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> Leichter Auffahrunfall an roter Ampel, wie weiter vorgehen
Buchholzer
Beitrag 07.09.2023, 18:23
Beitrag #51


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Zitat (Q-Treiberin @ 07.09.2023, 17:30) *
Von daher ist es mMn eigentlich irrelevant wen man als erstes beauftragt, ob nun den SV (der einen guten RA kennt) oder den RA (der einen guten SV kennt), wichtig ist nur dass beide unabhängig vom „Angebot“ der gegnerischen Versicherung arbeiten bzw. beauftragt werden….


Das kommt drauf an....wenn es eine kleine Inhabergeführte Werkstatt mag das stimmen....aber gerade bei den an die großen Autohäuser angeschlossenen Steuergerät-Auslese-Stationen-und-Ersatzteiltauschern wird teilweise unter recht hoher Fluktuation im Schichtbetrieb gearbeitet....da werden die Plätze teilweise so durchgetaktet das mal eben auf die Hebebühne fahren garnicht drin ist....da schaut dann einer auf rauf, der hat den wagen garnicht angenommen, da wird nur in der EDV was erfasst mit 3 Halbsätzen und dann kommt etwas wenig hilfreiches bei raus.....
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ckleini
Beitrag 07.09.2023, 20:28
Beitrag #52


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@all

vielen Dank für eure Beiträge. Ihr habt mir jetzt wirklich erstmal weiter geholfen.
Jetzt schaun wir mal was RA und SV noch sagen.

Sollte sich der SV von der Versicherung melden, sage ich einfach, ich habs mir anders überlegt und möchte jetzt diesen Weg gehen.

Ich berichte Euch, wie es weiter geht.

@Hoheneicherstation

Danke für den Link und die Erklährung, hat mir ebenfalls geholfen.
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Q-Treiberin
Beitrag 07.09.2023, 20:28
Beitrag #53


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Zitat (Buchholzer @ 07.09.2023, 19:23) *
Zitat (Q-Treiberin @ 07.09.2023, 17:30) *
Von daher ist es mMn eigentlich irrelevant wen man als erstes beauftragt, ob nun den SV (der einen guten RA kennt) oder den RA (der einen guten SV kennt), wichtig ist nur dass beide unabhängig vom „Angebot“ der gegnerischen Versicherung arbeiten bzw. beauftragt werden….

Das kommt drauf an....wenn es eine kleine Inhabergeführte Werkstatt mag das stimmen....
Ok, Asche auf mein Haupt… blushing.gif da war ich zu ungenau in der Beschreibung.

Es handelt sich um eine kleine Werkstatt (inhabergeführt) bei der auch wir seit Jahren zur vollsten Zufriedenheit Kunden sind, kein „Glaspalast“ eines Markenherstellers… daher auch die sofortige „Erstuntersuchung“ auf der Hebebühne…


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ulm
Beitrag 07.09.2023, 21:05
Beitrag #54


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Der Schaden ist vorhanden.
Wenn Du Dir mal die beiden Seitenaufnahmen anschaust, dann stimmt das Spaltmaß der Heckschürze überhaupt nicht mehr. Am Übergang von der Heckschürze zum Seitenteil ist deutlich erkennbar, dass der Abstand unten nahezu null ist, während der Spalt oben etwas größer als normal ist.
Die Heckschürze hängt also jetzt etwas nach unten und das, obwohl sie zum Abfangen von Stößen etwas "federt". Die Halter der Heckschürze sind dauerhaft verformt.
Was sonst noch darunter kaputt ist, kann man mit den Fotos natürlich nicht seriös einschätzen, doch der Schaden ist in meinen Augen definitiv vierstellig.

DANKE, dass Du unserem Rat folgst!
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rapit
Beitrag 08.09.2023, 08:07
Beitrag #55


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ckleini
Beitrag 08.09.2023, 11:04
Beitrag #56


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Hi,

also gerade hat mich ein sehr netter Anwalt angerufen. Am Mo sind seine Verkehrsexperten aus dem Urlaub zurück und melden sich nochmal bei mir.
Er sagte dass ich richtig bei ihnen sei und dass die Schadenregulierung über die Kanzlei abgewickelt werden kann.
Man hätte auch Gutachter mit denen man zusammen arbeitet. (habt ihr mir ja alles schon gesagt smile.gif )

Bin super froh, dass ich euch gefragt habe. Danke!

