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> Bluttest Verkehrskontrolle
Ortakabi
Beitrag 14.09.2023, 06:37
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

Ich wurde vor ca. 3,5 Monaten bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle einem Urintest (positiv auf THC) und anschließender Blutuntersuchung unterzogen. Im gleichen Zuge wurde der Besitz von 1g Cannabis festgestellt, welcher jedoch schon fallen gelassen wurde. Bzgl. des Bluttests habe ich noch keine Rückmeldung bekommen. Sind 3,5 Monate in diesem Fall noch eine Standard Bearbeitungsdauer? Da ich gerne Klarheit haben würde, würde mich interessieren, ob ich meine Blutwerte erfragen könnte? Oder sollte man das nicht tun nach dem Motto „schlafende Hunde nicht wecken“?

Vielen Dank.

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MsTaxi
Beitrag 14.09.2023, 07:16
Beitrag #2


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Wieso "schlafende Hunde"? Entweder du hast die Grenze gerissen oder nicht oder hast du außer THC noch etwas genommen?


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Ortakabi
Beitrag 14.09.2023, 07:24
Beitrag #3


Neuling


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Schlafende Hunde im Sinn von evtl wurde vergessen weitere Schritte einzuleiten. Ob ich die Grenze gerissen habe oder nicht weiß ich eben nicht. Mir wurde gesagt, es dauert 4-8 Wochen bis ich Bescheid bekomme. Jetzt sind aber schon ca. 14 Wochen vergangen. Etwas anderes als THC hab ich nicht konsumiert und der Urintest war auch nur THC positiv.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 14.09.2023, 08:35
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Jens
Beitrag 14.09.2023, 07:30
Beitrag #4


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Die Verjährungsfrist beträgt (mindestens) ein Jahr. Falls der Wert im Bereich einer Ordnungswidrigkeit war, kannst du kaum darauf hoffen, ungestraft davonzukommen.
Dass noch nichts gekommen ist kann entweder bedeuten, dass du unter 1ng THC liegst, also nicht ordnungswidrig warst, oder es gibt einfach eine Verzögerung weil die Owi nicht bearbeitet wurde, solange das Strafverfahren wegen des Besitzes nicht abgeschlossen war.
Sicherheit bekommst du nur, wenn du nachfragst.


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ulm
Beitrag 14.09.2023, 08:36
Beitrag #5


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Ob da noch etwas kommt, ist doch nur interessant, wenn Du weiter konsumierst oder beabsichtigst, weiter zu konsumieren.
Also mal ehrlich: Wie sieht Dein Konsummuster seit der Kontrolle aus?
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Ortakabi
Beitrag 14.09.2023, 09:04
Beitrag #6


Neuling


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Ob da noch was kommt ist in dem Sinn interessant, da ja eine MPU angeordnet wird, wenn die Grenze überschritten wurde. Und ich eigentlich zur Sicherheit offizielle Screenings machen wollte, um die Zeit bei einer eventuellen MPU zu verkürzen, was jedoch mit nicht unerheblich Kosten für Screenings einhergeht.

Konsumiert hab ich seit dem Tag nichts mehr. Ich hab sogar vor der Kontrolle schon aufgehört, aber lag wohl nicht genug Zeit dazwischen 😅

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 14.09.2023, 09:35
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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perry
Beitrag 14.09.2023, 09:27
Beitrag #7


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Wahrscheinlich kommt nichts mehr, aber 14 Wochen sind definitiv zu früh um sicher zu sein! Bei der Polizei nach deinen Werten fragen kannst du schon - die Chance, dass dein Wert >1.0ng war und dann die Info an die FS "vergessen" wurde, ist eher gering.

Wann war dein letzter Konsum vor der BE und wie sah dein Konsummuster bis dahin aus?
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Ortakabi
Beitrag 14.09.2023, 09:57
Beitrag #8


Neuling


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Hab so circa 2 Monate lang regelmäßig konsumiert, sprich mehrmals die Woche (Studium abgeschlossen und frei gehabt) dann ca 2-3 Wochen vor der Kontrolle aufgehört. Mein Urintest aus der Apotheke (50er cut off) war auch nach 1-2 Wochen nach der Kontrolle bereits negativ.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 14.09.2023, 10:18
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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perry
Beitrag 14.09.2023, 10:04
Beitrag #9


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Zitat (Ortakabi @ 14.09.2023, 10:57) *
...ca 2-3 Wochen vor der Kontrolle aufgehört.


