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> Mal wieder fair parken
Cruiser15
Beitrag 11.09.2023, 09:47
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

weiß jemand, wie fair parken damit umgeht, wenn man einem "Scheibenzettel" wiederspricht? Mit der Begründung, dass man (als Halter) nicht selbst gefahren ist. Es war nachweislich so.

Lassen die in der Regel los oder was passiert dann?

Danke und liebe Grüße!
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Kai R.
Beitrag 11.09.2023, 10:10
Beitrag #2


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Das Vollstrecken einer Forderung seitens fair parken setzt voraus, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Dazu braucht man natürlich einen Fahrer als Vertragspartner. Also kann man auf der Grundlage wider sprechen. Das hindert allerdings fair parken nicht daran, eine Unterlassungserklärung für künftige Wiederholungen zu fordern. Die ist kostenpflichtig und hier ist der Halter mit im Boot, denn es war ja sein Auto.


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Grüße

Kai

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Jens
Beitrag 11.09.2023, 10:19
Beitrag #3


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BGH: Bloßes Bestreiten der Fahrereigenschaft entbindet Halter nicht von Haftung für "erhöhtes Parkentgelt" auf kostenfreiem Privatparkplatz.



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ulm
Beitrag 11.09.2023, 10:21
Beitrag #4


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Im Ergebnis:
Wenn das Fahrzeug wie vorgeworfen dort stand, dann am Besten zügig zahlen, alles andere macht es nur unnötig teurer.
Die Kosten würde ich mir als Halter natürlich vom Fahrer zurückholen und mir für die Zukunft überlegen, wem ich mein Auto ausleihe.

...und nochmals für den Hinterkopf:
Hier hat jemand auf einem Parkplatz geparkt, der erkennbar jemand anderem gehört.
Also der klassische Fall von "Mein" und "Dein".
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Cruiser15
Beitrag 11.09.2023, 10:29
Beitrag #5


Neuling


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Zitat (Kai R. @ 11.09.2023, 11:10) *
Das hindert allerdings fair parken nicht daran, eine Unterlassungserklärung für künftige Wiederholungen zu fordern. Die ist kostenpflichtig und hier ist der Halter mit im Boot, denn es war ja sein Auto.


Okay. Kann man davon ausgehen, dass fair parken das auch macht? Bzw. wie sind die Chancen?

Ich vermute mal, wenn ich jetzt online wiederspreche, landet als nächstes ein Inkassoschreiben im Briefkasten und dann muss man sich mit denen auseinandersetzen, bevor es zu einer Unterlassungserklärung kommt.

@ulm: völlig klar. Aber handelt sich um einen Spezialfall, wo es eine andere Grundlage gibt, will ich hier nicht breit treten. Ohne Zettel parke ich niemals und schnorren oder betrügen liegt mir fern. Ich würde das schon einfach zahlen, wenn ich normal erwischt werde bzw. einen Parkschein vergessen hätte.
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Jens
Beitrag 11.09.2023, 10:45
Beitrag #6


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Nenn doch einfach den Fahrer, dann musst du dich nicht weiter mit "denen auseinandersetzen".


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ulm
Beitrag 11.09.2023, 10:53
Beitrag #7


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Zitat (Cruiser15 @ 11.09.2023, 11:29) *
handelt sich um einen Spezialfall, wo es eine andere Grundlage gibt, will ich hier nicht breit treten.

Dann verrate und doch die Grundlage, denn vielleicht haben wir Dir genau dafür eine Speziallösung, die nur in Deinem speziellen Fall zum Tragen kommt.
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OWI2014
Beitrag 11.09.2023, 12:09
Beitrag #8


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Also gibt ja zwei Wege, du zahlst die paar Euro oder bekommst eine Unterlassungserklärung, die kommt nicht umsonst und wenn dein Wagen nochmals unzulässig stehen sollte biste paar Hundert Eier los.

Frag mich ja immer, warum man sich nicht an einfache Regeln halten kann.

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TAK
Beitrag 11.09.2023, 12:27
Beitrag #9


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Käme denn die Unterlassungserklärung auch, wenn man die verantwortlichen Fahrerdaten mitteilt?


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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rapit
Beitrag 11.09.2023, 12:46
Beitrag #10


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In aller Regel nicht.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Cruiser15
Beitrag 11.09.2023, 12:51
Beitrag #11


Neuling


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Zitat (OWI2014 @ 11.09.2023, 13:09) *
Frag mich ja immer, warum man sich nicht an einfache Regeln halten kann.