LG ckleini
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Explosiv
Beitrag 08.09.2023, 12:00
Beitrag #57


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Dann sieh zu, dass der Gutachter der DEKRA den Wagen nicht findet. Wäre super, wenn er bei Dir vorbeikommt, der Standort das Fahrzeugs aber 30 km entfernt beim Sohnemann ist.


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F117
Beitrag 08.09.2023, 15:43
Beitrag #58


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Was soll passieren, wenn er ihn findet?


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Frank999
Beitrag 08.09.2023, 16:00
Beitrag #59


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Es besteht das Risiko, dass der tatsächlich vorhandene Schaden kleingeredet wird. Denn besagter Gutachter soll ja für die Gegenpartei arbeiten.
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F117
Beitrag 08.09.2023, 16:02
Beitrag #60


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Der ist doch eh aus dem Rennen, weil die TE einen eigenen Gutachter beauftragt. Wenn der Dekramann da am verschlossenen Auto steht - wie soll er ein gerichtsfestes Gutachten ohne die Mitarbeit der Fahrzeughalterin erstellen können? Was also soll passieren, wenn der am verunfallten Auto auftaucht?


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Q-Treiberin
Beitrag 08.09.2023, 16:11
Beitrag #61


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Zitat (F117 @ 08.09.2023, 17:02) *
Was also soll passieren, wenn der am verunfallten Auto auftaucht?
Nix…


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MsTaxi
Beitrag 08.09.2023, 16:33
Beitrag #62


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Jo, eine Versicherung kann im vorliegenden Fall wohl kaum ohne Zustimmung der Halterin einfach ein irgendwo herum stehendes Ato begutachten lassen.


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rapit
Beitrag 08.09.2023, 17:45
Beitrag #63


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Machen die aber öfters.


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Jens
Beitrag 08.09.2023, 18:23
Beitrag #64


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Zitat (ckleini @ 06.09.2023, 23:33) *
als ihm an einer roten Ampel ein anderer PKW auf die Stoßstange fuhr (mit ca. 15 km/h). Es gab einen heftigen Ruck.

An der Stoßstange meines Autos (Skoda Fabia) ist kaum was zu sehen.

Hatte ich letztes Jahr auch, noch nicht mal 15 km/h, eher die Hälfte. Waren am Ende über 1500 Euro Schaden für nen neuen Stoßfänger inkl. Lackierung.
Ich habe am Abend noch einen Anwalt kontaktiert (der hier übrigens schon geantwortet hat). Am nächsten Morgen haben wir kurz telefoniert und als ich zwei Stunden später in meiner Kfz-Werkstatt war, hatte er schon alles mit der gegnerischen Versicherung geklärt und die Werkstat war darüber bereits per Email informiert. Alles reibunsgslos gelaufen ohne sich selber mit der gegenrischen Versicherung rumstressen zu müssen. thumbup.gif

Aber ich kenn diese ablehnende Haltung gegenüber einem Anwalt bei einem unverschuldeten Unfall: "Wozu, die Versicherung vom Unfallgegner ist doch so nett, die helfen mir". Auf Nachfrage sind dann aber Dinge wie Nutzungsausfall, Kostenpauschale und Wertverlust auf der Strecke geblieben.


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mir
Beitrag 08.09.2023, 19:20
Beitrag #65


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Anwälte haben ein kleines Rufproblem. laugh2.gif


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Kai R.
Beitrag 08.09.2023, 20:08
Beitrag #66


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Ein Anwalt ist auch keine Garantie, dass alles reibungslos läuft. Ich hatte auch schon welche, die haben einfach gar nichts gemacht, Absprachen nicht eingehalten und die Regulierung so verschleppt, dass ich es am Ende doch selbst gemacht habe.


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Grüße

Kai

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ckleini
Beitrag 09.09.2023, 08:40
Beitrag #67


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Zitat (MsTaxi @ 08.09.2023, 17:33) *
Jo, eine Versicherung kann im vorliegenden Fall wohl kaum ohne Zustimmung der Halterin einfach ein irgendwo herum stehendes Ato begutachten lassen.