Da kommt nix mehr.
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Ortakabi
Beitrag 14.09.2023, 10:13
Beitrag #10


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Danke für die Rückmeldungen, dann Hoff ich mal, dass da nichts mehr kommt.
Andere Frage: Kennt sich jmd aus wie das mit dem Besitz aussieht? Verfahren wurde ja fallengelassen also kein BtM Eintrag, soweit ich weiß. Aber ich hab gehört es gibt eine extra Datenbank (Inpol). Ich hab ehrlich gesagt keine Lust bei jeder Verkehrskontrolle einen Urintest machen zu müssen. Besteht da die Möglichkeit eine Löschung zu beantragen, da das Verfahren ja fallen gelassen wurde? (Angenommen es kommt kein Bußgeldbescheid + MPU mehr?
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ulm
Beitrag 14.09.2023, 11:02
Beitrag #11


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Nein.
Die Strafverfolgung wegen Besitz wurde ja nur fallengelassen, weil die Menge so gering war, dass netterweise auf eine Verfolgung verzichtet wird.
Besessen hast Du ja, daher ist der Eintrag zutreffend.
Alleine aufgrund des Eintrages wirst Du aber nicht pinkeln müssen.
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perry
Beitrag 15.09.2023, 11:16
Beitrag #12


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Zitat (ulm @ 14.09.2023, 12:02) *
Alleine aufgrund des Eintrages wirst Du aber nicht pinkeln müssen.


Ja, so SOLLTE das sein. whistling.gif
Aber wir wissen doch alle, dass die Beamten nach einem gefundenen BTM-Eintrag nicht immer 100% unvoreingenommen bleiben. Irgendwie ja auch nachvollziehbar...

@Ortakabi: Stell dich darauf ein, dass du bei zukünftigen Kontrollen häufiger zum Becher gebeten wirst.

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Q-Treiberin
Beitrag 15.09.2023, 16:26
Beitrag #13


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Und das Becherchen darf man auch freundlich ablehnen….


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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gruenerTeich
Beitrag 15.09.2023, 16:38
Beitrag #14


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Und je südlicher das Bundesland gelegen, desto wahrscheinlicher darf man bei Ablehnung zum Bluttest.
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Scoundrel
Beitrag 15.09.2023, 16:44
Beitrag #15


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Da muss der Kollege aber einen ausreichenden, begruendenden Verdacht haben. Und den sollte er vor mir auch artikulieren koennen.

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John Dalton
Beitrag 15.09.2023, 23:10
Beitrag #16


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Entschuldigung @Scoundrel, aber: Dein Ernst? Was man so hört, ist es schon sehr erstaunlich, wie viele Menschen - z.B. mit THC Eintrag - anschließend offenbar 24/7 rote, glasige Augen und einen trockenen Mund haben.

Ich warte und freue mich ja immer noch auf meine erste Kontrolle nach MPU. Bisher war jetzt 1,5 Jahre lang nix. Aber ich bin so gespannt. Das könnte im Zweifel durchaus amüsant werden.

Ihr könnt sicher sein, dass ich berichten werde. Vielleicht täusche ich mich ja auch.
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Ortakabi
Beitrag 21.09.2023, 13:04
Beitrag #17


Neuling


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Also ich hab jetzt mal angerufen und nach 15 Wochen liegen ihnen noch keine Ergebnisse vor 😅
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Jennaro
Beitrag 21.09.2023, 13:42
Beitrag #18


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Zitat (Scoundrel @ 15.09.2023, 17:44) *
Da muss der Kollege aber einen ausreichenden, begruendenden Verdacht haben. Und den sollte er vor mir auch artikulieren koennen.


Es ist genauso theoretisch anzunehmen, dass Menschen nicht unter Einfluss fahren, nur weil es verboten ist.

14 Wochen ist schon relativ ungewöhnlich für die Laboruntersuchung. Nicht das du jetzt doch "schlafende Hunde geweckt" hast ;-)
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Ortakabi
Beitrag 12.10.2023, 13:56
Beitrag #19


Neuling


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Falls doch noch ein Anhörungsbogen bzgl der Ordnungswidrigkeit kommen sollte, sollte man Angaben zu der Sache machen und es zugeben, nicht zugeben oder leer lassen? Danke.
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John Dalton
Beitrag 12.10.2023, 15:58
Beitrag #20


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Im Idealfall ohne Rechtsbeistand am besten nie irgendwelche Angaben machen, zu denen man nicht verpflichtet ist. Außerdem gibt es in dem Fall ja eh keine relevanten Dinge, die Du noch beitragen könntest. Entweder Du hast den Grenzwert gerissen oder halt nicht. Nichts, was Du dazu sagen könntest, würde irgendwas an den Folgen ändern. Imho kann man dann auch einfach "gebe ich zu" ankreuzen - die Fakten sprechen ja dann eh für sich. Wenn ich mich recht erinnere, habe ich einen derart gestalteten Anhörungsbogen damals aber gar nicht bekommen.
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Ortakabi
Beitrag 12.10.2023, 16:08
Beitrag #21


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Würde sich die Antwort bzw. das Zugeben oder nicht evtl auf die Bearbeitungsdauer auswirken? Damit die MPU so spät wie möglich angeordnet wird und ich über eine Haaranalyse schonmal 6 Monate rückwirkend nachweisen könnte?
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John Dalton
Beitrag 12.10.2023, 21:19
Beitrag #22


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Kenn ich mich nicht aus. Vielleicht. In dem Fall dann wohl am besten gar nicht reagieren. Weiß jetzt nicht, wie die Fristen sind. Vermutlich hat man 2 oder 4 Wochen, um sich zu äußern. Ob es darauf jetzt ankommt - keine Ahnung - musst Du selbst wissen.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 12.11.2024 - 01:27