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> Cousin aus Niederlande fährt versehentlich über Rot
kuku97
Beitrag 31.08.2023, 05:01
Beitrag #1


Neuling


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Hey ihr Lieben smile.gif

Ich habe zurzeit Besuch aus den Niederlanden von meinen Verwandten. Als mein Cousin mein Auto geliehen hat um kurz zum Rewe zu fahren, hat er mir daraufhin erzählt, dass er blöderweise eine Ampel übersehen hat. Dabei wurde er geblitzt von einem in meiner Stadt recht bekannten Rotlichtblitzer. Er bat mehrmals um Entschuldigung und versicherte mir, er habe diese Ampel nicht gesehen. Ich kenne diese Ampel, die ist aber ehrlich leicht zu übersehen...

Da die Ampel länger auf Rot stand denke ich an einem qualifizierten Rotlichverstoß. Heißt 200€ Bußgeld, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Zurzeit warte ich den Zeugenfragebogen noch ab. Diesen erhalte ich relativ sicher da ich Weiblich bin und mein Cousin männlich.

Gibt es irgendwas zu beachten beim ausfüllen? Er ist Niederländischer Staatsbürger und besitzt einen Niederländischen Führerschein. Auf ihn sollte bis auf das Bußgeld nichts zukommen wenn ich richtig liege?

Vielen lieben Dank smile.gif
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Jens
Beitrag 31.08.2023, 05:57
Beitrag #2


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Zitat (kuku97 @ 31.08.2023, 06:01) *
Auf ihn sollte bis auf das Bußgeld nichts zukommen wenn ich richtig liege?
Nö, auch er bekommt die Punkte und das Fahrverbot.


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kuku97
Beitrag 31.08.2023, 06:26
Beitrag #3


Neuling


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Hallo Jens und danke für deine Antwort smile.gif!

Also habe ich das richtig verstanden, die deutschen Behörden übertragen die Punkte in die Niederlande und die
Niederlande verhängt ein 1-Monatiges Fahrverbot. Also er darf nicht mehr rumfahren in dort drüben?

Liebe Grüße

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 31.08.2023, 06:30
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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ulm
Beitrag 31.08.2023, 06:32
Beitrag #4


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Nein,
die Niederlande haben damit nichts zu tun.

Punkte werden ganz normal im FAER in Flensburg registriert, können also auch bei guter Sammelleidenschaft zu einem Fahrverbot für Deutschland führen.

Er bekommt für einen Rotlichtverstoß über einer Sekunde ein einmonatiges Fahrverbot für Deutschland, dazu muss er seinen Führerschein in Deutschland vorlegen (z.B. per Post) und er bekommt einen Aufkleber auf den Führerschein, bis wann er in Deutschland nicht fahren darf.
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kuku97
Beitrag 31.08.2023, 06:42
Beitrag #5


Neuling


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Hallo Ulm und danke für die Antwort!

Wird das Fahrverbot erst ab vorlegen des Führerscheins gültig? Weil er echt selten in Deutschland ist. Zuletzt glaube ich vor 3 Jahren und ich denke mal wieder für einige Jahre nicht mehr. Müsste ich ihn fragen.
Wäre aber doch etwas komisch wenn er jetzt für 4 Wochen Fahrverbot in Deutschland jetzt 1-2 Wochen Bearbeitungszeit auf sich nimmt, obwohl er Deutschland in dieser Zeit eh nicht betreten wird.

Deswegen würds mich interessieren ob das Fahrverbot erst ab dem vorlegen des Führerscheines wirksam wird.

LG
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ulm
Beitrag 31.08.2023, 06:59
Beitrag #6


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§25 Abs. 5 StVG
Zitat
Ist ein Führerschein amtlich zu verwahren oder das Fahrverbot in einem ausländischen Führerschein zu vermerken, so wird die Verbotsfrist erst von dem Tag an gerechnet, an dem dies geschieht.

Er kann seinen Führerschein auch per Post schicken.

Zitat (kuku97 @ 31.08.2023, 07:42) *
Wäre aber doch etwas komisch wenn er jetzt für 4 Wochen Fahrverbot in Deutschland jetzt 1-2 Wochen Bearbeitungszeit auf sich nimmt, obwohl er Deutschland in dieser Zeit eh nicht betreten wird.

