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> Beratung für sinnvolles Vorgehen bei Prüfung Bußgeldbescheid
Snieg
Beitrag 19.09.2023, 20:29
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Liebe community,

schön, dass es dieses Forum mit aktiven und kenntnisreichen Nutzern gibt!

Folgender (theoretischer) Fall:

Geschwindigkeitsverstoß außerorts (Autobahn A10) von wahrscheinlich über 41 km/h (noch keinen Bescheid erhalten)

Drohendes Fahrverbot übel, da der PKW alternativlos für die Fahrt zur Arbeit ist (40km pro Richtung). Keine Möglichkeit für ÖPNV. Taxikosten wären pro Richtung über 100€ (!)
Leider kein Verkehrsrechtsschutz vorhanden :-(

Idee nun:
* Prüfung des Bußgeldbescheides bei "www.geblitzt.de", deren Partnerkanzlei legen Einspruch ein, Akteneinsicht und so - das soll ja alles kostenlos sein.
-> wahrscheinlich finden die eh keinen Fehler und raten den Einspruch zurückzuziehen
-> evtl. ist Strafmilderung drin, ab dann würden aber Kosten der Partnerkanzleien entstehen.

* dann würde der Fahrer aber lieber einen (besseren) Anwalt (z.B. vom ADAC) beauftragen, ob dieser nicht Strafmilderung erreichen kann.

Auf diese Art würde der Fahrer versuchen, die Kosten des ganzen Verfahrens zu reduzieren.

Oder ist der Fahrer da auf dem Holzweg? Dies ist die Frage!

Nebeninfo: Fahrer war ortsunkundig, viel Verkehr, hat nur ein "120 bei Nässe" wahrgenommen, muss wohl die 120er Beschränkung übersehen haben.
Fahrer hat keine Punkte, kein Geschwindigkeitsverstoß über 12 Monate.

Danke für Infos und eine Einschätzung!

Snieg


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ulm
Beitrag 19.09.2023, 20:56
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Ich bin mal knallhart: Vergiss es!
Es ist einfach nicht der Mühe wert.

Über geblitzt.de äußere ich mich jetzt besser gar nicht und die Annahme, dass Anwälte, die sich über den ADAC verkaufen, besser sind, würde ich nicht zwingend teilen.
Viel wichtiger: Was sollen diese Anwälte erreichen?

Du bist so deutlich zu schnell gefahren, dass Du heftig schneller warst als alle anderen. Das fällt einem doch im Regelfall auf, auch wenn man ortsunkundig ist.
Also ist diese Verteidigungslinie eher unbrauchbar.

Und die Folgen?
320 Euro zzgl. 28,50 Euro "Porto und Verpackung". Für das Geld bekommst Du keinen Anwalt, der das Ganze auf null bringt.
Zwei Punkte, die vergehen auch wieder.
Ein Monat Fahrverbot. Den Beginn kannst Du frei innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides festlegen. Da kannst Du dann über Weihnachten und den Jahreswechsel den alten Urlaub und die Überstunden aufbrauchen und mit dem neuen Urlaub auffüllen, dann musst Du keinen einzigen Tag zur Arbeit fahren. Oder Du legst den Beginn in den Februar, dann sind es nur 28 Tage ohne Fahrerlaubnis.
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Q-Treiberin
Beitrag 19.09.2023, 21:21
Beitrag #3


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Zitat (Snieg @ 19.09.2023, 21:29) *
Idee nun:
* Prüfung des Bußgeldbescheides bei "www.geblitzt.de", deren Partnerkanzlei legen Einspruch ein, Akteneinsicht und so - das soll ja alles kostenlos sein.
-> wahrscheinlich finden die eh keinen Fehler und raten den Einspruch zurückzuziehen
Andersrum, sie finden immer einen vermeintlichen „Fehler“ und raten Dir einen „Vertrags“anwalt von ihnen hinzuzuziehen.

