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> Person stellt Leitkegel (Pylonen) auf einer Straße auf
ulm
Beitrag 01.10.2023, 06:37
Beitrag #51


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Zitat (carhol2 @ 30.09.2023, 22:29) *
Die Übungen sind auf öffentlichen Strassen erlaubt, "...sollten dazu Markierungen erforderlich sein ....." damit ist die Sondernutzungerlaubnis erteilt.

Echt? Dann hast Du für die erteilte Sondernutzungserlaubnis ja auch eine Quelle.

Das, was Du zitierst, ist nur eine Bedingung für die Ausführung der Markierung, falls auf öffentlichen Straßen geübt wird.
Das ist vergleichbar der Technischen Richtlinien für die Ausführung von Verkehrszeichen. Dadurch wird beschrieben, wie die auszusehen haben. Nur darf sie deswegen noch lange nicht jeder einfach am Straßenrand aufstellen.
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carhol2
Beitrag 01.10.2023, 09:20
Beitrag #52


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Zitat (ulm @ 01.10.2023, 06:37) *
Echt? Dann hast Du für die erteilte Sondernutzungserlaubnis ja auch eine Quelle.


Fahrlehrergesetz und anhängende Rechtsvorschriften in Verbindung mit der Fahrerlaubnisverordnung.

Weil ja ein gaaaanz langes Wochenende ist - viel Spaß beim suchen.
(Kleiner Tipp. Steht etwas versteckt in einem Unter - unter -unter-unterkapitel)

Für mich ist das Thema hiermit beendet.


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mir
Beitrag 01.10.2023, 10:08
Beitrag #53


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Geht's auch etwas spezifischer, welcher § das erlaubt? dry.gif

Ich vergaß, Fahrschullehrer haben immer Recht. rolleyes.gif


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carhol2
Beitrag 01.10.2023, 10:28
Beitrag #54


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Das liegt daran weil ihr euch mit den einschlägigen Vorschriften nicht auskennt

OK, aber nur weil ich gute Laune hab.

Am ersten Tag erschuf Gott das Licht, am zweiten...... Am siebenten Tag machte er Pause um am 8.Tag genug Kraft zu haben um das FahrlehrerUNwesen zu erschaffen rofl1.gif

Grundlage ist der §15 FeV

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 01.10.2023, 12:47
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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ulm
Beitrag 01.10.2023, 12:49
Beitrag #55


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OK, aber nur weil ich gute Laune hab.

Im §15 FeV kommt das Wort Pylon überhaupt nicht vor. Wie kann das sein? think.gif Gibt es vielleicht doch gar keine Allgemeinverfügung für diese Art der Eingriffe in den Straßenverkehr durch Fahrlehrer außer "das haben wir schon immer so gemacht"?
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mir
Beitrag 01.10.2023, 22:05
Beitrag #56


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Da steht nur, dass der Bewerber um eine FE grundsätzlich ne Prüfung braucht. Weder Fahrlehrer noch Fahrausbildung kommen darin vor. Pylonen auch nicht, wie @ulm ja schon schreibt.

Ich hätte ja eher was in der FahrschAusbO erwartet, aber auch da steht nichts dazu, dass zu irgendwas Pylonen benötigt würden, und schon gar nicht, dass der Fahrlehrer welche im öffentlichen Straßenraum aufstellen dürfte.



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Stromdriver
Beitrag 02.10.2023, 08:58
Beitrag #57


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Das wurde halt immer schon so gemacht, keiner hat sich ernsthaft daran gestört. Es wurde auch nicht in irgendein Gesetz oder eine Verordnung gebracht und nun bringt ein "kleiner" Ordnungsamtsmitarbeiter indirekt die gesamte Fahrlehrer- und Prüferschaft in Wallung...
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carhol2
Beitrag 02.10.2023, 10:09
Beitrag #58


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Nee, als man so um 1985 das mit den "Markierungen" ,wie es erst hieß, einführte, wurde die Regelung so in einem unter-unter-unter Kapitel eingeführt. Man las sie, setzte sie um und die Stelle wo es steht geriet in Vergessenheit.
Die Ausgestaltung der "Markierungen" kam erst später und wurde auch einigemal geändert.