Warum gleich so aggressiv? Ich hatte ja gesagt, dass es ein Spezialfall ist.

Es geht um den Parkplatz einer Kita und fairparken kommt dort irgendwie nicht klar. Für die Eltern ist das parken kostenlos mit Schild, aber meine Schwiegermutter hat vergessen ihr Schild reinzulegen. Eigentlich ersichtlich, dass Sie Abholerin war, da die Kitaabholer alle vorn stehen. Wer weiß, wer da kontrolliert hat, vielleicht der Azubi, der das nicht wusste. Und fairparken kommt auf Mailverkehr nicht klar, da es eben auch bei denen ein Sonderfall ist. Auch auf Nachweis wollen die es nicht verstehen und angeblich kennen sie die Vereinbarung nicht. Aber ich habe die nicht geschlossen, sondern die Kita.

Warum soll ich jetzt die Kosten der Oma in die Schuhe schieben, die so lieb ist unser Kind abzuholen. Das ist doch linke Tasche, rechte Tasche.

Meine Frage war ja quasi nur, ob ich fair parken sonst auch einfach abbügeln kann. Denn sie kennen nur meine Halterdaten und wer gefahren ist, wissen sie ja nicht.
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F117
Beitrag 11.09.2023, 13:03
Beitrag #12


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Regel: Du darfst hier parken, wenn Du ein Schild reinlegst.

Kein Schild = kein Parkerlaubnis.

Ich sehe weder einen "Spezial"fall noch ein Fehlverhalten des Kontrolleurs, der im übrigen genau solche "Spezial"fälle erfassen soll. Dass das sofort der ungeschulte Azubi sein soll, ist bezeichnend.

Zahl das Ticket und gut ist. Oma hat einen Fehler gemacht, der kostenpflichtig ist. Und? Sowas passiert.


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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Cruiser15
Beitrag 11.09.2023, 13:22
Beitrag #13


Neuling


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Du darfst gern deine Meinung haben.

Daher bezieht sich meine Frage halt darauf, ob jemand Erfahrungen hat oder weiß, dass Fairparken sich gegen das übliche "ich bin nicht gefahren" wehrt.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 11.09.2023, 13:38
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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ulm
Beitrag 11.09.2023, 13:39
Beitrag #14


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So wie bereits von anderen mehrfach geschrieben:
Die Parkraumüberwachungsfirmen leben davon, auch davon, dass irgendwer die "Ich-bin-nicht-gefahren-Karte" zieht.
Die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kostet Dich als Halter dann gerne mal einen dreistelligen Betrag.

Mir ist vollkommen klar, dass es Dir stinkt, was eine "Nachlässigkeit der Oma" für Folgen hat.
Dafür kann aber der Parkraum-Überwacher nichts.
Es ist die Folge von massenhaft Autofahrern, die Privatparkplätze nicht respektieren. Die Eigentümer dieser Parkplätze wehren sich gegen diese Eigenmacht, indem sie die Firmen zwischenschalten.
Meinst Du, ohne diese Firma gäbe es freie Abholerparkplätze am Kindergarten?
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auchdasnoch
Beitrag 11.09.2023, 13:44
Beitrag #15


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Zitat (Cruiser15 @ 11.09.2023, 14:22) *
Daher bezieht sich meine Frage halt darauf, ob jemand Erfahrungen hat oder weiß, dass Fairparken sich gegen das übliche "ich bin nicht gefahren" wehrt.

Davon ist auszugehen, weil sich sonst jeder darauf berufen würde nicht der verantwortliche Fahrzeugführer gewesen zu sein, womit das Geschäftsmodell zum Scheitern verurteilt wäre.

Zitat (Cruiser15 @ 11.09.2023, 13:51) *
Für die Eltern ist das parken kostenlos mit Schild, aber meine Schwiegermutter hat vergessen ihr Schild reinzulegen.

Wird durch eine deutlich erkennbare Beschilderung auf die Parkregeln hingewiesen, so dass auch die Schwiegermutter das hätte sehen und erkennen müssen?
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shortie
Beitrag 13.09.2023, 07:26
Beitrag #16


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Zitat (Cruiser15 @ 11.09.2023, 12:51) *
fairparken kommt dort irgendwie nicht klar.