Wäre aber doch etwas komisch, wenn ausländische Fahrerlaubnisinhaber die Konsequenzen ihres Handelns nicht tragen müssen.
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Jens
Beitrag 31.08.2023, 07:02
Beitrag #7


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Wenn er innerhalb der letzten zwei Jahre kein Fahrveerbot hatte (wovon ich ausgehe), dann hat er ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids vier Monate Zeit um das Fahrverbot anzutreten. Die Fahrverbotsfrist, sprich der eine Monat, wird aber wie @Ulm bereits schrieb, erst gerechnet wenn er den FS vorgelegt hat um den Aufkleber anbringen zu lassen.
Wenn er den Führerschein nicht vorlegt, gilt aber trotzdem nach Ablauf der vier Monate, dass er in Deutschland nicht mehr fahren darf, nur beginnt der eine Monat eben nicht zu laufen. Und jede Fahrt in Detuschland wäre dann eine Straftat.


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kuku97
Beitrag 31.08.2023, 07:11
Beitrag #8


Neuling


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Also die Konsequenz für ihn ist jetzt, dass er 1-2 Wochen lang seinen Führerschein in den Niederlanden nicht vorlegen kann aufgrund Deutscher Bürokratie…

Wenn es sowieso im Register ist und es bei der nächsten Polizeikontrolle auffällt, wofür dann der Vermerk im Führerschein? Warum beginnt das Fahrverbot nicht einfach ab gültigkeit des BGB?

Die 200€ (das wichtigste am ganzen Projekt hier) kriegen sie ja.. komisch

Zitat (Jens @ 31.08.2023, 08:02) *
Wenn er innerhalb der letzten zwei Jahre kein Fahrveerbot hatte (wovon ich ausgehe), dann hat er ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids vier Monate Zeit um das Fahrverbot anzutreten. Die Fahrverbotsfrist, sprich der eine Monat, wird aber wie @Ulm bereits schrieb, erst gerechnet wenn er den FS vorgelegt hat um den Aufkleber anbringen zu lassen.
Wenn er den Führerschein nicht vorlegt, gilt aber trotzdem nach Ablauf der vier Monate, dass er in Deutschland nicht mehr fahren darf, nur beginnt der eine Monat eben nicht zu laufen. Und jede Fahrt in Detuschland wäre dann eine Straftat.



Ah okay super erklärt smile.gif

Hast du vielleicht auch nochmal eine Quelle wo man das lesen kann, im Internet finde ich nichts …
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Buchholzer
Beitrag 31.08.2023, 07:45
Beitrag #9


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Kurzer Boxenstopp, dein Cousin wird seinen Führerschein in den Niederlanden 1-2 Wochen nicht vorlegen können nicht wegen Deutscher Bürokratie sondern wegen seines Ordnungswidrigen Verhaltens.
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Jens
Beitrag 31.08.2023, 07:49
Beitrag #10


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Zitat (kuku97 @ 31.08.2023, 08:11) *
Hast du vielleicht auch nochmal eine Quelle wo man das lesen kann, im Internet finde ich nichts …

§ 25 StVG


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nachteule
Beitrag 31.08.2023, 09:48
Beitrag #11


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Hallo, kuku97,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (kuku97 @ 31.08.2023, 08:11) *
Also die Konsequenz für ihn ist jetzt, dass er 1-2 Wochen lang seinen Führerschein in den Niederlanden nicht vorlegen kann aufgrund Deutscher Bürokratie…

Alternative: Dein Cousin schickt Dir, sollte er tatsächlich ein Fahrverbot bekommen, den Führerschein zu, Du gehst persönlich mit diesem zur Bußgeldstelle, um den Bepper abzuholen und schickst ihn dann wieder an Deinen Cousin.

Das dürfte vermutlich wesentlich schneller gehen.