Und ohne Verkehrsrechtsschutz bleibst Du dann auf den Kosten sitzen… denn die Kosten übernehmen sie nicht!
Auch nicht die deren „Partnerkanzlei“….


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Snieg
Beitrag 19.09.2023, 21:49
Beitrag #4


Neuling


Gruppe: Neuling
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Herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung!

@ulm: Danke für die realistische Einschätzung!

Habe gelesen, dass bei sonst "weißer Weste" (keine Punkte, keine Bußgelder wegen erhöhter Geschwindigkeit) es evtl. möglich ist, wenigstens das Fahrverbot zu vermeiden oder zu reduzieren.

Aber ich vermute, dass dies ohne anwaltliche Unterstützung schwierig ist, wenn man sich mit den Abläufen nicht so auskennt.

@ Q-Treiberin: geblitzt.de verspricht: wenn sie tatsächlich einen Fehler finden und die Strafe vermieden werden kann, das ganze kostenlos bleibt.

Viele Grüße
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ulm
Beitrag 19.09.2023, 22:08
Beitrag #5


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Zitat (Snieg @ 19.09.2023, 22:49) *
Habe gelesen, dass bei sonst "weißer Weste" (keine Punkte, keine Bußgelder wegen erhöhter Geschwindigkeit) es evtl. möglich ist, wenigstens das Fahrverbot zu vermeiden oder zu reduzieren.

Wenn das so einfach möglich wäre, dann könnte man das Fahrverbot ja gleich weglassen... whistling.gif
Es gibt Ausnahmefälle, in denen das möglich ist.
Aber mal ehrlich: Wenn Du wirklich +41km/h drauf hattest, dann ist das mit 161@120km/h schon ein Geschwindigkeitsbereich, wo ein Versehen oder sonst "mildernde Umstände" kaum begründbar sind.

Zitat (Snieg @ 19.09.2023, 22:49) *
geblitzt.de verspricht: wenn sie tatsächlich einen Fehler finden und die Strafe vermieden werden kann, das ganze kostenlos bleibt.

Richtig, das heißt nämlich im Umkehrschluss nichts anderes wie: "Wenn wir keinen Fehler finden, zahlen Sie." Wo ist jetzt der Anreiz für den Anbieter, einen Fehler zu finden? thread.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 19.09.2023, 22:09
Beitrag #6


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Zitat (Snieg @ 19.09.2023, 22:49) *
@ Q-Treiberin: geblitzt.de verspricht: wenn sie tatsächlich einen Fehler finden und die Strafe vermieden werden kann, das ganze kostenlos bleibt.

Jo, und die Erde ist doch eine Scheibe…. thread.gif

Ich finde den Thread hier gerade nicht wo es explizit um „geblitzt.de“ geht, aber da war die Aussage, dass nur die erste „Ersteinschätzung“ kostenlos ist, weitere „Bemühungen“ dann aber kostenpflichtig.

Und „Fehler“ finden sie darin immer…, whistling.gif

Und die erste Einschätzung dann generell ist „gehen die dagegen vor, „unsere Anwälte“ stehen zur Verfügung wenn sie sie bezahlen“….

Wenn für Dich tatsächlich ein FV nicht zu wuppen wäre (sie Tipps von @ulm), nimm Dir einen unabhängigen Anwalt um das FV ggf. gegen ein verdoppeltes Bußgeld „einzutauschen“.

Die Kosten trägst Du ohne RSV allerdings selber…


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Jens
Beitrag 20.09.2023, 04:51
Beitrag #7


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Zitat (ulm @ 19.09.2023, 21:56) *
Oder Du legst den Beginn in den Februar, dann sind es nur 28 Tage ohne Fahrerlaubnis.