Eigentlich war es die Oma, die dort nicht klar kam.

Zitat (Cruiser15 @ 11.09.2023, 12:51) *
Eigentlich ersichtlich, dass Sie Abholerin war,

Und damit die Kontrolleure nicht hellsehen brauchen, gibt es ja die Schilder zum ins Auto legen.

Zitat (Cruiser15 @ 11.09.2023, 12:51) *
Wer weiß, wer da kontrolliert hat, vielleicht der Azubi, der das nicht wusste.

Weils ja diese Schilder gibt, ist es völlig egal wer das kontrolliert hat.

Zitat (Cruiser15 @ 11.09.2023, 12:51) *
aber meine Schwiegermutter hat vergessen ihr Schild reinzulegen.

Wo also liegt der Fehler?

Zitat (Cruiser15 @ 11.09.2023, 12:51) *
Warum soll ich jetzt die Kosten der Oma in die Schuhe schieben,

Das klingt so negativ, als würde von der unschuldigen Oma die Zahlung eines unberechtigten Obolus verlangt.

Zitat (Cruiser15 @ 11.09.2023, 12:51) *
Das ist doch linke Tasche, rechte Tasche.

Dann kannst du dir ja aussuchen aus welcher Tasche du zahlst.


Zitat (Cruiser15 @ 11.09.2023, 12:51) *
Auch auf Nachweis wollen die es nicht verstehen und angeblich kennen sie die Vereinbarung nicht.

Welche "Sondervereinbarung" gibt es denn, die du uns vorenthälst?
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Cruiser15
Beitrag 13.09.2023, 11:32
Beitrag #17


Neuling


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Okay, ich sehe schon. Das Forum hier ist halb zu einer spießbürgerlichen Rechtepocherabteilung verkommen.
Menschen, die nicht mehr Menschen und Menschlichkeit sehen, sondern sich am liebsten mit der haarkleinen Umsetzung von Recht und Ordnung auseinandersetzen. Damit wir uns am besten alle nur noch, wie Maschinen verhalten und es kein Verständnis mehr für Menschlichkeit, Fairheit oder Angemessenheit gibt.
Am besten alles in klare Regeln pressen und diese jedem überstülpen. Und etwas oder einer da nicht reinpasst oder leicht daneben liegt, dann Pech gehabt.
Typisch Deutsch mal wieder.

Dann kann man hier sein Rechtehabertum ausleben und hat einfach immer Recht, weil es steht ja schwarz auf weiß irgendwo. Und dann kann man sich richtig gut damit fühlen hier zu schreiben.

Danke und bitte entfernt/schließt meinen Account. Ich mache den Tab jetzt zu für immer.

Jetzt könnt ihr die anderen weiter belehren.
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Kai R.
Beitrag 13.09.2023, 11:42
Beitrag #18


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Was bringt es Dir denn, wenn wir Betroffenheitslyrik schreiben? Dies ist ein Rechtsforum. Hier zählt, was im Gesetz steht, nicht was wir uns vielleicht wünschen.


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Grüße

Kai

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Frank999
Beitrag 13.09.2023, 12:18
Beitrag #19


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Regeln werden nicht zum Spaß gemacht, sondern sind schon dazu da, eingehalten zu werden.
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KJK
Beitrag 13.09.2023, 13:38
Beitrag #20


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Zitat (Cruiser15 @ 13.09.2023, 12:32) *
*ausgewalztes polemisches Gewäsch*

Sicher waren alle Antworter hier davon ausgegangen, dass Du eine realistische Einschätzung zu Deiner Schilderung bekommen wolltest. Falls das nicht Deine Intention ist, solltest Du das deutlich kenntlich machen. Dann finden wir sicher auch alternative Antworten. Du solltest Dich dann allerdings auch nicht wundern, wenn es dadurch für Deine Oma teurer wird dry.gif .
Dein Abgang wird ein herber Verlust für das Forum sein...


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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Explosiv
Beitrag 13.09.2023, 16:28
Beitrag #21


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Rechtsfragen sind kein Wünsch-Dir-Was.
Tut mir leid, wenn die Wahrheit weh tut.
Aber weniger weh im Forum als wenn man falsche Hoffnungen weckt und die dann an der Realität zerplatzen und teure Folgekosten für den Fragesteller nach sich ziehen.
Dann kann man stinkig auf ein Forum sein.

