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> „Parken mit Parkscheibe ¼ Std.“ – hä?, Und wie lange darf ich nun parken?
Söne spitze Steine
Beitrag 22.09.2023, 01:36
Beitrag #1


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Meine Parkscheibe hat gerade mal eine Unterteilung für die halbe Stunde – wie soll ich denn dann auf eine Viertelstunden einstellen bzw. nur so lange parken?

Angenommen ich komme 11.31 Uhr, stelle auf 12.00 Uhr ein (nächste halbe Stunde) und parke dann bis 12.15 Uhr – oder wie stellt sich die StrVB das hier vor?


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OWI2014
Beitrag 22.09.2023, 06:40
Beitrag #2


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Warst du im Rheingau? Da stehen viele von diesen Schildern rum.
Nach meiner Information ist das ein "halbe Stunden-Zusatzzeichen" mit Nachdruck whistling.gif
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Goetz
Beitrag 22.09.2023, 08:02
Beitrag #3


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Zitat (Söne spitze Steine @ 22.09.2023, 02:36) *
Angenommen ich komme 11.31 Uhr, stelle auf 12.00 Uhr ein (nächste halbe Stunde) und parke dann bis 12.15 Uhr – oder wie stellt sich die StrVB das hier vor?


Und wenn ich 11:59 Uhr ankomme, warte ich mit dem einstellen bis 12:01 Uhr??!! whistling.gif

Wie genau wird das eigentlich gewertet?? Meine elektronische Parkscheibe geht auch nicht immer auf die Minute genau ....
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OlafSt
Beitrag 22.09.2023, 08:08
Beitrag #4


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Och Leute.

Du kommst 11:52 dort an. Stellst also die Parkscheibe auf 12:00. Um 12:22 kommt eine Politesse vorbei, sieht auf die Parkscheibe, die auf 12:00 steht. Die 15 Min. sind überschritten, ergo Ticket.

Man muss selbst dafür sorgen, das die Parkzeit nicht überschritten wird und ja, dafür muss man auch mal auf die Uhr schauen - die mal zum Zeit anzeigen gedacht war, nicht für die Anzahl der Schritte, verbrauchten Kalorien, aktuelle Sauerstoffsättigung und/oder Bilder vom letzten Kinderfest 😀😀😀


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ZITAT(blue0711)
Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen.
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OWI2014
Beitrag 22.09.2023, 08:28
Beitrag #5


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Und wenn ich um 12:10 ankomme?
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Jens
Beitrag 22.09.2023, 08:47
Beitrag #6


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Dann stellst du die Parkscheibe auf 12:30.


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Ernschtl
Beitrag 22.09.2023, 09:40
Beitrag #7


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Wer später kommt darf länger parken. Ankunft 11:58 bis 12:15. Ankunft 12:01 bis 12:45


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Wer bremst hat Angst
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Kuli
Beitrag 26.09.2023, 09:56
Beitrag #8


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Hatten wir nicht mal geklärt, dass die Parkscheibe lediglich ein Hilfsmittel ist, die Parkzeit sich aber nach der tatsächlichen Ankunftszeit richtet?

Also Beispiel, Ankunft 12:01, Parkscheibe wird auf 12:30 gestellt.
Der Ordnungsdienst hat dich aber beim Einparken beobachtet und schreibt um 12:17 Uhr rechtmäßig die Knolle.


Die StVO ist da auch eindeutig:
Zitat
(2) Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt

1.für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und,

2.soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.
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Explosiv
Beitrag 26.09.2023, 18:49
Beitrag #9


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Die Frage ist halt, ob die Verfasser dieser Zeilen an erlaubte Parkzeiten unter einer halben Stunde gedacht haben.
Und wenn ja, geht der Verbotsirrtum eher zu Lasten der Behörden als der Parkwilligen. Der Normgeber gibt zum Nachweis der Parkdauer ein Instrument vor, das ganz offensichtlich untauglich ist, wenn man obige Zeilen buchstabengetreu umsetzen will. Selbst bei erlaubten längeren Parkzeiten wäre der Parkwillige immer im Unrecht bezüglich der tatsächlichen Ankuftszeit und der auf der Parkscheibe normgerecht eingestellten.

Das kann so nicht rechtens sein. Von wegen Bestimmtheit, Klarheit etc. pp. von Normen.


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Söne spitze Steine
Beitrag 27.09.2023, 02:43
Beitrag #10


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In Nr. 2 steht doch konkret, daß der „Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde“ einzustellen ist, „die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.“

Und genau ab da beginnt die Parkzeit zu laufen, weil ab da „die Zeit läuft“ (Bestimmtheitsgebot).


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Beitrag 27.09.2023, 08:19
Beitrag #11


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So sehe ich das auch.
Kuli hat aber gemeint, im Forum würden auch andere Ansichten vertreten.
Und diesen kann ich nicht folgen aus den Gründen, die ich geschrieben habe.


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der Stef
Beitrag 27.09.2023, 08:55
Beitrag #12


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Zitat (Explosiv @ 27.09.2023, 09:19) *
m Forum würden auch andere Ansichten vertreten.
jo mei, so ist das in Foren. Und manche erkennen einen Irrtum, andere lassen sich von Fakten nicht beeindrucken. So ist der Mensch nun mal. Meinungsvielfalt muss man filtern können, wenn man in Foren unterwegs ist.
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Explosiv
Beitrag 27.09.2023, 13:01
Beitrag #13


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Ich schrieb ja nich aus Missfallen, dass es andere Meinungen gibt, sondern argumentier gegen diese andere Meinung. Genau dafür sind Foren doch da.


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