Guten Morgen,

man könnte ja aber auch unterwegs sein, in der Arbeit oder so... welcher GA macht sich da einfach auf den Weg ohne vorher einen Termin zu vereinbaren?
Evtl. gilt das nur für fahruntaugliche Autos, die irgendwo abgestellt wurden?

Egal, er wird das Auto nicht finden, es kurvt und steht woanders rum. laugh2.gif
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F117
Beitrag 09.09.2023, 11:00
Beitrag #68


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Und wenn Du es vor Deine Haustür stellst und einen großen rosa Luftballon drüber anbindest - ein Gutachter kann ohne Deine Mithilfe (Fahrzeugpapiere etc) und ohne Deine Zustimmung kein Gutachten erstellen. Es ist völlig unerheblich, was die Versicherung des Unfallgegners gern hätte.


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ckleini
Beitrag 09.09.2023, 11:04
Beitrag #69


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Das denke ich auch - da mach ich mir keine Sorgen..

Aber eine andere Überlegung: Sind diese Gutachter nicht vereidigt? Darf so ein GA dann überhaupt zum Vorteil einer Versicherung "begutachten" ?
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Hoheneicherstation
Beitrag 09.09.2023, 11:26
Beitrag #70


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Es gibt sowohl als auch ... (IHK für Rheinhessen)

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MsTaxi
Beitrag 09.09.2023, 11:50
Beitrag #71


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"Wes' Brot ich ess..."

Auch zwei vereidigte Gutachter können unterschiedliche Bewertungen vornehmen, ob ein Teil z.B. ausgetauscht werden muss oder repariert werden kann, ohne dass einer von beiden nun explizit fehlbegutachtet.


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ulm
Beitrag 09.09.2023, 12:14
Beitrag #72


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...oder die endlose Diskussion, ob bei einem alten Auto ein defektes Teil durch ein gebrauchtes Teil ersetzt werden darf.
Scheinwerfer-Halterung abgebrochen: Scheinwerfer komplett neu oder der vom Hersteller vorgesehene Reparaturkit, um die abgebrochene Halterung "zu schienen".
Reparatur in der Markenwerkstatt, in der Stammwerkstatt oder bei einem Reparaturpartner der Versicherung. Da hast Du dann Stundensätze von 150 bis 80 Euro.
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ckleini
Beitrag 12.09.2023, 15:47
Beitrag #73


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Hallo,

am Do ist der Termin beim GA den mir der RA empfohlen hat. Bin mal gespannt, ob wirklich ein größerer Schaden entstanden ist. Werde berichten. wavey.gif
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ckleini
Beitrag 19.09.2023, 04:21
Beitrag #74


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Hallo,

das Gutachten ist fertig.
Die Reparaturkosten belaufen sich auf 2037,96 inkl. MwSt. Skoda Werkstatt ist ausgesucht und der RA kümmert sich um die Regulierung.

Ich war anfangs ganz schön blauäugig. Danke für eure HIlfe. thumbup.gif

LG Ckleini
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ulm
Beitrag 19.09.2023, 05:22
Beitrag #75


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Puuh.
Ich bin froh, dass Du Dir nicht nur hier Rat geholt hast, sondern ihn auch befolgt hast. thumbup.gif

Zu diesen 2.000 Euro (Du lässt ja reparieren) wird Dir Dein Anwalt noch den Nutzungsausfall für die wohl drei Tage Reparaturdauer besorgen, dann kannst Du mit Deinem Sohn mal schön essen gehen auf den Schreck und den Mehraufwand für die Tage so ganz ohne gemeinsames Auto.
Dazu kommen dann noch ein paar Euro für den Kleinkram wie Telefonate und Briefe.

Auf eine Sache möchte ich Dich nun noch ansprechen:
Zitat (ckleini @ 07.09.2023, 10:24) *
Allerdings habe ich keine Verkehrsrechtschutz.

Bitte besorge Dir eine Rechtschutzversicherung!
Dieses Mal war die Sache eindeutig, doch was ist bei Unfällen, bei denen möglicherweise beide Schuld tragen? Willst Du da dann aus finanziellen Gründen auf eine gute Verteidigung verzichten?
Was ist, wenn es Ärger mit dem Vermieter Deiner Wohnung gibt?
Und am Arbeitsplatz? In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht zahlt jeder sein Anwaltkosten selbst, auch der "Gewinner". Da ist dann plötzlich ein guter Teil der Abfindung weg...