Aber jeder wie er will. Wünsche für die Zukunft gute Verrichtung und viel Glück in Rechtsfragen. Du wirst es brauchen.


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seni1
Beitrag 15.09.2023, 00:05
Beitrag #22


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Für die Parkraumbewirtschafter sind doch gerade diejenigen ein gefundenes Fressen, die die Parkscheibe oder das entsprechende Schild vergessen.
Worum geht es, dass nicht Leute die Parkflächen nutzen, die nicht zu den Pächtern gehen und dort einkaufen, oder wie hier, einen Vertrag mit dem Pächter haben.

Schon zig mal auf solchen Parkplätzen erlebt, da wird gewartet bis der Fahrer z. B. in das Geschäft gegangen ist (Pächter) und geschaut ob ein Parkschild drin liegt und diese richtig eingestellt wurde. Es gibt eine klare Vorschrift dazu und ich habe es mehrmals erlebt, dass dann Leute erpresst wurden von mehreren Personen, die das KFZ einfach aufgeladen hatten, obwohl die Zeit noch nicht abgelaufen war.
Sie bemängelten, dass nicht die Ankunftszeit von z. B. 12.10 Uhr eingestellt wurde, sondern 12.30 Uhr. Aussage "das wäre Betrug und Sie kriegen ihr Auto nur gegen Zahlung der Abschleppgebühr".
Meistens sitzt jemand direkt dort.

Ich bin dort zumeist mit dem Rad, deshalb war mir das auch einmal entfallen. War schon ein paar Meter in Richtung Geschäft unterwegs und dann machte es klick. Ich kam mit dem Zettelschreiber gleichzeitig am Auto an, man war der enttäuscht.
Da sind etwa 15 Einzelhändler, von 10000 Parker sind 9999 Kunden. Dort gab es auch nie ein Problem mit Parker, das ist ein Geschäftsmodell.
Jeder von meinen Nachbarn hat dort beim Einkaufen schon einen Schein kassiert, zusätzlich zum Einkauf.
Rechtens wäre es, wenn man durch eine Rechnung beim Pächter entlastet wird.

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ulm
Beitrag 15.09.2023, 04:45
Beitrag #23


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Zitat (seni1 @ 15.09.2023, 01:05) *
ich habe es mehrmals erlebt, dass dann Leute erpresst wurden von mehreren Personen, die das KFZ einfach aufgeladen hatten, obwohl die Zeit noch nicht abgelaufen war.
Sie bemängelten, dass nicht die Ankunftszeit von z. B. 12.10 Uhr eingestellt wurde, sondern 12.30 Uhr. Aussage "das wäre Betrug und Sie kriegen ihr Auto nur gegen Zahlung der Abschleppgebühr".

Die Parkscheibe ist nach StVO auf die halbe Stunde nach der Ankunft einzustellen. Sollte nun ein Parkplatzbetreiber in seinen AGB etwas anderes verlangen, dann wäre das eine überraschende Klausel und die ist nichtig. Eine Fingerübung für jeden Rechtsanwalt.
Ja, es mag schlecht ausgebildetes Überwachungspersonal geben, aber wenn so ein Überwacher so einen Quatsch mehr als einmal macht und man sich wehrt, wird er nachgeschult oder fliegt.

Daher habe ich Zweifel, dass Du das alles so persönlich miterlebt hast.
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HaWeThie
Beitrag 15.09.2023, 07:09
Beitrag #24


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Zitat
Schon zig mal auf solchen Parkplätzen erlebt, da wird gewartet bis der Fahrer z. B. in das Geschäft gegangen ist (Pächter) und geschaut ob ein Parkschild drin liegt
da hab ich seit >40 Jahren eine FE - aber so was hab ich noch nie gesehen.


--------------------
Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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seni1
Beitrag 15.09.2023, 08:05
Beitrag #25


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@ulm,

in dem geschilderten Fall war das KFZ bereits auf dem Abschlepper und die etwa 60jährige zierliche Frau stand einem bulligen 1,90m Mann gegenüber, der sie in rüdem Ton bearbeitete.
Dazu kamen sein Mitarbeiter und der Fahrer des Abschleppers.
Auf Ansprechen wurde man aggressiv darauf verwiesen, dass mich dies nichts angeht. Die Frau war völlig überfordert. Ich habe ihr geraten Polizei zu rufen u. gegebenenfalls das Auto wird nicht abgeladen, einen Anwalt zu kontaktieren. Da wurde der Ton noch ....
Musste los, konnte es nicht abwarten.
Auf diesem Parkplatz war das öfter zu beobachten.

