Dir, wenn Du vier Monate auf eine Verhandlung wartest, dort alles vorbringst und dann mit 3 Monaten Fahrverbot rausgehst? Dann ist die FE auch 7 Monate weg.

Was man schreiben kann (meiner Meinung nach gefahrlos) steht oben. Wenn Du das alleine nicht hinbekommst, musst Du halt zum Anwalt. Lohnen wird er sich (außer am Führerschein hängt wirklich Deine Existenz) nicht.

Zitat
Außerdem habe ich dann meinen FE bis zur Verhandlung

Davon würde ich nicht ausgehen


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Grüße

Kai

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Krystel887
Beitrag 19.10.2023, 23:25
Beitrag #162


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Zitat (Kai R. @ 19.10.2023, 19:43) *
Wenn Einlassung, dann vor dem Strafbefehl.


Kann ich dir irgendwie meinen ersten Entwurf der Einlassung zukommen lassen, dass du mal draufschaust?
Will es jetzt ungern hier öffentlich rein posten. 😅
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Alex79
Beitrag 20.10.2023, 05:36
Beitrag #163


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Zitat (Krystel887 @ 19.10.2023, 12:47) *
Tagessätze wären insoweit kritisch, da ich in einem Beruf arbeite wo man Sicherheitsüberprüft wird (Ü2) - wenn das BMWi von den Tagessätzen Wind bekommt ist die Ü2 vermutlich Geschichte und ich bin meinen Job los. sad.gif

Unwahrscheinlich, beim ersten fahrlässigen Verstoß im Straßenverkehr.
Wichtig ist aber das du am besten sofort eine Meldung an deinen Sicherheitsbeauftragten machst, erfahren wird er es eh zeitnah und besser er erfährt es von dir als über den Staatsanwalt. (MiStra)

Solltest du aber in absehbarer Zeit erneut eine Straftat begehen, egal welche, könnte es dann tatsächlich langsam eng werden.
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Krystel887
Beitrag 20.10.2023, 07:11
Beitrag #164


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Zitat (Alex79 @ 20.10.2023, 06:36) *
Wichtig ist aber das du am besten sofort eine Meldung an deinen Sicherheitsbeauftragten machst, erfahren wird er es eh zeitnah und besser er erfährt es von dir als über den Staatsanwalt. (MiStra)


Hallo Alex,

Was heißt MiStra?

Ich würde erst mal die Füße still halten, bis ich irgendwas schwarz auf weiß vor mir habe.
Das gute ist auch, dass ich Anfang dieses Jahr meine Wiederholungsüberprüfung hatte (wegen Hochzeit).
Das heißt auch, dass ich frühestens in 4 Jahren erneut überprüft werde. Wenn die Geschichte sich jetzt nicht noch ein Jahr zieht, müsste sie ja vor der erneuten Überprüfung wieder getilgt sein. Somit würde keiner was davon erfahren?
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MsTaxi
Beitrag 20.10.2023, 07:36
Beitrag #165


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MiStra = Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)

Dort ist geregelt, wann an wen welche Infos über gegen dich laufende Strafsachen bekannt gegeben werden müssen.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Alex79
Beitrag 20.10.2023, 07:39
Beitrag #166


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Zitat (Krystel887 @ 20.10.2023, 08:11) *
Was heißt MiStra?

Ich würde erst mal die Füße still halten, bis ich irgendwas schwarz auf weiß vor mir habe.
Das gute ist auch, dass ich Anfang dieses Jahr meine Wiederholungsüberprüfung hatte (wegen Hochzeit).
Das heißt auch, dass ich frühestens in 4 Jahren erneut überprüft werde. Wenn die Geschichte sich jetzt nicht noch ein Jahr zieht, müsste sie ja vor der erneuten Überprüfung wieder getilgt sein. Somit würde keiner was davon erfahren?

Genau das ist das schlimmste was man eigentlich machen kann.
Bei der Sicherheitsüberprüfung geht es eigentlich hauptsächlich um Zuverlässigkeit.
Am ehesten kann man Menschen vertrauen die offen mit der Wahrheit umgehen.

MiStra steht für Anordnung über Mitteilung in Strafsachen.

Ok ... jetzt ist noch die Frage du beim Staat arbeitest oder nur für den Staat.
Arbeitest du beim Staat erfährt er es unmittelbar.

Spielt aber auch gar keine Rolle, denn anders als du denkst, erfährt die für dich zuständige Stelle für die Sicherheitsüberprüfung spätenstens bei der Wiederholung von deiner Straftat.