Angefangen hat es mit
Steinen, Hölzern, Papierschnipseln; was man so am Wegesrand fand oder in der Tasche hatte. Das war aber unzweckmässig und teilweise auch gefährlich,
dann halbe Tennisbälle. Das war aber auch nicht das Richtige
Jetzt taucht zum erstenmal der Begriff Leitkegel "Pylone" auf
das konnten alle möglichen Arten von "Pylonen" sein, auch die großen VZ 610
war aber auch nicht richtig
also die kleinen mit Fuß
dann die kleinen ohne Fuß, Farbe war egal. Das muß auch die Zeit gewesen sein als man "Weichplastik" forderte
dann kleine ohne Fuß aber rot-weiß-rot
dann kleine ohne Fuß nur NICHT rot-weiß-rot, Farbe war also wieder egal
jetzt ist man bei klein und Farbe rot.

Blau mit gelben Ringen und innerer Beleuchtung wäre auch schick.......





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ulm
Beitrag 02.10.2023, 10:22
Beitrag #59


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Die Anforderung, bestimmte Markierungen für Grundfahrübungen zu verwenden, hat aber überhaupt nichts mit einer Erlaubnis zu tun, dieses im öffentlichen Verkehrsraum zu tun.
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silenz
Beitrag 02.10.2023, 11:09
Beitrag #60


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Zitat
Die praktische Fahrausbildung beinhaltet u. a., dass Grundfahraufgaben (z.B. Bremsen bei Hindernissen oder Kurvenfahrten) durch die Fahrschüler erlernt und abgeprüft werden. Dazu werden mindestens 15 cm hohe Markierungsgegenstände („Hütchen“) im öffentlichen Straßenraum aufgestellt.

Für dieses Aufstellen der Markierungsgegenstände im öffentlichen Straßenraum bedarf es einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs.1 S. Nr. 8 StVO, da eine erlaubnispflichtige Sondernutzung vorliegt.

In der Regel werden diese Übungen bzw. Prüfungen nur im nachrangigen Straßennetz (z.B. auf gering belasteten Erschließungsstraßen oder öffentlichen Parkplätzen) durchgeführt, so dass die Zuständigkeit für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung bei den Städten und Gemeinden liegt.


https://www.lahn-dill-kreis.de/strasse-verk...kehr-allgemein/
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MrGracy
Beitrag 06.10.2023, 09:00
Beitrag #61


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Zitat (carhol2 @ 29.09.2023, 14:50) *
[...] 20 Minuten hin, 20 Minuten zurück, da bleiben 5 Minuten zum üben... oder eine Doppelstunde die der An- und Abfahrt geschuldet ist. [...]

Die nächste Autobahn liegt von meinem Wohnort knapp 1 Stunde Fahrzeit entfernt. Und dennoch haben es alle hier hinbekommen, ausreichend Autobahnfahrten zu absolvieren.
Oder sollen sich die Fahrschulen nun zusammentun und eine Autobahn direkt um die Ecke fordern?

Zitat (mir @ 30.09.2023, 14:13) *
Komischerweise ist die Fahrschule genau die Instanz, die es vermitteln sollte, dass es eigentlich besser läuft, wenn sich alle an die Regeln halten - die Ironie ist nicht leise.

Zitat (carhol2 @ 30.09.2023, 17:47) *
Das machen die Fahrschulen. [...]

Mein erster Gedanke beim Post von @mir war, dass die Fahrschullehrer mit ihren Fahrschulautos meist sehr negativ auffallen, wenn sie gerade nicht auf dem Beifahrersitz sondern direkt hinter dem Steuer sitzen (Rasen, Kurven schneiden, Stoppstellen ignorieren, Drängeln, bei der Fahrt Handy am Ohr...). Vielleicht wollte @mir etwas in die Richtung andeuten?