@HaWeThie,

die habe ich auch bereits 35 J und ich erlebe dies in B auf einem Parkplatz im Ort öfter.
Habe dies aber auch schon in Pankow gesehen, wo ich häufig einkaufen bin o. mal einen Espresso trinke.
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ulm
Beitrag 15.09.2023, 08:32
Beitrag #26


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Ein aufgeladenes Auto hat aber überhaupt nichts mit einer angeblich falsch eingestellten Parkscheibe zu tun...
Und dass sich die Mitarbeiter Einmischungen von dritter Seine verbitten, kann ich sehr gut verstehen, denn ein Gesprächspartner reicht.
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Explosiv
Beitrag 15.09.2023, 09:50
Beitrag #27


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Es liegt doch aber auch am Autobesitzer, ob er Unterstützung ablehnt oder annimmt oder gar sucht.

Und wenn jemand sein Auto aufgeladen bekommt, weil er die Parkscheibe vergessen hat auszulegen, würde ich vielleicht auch meine Hilfe anbieten.

Wenn es denn so war, dass nur die Parscheibe vergessen wurde.


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ilam
Beitrag 15.09.2023, 11:00
Beitrag #28


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Zitat (seni1 @ 15.09.2023, 00:05) *
Da sind etwa 15 Einzelhändler, von 10000 Parker sind 9999 Kunden. Dort gab es auch nie ein Problem mit Parker, das ist ein Geschäftsmodell.


Darf man fragen, wo diese "Insel der Glücksseligkeit" ist?

Was für eine Parkregelung gab es denn dort zuvor? Und es gab immer ausreichend freie Stellplätze? Und keine Anwohner, die diese Plätze für sich oder ihre Gäste zum "Privatparkplatz" auserkoren haben?

Zitat
Rechtens wäre es, wenn man durch eine Rechnung beim Pächter entlastet wird.


Nö. Das wäre Kulanz - und auf die hat man keinen Anspruch.
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seni1
Beitrag 15.09.2023, 11:49
Beitrag #29


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Für das aufgeladene Auto nehme ich mal die fiktive Ankunftszeit von 10.15 Uhr, eingestellt wurde 10.30 Uhr. Max. Parkdauer 2h, Fahrzeug wurde um um 12.15 aufgeladen, Frau war um 12.20 Uhr beim Fahrzeug. Sie sollte den vollen Betrag bezahlen, ansonsten würde der Abschlepper das Fahrzeug umsetzen (20min Fußweg).

Die Leute vom Abschleppunternehmen wollten nicht, dass ich der Frau Ratschläge erteile.
Dieser Parkplatz ist in Reinickendorf.
Ich habe dort 3-4 x geparkt und meine Parkuhr fotografiert. Da liefen häufig 2 Leute rum.

Scheine verteilt wurden in Pankow und Hohenschönhausen, dies konnte ich mehrmals beobachten.

Du kannst es Kulanz nennen, in Hohschh. war falsches Parken nie ein Problem, jeder war dort in den Geschäften einkaufen. Dafür benötigt es niemanden, Geschäftsidee. Niemand braucht zum Einkauf noch ein 29/39€ Ticket.
In Pankow müsste es sehr ähnlich sein, wobei ich dort auch schon von "Kulanz" gehört habe.
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Explosiv
Beitrag 15.09.2023, 14:37
Beitrag #30


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Komische Geschäftsidee, die Kunden vergrault.


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Q-Treiberin
Beitrag 15.09.2023, 16:20
Beitrag #31


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Zitat (ilam @ 15.09.2023, 12:00) *
Zitat
Rechtens wäre es, wenn man durch eine Rechnung beim Pächter entlastet wird.
Nö. Das wäre Kulanz - und auf die hat man keinen Anspruch.
“fair parken“ übt diese Kulanz aus wenn man einen Kassenbon einreicht der zur genannten/vorgeworfenen Zeit erstellt wurde (selber erlebt).

Allerdings nur beim ersten Mal.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Ernschtl
Beitrag 15.09.2023, 19:59
Beitrag #32


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QUOTE (Explosiv @ 15.09.2023, 15:37) *
Komische Geschäftsidee, die Kunden vergrault.
Kommt drauf an wessen Kunden.
Diese Diskussion hatten wir hier schon, vor über 10 Jahren. Ergenislos.