29 (2024 ist ein Schaltjahr)


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ulm
Beitrag 20.09.2023, 05:03
Beitrag #8


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Ja, jetzt wo Du's sagst... blushing.gif
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HaWeThie
Beitrag 20.09.2023, 07:03
Beitrag #9


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Zitat
Nebeninfo: Fahrer war ortsunkundig, viel Verkehr,
dann sollte man erst recht auf die Beschilderung achten - bringt also nichts.
Zitat
Fahrer hat keine Punkte, kein Geschwindigkeitsverstoß über 12 Monate.
keine besondere Leistung sondern sollte der Normalfall sein.

Zitat
Habe gelesen, dass bei sonst "weißer Weste" (keine Punkte, keine Bußgelder wegen erhöhter Geschwindigkeit) es evtl. möglich ist, wenigstens das Fahrverbot zu vermeiden oder zu reduzieren.
grds. besteht die Möglichkeit, das FV zu vermeiden. Dazu sind die Hindernisse aber sehr hoch. aber versuchen kann man es.
Zitat
Taxikosten wären pro Richtung über 100€
niemanden, in der Familie bzw. unter den Freunden, der die 40 km übernimmt? hmm - dann sollte man bei den Taxikosten sich schon mal überlegen, ob nicht Urlaub möglich wäre oder ein Zimmer für einen Monat angebracht ist.


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uzs980
Beitrag 20.09.2023, 07:33
Beitrag #10


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Oder noch einmal prüfen, ob nicht doch eine Kombination aus Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln möglich ist. Ja, ich weiß, das geht nicht überall. Ich stamme selbst aus dem ländlichen Raum. Aber manchmal geht es eben doch, auch wenn es unbequem sein mag.
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Explosiv
Beitrag 20.09.2023, 08:56
Beitrag #11


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Erst mal selber prüfen, was am Blitzerort Sache ist.
Da wurde ein T120 bei Nässe erwähnt. Nicht, dass da erst T120, später dann 120 bei Nässe angeordnet sind und die Behörde meint, das erste T120 ohne zZ würde auch weiter gelten.

Also entweder den Weg aufmerksam noch mal abfahren und schauen, was wie angeordnet ist in welcher Reihenfolge bis zum Blitzerort.
Oder hier einen Link auf den Blitzerort setzen, damit Ortskundige ggf. angeben können, was dort gilt.
Erst wenn das geklärt ist, sollte man weitere Schritte prüfen.
Und davor erst mal abwarten, was der Tatvorwurf tatsächlich ist.


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TAK
Beitrag 20.09.2023, 09:45
Beitrag #12


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ich bin da auch bei Explosiv...

daher wäre meine Vorgehensweise folgende

--> Strecke wenn möglich nochmal mit 120km/h abfahren und Beschilderungen überprüfen und vom Beifahrer notieren lassen
--> Bescheid abwarten, was wirklich vorgeworfen wird... wenn es unter 41km/h ist, gibts kein FV und das Problem sollte entspannt(er) sein...
--> Wegfall vom FV wegen Härtefall kannst du auch ohne Anwalt beantragen - davor aber mal überlegen, ob es das Wert ist, da meist das Bußgeld verdoppelt wird und die Behörde einige Unterlagen möchte... u.a. vermutlich eine Bestätigung vom Arbeitgeber, dass 4 Wochen Urlaub nicht möglich sind...
--> Falls das FV erhalten bleibt schauen, ob man im Bekannten-/Verwandtenkreis jemand findet, der dich für ein zusätzliches Taschengeld 2 Wochen fährt, die anderen 2 Wochen so legen, dass es in die Urlaubszeit fällt... ggf. gibt es in der äußersten Not auch noch in der kalten Jahreszeit eine Grippe whistling.gif

Wie bereits erwähnt wirst du 4 Monate ab Rechtskraft des BGB Zeit haben um das FV anzutreten, d.h. wenn es zeitlich hilft, sollte man das bis April auf jeden Fall und mit etwas Geschick auch in Richtung Mai, Juni herauszögern können...


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Geblitzt.de
Beitrag 20.09.2023, 10:36
Beitrag #13


Neuling


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Hallo Zusammen,

weil hier die Dienstleistung und die Kosten bei Geblitzt.de nicht korrekt dargestellt werden, erlauben wir uns das selbst zu konkretisieren.