1. Wird ein unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt.
2. Wird auch eine Auskunft aus dem staatsanwaltlichen Verfahrensregister eingeholt.

Und du kannst dich drauf verlassen das die Verurteilung da auch in 4 Jahren noch drin steht.
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gruenerTeich
Beitrag 20.10.2023, 07:54
Beitrag #167


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Sofern das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister abgefragt wird, kommt es raus.
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Krystel887
Beitrag 20.10.2023, 08:11
Beitrag #168


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Ich arbeite bei einer Firma bei der der Staat Kunde ist.

Also würdet ihr jetzt den Strafbefehl nicht abwarten, sondern direkt zum Sicherheitsbeauftragten gehen?
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Krystel887
Beitrag 20.10.2023, 08:58
Beitrag #169


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Zitat (gruenerTeich @ 20.10.2023, 08:54) *
Sofern das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister abgefragt wird, kommt es raus.


?? "Die gespeicherten Daten sind zu löschen, sobald die rechtskräftige Verurteilung der betroffenen Person in das Bundeszentralregister eingetragen ist." ??
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gruenerTeich
Beitrag 20.10.2023, 09:47
Beitrag #170


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Das Verfahrensregister der StA ist vom Aufbau, Inhalt und Zweck grundverschieden vom BZR.
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Krystel887
Beitrag 20.10.2023, 09:55
Beitrag #171


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Hier (https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Polizei-Strafjustiz/National/Dateien-Justizbehoerden.html) steht, dass die Daten gelöscht werden müssen - sobald sie übertragen wurden.

Ist das nicht korrekt?
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Alex79
Beitrag 20.10.2023, 11:11
Beitrag #172


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Mit Sicherheit.
Das nützt dir aber nichts.
Denn wenn sie ins BZR übertragen wurden, sind die Daten von dort aus abrufbar.

Wie gesagt.
Mach wie du meinst, eine Verurteilung, auch Strafbefehl wird definitiv spätestens bei der nächsten Aktualisierung bei der zuständigen Behörde auf den Tisch kommen.

Denn die Behörde ruft nicht das normale Führungszeugnis ab, sondern das Führungszeugnis Belegart O.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 20.10.2023, 13:15
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Krystel887
Beitrag 20.10.2023, 11:43
Beitrag #173


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Zitat (Alex79 @ 20.10.2023, 12:11) *
Das nützt dir aber nichts.
Denn wenn sie ins BZR übertragen wurden, sind die Daten von dort aus abrufbar.


Tagessätze unter 90 verschwinden also nicht automatisch nach drei Jahren?
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Alex79
Beitrag 20.10.2023, 11:47
Beitrag #174


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Zitat (Krystel887 @ 20.10.2023, 12:43) *
Tagessätze unter 90 verschwinden also nicht automatisch nach drei Jahren?

Nö..

Zitat:"(1) Die Tilgungsfrist beträgt

1. fünf Jahre
bei Verurteilungen
a) zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,

https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html

Sorry, da muss ich schon etwas schmunzeln, dachtest du wirklich du kannst dich da mit div. Tilgungsfristen durchwurschteln?
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Krystel887
Beitrag 20.10.2023, 16:16
Beitrag #175


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Zitat (Alex79 @ 20.10.2023, 12:47) *
dachtest du wirklich du kannst dich da mit div. Tilgungsfristen durchwurschteln?


Ne. Um „durchwurschteln“ gehts nicht.

Ich werds auch dem Sicherheitsbeauftragten mitteilen. Nur mach ich das erst wenn ich das Strafmaß kenne.
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F117
Beitrag 20.10.2023, 22:30
Beitrag #176


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Sag mal, kannst Du nicht ein einziges Mal auf das hören, was die Profis Dir sagen, die Dir hier in ihrer Freizeit versuchen zu helfen? Dein ewiges Infragestellen geht sicher nicht nur mir gewaltig auf den Zünder.


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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Krystel887
Beitrag 21.10.2023, 11:02
Beitrag #177


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Zitat (F117 @ 20.10.2023, 23:30) *
Dein ewiges Infragestellen geht sicher nicht nur mir gewaltig auf den Zünder.