Eine brauchbare Rechtschutzversicherung kostet oft unter 100 Euro im Jahr.
Im Kfz-Bereich sollte sie auch Verstöße im ruhenden Verkehr abdecken, das macht nämlich nicht jede Versicherung.
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ckleini
Beitrag 20.09.2023, 20:55
Beitrag #76


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Vielen Dank Ulm!

Ich hab tatsächlich mal wegen einer Versicherung geschaut und eine recht günstige bei meinem Autoversicherer gefunden. Man spart oft an der falslchen Stelle und diesesmal ist es noch glimplich ausgegangen.

Herzlichen Dank für Eure Unterstützung. smile.gif smile.gif smile.gif
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KJK
Beitrag 21.09.2023, 10:50
Beitrag #77


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Und was machst Du, wenn Du mal Probleme mit Deinem Autoversicherer hast?
Eine RSV sollte man möglichst bei einem Unternehmen abschließen, mit dem man sonst keine Geschäftsbeziehung hat wavey.gif .


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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ckleini
Beitrag 21.09.2023, 15:24
Beitrag #78


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Echt?

Soll ich es wieder rückgängig machen?

P.S. Seine Versicherung bei der ich ja auch versichert bin, hat den Schaden schon beglichen. Habe grad das Schreiben vom RA bekommen.

lt. GA ist der Schaden oberflächlich und muss nicht unbedingt repariert werden.

Würdet ihr reparieren lassen oder lieber das Geld nehmen? (Bräuchte grad dringend Geld.. meine MPU hat 1200 Euro gekostet laugh2.gif )
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MsTaxi
Beitrag 21.09.2023, 15:37
Beitrag #79


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Das würde ich davon abhängig machen, wie alt das Auto ist. Wenn praktisch kein Wertverlust eintreten kann, nimm die Kohle und gut ist. Du kriegst dann zwar die Märchensteuer nicht ausbezahlt, also errechnete Reparaturkosten minus 19 %, dürfte aber trotzdem lohnen.


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ckleini
Beitrag 21.09.2023, 16:58
Beitrag #80


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Hi Ms Taxi smile.gif

Das Auto ist von 2017 und der GA gab eine Wertminderung von 100 Euro an.

Ich denke ich nehme die Kohle... reparieren lassen kann ich grad eh nicht, mein Sohn ist im Urlaub und kommt erst Ende nächstere Woche wieder mit dem Auto zurück. Bis dahin kann ich es mir ja überlegen.
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nachteule
Beitrag 21.09.2023, 20:06
Beitrag #81


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Hallo, Ulm,

Zitat (ulm @ 19.09.2023, 06:22) *
Dieses Mal war die Sache eindeutig, doch was ist bei Unfällen, bei denen möglicherweise beide Schuld tragen? Willst Du da dann aus finanziellen Gründen auf eine gute Verteidigung verzichten?

nicht nur aus diesem Grund sollte man zumindest eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.

Es kann schnell passieren, dass man als Fahrzeuglenker einen kleinen Fehler macht, z. B. dass man beim Ausscheren zum Überholen einen anderen übersieht und dieser erstattet gleich Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung und allen möglichen anderen Delikten, weil sie nur knapp mit dem Leben davon gekommen sind (steht oft genauso in den Anzeigen, die uns schriftlich oder online erreichen).

Ohne einen kompetenten Anwalt kann das dann leicht mal sehr teuer werden und ggf. die Fahrerlaubnis kosten.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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ckleini
Beitrag 21.09.2023, 20:21
Beitrag #82


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Hallo Nachteule... ich hab ja jetzt eine abgeschlossen, nur halt auch leider da, wo meine Autoversicherung ist.

ABER, was ist wenn man eine Rechtschutzversicherung abschließt und dann Probleme mit der Rechtschutzversicherung hat? Dann müsste man ja eine Rechtschutzversicherung für die Rechtschutzversicherung abschließen think.gif

Das klingt für mich unlogisch.