1. Geblitzt.de ist Marktführer in Deutschland für die Überprüfung von Bußgeldverfahren. Unsere Partnerkanzleien beschäftigen Fachanwälte für Verkehrsrecht. Und allein durch den großen Durchsatz an Fällen haben diese Anwälte natürlich eine außergewöhnlich hohe Expertise.

2. Die Prüfung von Bußgeldverfahren kostet Betroffene, unabhängig ob versichert oder nicht, kein eigenes Geld. Wenn versichert, übernimmt die Versicherung alle Kosten und ein Prozessfinanzierer einen eventuellen Selbstbehalt. Wenn nicht versichert übernimmt der Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung. Das mögliche Leistungsspektrum ist mit einer Versicherung allerdings größer.

3. Prüfung eines Bußgeldverfahren meint: Die Anwälte organisieren die vollständige Bußgeldakte und bewerten diese hinsichtlich Erfolgsaussichten. Die Erfolgsaussichten werden dem Betroffenen mitgeteilt. Wenn die Anwälte Fehler entdecken, die zu einer Einstellung führen können, finanziert der Prozessfinanzierer, falls keine Versicherung finanziert, das Verfahren bis zu seinem Ende und unabhängig von seinem tatsächlichen Ausgang.

Es gibt eigentlich nur eine Situation in der Betroffenen selbst Kosten entstehen: wenn die Anwälte, nach Akteneinsicht, empfehlen einen Bußgeldbescheid zu akzeptieren, weil es keine Aussicht auf einen Erfolg gibt, der Mandant aber von seinem Recht gebraucht macht trotz negativer Prognose weitere rechtliche Schritte angehen möchte. In diesem Fall muss er das selbst finanzieren. Allerdings auch nur diese Teile des Verfahrens.

Hier gibt es weitere Informationen: ***
BG,
Das Geblitzt.de Team

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 20.09.2023, 11:20
Bearbeitungsgrund: Werbelink entfernt
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MsTaxi
Beitrag 20.09.2023, 11:09
Beitrag #14


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Jesses, allein so ein einzelner Thread geht denen schon so unter die Haut? Für sowas haben die mal vor Jahren einen Account angelegt? Ich bin beeindruckt. whistling.gif

Edit: den link sollte man eventuell anonymisieren.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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ulm
Beitrag 20.09.2023, 11:23
Beitrag #15


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Zitat (Geblitzt.de @ 20.09.2023, 11:36) *
Wenn versichert, übernimmt die Versicherung alle Kosten und ein Prozessfinanzierer einen eventuellen Selbstbehalt.

Und wenn die Rechtschutzversicherung innerhalb von zwölf Monaten zweimal leisten muss, hat sie ein Sonderkündigungsrecht.
Ein "kostenloses Prüfen" kann einen also die komplette Rechtschutzversicherung inklusive Miet- und Arbeitsrechtschutz kosten.
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Q-Treiberin
Beitrag 20.09.2023, 16:19
Beitrag #16


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Zitat (Q-Treiberin @ 19.09.2023, 23:09) *
Ich finde den Thread hier gerade nicht wo es explizit um „geblitzt.de“ geht,
Hier ist er…: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...=Blitzerkanzlei cool.gif


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Nachstonne
Beitrag 02.10.2023, 11:08
Beitrag #17


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Zitat (ulm @ 19.09.2023, 23:08) *
Zitat (Snieg @ 19.09.2023, 22:49) *
Habe gelesen, dass bei sonst "weißer Weste" (keine Punkte, keine Bußgelder wegen erhöhter Geschwindigkeit) es evtl. möglich ist, wenigstens das Fahrverbot zu vermeiden oder zu reduzieren.