Wow. Krass.
Es geht hier um ziemlich weitreichende Entscheidungen.
Ist klar, dass ich nicht einfach wie ein Lemming hinterher laufe.
Ich muss mich da absichern und Gegenfragen stellen, herausfinden ob’s andere Optionen gibt.
Parallel Googeln…

Du musst mir nicht helfen oder mitlesen. Für alle die es tun bin ich dankbar.
Dann aber bitte sachlich bleiben. Sowas wie da oben hilft mir null.
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gruenerTeich
Beitrag 21.10.2023, 13:18
Beitrag #178


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Dann geh zum Anwalt, wenn du einen solch hohen Qualitätsanspruch erfüllt haben möchtest.
Den gibt's für gewöhnlich nämlich nicht für lau.
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F117
Beitrag 21.10.2023, 13:42
Beitrag #179


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Ja, wenn Frau Google das alles besser weiß als die User hier ...


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MsTaxi
Beitrag 21.10.2023, 15:43
Beitrag #180


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Lassen wir mal außer acht, dass die Ansprüche oder Hoffnungen von @Krystel vielleicht überzogen erscheinen mögen, eine echte Wahl hat er wohl nicht. Die Anzahl der TS bleibt nach unserem derzeitigen Kenntnisstand unter 90, also bleibt die Sache drei Jahre im BZR. Rauskommen wird es also wohl spätestens bei der nächsten Überprüfung und nur er könnte uns sagen, was er sich davon verspricht, den Sicherheitsbeauftragten erst zu informieren, wenn der Strafbefehl vorliegt. Meiner geringen Erfahrung mit diesem Arbeitsbereich nach kriegen Vorgesetzte fast ein Junges, wenn irgendein Mitarbeiter Blödsinn baut. Aber diese Erfahrungen sind schon älter, vielleicht ist da alles etwas relaxter geworden.


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Alex79
Beitrag 21.10.2023, 16:56
Beitrag #181


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Zitat (MsTaxi @ 21.10.2023, 16:43) *
Die Anzahl der TS bleibt nach unserem derzeitigen Kenntnisstand unter 90, also bleibt die Sache drei Jahre im BZR.

Nö, 5 Jahre. whistling.gif
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MsTaxi
Beitrag 21.10.2023, 17:05
Beitrag #182


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Macht es nicht besser. Aber egal, selbst als geschätzte, wertvolle Arbeitskraft sollte man mMn sofort mit offenen Karten spielen.


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Alex79
Beitrag 21.10.2023, 18:03
Beitrag #183


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Seh ich nicht anders...
Gerade in so einer Position.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 21.10.2023, 18:16
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Krystel887
Beitrag 21.10.2023, 20:36
Beitrag #184


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Zitat (MsTaxi @ 21.10.2023, 16:43) *
was er sich davon verspricht, den Sicherheitsbeauftragten erst zu informieren, wenn der Strafbefehl vorliegt.

Einfach erst mal die Füße still halten. Es besteht ja noch die Micro-Chance, dass es keine TS werden.
Warum soll ich jetzt schon meinen Vorgesetzten „Schalu machen“?
Ich sag ja auch nicht: wir versuchen jetzt ein Kind zu bekommen. Bereite dich bitte die nächsten drei Jahre darauf vor, dass ich irgendwann mal Elternzeit haben werde.

Zitat (MsTaxi @ 21.10.2023, 16:43) *
kriegen Vorgesetzte fast ein Junges

Mit dieser Redewendung kann ich nix anfangen. Was bedeutet das?
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abstinent
Beitrag 21.10.2023, 20:54
Beitrag #185


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Je nachdem wie gut du mit deinem Vorgesetzten kannst, würde ich ihn mal darüber informieren, dass zur Zeit ein Strafverfahren gegen dich läuft, Ausgang noch ungewiss.

Hätte den Vorteil du bist einer gewissen Schuldigkeit nachgekommen, wenn man dir mal vorwerfen sollte, etwas verschwiegen zu haben....
Und wenn du gut mit deinem Vorgesetzten kannst, wird er eh erstmal abwarten wollen, was überhaupt raus kommt.

Würde deine Zwickmühle etwas vereinfachen und du hättest dir erstmal nichts vorzuwerfen. Aber die Situation musst du einschätzen.

Wenn das in ein paar Jahren auf dem Tisch liegen sollte, ist es ne Sache der Abwägung. Wenn du dann proaktiv berichten kannt, du bist von Anfang an damit offen umgegangen und wolltest nichts verheimlichen, ist das bestimmt ein Pluspunkt.