Viele Grüße,

Nachteule


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HaWeThie
Beitrag 31.08.2023, 10:42
Beitrag #12


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DAS wäre doch jetzt zu einfach - sonst wäre der TE schon von selbst auf die Idee gekommen. whistling.gif


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auchdasnoch
Beitrag 31.08.2023, 12:24
Beitrag #13


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Wenn ich mich recht erinnere, dann hatten wir hier auch schon Fälle, bei denen die Bußgeldstelle bei Betroffenen mit ausländischem Wohnsitz auf die Verhängung eines Fahrverbots verzichtet, und dafür das Bußgeld erhöht hat. Allerdings halte ich das für eine reechtlich eher fragwürdige Vorgehensweise.
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aussie
Beitrag 31.08.2023, 12:29
Beitrag #14


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Muss er unbedingt zur ausstellenden Bussgeldstellle um sich den Bapper abzuholen, oder geht da auch eine in Grenznähe, bzw. sogar eine Polizeidienststelle? So gross sind jetzt die Niederlande auch nicht, um das nicht in ein paar Stunden zu erledigen und in NL darf er ja fahren, nur der Weg von der Bussgelddtelle bis zu Grenze sollte er nicht selber fahren.
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auchdasnoch
Beitrag 31.08.2023, 13:28
Beitrag #15


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Das ist vom Bundesland abhängig.
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shortie
Beitrag 31.08.2023, 15:41
Beitrag #16


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Zitat (kuku97 @ 31.08.2023, 07:11) *
aufgrund Deutscher Bürokratie…

Eigentlich reagiert die deutsche Bürokratie nur aufgrund des Fehlverhaltens deines Cousins.
Hätte der nämlich das Rotlicht beachtet, wäre die deutsche Bürokratie gar nicht erst tätig geworden.
Das Fahrverbot kommt ja nur zustande, weil es ein heftiger Verstoß ist - über 1 Sekunde.

Wenn das ein Deutscher in Holland macht, muss der auch was zahlen - 250 Euro nämlich.

Zitat (kuku97 @ 31.08.2023, 07:11) *
Wenn es sowieso im Register ist und es bei der nächsten Polizeikontrolle auffällt, wofür dann der Vermerk im Führerschein?

Welchen Grund oder welchen Verdacht hätten denn deiner Meinung nach die Polizisten bei der Kontrolle um in dieses Register zu gucken und dann festzustellen das ein Fahrverbot vorliegt?
Die Polizisten hätten deiner Meinung nach ja nur einen völlig unauffälligen holländischen Führerschein in Händen.

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Kai R.
Beitrag 31.08.2023, 16:56
Beitrag #17


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Zitat (Buchholzer @ 31.08.2023, 08:45) *
Kurzer Boxenstopp, dein Cousin wird seinen Führerschein in den Niederlanden 1-2 Wochen nicht vorlegen können nicht wegen Deutscher Bürokratie sondern wegen seines Ordnungswidrigen Verhaltens.

@Rumholzer: warum musst Du ständig die Fragensteller angehen mit Deinen moralinsauren Nichtsnutzpostings?


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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hk_do
Beitrag 31.08.2023, 21:22
Beitrag #18


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Zitat (auchdasnoch @ 31.08.2023, 13:24) *
Wenn ich mich recht erinnere, dann hatten wir hier auch schon Fälle, bei denen die Bußgeldstelle bei Betroffenen mit ausländischem Wohnsitz auf die Verhängung eines Fahrverbots verzichtet, und dafür das Bußgeld erhöht hat. Allerdings halte ich das für eine reechtlich eher fragwürdige Vorgehensweise.


Warum eigentlich fragwürdig?

Gerade im hier vorliegenden Fall trifft das deutsche Fahrverbot den Betroffenen deutlich weniger als einen in Deutschland ansässigen Übeltäter (nämlich nahezu überhaupt nicht). Da würde ein Absehen vom Fahrverbot in Verbindung mit höherer Geldbuße doch eher gerecht sein...

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auchdasnoch
Beitrag 01.09.2023, 07:02
Beitrag #19


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Die Härte eines Fahrverbots trifft doch im Inland ansässige Personen auch unterscheidlich hart. Es gibt Personen, die aus beruflichen oder privaten Gründen auf das eigene Fahrzeug angewiesen sind. Dann aber auch Personen, die ihr Fahrzeug zwar regelmäßig (fast täglich nutzen), aber dennoch problemlos auf den ÖPNV umsteigen können, und Personen, die nur alle 3 Monate mal mit dem Auto Tante Erna besuchen. Wo ist da die Gerechtigkeit bei der Verhängung eines Fahrverbots gegenüber im Inland ansässigen Personen?