Wenn das so einfach möglich wäre, dann könnte man das Fahrverbot ja gleich weglassen... whistling.gif


Ich kenne das von 2 Arbeitskollegen.
Man mus nachweisen das man ansonsten nicht zur Arbeit kommen würde, was hier wegen Spät/Nachtschichten recht einfach war und bei 40km+ Entfernung auf dem Land.
Dann waren die beiden Punktefrei und das Fahrverbot wurde umgewandelt in ein doppelt so hohes Bußgeld
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HaWeThie
Beitrag 02.10.2023, 11:12
Beitrag #18


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sind aber Einzelfallentscheidungen. Das nächste Gericht - die nächste Bußgeldbehörde - sieht oder handhabt das vielleicht anders.


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Buchholzer
Beitrag 02.10.2023, 11:20
Beitrag #19


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und dürfte auch von den Begleitumständen abhängen....ein mobiler Blitzer der erstmalig auf dem täglichen Arbeitsweg eines Autofahrers sofort im Fahrverbot fotografiert dürfte zu der Annahme verleiten das da chronisch zu schnell gefahren wird...
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Freisinn
Beitrag 02.10.2023, 17:33
Beitrag #20


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Zitat (Snieg @ 19.09.2023, 21:29) *
Taxikosten wären pro Richtung über 100€ (!)


Unser Richter sieht 2 Monatsgehälter Taxikosten ggf. kombiniert mit Teil-Urlaub immer als durchaus zumutbar.
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Snieg
Beitrag 17.10.2023, 18:48
Beitrag #21


Neuling


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Vielen Dank an alle für die hilfreichen Tipps!!
Noch ist nichts eingegangen - es sind schon zwei Monate vergangen - das nährt die Hoffnung, aber auch das tägliche, dreimalige Checken des Briefkastens...

Ich habe gelesen, dass nach drei Monaten doch ein Fahrer ermittelt sein muss, richtig?

VG

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Jens
Beitrag 17.10.2023, 19:30
Beitrag #22


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Zitat (Snieg @ 17.10.2023, 19:48) *
Ich habe gelesen, dass nach drei Monaten doch ein Fahrer ermittelt sein muss, richtig?

Falsch. Die Verjährungsfrist beträgt drei Monate. Diese kann allerdings durch diverse Maßnahmen unterbrochen werden, siehe § 33 OWiG, und beginnt dadurch jeweils von Neuem zu laufen.


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Snieg
Beitrag 06.11.2023, 14:55
Beitrag #23


Neuling


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Ok, Verjährung.

Dann wär es noch ne Woche und wenn dann nichts im Briefkasten lag, ist die Sache durch.
Ein Anhörungsbogen ist auch nicht eingegangen.
yahoo.gif
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TAK
Beitrag 07.11.2023, 11:09
Beitrag #24


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Der Anhörbogen könnte aber veranlasst worden sein und z.Bsp. auf dem Postweg abhanden gekommen sein... dies würde reichen um die Verjährung zumindest zu unterbrechen... also du kannst dir zwar etwas sicher sein, aber eben noch nicht ganz...


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F117
Beitrag 07.11.2023, 11:18
Beitrag #25


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Zitat (TAK @ 07.11.2023, 11:09) *
auf dem Postweg abhanden gekommen

Wie oft kommt das vor?


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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TAK
Beitrag 07.11.2023, 12:50
Beitrag #26


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wenn man sich die Ratschläge hier oft anhört, dann seeeeeehr oft laugh2.gif

Aber es gibt ja auch andere Möglichkeiten, z.Bsp. dass noch die falsche Adresse im System hinterlegt war, weil das Fahrzeug beim Umzug vergessen wurde umzumelden... dann hätte Anhörung und Aufenthaltsermittlung unterbrochen...

Auch Schreibfehler (z.Bsp. in der Adresse) sollen vorkommen, die eine Zustellung verhindern können...

Wie gesagt, alles nicht unbedingt an der Tagesordnung, aber was ich sagen wollte ist einfach, dass ein kleines Restrisiko eben noch übrig bleibt...


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