Wenn dein Vorgesetzter vielleicht doch nicht so locker ist, warte erstmal auf den Strafbefehl. Oder gibt's bei euch irgendwo ne Verpflichtung laufende Strafverfahren zu melden?
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Krystel887
Beitrag 21.10.2023, 21:02
Beitrag #186


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Zitat (abstinent @ 21.10.2023, 21:54) *
Je nachdem wie gut du mit deinem Vorgesetzten kannst, würde ich ihn mal darüber informieren, dass zur Zeit ein Strafverfahren gegen dich läuft, Ausgang noch ungewiss.


Er ist eigentlich ziemlich locker und schätzt mich persönlich und meine Arbeitsleistung sehr.
Wie es der Zufall so will, habe ich am Montag meinen Halbjahres TALK.
Werde es da mal anbringen und fragen ob ich den Sicherheitsbeauftragten informieren soll oder wie er das sieht.
Soll ich zu den Promille was sagen? Größer 1.1 und das ich mit TS rechne müsste ja ausreichend sein, falls er überhaupt nachfragt.
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abstinent
Beitrag 21.10.2023, 21:19
Beitrag #187


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Würde deine Geschichte in Kurzform erzählen, klingt ja erstmal nach dumm gelaufen als nach vorsätzlicher wiederholter Straftat oder besoffen Autofahren. Promillezahl würde ich weglassen, wobei 1,6 auf Nachfrage ja erstmal auch nicht so schlimm klingen dürfte für jemanden der jetzt nicht so im Thema ist wie die Mitstreiter hier.

Glaube er dürfte eher "Mitleid" haben, als ein Fass mit dem Sicherheitsbeauftragten aufzumachen. Und du hast was auf der Habenseite, falls es irgendwann mal Thema sein wird.
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Krystel887
Beitrag 21.10.2023, 21:41
Beitrag #188


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Klingt nach einem vernünftigem Schlachtplan.

Thx.

Nochmal eine Frage die vermutlich untergegangen ist:
Kann ich selbst Akteneinsicht vornehmen oder kann das nur ein Anwalt?
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gruenerTeich
Beitrag 21.10.2023, 22:00
Beitrag #189


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Nur Anwalt.

Du selbst kannst nur Auszüge aus den Ermittlungsakten bei der StA einsehen. Wird aber ein Krampf, weil der StA erstmal entscheidet, was wichtig ist und du zu Gesicht bekommst.
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Krystel887
Beitrag 23.10.2023, 12:43
Beitrag #190


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Zitat (abstinent @ 21.10.2023, 22:19) *
Glaube er dürfte eher "Mitleid" haben, als ein Fass mit dem Sicherheitsbeauftragten aufzumachen.


Genau so war es. Ich soll ihm Bescheid geben wenn der SB rechtskräftig ist.
Dann wenden wir uns an die Sicherheit.
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abstinent
Beitrag 23.10.2023, 13:21
Beitrag #191


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Alles andere hätte mich auch überrascht;-)
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Krystel887
Beitrag 23.10.2023, 16:49
Beitrag #192


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Zitat (Kai R. @ 18.10.2023, 19:22) *
Zitat (Krystel887 @ 17.10.2023, 17:30) *

Montag ist der Termin.

Berichte mal, wie es war.


Caritas war ganz cool. Die Frau hat quasi alles bestätigt was ich hier auch schon mitbekommen habe.
Anwalt lohnt nur bei krass hoher Strafe und oder utopischen Sperrfristen.
Hat Werbung für ihren MPU Gruppen-Vorbereitungskurs gemacht und auch sonst noch viele Fragen von mir beantwortet.

Und das wichtigste: Sie hat mich ernst genommen.
Ist sehr zu empfehlen. 👌🏻
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Krystel887
Beitrag 30.10.2023, 23:29
Beitrag #193


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Hab morgen meine erste UA.
Wie mach ich das am besten, dass die Probe verwertbar ist?
Ich trinke durchschnittlich 2-3 Liter am Tag.
Darf ich direkt vor der Abgabe was trinken?
Wie viele Stunden vorher nix / wenig trinken?
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John Dalton
Beitrag 31.10.2023, 01:12
Beitrag #194