Für rechtlich fragwürdig halte ich es, wenn man Personen mit Wohnsitz im Inland anders behandelt, als Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Da gibt es einen gewissen Andreas Scheuer, der (allerdings nicht aus eigener Tasche, und aufgrund eines anderen Sachverhalts) mal sehr viel Lehrgeld (Geld der Allgemeinheit) zahlen musste, weil er (nebst seinen Parteigenossen) der Meinung gewesen ist, dass vor dem Gesetz nicht alle Menschen gleich sein müssen.
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MsTaxi
Beitrag 01.09.2023, 08:51
Beitrag #20


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Zitat (auchdasnoch @ 01.09.2023, 08:02) *
Für rechtlich fragwürdig halte ich es, wenn man Personen mit Wohnsitz im Inland anders behandelt, als Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben.

Das ist doch vollkommen normal. Personen ohne deutschen Wohnsitz werden z.B. bei Autounfällen Sicherheitsleistungen abverlangt, die in Deutschland Lebende nicht treffen.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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auchdasnoch
Beitrag 01.09.2023, 09:14
Beitrag #21


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Das ist aber doch etwas ganz anderes. Die Sicherheitsleistung ist dazu da, dass man den Menschen mit ausländischem Wohnsitz zur Verantwortung ziehen kann. Das Strafmaß ist aber nicht davon abhängig, ob jene Person ihren Wohnsitz im In- oder im Ausland hat.
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shortie
Beitrag 03.09.2023, 08:04
Beitrag #22


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Zitat (auchdasnoch @ 01.09.2023, 07:02) *
Für rechtlich fragwürdig halte ich es, wenn man Personen mit Wohnsitz im Inland anders behandelt, als Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben.


Zitat (auchdasnoch @ 01.09.2023, 09:14) *
Die Sicherheitsleistung ist dazu da, dass man den Menschen mit ausländischem Wohnsitz zur Verantwortung ziehen kann.


In NRW z.B. werden Verwarnungsgelder der Polizei seit etlichen Jahren bargeldlos mit Karte bezahlt. Da gibt es das sog. "BARVUS" System.
Bei Menschen mit Wohnsitz im Ausland hingegen, die eine Sicherheitsleistung mit Karte zahlen müssen, wird eine sog. "Transaktionsgebühr" erhoben. Die liegt so um 2 Euro und wird Jahr für Jahr den Kosten angepasst.
Diese Gebühr geht an das Terminalunternehmen.

Für jemand mit mit Wohnsitz in Deutschland, der ein Verwarngeld mit Karte bezahlt, ist diese Transaktonsgebühr im VG inkludiert, der zahlt also weniger "Strafe".

Für jemand, der da empfindlich ist, könnte das ein Reizthema werden.




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Andreas24
Beitrag 03.09.2023, 10:09
Beitrag #23


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Könnte es unter Umständen sein, dass diese Transaktionsgebühr Bankenseitig nur bei Karten aus dem Ausland überhaupt anfällt?


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shortie
Beitrag 04.09.2023, 09:11
Beitrag #24


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Zitat (Andreas24 @ 03.09.2023, 10:09) *
Könnte es unter Umständen sein, dass diese Transaktionsgebühr Bankenseitig nur bei Karten aus dem Ausland überhaupt anfällt?

Diese Gebühr müsste ja von der Polizei nicht zusätzlich erhoben werden und wäre von Bank zu Bank unterschiedlich hoch (u.U. auch kostenlos) und kommt zusätzlich bankenseitig dazu.
Die Transaktionsgebühr geht an die Firma, die die Zahlungsterminals bereit stellt.
Eine durchaus legitime Gebühr finde ich, die aber nicht jeden trifft.

Guckst du unter 1.7


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auchdasnoch
Beitrag 04.09.2023, 09:34
Beitrag #25


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Etwaige Tranaktionegebühren hat aber nicht die Executive zu verantworten. Kontoführungsgebühren können auch bei Inländern anfallen. Und wenn man zur Zahlung eines Buß- oder Verwarngeldes sein Konto überzieht, dann fallen halt auch noch Zinsen an. Aber das hat ja alles nichts mit einer etwaigen Ungleichbehandlung von In- und Ausländern zu tun.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 12:57