@Topic:
Wenn jemand regelmäßig mit Pylonen einen Parkplatz ohne Genehmigung "reserviert", darf man diese Pylone einfach auf die Seite stellen und den Parkplatz nutzen oder kann man dadurch Probleme bekommen?
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mir
Beitrag 06.10.2023, 10:09
Beitrag #62


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Sehe ich als GoA für denjenigen, der die Hindernisse auf die Fahrbahn gestellt hat und zur Entfernung verpflichtet ist (§§ 679, 680, 683 BGB, 32 StVO). Es sollten dann aber besser keine Sehbehinderten drüber stolpern oder fahrradfahrende Kinder darüber stürzen.


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Mueck
Beitrag 06.10.2023, 16:05
Beitrag #63


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Zitat (MrGracy @ 06.10.2023, 10:00) *
Die nächste Autobahn liegt von meinem Wohnort knapp 1 Stunde Fahrzeit entfernt.
Einfach ein schnelles Auto statt eines Fahrrads nehmen, schließlich sagte schon 1966 Bundesverkehrsminister Georg Leber, „kein Deutscher soll mehr als 20 Kilometer von einer Autobahnauffahrt entfernt leben“ und nach 57 Jahren sollte dieser Versprecher der Politik doch längst umgesetzt sein, oder? thread.gif
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carhol2
Beitrag 07.10.2023, 16:14
Beitrag #64


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Zitat (MrGracy @ 06.10.2023, 09:00) *
Die nächste Autobahn liegt von meinem Wohnort knapp 1 Stunde Fahrzeit entfernt. Und dennoch haben es alle hier hinbekommen, ausreichend Autobahnfahrten zu absolvieren.
Oder sollen sich die Fahrschulen nun zusammentun und eine Autobahn direkt um die Ecke fordern?


Mein erster Gedanke beim Post von @mir war, dass die Fahrschullehrer mit ihren Fahrschulautos meist sehr negativ auffallen, wenn sie gerade nicht auf dem Beifahrersitz sondern direkt hinter dem Steuer sitzen (Rasen, Kurven schneiden, Stoppstellen ignorieren, Drängeln, bei der Fahrt Handy am Ohr...). Vielleicht wollte @mir etwas in die Richtung andeuten?



Dann wurde die Fahrzeit auch berechnet.

Woran erkennt man den ein Fahrschulfahrzeug bei dem der Fahrlehrer der Fahrer ist ?


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mir
Beitrag 07.10.2023, 16:27
Beitrag #65


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Man fragt den Fahrer nach einer Fahrstunde.


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ulm
Beitrag 07.10.2023, 16:43
Beitrag #66


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Zitat (carhol2 @ 07.10.2023, 17:14) *
Woran erkennt man den ein Fahrschulfahrzeug bei dem der Fahrlehrer der Fahrer ist ?

Am Verstoß gegen §5 Abs. 4 S. 3 FahrlG2018DV whistling.gif
...wenn ein Fahrschulschild auf dem Fahrzeug ist und nur ein Fahrer (m/w/d) im Fahrzeug ist sowie kein Ausbildungszweirad in der Nähe ist. dry.gif
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carhol2
Beitrag 07.10.2023, 16:57
Beitrag #67


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Leider nicht so ganz richtig. Jeder darf sich ein "Fahrschule" Schild ans Auto pappen - nur der Fahrlehrer nicht.

Kostet beim Jeff B. ab 6,99 €, kostenlose Lieferung.



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ulm
Beitrag 07.10.2023, 17:02
Beitrag #68


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Wenn es ein Fahrschulauto ist, ist der Verstoß erfüllt.
Fahrschulautos erkennt der normal intelligente Verkehrsteilnehmer an der Werbung auf den Türen und an den zusätzlichen Außen- und Innenspiegeln.

Ich finde es sehr erfrischend für wie lebensfremd Du uns hälst.
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carhol2
Beitrag 07.10.2023, 17:39
Beitrag #69


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Vollkommen falsch. Wenn es sich um einen Verstoß handelt bezieht es sich auf den Fahrer, nicht auf das Fahrzeug. Werbung kann man an jedes Fahrzeug anbringen ohne das es ein Fahrschulfz ist. Werbung mag ein Indiz sein, ich selber fahre häufig ohne Werbung. Zusätzliche Spiegel haben mittlerweile auch viele "zivile" Fahrzeuge.

