Registerauskunft FAER Frage |
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Registerauskunft FAER Frage |
17.09.2023, 11:10
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 15.04.2022 Mitglieds-Nr.: 89480 |
Ich habe eine Registerauskunft erhalten, weiß aber nicht so recht, wie die zu interpretieren ist. Mitteilungsart D: Speicherungsdatum: 22.09.2017 Mitteilungsmerkmal E: Tilgungsdatum: 13.01.2033 Überliegefrist NEIN: Löschungsdatum: 13.01.2034 3 Punkte, Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr, Sperrfrist 6 Monate Nach dem, was ich gelesen habe, erfolgt doch die Tilgung nach 10 Jahren, wäre dann 2028? Hat jemand eine Idee? Ratlose Grüße! |
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17.09.2023, 11:34
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17266 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
10 Jahre plus 5Jahre Anlauffrist (wenn ich Deine spärlichen Informationen richtig deute).
Wenn Du ein bisschen mehr über den Hintergrund erzählst könnte man Dir auch besser raten… -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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17.09.2023, 15:39
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26748 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Die Tilgung beginnt mit der Neuerteilung oder nach 5 Jahren zu laufen. Die Punkte werden mit der Neuerteilung gelöscht.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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17.09.2023, 17:30
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 15.04.2022 Mitglieds-Nr.: 89480 |
Erst mal vielen Dank für die Erklärungen, das habe ich jetzt verstanden. Was ist aber mit der Verjährung der Tat? Ab rechtskräftigem Urteil (13.01.2018) sollten das doch 10 Jahre sein?
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17.09.2023, 17:50
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5424 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Na, wann wurde deine FE denn neu erteilt? Die Verjährungsfrist interessiert da weniger.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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17.09.2023, 18:20
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30447 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ab rechtskräftigem Urteil (13.01.2018) sollten das doch 10 Jahre sein? Nein
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17.09.2023, 21:21
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 15.04.2022 Mitglieds-Nr.: 89480 |
Wieso nein?
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 17.09.2023, 21:28
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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18.09.2023, 09:49
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30447 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Deshalb:
Die Tilgung beginnt mit der Neuerteilung oder nach 5 Jahren zu laufen. -------------------- |
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18.09.2023, 13:51
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 304 Beigetreten: 31.05.2021 Mitglieds-Nr.: 88382 |
Hi,
ich versuche es mal anders zu erklären, obwohl von Q-Treiberin schon eindeutig gesagt. hättest du jetzt am 13.01.2020 eine MPU gemacht und da deinen FS wieder erlangt , würde der Eintrag am 31.01.2030 nach 10 Jahren gelöscht. Da du aber bis jetzt noch keine neue FS bekommen hast fangen erst mal 5 Jahre Anlaufrist ab Urteil zu Laufen also vom 13.01.2018 bis 13.01.2023. Am 13.01.2023 sind dann die 10 Jahre angelaufen so mit Tilgungsfrist 13.01.2033. Gruß |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.09.2024 - 03:30 |