--------------------
Wer bremst hat Angst
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Explosiv
Beitrag 16.09.2023, 07:20
Beitrag #33


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Es ist halt schon erschreckend, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um einige Führer von KFZ zu zivilisieren.
Schikanen an Ortseinfahrten, um dort die zHG igO durchzusetzen und nicht erst 200m hinter dem Ortseingang.
Der Aufwand an der Leverkusener Brücke, damit da nicht weiter LKW drüberfahren wie zu Beginn der Sperrung für ebendiese.
Protected Bikelanes, damit sich keine KFZ drauf tummeln oder sie zuparken.

Etc. pp.
Und auf Kundenparkplätzen hat man halt an manchen Orten das Problem mit Nichtkunden oder Auchmalkunden als Dauerparker. Bis zu einem gewissen Maß tolerabel, wird dies überschritten ist es geschäftsschädigend und man involviert halt eine Firma wie Fair Parken.
Leider trifft es dann ab und zu auch einen ehrlichen, aber schussligen Kunden. Wie weit dann die Kulanz geht, hängt vom Einzelfall ab.
Und ab und zu mag es auch bei den Mitarbeitern der Parkraumüberwacher übereifrige oder gar schwarze Schafe geben, die den Kunden das Leben vermiesen.
Dagegen hilft Regeltreue und im Bedarfsfall eventuell ein Gespräch mit dem Ladenbesitzer. Der will schließlich nur einen für seine Kunden verfügbaren Parkplatz, keinen Ärger mit diesen.

Ob der Ärger mit schussligen Kunden oder der mit Dauerparkern schwerer wiegt, muss der Ladenbetreiber entscheiden, nicht wir. Da können wir noch so lange über Sinn oder Unsinn diskutieren.


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shortie
Beitrag 16.09.2023, 07:27
Beitrag #34


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Zitat (Cruiser15 @ 13.09.2023, 11:32) *
Jetzt könnt ihr die anderen weiter belehren.

Ich versuch das lieber noch mal bei dir. Ja, ich mach das, obwohl du nicht (mehr) mitliest.

Wenn du schon auf "Rechthaberei" pochst, solltest du auch immer im Kopf haben, das es dazu auch Pflichten gibt.
In diesem Fall hat jemand kostenlos einen Stellplatz zur Verfügung gestellt. Die einzige und Minimi Pflicht wäre es gewesen, dieses KiTa Schild ins Auto zu legen, damit erkennbar ist, dass das Auto berechtigt und nur kurz da steht.
Das hat die Oma nun nicht gemacht und ist erwischt worden - Pech.
Jetzt kommst du und hättest gern Verständnis für die Oma weil sie ja für dich eingesprungen ist oder dass man bei ihr eine Ausnahme macht.
Du könntest jetzt einfach die kleine Gebühr für die Oma selber zahlen (da wärst du bei der Oma der Held), aber statt dessen spielst du hier den Herrmann und zeterst gegen das Forum und die ganze Welt.
Gründe für Verständnis oder eine Ausnahme könnten wohl alle erklären die da ohne Schild stehen.
Ich habe jedes Verständnis für die Oma, aber deswegen ist sie trotzdem im Unrecht.


Wie wäre es denn für die Oma geworden, wenn dort viele Autos stehen und in keinem läge so ein Schild. Die Oma hätte dann erstmal zeitintensiv einen Parkplatz suchen müssen, der u.U. kostenpflichtig ist und auch noch ewig weit entfernt gewesen wäre.
Diese Strecke hätte die Oma dann auch noch mit ihrem Enkel zurück gehen müssen.
Na da hätte die Oma aber allen Grund gehabt, sich zurecht über diese "mißratenen" Falschparker zu ärgern, nähmen die ihr doch einen Stellplatz weg - unerhört sowas.

Das Forum gibt dir kostenfreie und neutrale Informationen und das ohne Ansehen der Person.
Aber natürlich auch, ohne dir nach dem Mund zu reden.
Das "ohne Ansehen der Person" ist übrigens im Grundgesetz verankert (Art. 3 Abs. 1 GG).

Gingest du mit diesem Problem zu einem Anwalt, würde der dir allein fürs "Guten Tag" sagen eine Rechnung schreiben und das mit ungewissem Ausgang.