Da Fahrschulfz auch privat genutzt werden dürfen, auch mit Werbung, ist deine Argumentation absoluter .... sinn.

Ich finde es sehr erfrischend wie wenig Ahnung ihr vom Fahrlehrerrecht habt.


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ulm
Beitrag 07.10.2023, 17:44
Beitrag #70


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Klar, ich ziehe mir die Hose mit der Kneifzange an.
Ich sehe es doch beispielsweise am Ulmer Hauptbahnhof um kurznach zwölf, wenn die Schüler rausgelassen werden und der Fahrlehrer zur Mittagspause auf den Fahrersitz wechselt und das Magnetschild auf dem Dach bzw. am Heck bleibt.

Außerdem habe ich nie bestritten, dass Fahrschulfahrzeuge auch privat genutzt werden, doch dann hat eben das in §5 Abs. 4 S. 3 FahrlG2018DV genannte Schild entfernt zu werden.
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Explosiv
Beitrag 07.10.2023, 18:32
Beitrag #71


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Glaub doch nicht an Hexen. Seit ich die Praxis gesehen habe, zum Fahrerwechsel der Fahrschüler die Karre hablhüftig auf das Hochbord zu stellen, wo es nicht erlaubt ist, wundere ich mich über gar nix mehr.
Wenn nur eine Person im Fahrzeug ist und kein Zweirad weit und breit, ist der Fahrlehrer wohl der Fahrer. Oder jemand hat sein Auto geklaut. Und natürlich ist die volle Kriegsbemalung und Bezettelung noch dran.


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carhol2
Beitrag 07.10.2023, 19:11
Beitrag #72


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Zitat (ulm @ 07.10.2023, 17:44) *
Außerdem habe ich nie bestritten, dass Fahrschulfahrzeuge auch privat genutzt werden, doch dann hat eben das in §5 Abs. 4 S. 3 FahrlG2018DV genannte Schild entfernt zu werden.


Sollte man meinen. Ist aber nicht so. Gibt ein Urteil das unter Umständen das Schild dran bleiben darf..Jetzt kommen wir aber in den Bereich von Urteilen und Kommentare, Und da hört es bei euch ja ganz auf.


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F117
Beitrag 07.10.2023, 19:55
Beitrag #73


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Eigentlich geht es ja um einen Privatier, der Pylone auf eine Straße stellt ...

Zumal der TE ja schon seit 10 Tagen nicht hier war. Sein Problem scheint also gelöst zu sein.


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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ulm
Beitrag 07.10.2023, 20:57
Beitrag #74


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Zitat (carhol2 @ 07.10.2023, 20:11) *
Sollte man meinen. Ist aber nicht so. Gibt ein Urteil das unter Umständen das Schild dran bleiben darf..Jetzt kommen wir aber in den Bereich von Urteilen und Kommentare, Und da hört es bei euch ja ganz auf.

Na, dann hast Du ja bestimmt ein Aktenzeichen vom Urteil.
Was sollte da aufhören?

Zitat (F117 @ 07.10.2023, 20:55) *
Eigentlich geht es ja um einen Privatier, der Pylone auf eine Straße stellt ...

...und dann kam ein anderer, der meint, er habe das Recht, Pylone zu stellen.
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Jens
Beitrag 08.10.2023, 07:23
Beitrag #75


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Zitat (carhol2 @ 07.10.2023, 20:11) *
Jetzt kommen wir aber in den Bereich von Urteilen und Kommentare, Und da hört es bei euch ja ganz auf.

Du klingst wie ein beleidigtes kleines Kind: "ich weiß es, aber ihr seid ja eh zu doof um es zu begreifen" - so kommst du bei mir an.
Was ist dein Problem? Fühlst du dich persönlich angegriffen, weil es Leute gibt, die es wagen zu bezweifeln, dass Fahrlehrer im öffentlichen Verkehrsraum Übungen durchführen dürfen? Und die nicht einfach deinen Ausführungen glauben sondern nach rechtlichen Grundlagen fragen, die du dann, wenn überhaupt, nur nebulös in den Raum wirfst:
Zitat (carhol2 @ 01.10.2023, 10:20) *
Fahrlehrergesetz und anhängende Rechtsvorschriften in Verbindung mit der Fahrerlaubnisverordnung.