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Wurde das nicht bei der Anmeldung erklärt? Ich weiß es nicht mehr 100prozentig, meine aber mir wurde so was gesagt wie in den zwei Stunden vor Abgabe nicht mehr als 300 ml oder so in der Größenordnung. Ich hab immer versucht, einen Mittelweg zu finden aus bloß nicht zu viel trinken, aber doch so viel, dass es auch unter Aufsicht funktioniert zu pinkeln. Hatte da so meine Bedenken. Aufpassen würde ich mit harntreibenden Getränken wegen möglicher Verdünnung des Urins. Wobei ich immer Cola getrunken hab - hatte meine Termine aber auch immer eher morgens (feste Zeiten wegen Corona) - da ist der Urin ja eh was konzentrierter.
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Krystel887
Beitrag 31.10.2023, 14:07
Beitrag #195


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Warum fragen die Dudes einen nach der Drogengeschichte obwohl ich nur nen Etg Screening mache?
Was geht den das an? Wenn man das bejaht, wird das irgendwo vermerkt?
Koks? Speed? Heroin?
Hab alles verneint - als jugendlicher mal gekifft - hab ich gesagt.
Aber warum zum fick fragen die das?

Bin eh sehr enttäuscht von dem Laden (TÜV Süd Life Service) - Termin zwischen 10 und 11 war 9:50 da - drangekommen um 11:20.
War schon frech, dass man da 1.5h warten muss. Ist das bei jedem Labor so?
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John Dalton
Beitrag 31.10.2023, 15:56
Beitrag #196


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Willst Du da auch Deine MPU machen beim TÜV? Dann würde ich denen mal gepflegt überhaupt nichts erzählen von wegen früher mal gekifft. Aber alleine im Abstinenznachweis wird das sicher nicht vermerkt (wenn Du den einfach nur dort machst und hinterher mit zu einem anderen Institut nimmst).

Bei mir gabs nie mehr als 5 Minuten Wartezeit. Waren aber auch andere Voraussetzungen in Zeiten von coronabedingten Einschränkungen. Glaube aber auch nicht, dass 1,5 Std normal sind. Egal wo.
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Fietser
Beitrag 31.10.2023, 16:13
Beitrag #197


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Also nach früherem Drogenkonsum bin ich bei einer Haaranalyse nicht gefragt worden, würde da auch nicht mehr als notwendig erzählen bzw. preisgeben...
Hatte aber auch das "Glück", einen Termin um 12.00 Uhr zu haben, und um 13.40 Uhr dann "an der Reihe" zu sein... aus Gesprächen mit einigen anderen Anwesenden im Wartebereich zeigte sich, dass ich nicht der einzige war, der dort ungewöhnlich lange wartete...
scheint offenbar nicht völlig ungewöhnlich zu sein, aber widerspricht in meinen Augen auch ein wenig einem festen Termin...
schon erst Recht für ein Urinscreening, wo man ggf. entsprechend vorbereitet ist (in dem Sinne, dass man dann irgendwann mal muss....)

In meinem Fall war es kein Labor direkt, sondern der TÜV Nord Mobility Service (Leider hat man hier aufm Land kaum Alternativen, wenn man nicht direkt 50 km fahren will...)...

Aber so lange Warten sollte aber in der Tat nicht sein..
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Krystel887
Beitrag 31.10.2023, 20:36
Beitrag #198


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Ja. Des war übel. Ich musste schon ne Stunde vorher übelst pinkeln.
Habs dann noch weggedrückt. Weil ich dachte dass ich ja gleich dran komm.
Wenn’s 5 Minuten länger gedauert hätte wär ich einfach aufs Klo.
Geht gar nicht sowas.
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Krystel887
Beitrag 14.11.2023, 11:13
Beitrag #199


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Kann jemand was zu den Tests hier sagen?
https://www.kssg.ch/system/files/media_docu...blatt%20FuD.pdf

Ich finde im Internet nichts dazu.
Was sind auffällige Werte? Bspw. Drehnystagmus, Romberg, ...

Was sind "gute" Werte, die als Ausfallerscheinungen zählen?
Wie wird das generell beurteilt?
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MsTaxi
Beitrag 14.11.2023, 11:35
Beitrag #200


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Hm, schwierig, das anschaulich zu beantworten...

Bei jedem Test hast du unter Referenzwert unauffällige Ergebnisse genannt. Was ein feinschlägiger Nystagmus ist, muss man sehen, das kann man verbal nicht erklären.

Diesen Tests ist es insgesamt eigen, dass man sie nur z.T. faken kann. D.h. man kann zwar durch kurzfristige Konzentration und Selbstbeherrschung ein eher unauffälliges Ergebnis hinkriegen, umgekehrt funktioniert das eher nicht. Zudem sind das in der Untersuchungssituation nicht die einzigen Dinge, auf die man achten sollte.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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