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Elvispressluft
Beitrag 30.09.2023, 22:32
Beitrag #35


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Wie ist dieser Artikel genau zu verstehen? Muss der Halter die Person angeben die zu dem Zeitpunkt gefahren ist oder muss der Halter nur die Personen angeben die regelmäßig das Auto nutzen bzw. darauf zugriff haben also evtl gefahren sein könnten.

Und was wäre wenn der Halter der selber wirklich nicht gefahren ist eine Person angibt von der er denkt dass sie zu dem Zeitpunkt gefahren ist weil sie das Auto regelmäßig nutzt aber diese Person dann zu diesem Zeitpunkt auch nicht gefahren ist? Also z.B der Halter war es nicht, gibt seine Frau an da er denkt dass sie es war aber am Ende war es der Sohn oder die Tochter oder deren Partner oder Freunde oder wer auch immer. Dann hat der Halter ja eigentlich seine Pflicht getan oder sehe ich das falsch?

Hat jemand Erfahrungen zu dieser Konstellation?

Hier der Artikel:

Sekundäre Darlegungslast

Der BGH billigt den Parkplatzbetreibern aber eine erhebliche Beweiserleichterung zu, indem er dem Halter eine sekundäre Darlegungslast auferlegt. Regelmäßig hat der beweisbelastete Parkplatzbetreiber keine Kenntnis von der Person des Fahrers und keine Möglichkeit der weiteren Sachaufklärung. Für den Halter ist es leicht möglich und zumutbar, hierzu näher vorzutragen.

Ein einfaches Bestreiten des Halters, selbst gefahren zu sein, genügt nicht. Vielmehr muss der Halter die Personen benennen, die im maßgeblichen Zeitraum das Auto benutzt haben. Tut der Halter das nicht, liegt kein wirksames Bestreiten vor und das Gericht darf zugrunde legen, dass der Halter selbst gefahren ist.

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Buchholzer
Beitrag 01.10.2023, 02:12
Beitrag #36


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Dann wird die Kostentragungspflicht nicht auf den Halter greifen...aber ein gut aufgestelltes Unternehmen wie FairParken wird dann ganz fair dem Halter Helfen das sowas nicht wieder vorkommt und ihm einfach eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zukommen lassen die beinhaltet, das er mit dem Kfz den Parkplatz nie wieder benutzt....
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Explosiv
Beitrag 01.10.2023, 07:53
Beitrag #37


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Ob der Parkplatzbesitzer damit einverstanden ist, dass man seine Kundschaft vergrault? think.gif
Ich würde eher annehmen, die Unterlassungserklärung würde beinhalten, dass die Fahrzeuge des Halters dort nie mehr ohne Parkscheibe mit korrekter Einstellung parken.


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Buchholzer
Beitrag 01.10.2023, 08:13
Beitrag #38


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Also ich habe jetzt etliche Einführungen von Parkraumüberwachung erlebt, da war nie von jetzt auf gleich die volle Kostenpflicht. Die Parkplatzzurverfügungsteller haben das immer mit deutlichem Vorlauf angekündigt. In den Geschäften gab es sogar beim Einkauf am Anfang kostenlos Parkuhren. Die erste Zeit wurde viel mündlich verwarnt und selbst heute ist es so dass gegen Vorlage des Einkaufsbons eingestellt wird wenn man kein Dauergast ist…insofern würde ich sagen man nimmt das in Kauf das der eine Querulant der meint taktische Spielchen zu spielen um die berechtigte Verwarnung zu umgehen dann woanders einkauft.
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Explosiv
Beitrag 01.10.2023, 08:27
Beitrag #39


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Auch verschenkte Parkscheiben bewahren einen nicht davor, diese zu vergessen einzustellen und auszulegen.
Und auch ansonsten ehrliche Kunden möchten dann gerne die Vertragsstrafe vermeiden. Wie auch immer.

Ziel der Überwachung ist nicht die Parkvermeidung, sondern die Einhaltung der Regeln dabei. Eine UE wäre daher darauf abzuzielen, nicht das Parken an sich.
Zudem, Ziel der Überwacher ist Gewinnmaximierung. Da ist eine hohe Vertragsstrafe aufgrund Verstoß gegen die UE doch lukrativer als ein ausgesprochenes Parkverbot, das keine Einnahmen generiert.