Ansonsten schließe ich halt die Verkehrsrechtschutz woanders ab... falls ich mal Probleme mit meiner Autoversicherung bekomme... (?)
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Explosiv
Beitrag 22.09.2023, 10:24
Beitrag #83


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Du musst halt in die AGBs schauen. Wenn da kein Ausschluss drin steht, dass sie nicht für Streitigkeiten mit dem eigenen Konzern aufkommen, ist es kein Problem, RS und HP und Kasko beim gleichen Versicherungskonzern zu haben.


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ckleini
Beitrag 30.10.2023, 19:56
Beitrag #84


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Hallo,

ich hab nochmal eine Frage.

Ist es möglich das Auto doch noch reparieren zu lassen? Mein Anwalt hat die Sache schon abgeschlossen, aber das Autohaus, zu dem auch das Gutachten geschicht wurde, meinte, dass es noch möglich wäre und ich dann ja noch die Mwst von der Versicherung bekomme u.s.w.

Mein Sohn behält jetzt dieses Auto, da ich mir ja ein anderes kaufe. Er will jetzt, dass die Stoßstange gemacht wird. Gibt es da Fristen oder ist die Sache jetzt ein für alle Mal abgeschlossen?

Danke schon mal. wavey.gif
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Kai R.
Beitrag 30.10.2023, 23:06
Beitrag #85


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Du hast doch das Geld bekommen. Damit kannst Du selbstverständlich das Auto reparieren lassen. In dem Umfang, wie Du Reparaturkosten nachweist, wird die Versicherung auch die MWSt. noch erstatten.


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Kai

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ckleini
Beitrag 31.10.2023, 05:28
Beitrag #86


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Hallo Kai,

genau das wollte ich wissen.
Kann ich also dem RA schreiben, dass ich das Auto doch reparieren lasse und er noch die Mwst für mich geltend machen soll? Oder soll ich das mit der Versicherung dann selbst abwickeln? Reparatur dauert mind. 3 Tage, geht also auch um den Nutungsausfall und evtl. Leihwagen.... whistling.gif Ich hätts ehrlich gesagt so gelassen, aber die Jungspunde halt.... rolleyes.gif
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ulm
Beitrag 31.10.2023, 06:07
Beitrag #87


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Es kann nur die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer gefordert werden, nicht für die gesamte Gutachtenhöhe, wenn Du nur eine Teilreparatur machst.
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hk_do
Beitrag 31.10.2023, 21:57
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Bei Teilreparatur muss man aufpassen, dass man nicht in den Bereich der Vermischung von fiktiver und konkreter Abrechnung kommt.

Da würde ich mich vorher vom RA beraten lassen, nicht dass am Ende die Versicherung noch Geld zurückfordert statt welches nachzuzahlen whistling.gif

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MsTaxi
Beitrag 01.11.2023, 03:46
Beitrag #89


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Ich frage mich halt, warum eine Teilreparatur (gerade "nur" bei einem Austausch der Stoßstange) 3 Tage dauer(t)n soll und kann mir dann in diesem Zusammenhang weniger einen Leihwagen als mehr nur Nutzungsausfall vorstellen.


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ckleini
Beitrag 01.11.2023, 09:17
Beitrag #90


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Ich möchte keine Teilreparatur, sondern schon die Reparatur, die auch im GA berechnet wurde. Ich habe ja das Geld abzüglich der Mwst schon bekommen.
Die Dame von der Werkstatt sagte, wir müssen mit 3 Tagen rechnen... muss ja lackiert werden usw.

Soll ich dem RA einfach eine Mail schreiben? Ich will blos nicht, dass der denkt ich bin plem plem.
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KJK
Beitrag 01.11.2023, 10:15
Beitrag #91


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Was der RA denkt, kann Dir doch völlig egal sein. Abgesehen davon, wird es wohl öfter vorkommen, dass Leute sich - nachdem sie in einer für sie bislang unbekannten Situation zusätzliche Informationen bekommen haben - anders entscheiden als sie zuvor einmal bekundet hatten. Das ist ja Sinn und Zweck der Informationsbeschaffung. Tut das, was ihr jetzt für richtig haltet, damit ihr euch hinterher nicht ärgern müsst!


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

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