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> Personenanzahl übersteigt die Sitzanzahl
laserLA
Beitrag 20.09.2023, 12:41
Beitrag #1


Neuling
*

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Moin,

folgendes:

ein Fahrzeug mit 9 (8+1) Sitzmöglichkeiten transportiert 11 Personen. Der Fahrzeugführer besitzt lediglich die Klasse B. Ist das ein Fahren ohne oder ein Transport von Personen ohne Sicherungsmöglichkeiten?

An sich würde ja beides zutreffen oder könnte mir das jemand genauer erläutern?
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 20.09.2023, 13:05
Beitrag #2


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Es gilt, was in den Fahrzeugpapieren steht:
Und das ist und bleibt ein Fahrzeug mit 9 Sitzplätzen (8 Fahrgastplätzen + Fahrer), egal wie viele Leuts drinsitzen.

Das ist genau so, als ob jemand mit FE B einen überladenen 3,5t-Sptinter Lkw fährt:
Überladenes Fahrzeug, aber KEIN FoE.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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nachteule
Beitrag 20.09.2023, 21:02
Beitrag #3


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Hallo, laserLA,

bei einer Kontrolle müsste man damit rechnen, dass den überzähligen Personen die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug untersagt wird.

Besonders ärgerlich, wenn man weit entfernt von Daheim ist.

Auf den Fahrer würde eine Anzeige zukommen (Transport von Personen ohne Sicherung).

Bei einem Unfall könnte es massive Probleme für den Fahrer geben, z. B., wenn er der Verursacher ist und jemand sich verletzt oder gar getötet wird, weil er nicht ordnungsgemäß gesichert war.

Ebenso kann es für die Insassen finanzielle Abstriche geben, wenn sie bei einem Unfall verletzt werden.

Viele Grüße,

Nachteule


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MsTaxi
Beitrag 20.09.2023, 21:15
Beitrag #4


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Zitat (nachteule @ 20.09.2023, 22:02) *
Ebenso kann es für die Insassen finanzielle Abstriche geben, wenn sie bei einem Unfall verletzt werden.

Die erleiden sie ja schon, wenn sie einen vorhandenen Gurt nicht nutzen.

Edit: dachten die, im Falle eines Unfalls bleiben sie aufgrund von Reibung und Klumpenbildung aneinander unbeweglich kleben? mad.gif


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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hk_do
Beitrag 20.09.2023, 21:17
Beitrag #5


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Wo war noch gleich die Vorschrift, die es dem Fahrzeugführer verbietet, erwachsene (!) Fahrgäste ohne Sicherung zu befördern? book.gif

Nach meinem Verständnis bleibt es für den bei einem Verstoß gegen die maximale Anzahl zu befördernder Personen, und dafür gibt es einen Regelsatz.

Der in Relation zu dem entstehenden Risiko lächerlich ist. Aber halt so vorgegeben. wavey.gif

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Jens
Beitrag 21.09.2023, 07:11
Beitrag #6


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§21 Abs. 1 Satz 1 StVO
Zitat
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
Ein Verstoß kostet 5 Euro (BKat 97)

Interessant finde ich, dass ein Verstoß gegen §21 Abs. 1 Satz 2 StVO
Zitat
Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.
nicht ordnungswidrig ist. think.gif


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Der_Veranstalter
Beitrag 21.09.2023, 08:26
Beitrag #7


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Was sollen das für Kraftfahrzeuge sein?

Ein Wohnmobil mit einer großen Sitzgarnitur, die natürlich ohne Gurte ist?


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nachteule
Beitrag 21.09.2023, 08:40
Beitrag #8


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Hallo, Der_Veranstalter,

hier dürften z. B. Oldtimer gemeint sein, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind.

Viele Grüße,

Nachteule


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Der_Veranstalter
Beitrag 21.09.2023, 09:56
Beitrag #9


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Oha, ja, das kenne ich von Feuerwehr-Oldtimern... (Und so oldtime müssen die gar nicht sein...)

Dankeschön


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silenz
Beitrag 21.09.2023, 15:25
Beitrag #10


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Busse und Bahnen können ja wohl nicht gemeint sein happy.gif
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shortie
Beitrag 23.09.2023, 05:32
Beitrag #11


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Zitat (hk_do @ 20.09.2023, 21:17) *
Nach meinem Verständnis bleibt es für den bei einem Verstoß gegen die maximale Anzahl zu befördernder Personen, und dafür gibt es einen Regelsatz.

Der Fahrer darf diese Fahrt natürlich nicht antreten.

Siehe § 23 Abs. 1 S. 1 u. 2 StVO

§ 23 StVO

TBNR:
123118 (25 Euro) - 123612 (80 Euro) - 123613 (120 Euro)

Über die 25 Euro würde ich gar nicht erst nachdenken und sofort die Owi-Anzeige hinsichtl Verkehrssicherheit schreiben.

Die Gurtsünder werden zudem einzeln mit jeweils 30 Euro zur Kasse gebeten.
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Jens
Beitrag 23.09.2023, 06:13
Beitrag #12


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Welche Gurtsünder?


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hk_do
Beitrag 23.09.2023, 22:00
Beitrag #13


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Zitat (shortie @ 23.09.2023, 06:32) *
TBNR:
123118 (25 Euro) - 123612 (80 Euro) - 123613 (120 Euro)

Über die 25 Euro würde ich gar nicht erst nachdenken und sofort die Owi-Anzeige hinsichtl Verkehrssicherheit schreiben.


Ich halte zwar diese Regelsätze aus dem Bauch heraus für angemessener, allerdings ist doch der 5-Euro Verstoß die speziellere Vorschrift und deswegen wohl anzuwenden? book.gif think.gif

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shortie
Beitrag 30.09.2023, 05:35
Beitrag #14


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Zitat (Jens @ 23.09.2023, 06:13) *
Welche Gurtsünder?

War wohl zu früh . . . . whistling.gif
Schade eigentlich.

Zitat (hk_do @ 23.09.2023, 22:00) *
allerdings ist doch der 5-Euro Verstoß die speziellere Vorschrift und deswegen wohl anzuwenden?

Bei dem 5-Euro-Verstoß wird aber das "Leiden der Verkehrssicherheit" nicht berücksichtigt.
Hab ich aber erwähnt.
Zitat (shortie @ 23.09.2023, 05:32) *
... hinsichtl Verkehrssicherheit schreiben.


Wenn der Betroffene damit nicht einverstanden ist, soll er halt den Rechtsweg einschlagen. Damit dürfte sich dann gerne ein Richter beschäftigen.
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mir
Beitrag 30.09.2023, 13:15
Beitrag #15


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Gibt's eigentlich Ausnahmen für miteinander verwachsene Personen, die nur einen Sitzplatz benötigen? think.gif


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nachteule
Beitrag 01.10.2023, 11:54
Beitrag #16


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Hallo, mir,

wenn Du damit siamesische Zwillinge meinst: Soweit mir bekannt ist, gibt es dafür keine allgemeine Ausnahmegenehmigung, sondern allenfalls eine personenbezogene, die man extra beantrage müsste.

Dies ähnlich wie bei einem Motorradfahrer, der, aus welchen Gründen auch immer, keinen Helm tragen kann.

Viele Grüße,

Nachteule


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