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Elvispressluft
Beitrag 01.10.2023, 08:48
Beitrag #40


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Zitat (Jens @ 11.09.2023, 11:45) *
Nenn doch einfach den Fahrer, dann musst du dich nicht weiter mit "denen auseinandersetzen".


Was passiert dann?

Zitat (Buchholzer @ 01.10.2023, 03:12) *
Dann wird die Kostentragungspflicht nicht auf den Halter greifen...aber ein gut aufgestelltes Unternehmen wie FairParken wird dann ganz fair dem Halter Helfen das sowas nicht wieder vorkommt und ihm einfach eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zukommen lassen die beinhaltet, das er mit dem Kfz den Parkplatz nie wieder benutzt....


Was genau ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung? Heißt das ich darf den Parkplatz mit diesem Fahrzeug nicht mehr benutzen ansonsten bekomme ich eine Strafe oder ist diese Unterlassungserklärung an sich mit Kosten verbunden?
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Buchholzer
Beitrag 01.10.2023, 10:14
Beitrag #41


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Die Unterlassungserklärung ist mit Kosten verbunden und eine Vertragsstrafe fällig die in der Unterlassungserklärung vereinbart wurde und jedesmal fällig wird wenn du gegen die erklärte Unterlassung (z.b. da nicht mehr zu parken) verstößt.
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mir
Beitrag 01.10.2023, 10:16
Beitrag #42


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Das hat Buchholzer bis zur Unverständlichkeit verkürzt.

FairParken wird dem Eigentümer des Kfz anbieten, eine Unterlassungserklärung dergestalt abzugeben, dass er den Betrag X zahlst, wenn nochmal mit dem Auto auf dem Parkplatz erwischt wirst. Das ist dann auch einklagbar.

Natürlich musst man die Erklärung nicht abgeben. Dann besteht grundsätzlich Wiederholungsgefahr, und das Gericht verurteilt ihn zur Unterlassung unter Androhung einer Strafzahlung - für die Unterlassungsklage fallen zusätzliche Kosten an, die der Eigentümer des Kfz als Störer zahlen wird. Von daher läuft es günstiger, wenn er die Unterlassungserklärung freiwillig abgibt und damit die Wiederholungsgefahr ausräumt.


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Elvispressluft
Beitrag 01.10.2023, 10:29
Beitrag #43


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Also fallen keine weiteren Kosten für den Halter an wenn er die Unterlassungserklärung abgibt und nie wieder dort parkt/einkauft?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 01.10.2023, 13:12
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Buchholzer
Beitrag 01.10.2023, 12:15
Beitrag #44


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Nur die Kosten für die Abgabe der Unterlassungserklärung die ggfls. ein Anwalt aufgesetzt hat.
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Elvispressluft
Beitrag 01.10.2023, 12:26
Beitrag #45


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Was bedeutet das genau? In welcher Höhe sind die Kosten?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 01.10.2023, 13:12
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Buchholzer
Beitrag 01.10.2023, 12:29
Beitrag #46


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Deutlich teurer als die 29,90 Vertragsstrafe die üblicherweise ausgelobt werden......für die Kosten einer strafbewerten Unterlassungserklärung wenn die vom Anwalt kommt kannst du sehr oft da beim Parken ohne Parkscheibe erwischt werden....ich würde von minimum dem 10 fachen ausgehen...
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bartdude
Beitrag 01.10.2023, 12:52
Beitrag #47


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Der Anwalt, der ab und an für mich sowas verschickt, nimmt 1500€ Gegenstandswert an, und berechnet dafür 220,27€.
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Buchholzer
Beitrag 01.10.2023, 13:10
Beitrag #48


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zzgl, Kosten für die Halterermittlung vermutlich....
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Elvispressluft
Beitrag 01.10.2023, 13:43
Beitrag #49


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Wenn ich aber jetzt als Halter den Fahrer angebe ist das ganze ja für mich erledigt ohne irgendwelche weiteren folgen oder?
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Buchholzer
Beitrag 01.10.2023, 13:45
Beitrag #50


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Nur wenn der benannte Fahrer auch bezahlt. Sollte der benannte Fahrer Einsprüche geltend machen das er nicht gefahren sei dann läuft zwar die Kostentragungspflicht ins Leere, nicht aber die eventuelle strafbewehrte Unterlassungserklärung gegen den Halter....die landet bei dir mit allen Kosten....
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