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Glaubwürdig wirst du mit derartigen Äußerungen jedenfalls nicht.


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Mueck
Beitrag 08.10.2023, 12:23
Beitrag #76


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Zitat (ulm @ 07.10.2023, 17:43) *
...wenn ein Fahrschulschild auf dem Fahrzeug ist und nur ein Fahrer (m/w/d) im Fahrzeug ist sowie kein Ausbildungszweirad in der Nähe ist. dry.gif
... bildet sich der Fahrlehrer doch sicher nur gerade selbst fort ... whistling.gif
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MrGracy
Beitrag 08.10.2023, 16:53
Beitrag #77


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Zitat (carhol2 @ 07.10.2023, 17:14) *
Woran erkennt man den ein Fahrschulfahrzeug bei dem der Fahrlehrer der Fahrer ist ?

Wurde zwar bereits in Teilen beantwortet.
Hier auf dem Land kennt man sich, somit kennt man auch die Fahrschuhllehrer. Und wenn dann einer davon alleine im (Doppelspiegel-)Auto (mit Fahrschulwerbung) unterwegs ist (es sei dahingestellt ob mit oder ohne Fahrschulschild), mit dem er sonst seine Fahrstunden macht, sollte deine Frage beantwortet sein.
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shortie
Beitrag 14.10.2023, 16:51
Beitrag #78


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Zitat (tomasso @ 26.09.2023, 16:46) *
ein Bürger stellt Leitkegel / Pylonen auf öffentlicher Straßenfläche . . . auf (Zeichen 610)

Und was macht er dann damit?
Spielt er dort Fußball oder was?

Zitat (tomasso @ 26.09.2023, 16:46) *
Beides wird er mit ziemlicher Sicherheit nicht haben.
Bloße Vermutung also.
Hast du mit dem Herrn mal geredet?

Zitat (tomasso @ 26.09.2023, 16:46) *
die er sich offenbar privat besorgt hat.

Wieder eine Vermutung. Woher willst du wissen, dass er die Hütchen nicht vom Amt geliehen und entsprechende Erlaubnisse hat?

Zitat (tomasso @ 26.09.2023, 16:46) *
vor seinem Haus

Zitat (tomasso @ 26.09.2023, 18:44) *
Ich kenne den Herrn nicht
Aber du weißt, dass er die Hütchen vor seinem Haus aufstellt?

Da steckt doch sicher irgend ein privat Knatsch hinter. . . . .



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helmet lampshade
Beitrag 16.10.2023, 08:45
Beitrag #79


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Das klingt nach Reservierung eines Privatparkplatzes vor dem Eigenheim. Natürlich ist sowas nicht zulässig, anderseits ist die Frage wer wo parkt auch eine Frage des nachbarschaftlichen Miteinanders, der Verständigung und der örtlichen Gepflogenheiten und keine Sache mit der man die Polizei behelligen sollte.
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Kühltaxi
Beitrag 20.10.2023, 09:52
Beitrag #80


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Wenn man keine Kegel hat gehen übrigens auch Warndreiecke.
Ich habe einen ganzen Haufen davon, was sich in fast 40 Jahren motorisierter Verkehrsteilnahme so alles ansammelt. laugh2.gif


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
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Sightseeing Casablanca
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Beitrag 20.10.2023, 10:16
Beitrag #81


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Hier sind Europaletten und Stühle üblich.


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ilam
Beitrag 21.10.2023, 08:39
Beitrag #82


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Europaletten kenne ich nicht, nur ein mit Kaninchendraht bespanntes Holzgestell, das gerne gegen Marder usw. unter Wohnmobilen steht. Bleibt gerne an Ort und Stelle, damit der angestammte Platz nicht weg ist, nachdem das Teil mal um den Block gefahren wurde...

Und die Stühle sind nur stilecht mit Zettel im in einer Propspekthülle und zwischen zwei Stühlen gespannter Wäscheleine. whistling.gif

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